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    An alle Diraba-Geschädigten!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.03.00 22:59:59 von
    neuester Beitrag 01.04.00 23:42:31 von
    Beiträge: 28
    ID: 104.968
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      Avatar
      schrieb am 27.03.00 22:59:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle,
      ich war heute Mittag der erste, der einen Thread über die
      Machenschaften der Diraba eröffnet hat und ich habe damit,
      glücklicherweise, eine ziemliche Lawine losgetreten. Z.Z. ist
      unsere "Lieblingsbank" sogar die Nummer 2 bei den

      "aktivst diskutierten Aktien der letzten 24 Stunden"!!!

      Ich möchte euch alle bitten, diesen Thread ab sofort als Sammelthread
      gegen die Machenschaften der Diraba zu benutzen.

      Ich werde morgen früh sofort mit dem Bundesaufsichtsamt
      für Wertpapierhandel Kontakt aufzunehmen, um rechtliche Möglichkeiten
      gegen die Diraba auszuloten.

      Außerdem werde ich meinen Anwalt dazu kontaktieren und werde
      mit der Bild-Zeitung über einen befreundeten Redakteur Kontakt
      aufnehmen.

      Da wir uns hier im größten und meistfrequentierten Börsenboard
      Deutschlands befinden, sollten wir dafür sorgen, daß die
      Diraba hier in den nächsten Tagen weiterhin für Gesprächsstoff
      sorgt, denn ich bin ganz sicher, daß die Diraba an dieser
      Art von Negativwerbung nicht wirklich interessiert ist.

      Ich werde in diesem Thread über alle neuen Info`s sofort berichten.

      Wer interessiert ist, mir ausführlich seine negativen Erfahrungen
      (selbstverständlich vertraulich) zu schildern, bitte um Email an:

      ummc@gmx.de

      Ich bleibe am Ball und werde ab Morgen erst mal richtig Gas geben!!!
      Gruß calypso
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 23:04:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja zeig`s ihnen !
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 23:10:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bin auch gewschädigt.
      msr@businessnet.de


      Freitag 9000 Aktien zum Verkauf 450 mit Stoplos. da Aktie im Sturz
      Heute Monat wieder angerufen. keine Bestätigung des verkaufs obwohl in Frankfuhrt eine halbe Million aktien rübergingen. Kurs inzwischen nur noch 2/3 Wert. Oder Kuaf zum günsigen Eröffnungskurs. aktien ist inzwischen um 4 € gestiegen. heute Mittag immer noch keine Bestätigung. Heute gegen 22.30 angerufen. Immer noch keine Bestätigung ob Aktien vom Freitag verkauft oder nicht. Wollte meine alte Aktei die zum kauf eingereicht ist ev. zurücknehmen. Gehrt nicht da vorgemerkt alsoi blockiert. Fazit viel Geld ev. Kaput. Und Geld zum weter traden blockiert.

      Ralf
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 23:11:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Demnächst Sprachkurse bei der DAB ???

      Mein Vorschlag: Da man stundenlang in der Warteschleife Bayrischen Rundfunk hören muß, sollte die DAB doch Sprach- oder andere Weiterbildungskurse als zweites Standbein in der Warteschleife anbieten!

      HEUTE wieder eine Katastrophe: bis jetzt 23:05 MEZ ist nicht klar, ob die Käufe ausgeführt wurden oder nicht - hätte ja sein können, daß ich mit dem Geld was vorgehabt habe ... immerhin ist es spannend bis morgen früh ...

      Letzten DONNERSTAG stand bei mir noch ein Verkaufsauftrag drin, der bereits am MITTWOCH - ohne Ausführung - abgelaufen war, wurde versucht, diesen zu streichen. Da man aber nichts streichen kann, was gar nicht (mehr) da ist, kam ich erst freitag wieder ran.

      Splitzuteilungen dauern zwei Wochen (!!!), da kann sich ´ne Aktie halbiert haben - bei Consors geht´s am selben Tag.

      Na ja, es gibt auch Tage, wo es mal klappt ... aber wegen dieser Praktiken habe ich meine DAB-Zuteilung auch lange rausgeschmissen ... irgandwann muß sowas Folgen haben.
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 23:11:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Rabähhhhhhhhh!!!!!!!!!

      ICH WILL ENDLICH MEIN KONTO BEI DER DIRABA ERÖFFNEN!!!!

      (Aus Frust bei der comdefect....)

