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    Hanfwerke Oberachern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.02.07 12:52:33 von
    neuester Beitrag 14.08.14 15:28:09 von
    Beiträge: 77
    ID: 1.111.685
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      schrieb am 13.02.07 12:52:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei diesem extremen Nebenwert kam es heute zu dem Megaumsatz von 190 Stück!:eek: :eek: Das ist mehr als in den letzten drei Jahren insgesamt an Umsatz war. Nachdem diese Gesellschaft Adolf Merckle als Investmentvehikel für alles mögliche dient (u.a. HeidelbergerCement) könnte es gut sein, dass hier Umstrukturierungen anstehen. Der Kurs ist ja schon kräftig angezogen. Übrigens gibt es 50000 Stammaktien aber nur 5000 Vorzugsaktien. Dort ist der Handel noch geringer:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.02.07 12:18:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.678.300 von schaerholder am 13.02.07 12:52:33Hätte die um 1997/98 herum - noch zu DM-Kursen - fast gekauft, weil sie im Gabler Aktienführer von 1996 ziemlich angepriesen wurden, v.a. die Vorzüge mit ihrer von 1981 bis mind. 1994 nachzahlbaren Dividende von summiert 88 DM bei einem Kurs von unter 200 DM. Auch den vermuteten Einstieg von Merckle mit Parallelenziehung zu Kötitzer fand ich ansprechend. Hatte dann aber entweder doch keinen Auftrag gegeben oder keine bekommen, waren ja immer nur Taxkurse, weiß nicht mehr genau. Haben sich seitdem also verzehnfacht. :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 12:08:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Heute werden 50 Vorzüge gesucht. Das ist 1 % des aus Vorzügen bestehenden GK!:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 18.02.07 18:06:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bin auch über den großen Umsatz erstaunt; frage mich wer ausser Merkle 190 Stück hatte. Warum jemand nach Vorzügen sucht, möchte ich auch gerne wissen, die sind stimmrechtlos.

      Vielleicht mal ein bißchen Hintergrund Info:

      Vor ca. 2 Jahren ist das Firmengelände in Achern abgebrannt (aufgrund eines Feuers bei einem Mieter, keine falschen Vermutungen bitte..)

      Im letzten Jahr wurde dann der Großteil des Firmengländes an ein benachbartes Unternehmen verkauft; sodass die Gesellschaft heute wirklich (fast) nur noch ein Investmentvehikel ist.

      Auf der letzten HV hiess es allerdings, dass die Versicherungsleistungen aus dem Brand in Immobilien angelegt werden müssen, um sie nicht versteuern zu müssen. Weiter war zu hören, dass das Vermögen damals zum größten Teil in HeidelZement Aktien angelegt war.
      Avatar
      schrieb am 12.03.07 12:12:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei den Vorzügen werden immer noch 50 Stücke zu unverändert 820 gesucht. Da scheint auch kein Angebot vorhanden zu sein.Die Stämme sind seit dem Mega-Umsatz unter kleineren Umsätzen um über 10 % gestiegen...:eek:

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      schrieb am 15.03.07 17:42:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bekam heute ein freiwilliges öffeentliches Kaufangebot von einer Fa. GeMe in Dresden zu 990 EUR für die Stämme.

      Die wollen 500 St. Stämme kaufen.

      Kennt jemand GeMe ? wer steckt dahinter ?
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 16:29:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Für die Vorzüge bieten die 850 € auch für 500 Stück.Das erklärt natürlich die Umsätze und den Kursanstieg.
      Wahrscheinlich ein Vehikel von A. Merckle...
      Avatar
      schrieb am 02.04.07 15:51:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.313.204 von nastarowje am 15.03.07 17:42:17Ich bin ziehmlich sicher, dass das einer der Söhne vom alten Merckle ist.
      Avatar
      schrieb am 02.04.07 15:55:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.623.848 von Huppfeld am 02.04.07 15:51:52...da hast du Recht, sind Merckle-Zwischenholdings!
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 12:15:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      :confused:
      was geht hier vor ? Zwei Tage vor der HV steigt der Kurs um 20%.
      War jemand auf der HV oder weiss sonst etwas ?

      Da kann man bloss nastarowje (=Prost) sagen, wenn man die Aktie hat !
      Avatar
      schrieb am 25.05.07 11:20:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mittlerweile 1600:eek:Geld für die Stämme und 1030 für die Vorzüge, eigentlich erstaunlich, denn es gibt 10 mal soviele Stämme wie Vorzüge. Ich weiß allerdings nicht wieviel von jeder Gattung in Streubesitz sind:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.05.07 11:00:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Heute 1 Stück Geld für die Vorzüge bei 1100 und 158:eek::eek: Stück Brief bei den Stämmen mit 1600:p:p
      Avatar
      schrieb am 01.06.07 14:35:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      Jetzt sind die 158 Stück wirklich auf einen Rutsch gegangen, nicht zu glauben. Das kann nur Adolf Merckle gewesen sein oder wer sonst kauft hier mal schnell für 2,5 Mio Euro ein?? Die Vorzüge bewegen sich immer noch langsam aber sicher in die Region der Stämme, aber immer noch mit gehörigem Abstand.:eek::eek::eek::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.06.07 14:37:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Tschuldigung jetzt ist mir doch tatsächlich eine Stelle reingerutscht. Natürlich nur 250 TEUR Gegenwert, trotzdem beachtlich für diese Gesellschaft:look::look:
      Avatar
      schrieb am 05.06.07 11:35:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Kein Brief in Sicht bei den Vorzügen, der Kurs klettert kontinuierlich. Die Stämme mittlerweile bei 1620 Geld.:look:
      Avatar
      schrieb am 20.06.07 15:50:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wahnsinn, dass der Makler sogar im 1000er Bereich noch Cent Kurse macht. Vorzüge: 1399,99 b :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.07.07 16:54:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Im Bereich anderer Merkle-Gesellschaften tut sich so einiges:

