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    Nachschlag für gekündigte oder ruhende Kapitallebensvers. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.06.06 13:27:56 von
    neuester Beitrag 29.06.06 21:06:22 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.068.555
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      schrieb am 29.06.06 13:27:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das las ich in Zeitungen:

      Bislang löste der Blick auf die geringe Rückzahlungssumme bei Kunden einen Schock aus, wenn sie ihre Kapitallebensversicherung vor Ablauf des Vertrages kündigen mussten. Doch viele Versicherungsnehmer, die ab Mitte der neunziger Jahre bis Herbst 2001 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, können sich bei vorzeitigem Vertragsende auf höhere Rückzahlungen oder bei einer Beitragsfreistellung auf eine Anhebung der Versicherungssumme freuen.
      "Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Herbst letzten Jahres entschieden", erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das Urteil gilt auch für Kunden, die bereits eine Rückzahlung erhalten haben: "Wer bereits eine Auszahlung bekommen hat, sollte bei seiner Versicherung auf einen entsprechenden Nachschlag pochen", rät die Verbraucherzentrale NRW.

      :confused:Meine Frage dazu:
      Ich schloss eine Kapitallebensvers. vor 1994 ab und kündigte diese Ende 2004. Geschrieben wird immer, wer Verträge zwischen 1994 und 2001 abgeschloßen haben, erhalten evtl. einen Nachschlag der ausgezahlten Summe.
      :confused:Kann ich jetzt einen Nachschlag gegen meine Versicherung geltend machen oder nicht :confused: Meine Versicherungsscheinnummer ist mir noch bekannt. Hat wer Infos für mich?? Danke!
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 21:06:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      sinnvoll ist eine Überprüfung! Mit etwas Glück gibt es einen Nachschlag ;)

      Eine Möglichkeit hierzu bietet der LV-Doktor:



      http://www.lv-doktor.de/web-control/click.php?ref=10545


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