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      Avatar
      schrieb am 27.03.00 23:17:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Herodes,
      ich kann nur sagen vom Regen in die Traufe oder so.
      Calypso ich mail Dir auch meine Probleme mit der Diraba, auch wenns keine Ordervolumen von 200 000,- DM sind.
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 23:24:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Gibt es eine Bank, die heute schlechter war als die Diraba?
      -Nein!
      Wenn ihr Probleme mit anderen Banken habt, macht bitte euren eigenen Thread auf und versucht nicht, diesen zu zerstören- danke.

      Beschwerden an die Diraba bitte an:
      Kundenservice@mail.diraba.de
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 23:27:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ein gut gemeinter Rat!
      ERst mit freundlichen Worten vorgehen und nicht kleich ein Tamm Tamm. Vielleicht kann ja die DBA nichts dafür und Technische Fehler können ja vorkommen.Dies komt auch bei normalen Banken mal vor. Viel wichtiger ist dann wie Sie dann mit den Kunden umgehen, damit sie nicht Schaden erleiden. Ich bin wenns geht für Schlichtung. Es kann denen ja auch mal passieren, daß Technik streikt.Die Welt ist nicht lebendswert, wenn wir alle nur Gegeneinander Krieg spielen. Ich hoffe daß Ihr alle hinter eueren Zahlen und auch verständlichem Ärger noch seht, daß alle Menschen sind mit Fehlern.
      Für mich ist das kein Problem. allerdings bin ich schon der Meinung, daß wir gemeinsam auf die DBA zugehen und Sie uns vorschlagen lassen wie Sie die Sache so regeln, daß wir halbwegs mit blauem Auge davon kommen und wir keinen Schaden haben,. Mit blauem Auge meine ich: Den Ärger können sie uns nicht nehmen und unsere Ängste, die wir erduldeten auch nicht. Aber was Sie tun können ist, daß Sie dafür Sofrrgen, daß wir keinen finanziellen Schaden haben.
      Was uns ev durch das Technische Problem an mehrgeld zugewinn geflöten ging können Sie nicht begleichen da es schwer nachprüfbar ist und vielleicht ist uns sogar dadurch ja ( ich sage ja vielleicht) auch ne Pleite vermieden worden.
      Ich bin dafür, daß wir solidarisch vorgehen mit einer Beschwerde aber in freudlichem Ton. Wir sollten der DBA zunächt die Möglichkeit geben auch uns entgegenkommen zu können. Wenn sie sich dann quer stellen, was ich nicht glaube, können wir immer noch prozessieren und an die öffentlichkeit gehen. Allerdings bin ich schon der Meinung, daß eine Bank alles erdenkliche tun muß damit so etwas in Zukunft vermieden wird und dafür ist Sie uns Rechenschaft schuldig.

      Versteht es nicht flasch. Ich kann eueren Ärger verstehen und ich bin auch verärgert. Aber ich sehe es halt auch realistisch, daß Fehler nun totz bester Vorsicht vorkommen können und man sollte dann eben schauen was man machen kann und wie eine bessere Zusammenarbeit in Zukunft möglich ist.

      Ich bin mir sicher, daß es der DBA auch peinlich ist.

      Laßt uns zusammenschliesen und gemeinsam auf die DBA zu gehen, aber konstruktiv. Vielleicht haben die ja auch dann einen Vorschlag der dann ja vielleicht ja gar nicht mal so schlecht für uns ist und wir sind dann wieder Kunde König. Ich denke nur ein Krieg hat noch nie zu etwas geführt. Und bei einem Krieg gibt es letzendlich nur Verlierer.

      Laßt uns zusammen konstruktiv vorgehen und zusammen mit der DBA erarbeiten wie eine bessere Zusammenarbeit in Zukunft möglich ist und wie unserer Schden geschlichtet werden könnte.

      Alles Liebe und Hoffnung aauf ein mehr menschliches Miteinander.

      Ralf
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 23:28:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Herodes,
      meine Bemühungen sind nicht von der Höhe der Order abhängig. Es geht einzig und alleine
      um die meines Erachtens nach schon fast kriminellen Machenschaften der
      Diraba.
      Freue mich auf Deine mail - und gehe jetzt nach einem sehr sterssigen Tag erstmal schlafen.
      Gruß calypso
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 23:36:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      An RagingBull,
      die "Beschwerde-E-mail" kennt doch jeder der ein Konto bei der Dirab hat, wenn Du ca. 7- 10 Tage auf eine Antwort warten kannst bist dort sicher richtig aufgehoben. Ich für meinen Teil würde lieber eher wissen was Sache war, bzw. ist.