      Bastfaserkontor Aktiengesellschaft
      Berlin
      ISIN : DE0005169106
      Bekanntmachung über Mitteilung nach § 20 IV AktG


      Die Infinorsa Gestión Immobiliaria y Financiera, S.A., Madrid, Spanien, hat uns mit Schreiben vom 5. Juli 2007 wie folgt mitgeteilt:

      „Wir teilen Ihnen mit, dass uns die Mehrheit der Aktien der Bastfaserkontor AG, Berlin, gehört “



      Berlin, den 6. Juli 2007

      Der Vorstand


      Hier hat Merkle gleich seinen ganzen Anteil verkauft oder hinter dieser spanischen Gesellschaft steckt er selbst


      Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft
      Leipzig
      WKN 646 800/ISIN DE0006468002


      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, dem 10. August 2007 um 11.00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Tagungsraum 4.3.11-13. (Zugang über Haupteingang Hegel- Schiller-Saal) Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart stattfindenden 165. ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2006.

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2006.




      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
      den Bilanzgewinn in Höhe von
      wie folgt zu verwenden;





      87.225,57



      ― Ausschüttung von 4% Dividende, das sind
      € 1,00 je Aktie im Nennbetrag von € 25,00,
      auf nominell € 1.500.000,00





      60.000,00



      ― Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen
      in Höhe von





      26.000,00



      ― Vortrag auf neue Rechnung





      1.225,57

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2006 zu entlasten.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 zu entlasten.

      5. Wahlen zum Aufsichtsrat
      Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung. Der aus 3 Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zusammen.
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
      Horst Baumann, Geschäftsführer der Pharma GmbH, Schelklingen
      Falk Schneider, Steuerreferent in der VEM Vermögensverwaltung GmbH, Dresden
      Falk Lehmann, Steuerreferent in der VEM Vermögensverwaltung GmbH, Dresden
      in den Aufsichtsrat zu wählen.
      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft auf die Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. Aktiengesetz.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft, Diekstraat 3, 25870 Norderfriedrichskoog, eingetragen im Handelsregister des AG Flensburg unter HRB 1959 HU, folgenden Beschluss zu fassen:
      „Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft werden nach dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 330,00 je Stammaktie mit einem Nennwert von EUR 25,00 der Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft auf die Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft, Diekstraat 3, 25870 Norderfriedrichskoog (Hauptaktionärin), übertragen.“
      Der Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft gehören unmittelbar insgesamt 57.382 Stammaktien der Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft, was einem Anteil von 95,64 % des Grundkapitals der Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft in Höhe von 1.500.000,00 EUR, eingeteilt in 60.000 Stammaktien, die jeweils einen Nennwert von 25,00 EUR haben, entspricht. Die Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
      Die Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft hat mit Schreiben vom 26. Juni 2007 ein Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft gerichtet, die ordentliche Hauptversammlung der Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft solle über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG beschließen.
      Die Minderheitsaktionäre sollen für die Übertragung ihrer Aktien eine Barabfindung in Höhe von EUR 330,00 pro Aktie erhalten. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
      Die Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft hat sich durch Vereinbarung mit der Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft vom 6. Juli 2007 zu Gunsten der Minderheitsaktionäre im Wege eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter gemäß § 328 BGB verpflichtet, den Minderheitsaktionären eine freiwillige Zuzahlung in Höhe von EUR 10,00 je Stammaktie mit einem Nennwert von EUR 25,00 der Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft kosten-, provisions- und spesenfrei zu zahlen, wenn

      ― gegen den Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft, sollte er in der Hauptversammlung am 10. August 2007 gefasst werden, innerhalb der Frist des § 246 Abs. 1 AktG keine Anfechtungsklage und bis zur Eintragung des Übertragungsbeschlusses keine Nichtigkeitsklage erhoben wird, und
      ― im Hinblick auf die Bestimmung der Barabfindung innerhalb der Frist des § 4 SpruchG kein Antrag auf Durchführung eines Spruchverfahrens gestellt wird.
      Die Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft hat dem Vorstand der Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG die Erklärung der Commerzbank AG, Frankfurt, übermittelt, durch welche die Commerzbank AG, Frankfurt, die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtungen der Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.
      Die Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft hat für die ordentliche Hauptversammlung der Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft in einem schriftlichen Bericht die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der von der Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft festgelegten Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Leipzig ausgewählte und gemäß Beschluss vom 29. Juni 2007 bestellte Rölfs WP Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und bestätigt.


