checkAd

    Wann endet genau die Spekulationsfrist: Kauf z.B. 21.12.05 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.06 07:33:26 von
    neuester Beitrag 22.12.06 16:08:04 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.101.684
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.289
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 07:33:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe eine ziemlich einfache Frage an euch:
      wann endet genau die Speku-Frist, wenn ich z. B. letztes Jahr
      zum 21.12.2005 einen Fonds gekauft habe?
      Also ab wann sind dann die Gewinne daraus GENAU steuerfrei?

      a) wenn ich zum 20.12.06 verkauft habe
      b) wenn ich zum 21.12.06 verkauft habe (spielt die Uhrzeit eine Rolle??:rolleyes:
      c) wenn ich zum 22.12.06 verkauft habe

      Sorry für diese einfache Frage, aber bisher hatte ich immer etwas länger als ein Jahr laufen lassen, und da war ich mir ohnehin sicher, dass die Gewinne steuerfrei waren. Mir geht es jetzt wirklich um den genauen Zeitpunkt der Steuerfreiheit.

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 08:14:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Mathias....

      hoffe kann Dir helfen. Immer 1 Jahr plus 1 Tag. Verkauf ist also ab dem 22.12.2006 steuerfrei....

      ...schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr...

      von bulleundbaer
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 09:29:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.361.533 von MatthiasM. am 21.12.06 07:33:26Moin, nach genau einem Jahr, im Zweifel ist der Käufer/Verkäufer nachweispflichtig das mindestens 1 Jahr gehalten wurde.
      Also 1 nicht steuerfrei, 2 nur wenn der Verkauf später als der Kauf von der Uhrzeit war und 3 ist steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 10:12:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aha, also wenn ich heut nachmittag irgendwann die Verkaufsorder erteile, wird der Verkauf frühestens normalerweise morgen den 22.12.06 vollzogen und somit müsst es dann passen.

      Danke erst mal!
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 12:10:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.364.788 von MatthiasM. am 21.12.06 10:12:57Es kommte nicht auf den Kauf- und Verkaufstag an, sondern auf die Valuta, also wann das Geld belastet bzw. gutgeschrieben wurde.

      Zwischen beiden Tagen muss 1 Jahr liegen, Fristen werden in D nach dem BGB nach Tagen und nicht nach Stunden berechnet.

      Ansonsten ist #2 richtig.

      ;)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1070EUR +7,54 %
      Mega-Ausbruch – Neubewertung angelaufen?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 17:33:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Uups, das wusst ich aber nicht!

      Also Beispiel:
      Ich lese auf meiner Kaufabrechnung von der DiBa für den Fonds M&G Global Basics folgendes:

      Kauf zum Kurs 18,1855 € - Schlusstag 21.12.2005
      Valuta jedoch 28.12.2005

      Also, könnte das jetzt theoretisch bedeuten, obwohl der Fonds mit dem Kurs vom 21.12.05 gekauft wurde und ich heute z. B. eine Verkaufsorder erteile, wodurch der Fonds angenommen zum Kurs vom 22.12.06 verkauft wird, jedoch Valuta sagen wir mal am 27.12.06 wäre, dass die Gewinne dann nicht steuerfrei sind, da zwischen den Valuta-Datums kein ganzes Jahr liegt, zwischen Kauf und Verkauf aber schon????

      Kann mir das noch mal jemand bestätigen?

      Wäre sehr dankbar!
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 18:33:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.375.305 von MatthiasM. am 21.12.06 17:33:51Nicht die Valuta ist das Thema, sondern an welchen Tagen die Order ausgeführt wurde, das kannst du aus deinen Kontoauszüge ersehen.

      So nach dem Schema : Oder ausgeführt am z.B 22.12.05 Kauf von/Börse/Uhrzeit/Stückzahl/zum Kurs von ...und dsgl.
      Verkauf am 23.12.06 Börse/Uhrzeit/Stückzahl/Kurs usw.

      Die Belastungen oder die Gutschriften auf deinem Konto sind hier nicht das Thema.
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 18:50:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sunray01 hat Recht, BarneyXXL liegt falsch mit der Valuta-Stellung. ;)
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 19:08:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ja, Sunray01 dürfte Recht haben.