      Gruß

      Peak
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 23:42:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      OK,
      aber da ich zurzeit bei der Diraba keinen telefonisch erreichen kann,
      sende ich eben ´ne E-Mail.
      Das hat auch noch rechtliche Gründe...
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 00:54:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Tolle Sache, Calypso!

      wie gesagt: SIEBEN Käufe vom Sonntag selbst jetzt noch "vorbehaltlich". Ich habe eine Beschwerde-Mail samt Inaussichtstellung von Konsequenzen meinerseits abgesandt. Natürlich mit dem zu erwartenden Resultat - O-Ton DAB:

      Sehr geehrte Kundin,
      sehr geehrter Kunde,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Wir werden Ihre E-Mail schnellstmöglich beantworten und Ihr Anliegen klären.
      Je nach Art der Anfrage kann dies jedoch mehrere Tage in Anspruch nehmen.
      Wir werden uns dann umgehend wieder bei Ihnen melden.

      Vielen Dank für Ihr Verständnis und einen schönen Tag.

      Ihre Direkt Anlage Bank AG

      Bin an Deinem weiteren Vorgehen sehr interessiert, halte uns doch auf diesem Tread auf dem laufenden.
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 01:33:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich bin auch der Meinung, dass es mal an der Zeit wäre, den Burschen
      von der Diraba (Comdirect usw.) ein mal Beine zu machen.
      Da ich selbst von der Software-Front komme, kann ich ja gut verstehen,
      daß bei solchen Größenordnungen zu Problemen kommen kann. Aber wenn
      das System unausgereift und unterdimensioniert ist, dann spiele ich
      nicht leichtfertig mit dem Geld von Hunderttausenden von Kunden.
      Die sollten ihr Geld wirklich mehr in die Infrastruktur stecken als in
      irgendwelchen blödsinngigen Werbekampanien. Qualität spricht sich im
      Bankengewerbe auch von alleine rum, hier gehts ja nicht um Müsli-Riegel.
      Und wenns dann funktioniert, bin ich auch gerne bereit, ein paar Mark
      Depotgebühren zu berappen.

      Vielleicht ist das ganze aber auch nur eine typische Erscheinung des
      Zeitgeistes ("Shareholder-Value" um jeden Preis): Jeder neuer Kunde
      pusht den Aktienkurs, wen kümmert den da Service oder Qualität.
      Und wenn nichts mehr zu holen ist, lassen wir`s halt einfach fallen
      (oder bringen es als sog. ehemaliges Tochterunternehmen an die Börse)
      und stecken die Kohle in das nächste Projekt.
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 09:19:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      Mich würde interessieren, ob die DAB noch einmal ihr neues fabelhaften neuen Ordersystem angekündigt hat, daß irgendwann (oder auch nicht) installiert wird und angeblich 20fache Kapazität bietet.

      Danke!
      Horstfriedrich
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 09:36:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo geschädigte,

      ich habe mich in den letzten jahren sehr oft mit dem Service und den technischen Problemen bei der DAB rumschlagen müssen.

      Vor kurzen habe ich hier im Board geschrieben, dass die DAB einen Auftrag um Stunden zu spät an die Börse brachte und mir dadurch der Kurs um 18 EURO davon lief und ich die Order zum höchsten Tageskurs ausgeführt bekam.

      Den Beschwerdebrief mit der Androhung auf rechtliche Schritte und Aufforderung zur Zurückerstattung der Differenz hat die DAB natürlich bis heute nicht beantwortet. jedoch habe ich ohne Kommentar eine Stornierung des kaufs und einen neue Kaufbestätigung zum richtigen Preis in den letzten Tagen erhalten.
      Fazit:
      Die DAB scheint doch einigermassen bemüht zu sein Fehler unbürokratisch und großzügig zu korrigieren. Nur mit der Kundenkommunikation scheints wohl nicht zu klappen. Das kann natürlich daran liegen, dass sie sagen lieber den Schwerpunkt der Ressourcen auf Fehlerbehebung und nicht auf Information legen.
      Ein anderes mal haben Sie mir aufgrund eines beschwerdevorganges auch angeboten alle schief gelaufenen Orders zu stornieren und haben mir pauschal 200 DM ordergebühren gutgeschrieben.
      Ich ärgere mich zwar regelmäßig über die Probleme, denke aber das die anderen Banken keinen Deut besser sind. jedenfalls habe ich noch nichts über großzügige Behandlung von Fehlern bei anderen Banken gelesen.