      Auslage von Unterlagen

      Von der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft, Bitterfelder Straße 1, 04129 Leipzig, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
      ― der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2006,
      ― der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns,
      ― der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
      ― die Jahresabschlüsse der Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre, also für die Geschäftsjahre 2004, 2005 und 2006, sowie die Lageberichte für die Geschäftsjahre 2004, 2005 und 2006.
      ― der von der Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft erstattete Bericht über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG,
      ― der von der Rölfs WP Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erstattete Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Sätze 2-4 AktG.

      Auf Verlangen wird die Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft jedem Aktionär eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersenden. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.



      Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Als Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung über den Aktienbesitz durch das depotführende Institut. Die Anmeldung und der Nachweis, der sich auf den Beginn des 20. Juli 2007 zu beziehen hat, muss der Gesellschaft spätestens am Freitag, dem 3. August 2007, unter folgender Adresse zugehen:
      Kammgarnspinnerei zu Leipzig AG
      c/o Deutsche Bank AG
      General Meetings
      60272 Frankfurt am Main



      Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht muss in Schriftform erteilt und auf Verlangen vorgelegt werden, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut oder ein anderer geschäftsmäßig Handelnder, dessen Bevollmächtigung nach § 135 Aktiengesetz hiervon befreit ist.



      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bitten wir ausschließlich zu richten an
      Kammgarnspinnerei zu Leipzig AG
      Bitterfelderstraße 1
      04129 Leipzig
      Telefax 0341 / 9004962

      Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis spätestens zwei Wochen vor dem Hauptversammlungstag zugehen, werden mit einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 126 Aktiengesetz über die Website (www.kammgarnspinnereizuleipzig.de) der Gesellschaft zugänglich gemacht.



      Leipzig, im Juli 2007

      Kammgarnspinnerei zu Leipzig Aktiengesellschaft

      Der Vorstand


      Immerhin ist er (anscheinend) recht großzügig, was die Squeeze-out Abfindung angeht...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.07.07 19:49:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      danke Schareholder für die info. Das ist interessant mit Kammgarn. (deren Web-seite auch :laugh: )

      Die Kursentwicklung bei Hanfwerke ist aber ganz anders als bei Kammgarn, und ich bezweifle, dass Merkle hier (schon ??) 95 % hat. Aber warum diese Kursexplosion ?? :confused: Will er die 95 % ?
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 09:37:22
      Beitrag Nr. 19 ()
      Immerhin hat er ja schon über das Vehikel GeMe versucht zu 900 Stücke zu bekommen was ihm warscheinlich nicht im ausreichenden Umfang gelungen ist. Allerdings ist der Kurs momentan vermutlich eher schon auf SQO-Niveau:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.07 12:09:40
      Beitrag Nr. 20 ()
      Nach langer Zeit heute mal wieder Umsätze bei Vorzügen UND Stämmen. Ob nun bald der SQO kommt:confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 31.10.07 13:58:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      Die Briefkurse wurden heute abgeräumt, was zu einem "Wahnsinnsumsatz" von 5 Vorzügen und 23 Stämmen geführt hat. Der Squeeze-out rückt näher...
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 13:43:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      Die zweite Merkle-Gesellschaft - da kanns bei Hanfwerke auch nicht mehr lange dauern. Erstaunlich ist der große Aufschlag zum Börsenkurs:eek:


      09.11.2007 13:39:33

      euro adhoc: Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke AG (deutsch)

      euro adhoc: Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen / Squeeze-out gegen Barabfindung


      --------------------------------------------------------------------------------
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      09.11.2007

      [pic]

      Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke AG Norderfriedrichskoog

      ISIN: DE0006318009 und DE0006318033

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

      KL Holding GmbH übermittelt Squeeze-out-Verlangen an die Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft

      Die KL Holding GmbH hat der Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft gemäß § 327 a AktG das Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die KL Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (Squeeze-out). Sie hat die Barabfindung auf EUR 14.520,00 je Stammaktie im Nennbetrag von EUR 50,00 und EUR 14.520,00 je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im Nennbetrag von EUR 50,00 festgelegt. Die Hauptversammlung wird am 19. Dezember 2007 stattfinden.

      Rückfragehinweis: Werner Harder, Tel.: 040 66 988 411

      Ende der Mitteilung euro adhoc 09.11.2007 13:05:32
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 14:01:14
      Beitrag Nr. 23 ()
      Und noch mal Merkle - es dürfen Wetten abgeschlossen werden wann Hanfwerke dran ist - vielleicht noch heute?:laugh::laugh:
      Erneut ein mehr als deutlicher Aufschlag zum Börsenkurs!:eek::eek:


      euro adhoc: HAGEDA AG / Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen / Squeeze-out
      gegen Barabfindung
      --------------------------------------------------------------------------------
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
      europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------
      09.11.2007
      Hageda Aktiengesellschaft
      Köln
      ISIN: DE 0006005002
      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
      HAG Holding GmbH übermittelt Squeeze-out-Verlangen an die
      Hageda Aktiengesellschaft
      Die HAG Holding GmbH hat der Hageda Aktiengesellschaft gemäß § 327 a
      AktG das Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der Hageda
      Aktiengesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
      (Minderheitsaktionäre) auf die HAG Holding GmbH gegen Gewährung
      einer angemessenen Barabfindung beschließt (Squeeze-out). Sie hat
      die Barabfindung auf EUR 2.231,00 je Inhaber-Aktie festgelegt.
      Die Hauptversammlung wird am 21. Dezember 2007 stattfinden.
      Ende der Mitteilung euro adhoc 09.11.2007 13:19:15
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 14:09:50
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.360.965 von schaerholder am 09.11.07 14:01:14...und die nächste:


