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    Berufsunfähigkeit - abstrakte Verweisbarkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.12.05 00:50:15 von
    neuester Beitrag 06.12.05 02:25:52 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 02.12.05 00:50:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage zur abstrakten Verweisbarkeit bei BUV.

      Ich habe bei einer Versicherung eine BUV laufen OHNE Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit.
      Deswegen hatte und habe ich einige Bedenken...

      Wie kam es dazu: Ich habe mich ziemlich ausführlich beraten lassen ;-)

      Im Ernst: da ich einen sehr speziellen Beruf ausübe (Senior Software Consultant) ist - laut Auskunft Berater und Versicherung - eine abstrakte Verweisbarkeit kaum denkbar.

      Angeblich läuft eine Entscheidung im BU Fall wie folgt ab:

      1. kann der Versicherte eine andere Tätigkeit ausüben? Wenn nein, dann keine Verweisung. Wenn ja, dann weiter bei 2.

      2. hat der Versicherte Ausbildung und Erfahrung für andere Tätigkeit? Wenn nein, dann keine Verweisung.

      3. Sind die Arbeitsbedingungen in der anderen Tätigkeit in etwa gleich? Wenn nein, dann keine Verweisung.

      4. Ist das Einkommen und die Wertschätzung (Lebensstellung) in der neuen Tätigkeit nicht wesentlich reduziert? (maximal 20 % weniger Einkommen) Wenn nein, dann keine Verweisung.

      5 JETZT, genau jetzt, wenn alle anderen Fragen mit JA beantwortet wurden, kommt der Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Verweisbarkeit ins Spiel: Kann mir der Versicherer nachvollziehbar darlegen, dass ich unter Einhaltung der obigen Kriterien eine andere berufliche Tätgkeit ausüben könnte (abstrakt) oder bereits ausübe (konkret)?

      Frage an alle Experten hier im Board:
      - ist das hier beschriebene so richtig?
      - wie wird bei Versicherern in der Praxis verfahren?

      zur Info: der Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit hätte bei mir etwa 40% höhere Beiträge bedeutet.

      Gruß,
      TomBox
      Avatar
      schrieb am 02.12.05 09:30:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      moin;

      hast post!

      mfg
      Avatar
      schrieb am 02.12.05 09:34:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Im Ernst: Eine BU ohne Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit kannst du in die Tonne drücken. Das ist das Kernstück der BU. Sofern du nicht zum Vollinvaliden wirst, kannst du immer verwisen werden. Dann machst du Murmelsortierer oder ähliches.
      Also: Bezahl lieber mehr, oder kündige die Versicherung ganz.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 02.12.05 12:35:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      das was oben beschrieben ist, ist das prüfverfahren für die "konkrete Verweisung".

      Die abstrakte Verweisung hat damit nichts zu tun.

      Ich gehe davon aus, dass Dein produkt auf die konkrete Verweisung nicht verzichtet, die bei Deinem speziellen Beruf u.U. keine Rolle spielen mag!

      Die abstrakte Verweisung wird bei der Festellung der BU gemacht. Es geht darum ob Du Bu bist - in Deinem zuletzt im gesunden Zustand ausgeübten oder in irgendeinem anderen!

      Viele Grüße
      Thorulf Müller

      info@derKVProfi.de
      Avatar
      schrieb am 04.12.05 16:19:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo nochmal,

      vielen Dank für Eure Antworten!

      Der Weg bis zur Verweisung, den ich in meinem Eingangbeitrag beschrieben habe, ist aus einer Info meiner Versicherung.

      Ich kann daraus definitiv ableiten, dass erst im Schritt 5 ein Unterschied zwischen "Abstrakter Verweisbarkeit" und Verzicht auf eben diese besteht.
      (im Gegensatz zu Posting #4 von CreInPhan)

      Was stimmt denn nun? Wie gehen die Versicherer in der Praxis im BU Fall um?

      Mir wurde auch schon geraten, dass bei meinem Berufsbild eine BUV Blödsinn sei und eher eine Unfallversicherung in Kombination mit einer "Dread Disease" Versicherung sinnvoll sei. Meinungen hierzu?

      Ich denke, dass eine Diskussion für viele Boardteilnehmer sinnvoll ist. Wir haben immer mehr "information worker", die hochspezialisiert sind. Gleichzeitig wird über die Medien die BUV als alternativlos und unbedingt erforderlich präsentiert.

      Viele Grüße,
      Tombox

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      schrieb am 04.12.05 20:28:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Von einer Dread-Disease-Versicherung halte ich wenig, da meist nur Krankheiten versichert sind, die sich spektakulär anhören (Krebs, Creutzfeldt-Jakob, Herzinfarkt), wirkliche Risiken (für den Wegfall von regelmäßigem Erwerbseinkommen) jedoch aus dem Versicherungsschutz ausgeklammert sind.
      Hierzu zählen u.a.: psychatrische Erkrankungen (Depression, Suchterkrankungen), Nervenleiden.

      Letztere Krankheiten können auch Dich als Consultant treffen. Wer meint, dass er so eine Krankheit nicht bekommen kann, dem sei gesagt, dass der persönliche Einfluss auf das Ausbrechen dieser Erkrankunbgen (Sucht mal außen vor) gering ist (zumindestens geringer als beim Herzinfarkt oder beim Krebs).

      Das im Gegensatz zu anderne Berufsgruppen geringere Risiko berufsunfähig zu werden, wird in den BU-Beiträgen bereits berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 02:25:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei mir ist der BU Fall vor 5 Jahren eingetreten. Habe als Selbständiger insgesamt 3 BU Verträge. Alle 3 lassen keine Verweisung zu. Hart und gerecht prüfen die Signal Iduna und die Allianz. Das dauert lange! Absolut schlimm ist es mit der Swiss Life. Sie versucht ständig mit neuen Tricks sich um die weitere Zahlung der BU zu drücken. Hierzu schickt sie einen zu immer neuen Gutachtern und erzeugt unmenschlichen Druck. In eiinem Gutachten soll ich allen ernstes meine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens probeweise zu 10% ausführen. Sowas kommt von der Uni Köln, die von der Swiss Life gerne beauftragt wird. Da sie nicht verweisen können versuchen sie über solche Tricks die Menschen zu zermürben. Wenn man das dann nicht akzeptieren will muss man klagen. usw. usw.

      Es ist also nicht nur wichtig den Punkt Verweisung völlig auszuschließen, sondern auch mit der richtigen Versicherung seine Verträge abzuschließen. Hierbei helfen geeignete Spezialisten, die das Geld für die Beratung 100%ig wert sind.

      NMM


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