      Insofern will ich diese Info der Gerechtigkeit halber auch veröffentlichen.
      Gruß
      Wolfi
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 09:57:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      In diesem Zusammenhang interessant: Direktbanken haften bei Überlastung
      ,d.h. wenn z.B. Orders nicht gleich bearbeitet werden.
      Grundsatzurteil LG Nürnberg (Consors). Wer interesse hat, das Aktenzeichen kann ich raussuchen.
      cp
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 10:17:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hatte vor kurzem eine Order über 6ooo Stck. laufen. Wurde von Diraba eifach in 3 Einzelorders aufgeteilt und mit 3fach Ordergebühren belastet. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 10:28:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hi callingplanet,

      wäre nett, wenn du das Aktenzeichen finden und posten könntese. Danke.

      Nach der Pleite von gestern, werde ich rechtliche Schritte gegen die Diraba einleiten!
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 10:42:52
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hi an alle ...

      Ich habe bei der Diraba neu eröffnet (leider ?) und vor 11 Tagen meiner Bank den Auftrag gegeben mein Depot zu übertragen !

      Bis jetzt ist noch nix drauf ! Ist das normal, daß mein Geld da fast zwei Wochen rumschwirrt ???

      Eigentlich wollte ich noch Bechtle zeichnen, aber das kann ich mir jetzt kniken :(

      Robert
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 10:52:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      Rechtsprechung des Landgerichts Nürnberg-Fürth
      in Zivilsachen


      Geldanlage / Aktienkauf / Brokergeschäfte
      Hier:

      Haftung des Brokers beim
      Online-Broking / Phone-Broking
      Siehe auch:
      » » Kernaussagen der Entscheidung « «
      Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth
      vom 19.05.1999, Az. 14 O 9971/98

