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    Warum bekommt man Belege ueber Werbungskosten oft Wochen vor dem Einkommensteuerbesch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.06 12:39:22 von
    neuester Beitrag 19.03.06 17:11:21 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.047.204
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      schrieb am 14.03.06 12:39:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      ..bescheid zugesendet ? Wenn man die Belege fuer Werbungskosten zurueck erhaelt, muesste die Einkommensteuererklaerung doch eigentlich bearbeitet sein !? Haengt es damit zusammen, dass man Geld zurueck erhaelt und das Finanzamt so Zinsvorteile hat :confused: :(
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 17:44:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      welche Belege für Werbungskosten schickst du denen denn? Von mir kriegen die gar nix, wenn die was wollen melden die sich eh
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 21:30:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hegels,
      Du schreibst denen nur rein, 12 Übernachtungen zu 110 € in Berlin im Hotel Estrel und 8 Malerhosen, 3 Paar Sicherheitsschuhe etc??? Und das ganze OHNE Belege?
      Und das ist bis jetzt immer anerkannt worden?
      Hast Du einen Onkel auf dem FA sitzen? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 21:32:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich schreib Werbungskosten rein. Die melden sich schon, keine Sorge.
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 21:58:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1 Bei mir dauert das immer so ca. 2 Wochen zwischen Rückerhalt der Belege und Steuerbescheid.

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      schrieb am 15.03.06 22:34:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der Beamte hakt die Werbungskoten an Hand der Belege ab (falls er nichts anzumeckern hat). Damit sind die Daten der Steuererklärung aber schließlich noch nicht im Computer (falls sie wie bisher meist üblich in Papierform eingereicht wurde).
      Früher habe ich einge Male meine Steuererklärung persönlich beim Bearbeiter abgegeben. Da konnte es passieren, daß der die Belege gleich überflogen und in der Steuererklärung abgehakt hat. Die Belege konnte man dann gleich wieder mitnehmen.
      Damit zunächst mal nur festgestellt, daß die Eintragungen mit den Belegen überinstimmen. Und bei einer Steuererklärung gibt es mitunter ja etwas mehr zu überprüfen als die Übereinstimmung der Werbungskostenbelegem mit den entsprechenden Eintragungen.
      Je nachdem wie das alles oranisiert ist, kann deshalb zwischen der Rücksendung der Belege und der Zustellung des Bescheids schon einige Zeit vergehen. Einen Zeitraum von 2 oder 4 Wochen halt ich für ok.
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 23:09:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      viel spekulation jetzt die fakten:

      wenn die belege versendet werden ist der bescheid fertig!!! an dem tag an dem die belege versendet werden gehen die bescheide zum rechenzentrum, wo sie gedruckt werden. danach gehen die gedruckten bescheide zum veranlagungsbezirk. da werden mögliche weitere bearbeitungsschritte angestoßen. dann werden die bescheide kouvertiert und vom veranlagungsbezirk zur postabteilung weitergeleitet, die sie dann versendet. damit eine rechtzeitige versendung möglich ist, werden noch ein, zwei tage draufgeschlagen und so kommt es zu den zwei wochen.:kiss:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 11:09:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]20.717.284 von 2fast4you am 15.03.06 23:09:19[/posting]Wer oder was ist denn der "Veranlagungsbezirk" ?
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 19:24:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Veranlagungsbezirk = Stelle im Finanzamt, wo die Steuer nach Recht und Gesetz festgesetzt wird.
      Der Zinsvorteil spielt bei der ganzen Geschichte sicher keine Rolle.
      In der Regel dauert es etwa 10 Tage, bis der Bescheid nach Freigabe durch den Bearbeiter im Rechenzentrum (in NRW zB in Düsseldorf) gedruckt und dort auch eingetütet wird. Von dort aus wird der Bescheid dann direkt zum Steuerplichtigen gesendet. Nur in Ausnahmefällen wird der Bescheid erst noch zum Amt geschickt (wahrscheinlich bei den schlimmen Fällen, um nochmal drüber zu schauen ;) @ 2fast4you)

      Ich persönlich würde die Belege, soweit sie keine absolut minimalen Beträge, schon mitschicken, denn umso schneller kann man mit der Erstattung rechnen. Noch schneller soll es ja aber noch über Elster gehen.

      Sonderausgaben (insbes. Altersvorsorgeaufwendungen und übrige Vorsorgeaufwendungen) muss man, soweit es im Rahmen bleibt, nicht unbedingt belegen. Denn bei einem normalen Gehalt werden sie eigentlich durch variable Höchstbeträge begrenzt. :(
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 19:26:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      zu #7
      Bei uns (NRW) geht der Bescheid nicht erst vom RZ zurück in den "Veranlagungsbezirk" (damit ist wohl der Sachbearbeiter im FA gemeint), der Versand erfolgt auch nicht vom jeweiligen FA aus, sondern direkt vom RZ.
      Welche weiteren Bearbeitungsschritte sollen denn angestoßen werden, die den Papierausdruck des Bescheides in Händen des Sachbearbeiters erfordern? Bei den geforderten Fallzahlen können die Sachbearbeiter unmöglich jede Veranlagung nochmal anfassen.
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 11:29:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bei mir (Ba-Wü) folgt der Est-Bescheid nach 1-2 Tagen.
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 20:08:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Der Zeitunterschied zwischen Belegrückgabe und Bescheiderteilung hat seinen Grund in der Erfasung der Steuerdaten.
      Der Sachbearbeiter prüft die Erklärung und checkt, soweit erforderlich, die Belege.
      Wenn er damit fertig ist, müssen die Steuerdaten in die EDV der Finanzverwaltung eingegeben werden.
      Hierzu wird die Erklrärung an die Datenerfassunng (DE) im Finanzamt weitergeleitet. Dort sind Mitarbeiter den ganzen Tag mit der Eingabe der Daten beschäftig.
      Dies ist der Flaschenhals auf dem Weg zum Bescheid.
      Fällt eine DE-Kraft aus, wird es eng. Zusätzlich geben in Frühjahr alle die Erklärung ab, so dass es noch enger wird.
      Die Belege sind längst zurück, der Bescheid kommt eben später.
      IdR weiß man aber dass die Erklärung bearbeitet worden ist. Ansonsten würden keine Belege, sondern dummer Anfragen kommen.
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 11:58:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]20.824.985 von pegru am 18.03.06 20:08:34[/posting]Danke für deine kompetente Antwort.

      Aber geht die Einkommensteuererklärung auch zur Datenerfassung, wenn man per Elster abgegeben hat und nichts geändert wurde ?
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 17:11:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Gerade dies ist ja der Vorteil von Elster.
      Der Flaschenhals Datenerfassung wird umgangen.
      Der Bearbeiter im Finanzamt kann den Fall an seinem PC aufrufen, die Daten sind vorhanden.
      Er checkt alles ab und drückt aufs Knöpfchen.
      Jetzt dauert es nur noch ein paar Tage wegen der technischen Umsetzung im Rechenzentrum.

      Übrigens, ich habe heuer meine Elster-Erklärung per ElsterPortal (ohne Unterschrift, ohne Belege, nur kleiner hinweis, dass Belege jederzeit geliefert werden können) am 28.02.06 ans FA geschickt und meinen Bescheid am 15.03.06 erhalten.

      cu
      pegru


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