Erhöhte Steuer nach Depotübertrag; Unterschied thesaurierend im In- oder Ausland - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.11.05 17:55:46 von
neuester Beitrag 05.09.06 16:17:16 von
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Folgende Geschichte:
Ich habe Anteile am DWS-Euro-Bond (Medium) erst in ein Depot bei ebase übertragen lassen und danach verkauft.
Dann kam die böse Überraschung: Schneller als ich schauen konnte war der Freistellungsauftrag ausgeschöpft und ich musste bitter viel Kapitalertragssteuern zahlen. Der Hammer daran war, da ebase ja nicht wusste wann und zu welchem Preis ich diesen Fonds erworben habe, dass als Bemessungsgrundlage sämtliche während der gesamten Laufzeit (seit 1992) erwirtschafteten Zinsen berechnet wurden (also ca. 510 Euro bei 1.300 Euro Anteilswert) Das hiess mal schnell 160,- Euro Steuern pro verkauftem Anteil.
Als Begründung wurde angeführt, dass bei "ausländisch thesaurierenden Fonds" die Steuer erst beim Verkauf anfällt.
Das zeigte mir mal wieder, dass ich mich doch mal näher mit der Frage ausschüttend bzw. thesaurierend beschäftigen sollte.
Kann mir jemand mal bestätigen:
ausschüttend: ich bekomme Betrag X, der wird zu 100% mit dem Freistellungsauftrag verrechnet und ich kann mit der Depotbank vereinbaren, ob automatische Wiederanlage oder nicht
thesaurierend in Deutschland: keine Ausschüttungen, aber trotzdem jährlicher Steuerbescheid und Verrechnung mit dem Freistellungsauftrag
thesaurierend im Ausland (z.B. LU): keine Ausschüttungen, Versteuerung des gesamten Ertrages erst beim Verkauf der Anteile, falls die Bank nicht über die Daten des Anteilskaufes verfügt, dann des gesamten Ertrages seit Fondsauflage.
Bekomme ich die Steuern jetzt noch irgendwie zurück? Über die Steuererklärung?
Nie wieder Thesaurierung! Oder gibt es da irgendeinen Vorteil gegenüber automatischer Wiederanlage? Und lieber Fonds verkaufen und neu kaufen...
Danke für Tipps unf Tricks.
Ich habe Anteile am DWS-Euro-Bond (Medium) erst in ein Depot bei ebase übertragen lassen und danach verkauft.
Dann kam die böse Überraschung: Schneller als ich schauen konnte war der Freistellungsauftrag ausgeschöpft und ich musste bitter viel Kapitalertragssteuern zahlen. Der Hammer daran war, da ebase ja nicht wusste wann und zu welchem Preis ich diesen Fonds erworben habe, dass als Bemessungsgrundlage sämtliche während der gesamten Laufzeit (seit 1992) erwirtschafteten Zinsen berechnet wurden (also ca. 510 Euro bei 1.300 Euro Anteilswert) Das hiess mal schnell 160,- Euro Steuern pro verkauftem Anteil.
Als Begründung wurde angeführt, dass bei "ausländisch thesaurierenden Fonds" die Steuer erst beim Verkauf anfällt.
Das zeigte mir mal wieder, dass ich mich doch mal näher mit der Frage ausschüttend bzw. thesaurierend beschäftigen sollte.
Kann mir jemand mal bestätigen:
ausschüttend: ich bekomme Betrag X, der wird zu 100% mit dem Freistellungsauftrag verrechnet und ich kann mit der Depotbank vereinbaren, ob automatische Wiederanlage oder nicht
thesaurierend in Deutschland: keine Ausschüttungen, aber trotzdem jährlicher Steuerbescheid und Verrechnung mit dem Freistellungsauftrag
thesaurierend im Ausland (z.B. LU): keine Ausschüttungen, Versteuerung des gesamten Ertrages erst beim Verkauf der Anteile, falls die Bank nicht über die Daten des Anteilskaufes verfügt, dann des gesamten Ertrages seit Fondsauflage.
Bekomme ich die Steuern jetzt noch irgendwie zurück? Über die Steuererklärung?
Nie wieder Thesaurierung! Oder gibt es da irgendeinen Vorteil gegenüber automatischer Wiederanlage? Und lieber Fonds verkaufen und neu kaufen...
Danke für Tipps unf Tricks.
Jau, genau so ist das.