      Sachverhalt
      (zusammengefasst)
      Der Kläger macht gegen die verklagte Broker-Gesellschaft Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Abwicklung eines über Telefoncomputer erteilten Auftrags zum Ankauf von Aktien geltend.
      Der Kläger orderte über Telefon durch Einwahl in das Computersystem der Beklagten am 16.07.1998 um 8.18 Uhr 500 Stück I-Aktien über den Börsenplatz B. Über seine Order erhielt der Kläger seitens der Beklagten um 8.19 Uhr eine Bestätigungsordernummer zugeteilt. Handelsbeginn an der Börse in B. war um 8.30 Uhr. Der erste Tageskurs am 16.07.1998 für die I-Aktie betrug dort 244,00 DM.
      Um 8.36 Uhr wurden an der Börse in B. 150 Aktien zu einem Kurs von 234,00 DM und 1.220 Aktien zu einem Kurs von 239,00 DM gehandelt. Um 8.47 Uhr betrug der Kurs 268,00 DM.
      Aufgrund eines Software-Fehlers in der Computeranlage (sogenanntes Routingproblem) führte die Beklagte den Auftrag des Klägers nicht sofort bei Börsenbeginn, sondern erst später zu einem Kurs von 268,00 DM pro Aktie aus. Demgemäß rechnete die Beklagte den Kauf der Aktien wie folgt ab:
      Kurswert:..........134.000,00 DM
      Provision:.................201,00 DM
      Courtage:.................107,20 DM
      eigene Spesen:............13,00 DM
      Gesamtbetrag:....134.321,20 DM
      Der Kläger geht davon aus, daß sein Aktienkauf zu einem Kurs von 239,00 DM abzurechnen sei. Diesbezüglich stützt sich der Kläger auf eine von der Beklagten vorgelegte "Kursauskunft Reuters", die mit Kursen um 8.36 Uhr von 234,00 DM und 239,00 DM - jeweils mit dem Zusatz "b" beginnt.. Der Kläger ist der Ansicht, insbesondere aufgrund der ihm von der Beklagten zusammen mit den Kontoeröffnungsunterlagen zugesandten Broschüren mit dem Titel "online an die Börsen der Welt" und "Wertpapier-Wegweiser" sowie mit ihrer ständigen Werbung habe die Beklagte eine sekundengenaue Abwicklung im Börsensaal zugesagt. Eine solche sei aber aufgrund Verschuldens der Beklagten nicht eingehalten worden. Das technische System der Beklagten sei dem Kundenansturm nicht gewachsen gewesen, da die Beklagte es versäumt habe, dieses System auf die zahlenmäßige Vervielfachung der Kundschaft aufzurüsten. Deshalb sei das "Phone-Broking-System" der Beklagten am 16.07.1998 technisch erweitert worden.
      Soweit die Beklagte sich auf eine Service-Garantie berufe (siehe unten), sei diese entgegen der Ausführungen der Beklagten nicht in dem "Wertpapier-Wegweiser" enthalten.
      Aufgrund der Differenz zwischen dem abgerechneten Kurs von 268,00 DM und dem ihm zu gewährenden Kurs von 239,00 DM errechne sich bei 500 Stück Aktien ein Schaden in Höhe von 14.500,00 DM, den der Kläger mit der Klage geltend macht.
      Die Beklagte bestreitet die bei ihr aufgetretenen Routing-Probleme nicht. Sie trägt vor, sie habe ihren Kunden eine Service-Garantie mit folgendem Wortlaut gewährt:
      "Via T-Online, Internet und Phone-Broking werden Ihre Aufträge in der Regel innerhalb von 30 Sekunden an die Deutschen Präsenzbörsen geleitet. Sollte eine korrekt eingegebene und entgegengenommene Order nach 1/2 Stunde nicht an der Börse vorliegen, garantieren wir Ihnen den Ausführungskurs, der Ihnen zusteht. Darüber hinaus erlassen wir Ihnen die Transaktionsprovision."
      Die Beklagte behauptet, diese Service-Garantie sei in ihrem Wertpapier-Wegweiser auf Seite 6 enthalten. Danach habe der Kläger lediglich einen Anspruch auf den 30 Minuten nach seiner Ordereinstellung um 8.17 Uhr, d. h. also um 8.47 Uhr an der Börse B. festgestellten Kurs. Dieser betrage 268,00 DM. Im übrigen meint die Beklagte, aus ihrer Werbung ergebe sich kein Rechtsanspruch auf den Ausführungskurs, da es sich bei dieser Werbung lediglich um eine Anpreisung bzw. unverbindliche Beschreibung der Zugangsmöglichkeiten handele. Eine zugesicherte Eigenschaft, für die die Beklagte bei Fehlern einzustehen hätte, ist darin nicht zu sehen. Die Aussage sei nicht Vertragsbestandteil geworden, da sich in den Kontoeröffnungsunterlagen, die die Rechtsgrundlage der Geschäftsbeziehung bilden, keine diesbezügliche Vereinbarung finde. Außerdem habe die Beklagte keine Gewähr dafür übernommen, daß der Kundenauftrag von der Börse zu dem vom Kunden gewünschten Kurs oder "bestens" auch tatsächlich durchgeführt werde. Dies könne sie auch nicht, weil die Verträge zwischen den Kunden und den von der Beklagten frei und unabhängig handelnden Börsenmaklern zu schließen sind.
      Die Beklagte könne auch aufgrund der Eigenart des von ihr betriebenen Geschäfts für die sofortige Weiterleitung eingehender Aufträge gerade keine uneingeschränkte Garantie übernehmen, zumal die Beklagte hier maßgeblich vom öffentlichen Telefonnetz abhängig ist und dessen Störungen ebensowenig verantworten kann, wie Störungen im eigenen EDV-Netz.