      :eek:

      News - 09.11.07 14:01

      euro adhoc: Otto Stumpf AG (deutsch)

      euro adhoc: Otto Stumpf AG / Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen / Squeeze-out gegen Barabfindung



      --------------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      09.11.2007

      Otto Stumpf Aktiengesellschaft Fürth Bayern

      ISIN: DE0007282006 / DE0007282048

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

      OS Otto Holding GmbH übermittelt Squeeze-out-Verlangen an die Otto Stumpf AG

      Die OS Otto Holding GmbH hat der Otto Stumpf AG gemäß § 327 a AktG das Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der Otto Stumpf AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die OS Otto Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (Squeeze-out). Sie hat die Barabfindung auf EUR 156,00 je Stammaktie im Nennbetrag von EUR 2,00, EUR 156,00 je Vorzugsaktie mit Mehrstimmrecht im Nennbetrag von EUR 2,00 und EUR 156,00 je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im Nennbetrag von EUR 2,00 festgelegt. Die Hauptversammlung wird am 20. Dezember 2007 stattfinden.

      Rückfragehinweis: Werner Harder, Telefon: (040) 66 988 411

      Ende der Mitteilung euro adhoc 09.11.2007 13:28:47

      --------------------------------------------------------------------------------

      Emittent: Otto Stumpf AG Sportplatzstraße 30 D-90765 Fürth Telefon: +49(0)911 / 93 00 202 FAX: +49(0)911 / 30 34 08 Email: fichtner@otto-stumpf-ag.de WWW: http://www.otto-stumpf-ag.de Branche: Finanzdienstleistungen ISIN: DE0007282006 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt: Börse Berlin, Börse München Sprache: Deutsch

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 14:10:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      Mist, jetzt war Muckelius schneller:laugh:;)
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 14:16:15
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.361.107 von schaerholder am 09.11.07 14:10:47wer gehört noch zu dem Imperium
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 14:23:54
      Beitrag Nr. 27 ()
      Schon 20 Minuten keine Meldung mehr - was ist los??:laugh::laugh:

      Außer Hanfwerke fehlt noch F. Reichelt, außerdem ist Merckle in HeidelCement und Kaessbohrer investiert, aber da wird ihm noch was fehlen zum Squeeze-out...
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 14:27:12
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.361.202 von MichaelH am 09.11.07 14:16:15z.B. Kammgarnspinnerei zu Leipzig (hier läuft das Squezze-Out Verfahren aber schon, HV hat stattgefunden, Anfechtungsklagen bestehen). War wahrscheinlich der "Testlauf" :laugh:


      mir fallen noch f. reichelt, Gruschwitz ein
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 14:29:10
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.361.376 von Muckelius am 09.11.07 14:27:12Pommersche Provinzial-Zuckersiederei AG
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 14:29:28
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.361.376 von Muckelius am 09.11.07 14:27:12Württembergische Leinenindustrie AG
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 14:53:00
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.361.403 von Muckelius am 09.11.07 14:29:28In den Merckle-Werten ist nun mächtig Unruhe. Umsatz bei Fr. Reichelt, Leinenindustrie (weiterer Brief vorhanden), Kammgarnspinnerei zu Leipzig (Umsatz zu 340 Euro, Knapp über den gebotenen Übernahmepreis) und hier bei den Hanfwerken will keiner die angebotenen Stücke!
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 14:59:00
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.361.777 von Muckelius am 09.11.07 14:53:00...o.k. ich habe es in der Eile übersehen: Hanfwerke Stämme und Vorzüge werden nicht im variablen Handel einbezogen. Handel es wieder Monat möglich....
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 15:04:30
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.361.891 von Muckelius am 09.11.07 14:59:00Auch die Hanfwerke erwischt es!!!!!!!
      :eek::eek:

      aus dem elektr. Bundesanzeiger:

      Achern / Baden
      - Wertpapier-Kennnummer 601950/601953 -
      - ISIN: DE0006019508/DE0006019532 –


      Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 18. Dezember 2007, 11.00 Uhr, im Hotel „Sonne Eintracht“, Achern, Hauptstraße 112, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.


      Einziger Tagesordnungspunkt:


      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Hanfwerke Oberachern AG, Achern, auf die HWO GmbH, Norderfriedrichskoog, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. Aktiengesetz.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der HWO GmbH, Diekstraat 3, 25870 Norderfriedrichskoog, eingetragen im Handelsregister des AG Flensburg unter HRB 6474 FL, folgenden Beschluss zu fassen:


      „Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Hanfwerke Oberachern AG werden nach dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 1.577,00 je Stammaktie im Nennbetrag von EUR 50,00 und EUR 1.577,00 je stimmrechtsloser Vorzugsaktie im Nennbetrag von EUR 50,00 der Hanfwerke Oberachern AG auf die HWO GmbH, Diekstraat 3, 25870 Norderfriedrichskoog (Hauptaktionärin), übertragen.“

      Das Grundkapital der Hanfwerke Oberachern AG in Höhe von EUR 2.750.000,00 ist eingeteilt in 50.000 Stamm- und 5.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien, die jeweils einen Nennwert von EUR 50,00 haben. Der HWO GmbH gehören unmittelbar insgesamt 48.453 Stammaktien und 3.874 Vorzugsaktien der Hanfwerke Oberachern AG, was einem Anteil von 95,14 % des Grundkapitals der Hanfwerke Oberachern AG entspricht. Die HWO GmbH ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

      Die HWO GmbH hat mit Schreiben vom 22. Oktober 2007 ein Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die Hanfwerke Oberachern AG gerichtet, eine außerordentliche Hauptversammlung der Hanfwerke Oberachern AG solle über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die HWO GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG beschließen.