Es werden übrigens "nur" die Erträge seit 1994 versteuert. Die zuviel gezahlte Kohle kriegste über die Steuererklärung zurück (ist ja nur ein "Abschlag"). Sei froh, daß bald Jahresende ist, stell Dir vor, Du hättest die Aktion in der ersten Januarwoche gemacht
ausführlich ==> http://www.finanztip.de/recht/bank/investmentfonds-besteueru…
Es werden übrigens "nur" die Erträge seit 1994 versteuert. Die zuviel gezahlte Kohle kriegste über die Steuererklärung zurück (ist ja nur ein "Abschlag"). Sei froh, daß bald Jahresende ist, stell Dir vor, Du hättest die Aktion in der ersten Januarwoche gemacht
ausführlich ==> http://www.finanztip.de/recht/bank/investmentfonds-besteueru…
[posting]18.941.885 von Fred_Meyer am 22.11.05 17:55:46[/posting]http://www.dit.de/privatkunde/fondswissen/steuern/steuern.ht…
Auf der Seite gibts einen Link zu eine Steuerbroschüre im PDF-Format.
Übrigens ist die Tatsache, daß ausländische thesaurierende Fonds wirklich erst beim Verkauf versteuert werden der Grund, warum ich sie nicht mag. Aber warten wir mal ab, wenn das so weiter geht, werden die Freibeträge zu ganz niederiegen Freigrenzen. Dann müßte man nur noch auf die Progression der Einkommenssteuer achten. Dann wäre es mir auch wieder egal, ob der Fond thesaurierend ist oder nicht.
Auf der Seite gibts einen Link zu eine Steuerbroschüre im PDF-Format.
Übrigens ist die Tatsache, daß ausländische thesaurierende Fonds wirklich erst beim Verkauf versteuert werden der Grund, warum ich sie nicht mag. Aber warten wir mal ab, wenn das so weiter geht, werden die Freibeträge zu ganz niederiegen Freigrenzen. Dann müßte man nur noch auf die Progression der Einkommenssteuer achten. Dann wäre es mir auch wieder egal, ob der Fond thesaurierend ist oder nicht.
Vielen Dank für die Links
[posting]18.946.288 von BieneWilli am 23.11.05 00:21:33[/posting]Wenn ich den Finanztip-Link richtig verstanden habe, dann erfolgt die Gesamtversteuerung der thesaurierten Ausschüttung beim Verkauf doch nur, wenn ein Depotwechsel vorgelegen hat und das Kaufdatum der Anteile nicht mehr ermittelbar ist.
Wenn man das Depot nicht wechselt, versteuernd man doch ganz normal jedes Jahr den thesaurierten Ertrag, so dass dann kein Unterschied zum ausschüttenden Fonds besteht.
Wenn man das Depot nicht wechselt, versteuernd man doch ganz normal jedes Jahr den thesaurierten Ertrag, so dass dann kein Unterschied zum ausschüttenden Fonds besteht.
absolut richtig.
Dies trifft nur bei Depotübertragungen zu. Denn die neue Bank erhält zwar die Anzahl der Fonds übermittelt, nicht aber den Kaufzeitpunkt. Daher sind alle seit 1994 (bzw. seit Fondsauflage) aufgelaufenen Thesaurierungen zu versteuern.
Dies trifft nur bei Depotübertragungen zu. Denn die neue Bank erhält zwar die Anzahl der Fonds übermittelt, nicht aber den Kaufzeitpunkt. Daher sind alle seit 1994 (bzw. seit Fondsauflage) aufgelaufenen Thesaurierungen zu versteuern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.761.515 von Der_gute_Riecher am 23.05.06 17:30:13Hallo,
mein Freistellungsbetrag ist leider durch den Verkauf eines thesaur. ausl. Fonds (Depotwechsel) völlig aufgebraucht.
Was passiert nun mit den Auschüttungen von anderen auschüttenden Fonds, wenn diese in ebase sofort wieder angelegt werden.
Werden die Auschüttungen erst versteuert und dann neu angelegt oder fallen die Steuern
erst nach einem endgültigen Verkauf eines solchen auschüttenden Fonds an ?
MfG
wolf1a
mein Freistellungsbetrag ist leider durch den Verkauf eines thesaur. ausl. Fonds (Depotwechsel) völlig aufgebraucht.
Was passiert nun mit den Auschüttungen von anderen auschüttenden Fonds, wenn diese in ebase sofort wieder angelegt werden.
Werden die Auschüttungen erst versteuert und dann neu angelegt oder fallen die Steuern
erst nach einem endgültigen Verkauf eines solchen auschüttenden Fonds an ?
MfG
wolf1a
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