      Allerdings Zuflussprinzip beachten.
      Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses zu versteuern.
      Als Zeitpunkt des Zuflusses gilt der Tag, an dem der Steuerpflichtige über den Veräußerungserlös verfügen kann.
      Bei der Veräußerung von Wertpapieren ist dies regelmäßig der Tag der Gutschrift (Valuta).
      Avatar
      schrieb am 21.12.06 20:07:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Für die Einhaltung der Speku-Frist kommt es auf den Tag an, an dem die Order ausgeführt wurde, nicht auf den Valutatag.
      Der Valutatag hat dagegen Bedeutung, wenn das Geschäft Ende Dezember ausgeführt wird. Erfolgt die Gutschrift noch im alten Jahr, dann gehört der Speku-Gewinn (oder -verlust) zum alten Jahr, andernfalls zum neuen Jahr.
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 08:40:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.377.970 von Durchschnitt am 21.12.06 19:08:37Also, was nun?
      Einerseits gibst du Sunray recht, dass allein Kauf- und Verkaufdatum zählen, dann wieder gilt der Zeitpunkt des Zuflusses Valuta. Ich hoffe jetzt mal, dass Nataly recht hat.

      Ich dachte, das wäre eine einfache Frage, so kann man sich täuschen...
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 09:14:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.392.067 von MatthiasM. am 22.12.06 08:40:46Die Frage ist auch relativ einfach.
      Posting #10 und #9 sagen das selbe aus.
      Nataly hat es lediglich anders/verständlicher ausgedrückt.
      Für die Spekulationsfrist gilt der Kauftag (Datum des Kaufvertrags)und nicht der Tag des Eigentumsübergangs.
      Der Valuta-Tag bestimmt lediglich die steuerliche Zuordnung, falls es sich um steuerpflichtige Gewinne handelt.
      Dies kann durchaus von großer Bedeutung sein.

      Beispiel
      Kauf Immobilie am 01.06.2000
      Datum des Verkauftages am 01.11.2010
      Hierbei handelt es sich eindeutig um ein Spekulationsgeschäft (< 10 Jahre).
      Nun kommt es darauf an, wann das Geld bezahlt wird.
      Zahlt der Käufer noch 2006, werden die Gewinne 2006 steuerplichtig.
      Zahlt er erst 2011, muss der Gewinn auch 2011 erst versteuert werden.
      Somit kann man Gewinne bewusst in Jahre verschieben, in denen man einen geringeren Steuersatz hat.
      Es gilt das Zuflussprinzip.
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 09:16:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.392.599 von Durchschnitt am 22.12.06 09:14:37Korrektur zu #12
      statt 2006 natürlich 2010
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 15:15:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.392.067 von MatthiasM. am 22.12.06 08:40:46Diese Darstellung, so wie ich es euch hier beschrieben habe, hat mein Finanzbeamter ohne " Wenn und Aber " mir Auge in Auge alle meine Transaktionen schön vorgerechnet, mit allen entsprechenden Konsequenzen. Der hat sich sehr gut ausgekannt.:eek:
      Sollte von euch einer Zweifel haben, dann gebe ich euch noch die Telefon.Nr. dieses netten Herren.:D

      Ob diese Gewinne oder Verluste in das eine odere das andere Jahr fallen, hat natürlich mit der Gutschrift ( Valuta )zu tun.
      Würde wie in meiner Darstellung 23.12.06 2006 Gewinn entstehen, und diese wären Steuerpflichtig ( also 1 Jahresfrist nicht eingehalten )und die Gutschrift würde zum 30.12.2006 enstehen, müßte auch dieser Gewinn 2006 in der Steuererklärung auftauchen. Wäre wie in diesem Fall die Gutschrift erst zum 2.1.2007, müßte die auch erst 2007 versteuert werden. Hier sind also 2 Dinge zu trennen

      a )Feststellung der Fristeinhaltung ( unter 1 Jahr steuerpflichtig,über 1 Jahr keinerlei steuerepflicht. siehe: Kontoauszug) und
      b ) Jahr der Versteuerung ( siehe Gutschrift/Valuta ), sofern eine Steuerpflicht entstanden ist.

      Sind also steuerfreie Gewinne entstanden, dann müssen sie auch nicht in der Steuerklärung auftauchen, dann ist auch der Tag der Gutschrift absolut unbedeutend
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 16:08:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.400.173 von Sunray01 am 22.12.06 15:15:52Vielen Dank an Sunray und Durchschnitt: Habt ihr noch mal gut erklärt. Jetzt hab ichs endlich kapiert! Hab auch noch mal dazugelernt.

      Danke


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wann endet genau die Spekulationsfrist: Kauf z.B. 21.12.05