      Die Minderheitsaktionäre sollen für die Übertragung ihrer Aktien eine Barabfindung in Höhe von EUR 1.577,00 pro Stammaktie im Nennbetrag von EUR 50,00 und EUR 1.577,00 je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im Nennbetrag von EUR 50,00 erhalten. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

      Die HWO GmbH hat sich durch Vereinbarung mit der Hanfwerke Oberachern AG vom 6. November 2007 zu Gunsten der Minderheitsaktionäre im Wege eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter gemäß § 328 BGB verpflichtet, den Minderheitsaktionären eine freiwillige Zuzahlung in Höhe von EUR 25,00 je Stammaktie und Vorzugsaktie ohne Stimmrecht mit einem Nennwert von EUR 50,00 der Hanfwerke Oberachern AG kosten-, provisions- und spesenfrei zu zahlen (freiwillige Zuzahlung), wenn


      gegen den Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Hanfwerke Oberachern AG, sollte er in der Hauptversammlung am 18. Dezember 2007 gefasst werden, innerhalb der gesetzlichen Frist keine Anfechtungsklage und bis zur Eintragung des Übertragungsbeschlusses keine Nichtigkeitsklage anhängig gemacht wird, und


      im Hinblick auf die Bestimmung der Barabfindung innerhalb der gesetzlichen Frist kein Antrag auf Durchführung eines Spruchverfahrens bei Gericht eingereicht wird.

      Die HWO GmbH hat dem Vorstand der Hanfwerke Oberachern AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG die Erklärung der Commerzbank AG, Frankfurt, übermittelt, durch welche die Commerzbank AG, Frankfurt, die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtungen der HWO GmbH übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Hanfwerke Oberachern AG unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.

      Die HWO GmbH hat für die außerordentliche Hauptversammlung der Hanfwerke Oberachern AG in einem schriftlichen Bericht die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der von der HWO GmbH festgelegten Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Mannheim ausgewählten und gemäß Beschluss vom 2. November 2007 bestellten Wirtschaftsprüfer Herr Michael Wahlscheidt in Firma Rölfs WP Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.


      Auslage von Unterlagen

      Von der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Hanfwerke Oberachern AG, Fabrikstraße 3, 77855 Achern, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:


      der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,


      die Jahresabschlüsse der Hanfwerke Oberachern AG für die letzten drei Geschäftsjahre, also für die Geschäftsjahre 2004, 2005 und 2006, sowie die Lageberichte für die Geschäftsjahre 2004, 2005 und 2006.


      der von der HWO GmbH erstattete Bericht über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG, nebst Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG, Ulm


      der von der Rölfs WP Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, erstattete Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Sätze 2-4 AktG.

      Auf Verlangen wird die Hanfwerke Oberachern AG jedem Aktionär eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersenden. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.


      Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung durch Anmeldung unter Nachweis des Anteilsbesitzes

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 123 Abs. 3 Satz 2 AktG und § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Als Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung über den Aktienbesitz durch das depotführende Institut. Die Anmeldung und der Nachweis, der sich auf den Beginn des 27. November 2007 (0.00 Uhr) zu beziehen hat, muss der Gesellschaft spätestens am Dienstag, dem 11. Dezember 2007, unter folgender Adresse zugehen:


      Hanfwerke Oberachern AG
      c/o Deutsche Bank AG
      General Meetings
      60272 Frankfurt am Main

      Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.


      Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.750.000,00. Es ist eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von EUR 50,00 sowie 5.000 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht im Nennbetrag von EUR 50,00. Die Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht, d.h. die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 50.000.

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht muss in Schriftform erteilt und auf Verlangen vorgelegt werden, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut oder ein anderer geschäftsmäßig Handelnder, dessen Bevollmächtigung nach § 135 Aktiengesetz hiervon befreit ist.


      Gegenanträge von Aktionären

      Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an:


      Hanfwerke Oberachern AG
      Fabrikstraße 3
      77855 Achern
      Telefax 0761/47816-16

      Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die bis spätestens zwei Wochen vor dem Hauptversammlungstag zugehen, werden mit einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 126 Aktiengesetz über die Website der Gesellschaft (www.hanfwerkeoberachern.de) zugänglich gemacht.



      Achern, im November 2007

      Hanfwerke Oberachern AG

      DER VORSTAND
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 15:42:08
      Beitrag Nr. 34 ()
      Interessant ist, dass es bei Hageda und Stumpf keine Aufbesserung im Fall des Ausbleibens einer Klage gibt...
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 18:28:36
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.362.754 von schaerholder am 09.11.07 15:42:08Im Zeitraum 18.12. bis 21.12. 4 "Squezze-Outs" am Fließband, das dürft ewohl einzigartig sein. Stress für alle Verantwortlichen und Juristen kurz vor Weihnachten....
      Avatar
      schrieb am 10.11.07 18:26:03
      Beitrag Nr. 36 ()
      Das geht halt wie am Fliessband - bei Merckle wird rationalisiert.