      Entscheidungsgründe
      Die zulässige Klage ist im wesentlichen auch begründet.
      1. Dem Kläger steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 325 Abs. 1 Satz 1 BGB in Höhe von 12.027,60 DM zu, da der Beklagten die sofortige Durchführung des Auftrages des Klägers zum Ankauf von 500 Stück I-Aktien am 16.07.1998 bei Börsenbeginn um 8.30 Uhr infolge eines von ihr zu vertretenden Umstandes unmöglich geworden ist.
      Durch die Order des Klägers am 16.07.1998 um 8.18 Uhr, die von der Beklagten um 8.19 Uhr durch Zuteilung der Bestätigungsordernummer angenommen worden ist, kam zwischen den Parteien ein Geschäftsbesorgungsvertrag dahingehend zustande, daß die Beklagte bei Börsenöffnung um 8.30 Uhr in B. 500 Stück I-Aktien zum Eröffnungskurs kaufen sollte. Vertragsgrundlage dieses Geschäftsbesorgungsvertrages war nach Ansicht der Kammer die beim XY-Online-Broking zugesagte Weiterleitung der Kundenorder über das Routing-System an die Handelsplätze in wenigen Sekunden. Diese Zusage findet sich in den dem Kläger mit seinen Kontounterlagen zugesandten Broschüren "Online an die Börsen der Welt" und "Wertpapier-Wegweiser". Diese Broschüren sind Grundlage der jeweiligen Geschäftsbesorgungsverträge zwischen den Parteien bei Inanspruchnahme des XY-Phone-Broking und des XY-Online-Broking. Soweit die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 7.10.1998 ausführt, es handele sich bei dieser Werbung lediglich um eine Anpreisung bzw. unverbindliche Beschreibung der Zugangsmöglichkeiten, welche nicht Vertragsbestandteil geworden sei, da sich in den Kontoeröffnungsunterlagen, die die Rechtsgrundlage der Geschäftsbeziehung bilden, keine diesbezügliche Vereinbarung findet, kann die Kammer dem nicht folgen. Zum einen ist im Konto-/Depoteröffnungsantrag des Klägers überhaupt keine Regelung über die Eröffnung eines Depots und eines Kontokorrentkontos zu Verrechnungszwecken hinaus enthalten. Zum anderen ging die Beklagte in ihrem früheren schriftsätzlichen Vorbringen im Rechtsstreit selbst davon aus, daß der "Wertpapier-Wegweiser" Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist. In diesem ist auf Seite 13 folgende Aussage enthalten:
      "Ein spezielles Routing-System leitet Ihre Order, in wenigen Sekunden, direkt an die Handelsplätze."
      Auf Seite 15 findet sich folgende Aussage:
      "Wie bei T-Online geben Sie Ihre Käufe und Verkäufe schnell und bequem auf und senden sie in Sekunden direkt an die Börse."
      Hinsichtlich des YY-Phone-Broking findet sich auf Seite 16 folgende Aussage:
      "Mit XY-Phone-Broking erledigen Sie sämtliche Wertpapiergeschäfte schnell und professionell - auch unterwegs. Sie agieren direkt im Börsensaal - ohne Zeitverzögerung - und zu unschlagbaren Konditionen."
      Vergleichbare Aussagen finden sich in der Broschüre "Online an die Börsen der Welt" auf Seite 15, 17 und 19.
      Es kann dahinstehen, ob es sich hierbei sogar um eine Garantie handelt, d. h. um ein Versprechen eines sekundenschnellen Börsenzuganges durch die Beklagte, bei deren Nichteinhaltung sie in jedem Fall für den Schaden des Kunden einstehen will. Denn jedenfalls sind die dargestellten Aussagen bzw. Zusagen der Beklagten Vertragsgrundlage zwischen den Parteien für das Online-Broking bzw. Phone-Broking geworden.
      Unstreitig hat die Beklagte die vertraglich zugesagte Weiterleitung der Order des Klägers am 16.07.1998 um 8.18 Uhr nicht eingehalten. Ein Ankauf von I-Aktien zum Kurs bei Handelsbeginn um 8.30 Uhr an der Börse Berlin ist der Beklagten dadurch unmöglich geworden, daß die Order des Klägers erst verspätet - zu welchem genauen Zeitpunkt ist nicht vorgetragen - an die Börse Berlin weitergeleitet worden ist. Dadurch konnte ein Aktienkauf zum Eröffnungskurs nicht mehr stattfinden. Dieses nachträgliche Unmöglichwerden hat die Beklagte auch gemäß § 276 BGB zu vertreten. Wie der Kläger unbestritten vortrug, war das technische System der Beklagten dem Kundenansturm nicht gewachsen, durch das Versäumnis der Beklagten, dieses System auf die zahlenmäßige Vervielfachung der Kundschaft aufzurüsten. Der Kläger trug des weiteren unbestritten vor, daß das Phone-Broking-System der Beklagten um den 16.07.1998 durch die Beklagte bzw. in deren Auftrag technisch erweitert worden sei und daher Unregelmäßigkeiten der technischen Anlage der Beklagten verständlich seien. Der Kläger erhob bereits in der Klageschrift gegenüber der Beklagten den Verschuldensvorwurf. Diesem ist die Beklagte nicht entgegengetreten. Bei der gegebenen Sachlage, d. h. den Problemen in ihrem System, hätte es der Beklagten oblegen, substantiiert dazu vorzutragen, daß ihr ein Verschuldensvorwurf, d. h. wenigstens ein Vorwurf der Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht zu machen sei.