      Mir kommt der Squeez-out-Preis niedrig vor. Bei einem Börsenkurs für die Stämme von 1720 EUR nur 1577 EUR anzubieten ist ja nicht gerade großzügig.
      Avatar
      schrieb am 26.11.07 19:31:06
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hallo,in der letzte Woche 1212 ST. B. Bin wohl der letzte im Boot.
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 19:54:04
      Beitrag Nr. 38 ()
      :keks:

      War jemand auf der HV ?
      Hat's was besonderes gegeben ?

      Das wird ja wohl eine der letzten Postings in dem Thread sein, schade eigentlich.

      Vielleicht sollte man bei Heidelzement auf ein Squeeze-aout hoffen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.12.07 13:16:50
      Beitrag Nr. 39 ()
      Nachzulesen googel:(inside B - News -Archiv vom 19.12.2007.:)
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 11:11:35
      Beitrag Nr. 40 ()
      Janbruar,


      vielen Dank,

      Kannst mal die genaue Adresse angeben ? Bin zu blöd, das so zu finden. Danke.

      Nastarowje
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 20:15:46
      Beitrag Nr. 41 ()
      Nachzulesen googel :(Hanfwerke Oberachern AG:)Seiten Nr.3 insideB -News-Archiv :(vom 19.12.07:)
      Avatar
      schrieb am 27.12.07 22:40:55
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.877.822 von nastarowje am 27.12.07 11:11:35http://www.inside-b.de/index.php?scriptlet=CMS/News&cid=3230…
      Avatar
      schrieb am 28.12.07 11:44:33
      Beitrag Nr. 43 ()
      Danke !

      Nastarowje
      Avatar
      schrieb am 10.02.08 16:13:22
      Beitrag Nr. 44 ()
      Und nix mehr los:keks:
      Avatar
      schrieb am 11.02.08 17:40:39
      Beitrag Nr. 45 ()
      Der Kurs "steht" ca. 5% über dem Squeeze-out preis.
      Habe keine Ahnung wo man raus findet, wie das weitere Procedere ist und ob jemand gegen die Preisfestsetzung geklagt hat.
      Nastarowje
      Avatar
      schrieb am 17.02.08 14:29:18
      Beitrag Nr. 46 ()
      Avatar
      schrieb am 17.02.08 14:42:56
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.395.138 von janbruar am 17.02.08 14:29:18http://www.vzfk.de/spruchverfahren/index.html
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 18:00:51
      Beitrag Nr. 48 ()
      Kann mir mal einer sagen, warum, wenn der Bid-preis höher ist als der Ask-preis,- wie hier seit einigen Tagen - kein Handel zustande kommt ?

      Nastarowje
      Avatar
      schrieb am 13.05.08 20:23:24
      Beitrag Nr. 49 ()
      :keks:

      Irgendwie tut sich hier überhaupt nichts.
      War jemand auf der HV, die wohl letzte Woche stattgefunden hat ?

      Weiss jemand was neues vom Squeeze-out/spruchverfahren ?
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 14:20:13
      Beitrag Nr. 50 ()
      Dafür werden bei Württ. Leinen nach langer Zeit mal wieder Aktien gesucht. 2 Stücke Geld bei 2402 €:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 17:08:47
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.110.435 von schaerholder am 16.05.08 14:20:13wer kann überhaut das gesamtvermögen der hanfwerke in sachanlage,beteiligungen,wertpapiere und anlagevermögen festlegen.laut iVA sind bei der ermittlung des unternehmenswerts der HO besondere schwierigkeiten i.S.v.§293a Abs. 1Satz 2 AktG aufgetreten.interne informationen der heidelbergcement über die planungsrechnungen der jahre 2007-2009,die üblicherweise für die ermittlung eines ertragswerts erforderlich sind,haben uns nicht vorgelegen,so dass wir denertragswert der heidelbergcement nur grob schätzen konnten.nun wer kann uns den wert der heidelbergcement überhaupt ermitteln.hier nun einige sQueeze-outs die mir im letzen monat von landgerichten entschieden wurden.:cool:
      die im jahr 2000 gezahlte abfindung an die altaktionäre von grohe muss lt.beschluss des lg dortmund von 12,70 auf 25,41 euro je vorzugsaktie verdoppelt werden.:cool:
      adecco darf die deutsche tochter DIS von der börse nehmen .das landgrricht düsseldorf hat genehmigt,dass der im dezember 2007 auf einer außordentlichen hv beschlossene squeeze-out ins handelsregister eintragen werden darf. die zwangsabfindung beträgt mit 113 euro je aktie mehr als das doppelte der ursprünglichen offerte.:cool:
      bei der ADM HAMBURG (vormals oelmühle hamburg)erhöht sich durch rechtskräftigen beschluss des lg hamburg die im rahmen des bgav vorgesehene vertragliche ausgleichszahlung von 5,22 auf 16,13 euro je 50-DM-aktie.ferner setzte das gericht die barabfindung je 50-DM-aktie um 111,99 euro je aktie herauf.mithin beträgt die abfindung nun 219,36 (statt 107,37) euro(zzgl.zinsen): :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 21:39:24
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.405.372 von janbruar am 30.06.08 17:08:47Es wäre ja schön, wenn man wenigstens mal vorab den auf der HV genannten Betrag bekäme.