      Soweit die Beklagte sich auf die oben genannte Service-Garantie beruft, steht dies einem Anspruch des Klägers im vorliegenden Verfahren nicht entgegen. Zum einen dürfte diese Garantie eine Verschuldenshaftung nicht ausschließen. Zum anderen hat die Beklagte nicht bewiesen, daß konkret diese Service-Garantie Vertragsbestandteil geworden ist. In dem vom Kläger vorgelegten "Wertpapier-Wegweiser" ist die von der Beklagten angeführte Bestimmung nicht enthalten. Die Beklagte, die einerseits die Zusendung der vom Kläger vorgelegten Broschüren zusammen mit dessen Kontounterlagen an den Kläger nicht bestreitet, hätte andererseits konkret dazu vortragen und Beweis anbieten müssen, daß ihre "Service-Garantie" - möglicherweise nachträglich - Vertragsbestandteil zwischen den Parteien geworden ist.
      Die Nichtweiterleitung der Order des Klägers an die Börse ist auch kausal für die Entstehung des vom Kläger geltend gemachten Schadens. Soweit die Beklagte vorträgt, es sei nicht gewährleistet, daß überhaupt Aufträge durchgeführt werden oder alle Aufträge zum Zuge kommen, d. h. daß bestritten werde, daß die Börse in B. und einer der dort tätigen Makler den Auftrag des Klägers vor 8.45 Uhr überhaupt angenommen hätte, kann sie damit keinen Erfolg haben. Der Kläger hat unwidersprochen - unter Bezugnahme auf den von der Beklagten vorgelegten Kursverlauf "Reuters" - vorgetragen, daß die Anmerkung "b" hinter den Kursen bedeutet, daß spätestens um 8.36 Uhr 500 Stück der I-Aktie mit dem durch den Kläger eingeklagten Kurs von 239,00 DM tatsächlich gehandelt worden sind. Danach wurden in der Zeit von 8.36 Uhr bis 8.38 Uhr insgesamt 2.214 Aktien mit einem Kurs von 239,00 DM gehandelt, des weiteren 321 Aktien mit einem Kurs von 238,00 DM und 150 Aktien mit einem Kurs von 234,00 DM.
      2. Die Höhe des dem Kläger zu ersetzenden Schadens beträgt 12.027,60 DM.
      Unstreitig betrug der Kurs der I-Aktie am 16.07.1998 zu Handelsbeginn 244,00 DM. Soweit der Kläger sich im Rechtstreit unter Bezugnahme auf die von der Beklagten vorgelegte Kursmaklertabelle auf einen Kurs von 239,00 DM bezieht, der um 8.36 Uhr gehandelt wurde, kann dieser nicht zur Grundlage seines Schadenersatzanspruches gemacht werden. Die Kursmaklertabelle wurde von der Beklagten vorgelegt, um den Kursstand um 8.47 Uhr mit 268,00 DM nachzuweisen, nicht jedoch um den Anfangskurs um 8.30 Uhr bzw. 8.31 Uhr darzulegen. Für die Kammer ist aufgrund Vorlage der Kursmaklertabelle nicht ersichtlich, ob die unterste Zeile der Tabelle, die den Kurs um 8.36 Uhr mit 234,00 DM ausweist, tatsächlich den ersten an diesem Tag gehandelten Kurs darstellt, oder ob bereits vorher Kurse ausgehandelt worden sind, die möglicherweise nicht auf der Tabelle mit abgedruckt wurden. Es ist deshalb von dem vom Kläger bereits in der Klage bezeichneten Kurs von 244,00 DM auszugehen, den die Beklagte im Schriftsatz vom 15.02.1999 auch bestätigt hat.
      Für den Kauf von 500 I-Aktien zu je 244,00 DM wären dem Kläger folgende Kosten entstanden:
      Kurswert:...................122.000,00 DM
      Provision 1,5 Promille:.......183,00 DM
      Courtage 0,8 Promille:.........97,60 DM
      eigene Spesen:.....................13,00 DM
      Gesamtkosten:..............122.293,60 DM.
      Aus der Differenz zum tatsächlich berechneten Kurs ergibt sich der dem Kläger zu ersetzende Schaden.
      Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth
      vom 19.05.1999, Az. 14 O 9971/98; rechtskräftig
      Siehe auch:
      » » Kernaussagen der Entscheidung « «
      Internet-Bearbeitung des Urteils:
      Dr. Guido Wißmann
      Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 11:07:37
      Beitrag Nr. 21 ()
      hi!
      Hört mal her!!
      Ich habe am Freitag !!! Wohlbesagt Freitag!
      900 aktien zum verkauf und zwar zum sofortigen verkauf aufgegeben, weil die Aktie einen Totalsturz macht. Inzwischen ist sie nur noch die hälfte wert.
      Heute Di 11 Uhr angerufen.Ergebnis immer noch keine Verkaufsbestätigung. Es wurde mir angeboten den Verkauf rückgängig zu machen. Die hätte bedeutet, ich würde 50% Verlust erleiden. Ich bestand auf Kurs vom Freigat. Antwortfrage: " Haben Sie schon bei Der Reklamation angerufen oder ein Mail geschikct?" Antwort neien ein Fax und ich bestehe auf dem Kurs vom Freitag! Ich ahbe auch anklingen lassen, daß es im Internet über sie heiß brodelt und die Möglichkeit besteht, daß sie sehr viele Kunden verleieren. Der Sachbearbeiter war recht nett. Er meinte er könne auch nichts machen von hier aus. Er empfiehlt direkt sich mit der Reklamation in verbindung zu setzen.