      Jetzt sitzt man auf seinen illiquiden Papieren.

      Janbruar, wie ist das denn: An der Zulässigkeit des Squeeze-outs gibt es doch angesichts der 95% Mehrheit keinen Zweifel. Frage ist doch nur die Höhe der Abfindung. Warum wird dann nicht mal der auf der HV beschlossene Betrag gezahlt, und man erhält, je nach Ausgang des Prozesses ggf. eine Nachzahlung. So war das doch auch bei dem SKW_trostberg/Degussa-fall vor vielen Jahren.

      Aber ich bin kein Jurist, ....
      Avatar
      schrieb am 01.07.08 21:01:51
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.407.490 von nastarowje am 30.06.08 21:39:24ja sie können ihre anteile immer über die commerzbank und börse (auch außerbörslich ) zu einem preis von 1577,00 euro je anteil plus 25,00 euro oder etwas höher verkaufen.
      das papier ist alles andere als illiquide.
      erst wenn hanfwerke oberachern beim amsgericht eingetragen ist und sie
      ihr anteil verkaufen, können sie auf eine nachzahlung hoffen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.08 20:30:14
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.416.017 von janbruar am 01.07.08 21:01:51Danke für die Info.

      Wann kann man denn mit der Eintragung beim Amitsgricht rechnen ?

      Angesichts der aktuellen Kursentwicklung bei HeidelCement (jetzt 85, beim Squeeze-Out-Beschluss über 100 EUR) wird sich doch jeder Richter schwer tun eine Nachzahlung zu beschließen.

      Ansonsten haben die ja nicht viel, die Grundstücke wurden ja schon vor dem Squeeze Out im großen + ganzen verkauft.
      Avatar
      schrieb am 22.09.08 21:02:50
      Beitrag Nr. 55 ()
      und jetzt ist plötzlich eine Aktie zu 1790 gegangen, weiss hier jemand mehr ?

      Gibt's neues vom Spruchstelenverfahren ?

      :keks:
      Avatar
      schrieb am 17.10.08 15:36:02
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.223.351 von nastarowje am 22.09.08 21:02:50aus dem elektr. Bundesanzeiger:

      Achern/Baden
      - Wertpapier-Kennnummer 601950/601953 -
      Anerkenntnis von Anfechtungsklagen

      Vorstand und Aufsichtsrat der Hanfwerke Oberachern AG haben beschlossen, in dem vor dem Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 24 O 6/08 anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren ein Anerkenntnis zu erklären. In diesem Verfahren wenden sich mehrere Kläger gegen die Wirksamkeit des in der Hauptversammlung vom 18. Dezember 2007 gefassten Beschlusses über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Hanfwerke Oberachern AG auf die HWO GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG.

      Die Hanfwerke Oberachern AG rechnet damit, dass ein Anerkenntnisurteil ergehen und der beschlossene Squeeze-out nicht wirksam werden wird.



      Achern, im Oktober 2008

      Hanfwerke Oberachern AG

      - Der Vorstand -
      Avatar
      schrieb am 17.10.08 15:39:49
      Beitrag Nr. 57 ()
      Da tut sich was im MerckleUmfeld.
      Stumpf wurden heute aufgelesen und bei Reichelt Staemmen gibts auch noch ca. 20 Stueck zu 591-650 in Stuttgart.
      Mal sehen, ob wir naechstes Jahr im Juni noch mit dem Milliardaer am Tisch sitzen.
      Avatar
      schrieb am 17.10.08 16:00:27
      Beitrag Nr. 58 ()
      Vielleicht konzentriert Merckle sich ja auch auf die HeidelCement....
      Avatar
      schrieb am 17.10.08 16:44:55
      Beitrag Nr. 59 ()
      Sicherlich-da waren ja ueber VEM auch Insiderkaeufe.
      Aber der Herr Milliardaer wird auch seine Maentel ansehen.
      Es ist ja schliesslich Herbst!
      Avatar
      schrieb am 21.10.08 11:32:24
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.603.952 von gnuldi am 17.10.08 16:44:55man hört gar nichts von dem Spruchverfahren.

      Ich denke da wartet jeder drauf.
      Avatar
      schrieb am 21.10.08 11:37:20
      Beitrag Nr. 61 ()
      Siehe # 56 Es wird kein Spruchverfahren geben, da es auch keinen Squeeze-out gibt:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.10.08 12:14:22
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.640.340 von schaerholder am 21.10.08 11:37:20welches ist denn ein fairer Kurs zu dem man kaufen könnte ?
      Avatar
      schrieb am 21.10.08 12:18:54
      Beitrag Nr. 63 ()
      Da halte ich Reichelt fuer interessanter.
      Da Reichelt 20 % an Phoenixgehoert muesste der Wert je Aktie ca. bei 1000 Euro liegen.
      Z.Z gibt es Stuecke um 600....
      Avatar
      schrieb am 22.10.08 18:07:31
      Beitrag Nr. 64 ()
      Angesichts des derart gesunkenen Kurses de Heidelcement konnte den Herren Merckle ja nichts besseres passieren, als aus dem Squeeze-out rauszukommen.