      Mein Vorschlag: Gemeinsam auf DBA zuzugehen mit Sammlung der Beschwerden und Vorschlägen welche sofortige Lösung wir erwarten. SVorderung der Stellungsnahme über die Vorfälle und Stellungsnahmeforderung, was Sie zu tun gedenken schnellstens hierin abhilfe zu schaffen um solches künftig zu vermeiden.

      Probleme können bei jeder Bank vorkommen. Ich mache daher keine Vorwürfe. Meine Forwürfe zielen dhaingehend, daß nicht sgemacht wird, obwohl schon lange anscheinend gewisse Probleme bekannt sind. Also somit eine Problemerwartung zu erwarten war und ist. Wenn hierin doie DBA keine Stellungsnahme macht und uns nicht nachweist, daß daran gearbeitet wird und zwar Erfolgsversprechend sind die nächsten Pannen vorprogrammiert. In 1 Woche geht T-Online los !!!

      Gruß
      Ralf
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 11:12:54
      Beitrag Nr. 22 ()
      Gestern habe ich Aktien geordert, die bis gestern abend nicht bestätigt wurde. Heute erhielt ich die Zuteilung. Der Kurs gestern ist im laufe des Tages gestiegen. Ich erhielt von der DBA dann nun den Zuschlag bei meiner ober-Limit-Grenze. Darf ich dies nun als Schlichtung verstehen? Wenn die Order sofort ausgeführt worden wäre hätte ich noch einen besseren Kurs bekommen. Aber o.k. ! Vielleicht haben Sie von sich aus nachgeordert und etwas draufbezahlt. In sofern darf man es ev. als Schlichtung verstehen.

      Ralf
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 11:17:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo Calypso und alle,

      habe bei der DAB Kretztechnik gezeichnet und wollte bei Zuteilung sofort verkaufen. Aber am Montag war auf meinem Depot noch keine Aktie dieser Firma zu sehen. Heute gucke ich rein und auf einmal habe ich 72 Stück davon in meinem Depot. Außerdem sind ein Kaufauftrag und 5 Verkaufsaufträge noch unter "unconfirmed" geführt. Ich habe zwar Limits gesetzt, doch hätten sie trotzdem schon längst ausgeführt sein müssen, da Limits erreicht waren. Überdies sind bei verschiedenen Verkaufsaufträgen meine Aktienpakete einfach gestückelt verkauft worden und die DAB hat mehrere Male die Gebühren berechnet.
      Ist das alles korrekt?????

      Danke
      Oliver
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 11:30:15
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo an alle,
      ich verweise auf meine neuen Postings im forum "Allgemeines":

      "Achtung Diraba-Geschädigte - Neue Info`s"
      "Achtung Diraba-Geschädigte - der 1. Beweis"

      Gruß calypso
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 11:40:54
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo Hellener!
      Mir sind Deine Angaben zu ungenau.
      1.Wieviel Uhr hast Du den Verkaufsauftrag gegeben?
      2. Limitiert oder bestens?
      3.Telephonisch oder online?
      4.Welche Aktie?
      Bei manchen Papieren gibt es leider bei einem Kursrutsch kaum Käufer.
      Danke für die Antworten und weiter
      gute Geschäfte mit oder ohne DIRABA......Pastete
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 11:58:56
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo Pastete,
      falls Dich mein Fall interessiert:

      - Verkaufsorder online an Diraba gestern um 10.12 Uhr (Eingang wurde von Diraba bestätigt)

      - Order jetzt noch vorbehaltlich im Ordermanager (laut Aussage der Diraba keine Ausführung gestern wegen Problemen mit dem Handelssystem Börse Frankfurt)

      - Um 10.30 habe ich Email erhalten von der Handelsüberwachungsstelle der Börse Frankfurt, daß meine Order erst um 15.56 Uhr dorthin weitergleitet wurde!!!

      Keine Fragen mehr, oder????

      Gruß calypso
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 12:26:31
      !
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      Avatar
      schrieb am 01.04.00 23:42:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      Das Splitten einer Order wird nicht von der DAB gemacht sondern von der Börse. Dies ist bei marktengen Titel häufig der Fall.

      Ich selbst bin bei DAB seit ca. 2. Wochen Kunde, habe aber bisher noch keine Order aufgegeben. Meine 1. Überweisung hat auch 10 Tage gedauert.

      Nach euren Erfahrungen mit der DAB bin ich auch nicht sicher ob ich nicht besser kündige (bin auch bein Consors und Comdirect). Glaubt ihr, dass die ihre Probleme in absehbarer Zeit noch in den Griff kriegen oder handelt es sich nach euren Erfahrungen um einen permanenten Dauerzustand?


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