      Jetzt verkauft HWO die Heidelcement-Aktien direkt an Merckle, da kommt er billiger dran als über den Squeeze out. Dumm ist er ja sicher nicht !
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 10:35:50
      Beitrag Nr. 65 ()
      Wieso kauft eigentlich gestern jemand Stämme zu 1790 wenn er die Vorzüge zu 1652 bekommen kann:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.07.11 15:43:35
      Beitrag Nr. 66 ()
      Frei
      Avatar
      schrieb am 20.07.11 15:45:53
      Beitrag Nr. 67 ()
      Ob wirklich auf dieser Homepage veröffentlicht wird?:laugh:


      – Wertpapier-Kennnummer 601950/601953 –

      Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag, den 29. August 2011, 11.00 Uhr, im Hotel „Sonne Eintracht“, Achern, Hauptstraße 112, stattfindenden
      135. ordentlichen Hauptversammlung

      ein.
      TAGESORDNUNG
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts der Hanfwerke Oberachern AG am 15. Juli 2011 gebilligt und damit nach §§ 172, 173 AktG festgestellt. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres in Höhe von € 3.958.627,97 wie folgt zu verwenden:
      Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 2,05 je
      Vorzugsaktie im Nennwert von € 50,00
      (Nachholung Vorzugsdividende nach § 21 der Satzung für 2007)



      10.250,00
      Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 2,05 je
      Vorzugsaktie im Nennwert von € 50,00
      (Nachholung Vorzugsdividende nach § 21 der Satzung für 2008)



      10.250,00
      Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 2,05 je
      Vorzugsaktie im Nennwert von € 50,00
      (Nachholung Vorzugsdividende nach § 21 der Satzung für 2009)



      10.250,00
      Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 70,00 je
      Vorzugsaktie und je Stammaktie im Nennwert von € 50,00 für das Jahr 2010

      3.850.000,00
      Vortrag auf neue Rechnung € 77.877,97
      __________________
      Bilanzgewinn € 3.958.627,97
      ================
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

      Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Als Nachweis genügt eine in Textform (§ 126b BGB) erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 8. August 2011 (0.00 Uhr) zu beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 22. August 2011 (24.00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:
      Hanfwerke Oberachern A.G.
      c/o Deutsche Bank AG
      General Meetings
      Postfach 20 01 07
      60272 Frankfurt am Main
      Telefax: (069) 12012 86045

      Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Stimmrechtsvertretung

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird. Die Bevollmächtigung ist auf Verlangen nachzuweisen. Ein mögliches Vollmachtsformular, das die Aktionäre zur Bevollmächtigung verwenden können, erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 2.750.000,00. Es ist eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von EUR 50,00 sowie 5.000 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht im Nennbetrag von EUR 50,00. Je EUR 50,00 Nennbetrag der Stammaktien gewähren in der Hauptversammlung eine Stimme. Nach § 140 Abs. 2 AktG i.V.m. § 18 Abs. 1 der Satzung gewähren je EUR 50,00 Nennbetrag der Vorzugsaktien jedoch in dieser Hauptversammlung ebenfalls eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher derzeit 55.000.

      Unterlagen zur Hauptversammlung

      Vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an werden der Jahresabschluss 2010 und der Lagebericht der Hanfwerke Oberachern A.G. sowie der Bericht des Aufsichtsrats in den Geschäftsräumen der Hanfwerke Oberachern A.G. zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt. Die vorbezeichneten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen.

      Gegenanträge von Aktionären

      Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an:


      Hanfwerke Oberachern A.G.
      Fabrikstraße 3
      77855 Achern
      Telefax 0761/47816-16

      Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen, werden mit einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 126 Aktiengesetz über die Website der Gesellschaft (www.hanfwerkeoberachern.de) zugänglich gemacht.



      Achern, im Juli 2011

      DER VORSTAND
      Avatar
      schrieb am 01.08.11 11:15:58
      Beitrag Nr. 68 ()
      8 Stämme zu 510 umgesetzt...
      Avatar
      schrieb am 13.04.12 19:53:43
      Beitrag Nr. 69 ()
      Wen es interessiert:

      Historisches (überwiegend alte Aufnahmen) zu den Hanfwerken

      http://www.rainer-gerber.de/Hanfwerke/Ubersicht/ubersicht.ht…
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.12 20:35:42
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.037.503 von Muckelius am 13.04.12 19:53:43NAV bei 246,05

      Ein kurzer überblick über das Unternehmen.

      Das Unternehmen existiert seit 1875.

      Adolf Merkle ( Milliardär bekannt durch Ratiopharm ) erwarb die Firma und nutze die Beteiligung um mit ihr in seiner Beteiligung, HeidelbergCement Aktien zu spekulieren.
      Nachdem er sich in VW Aktien verspekuliert hatte, nahm er sich am 5. Januar 2009 in Blaubeuren das Leben.

      Da der Kauf von HeidelbergCement Aktien größtenteils über Kredit finanziert war und es aufgrund von finanziellen Forderungen gegenüber seinen Nachfahren zu Kurseinbrüchen seiner Beteiligung HeidelbergCement kam, wurde auch die Existensfrage von Hanfwerke Oberachern gestellt.
      Nur durch einen Rangrücktritt der Gläubiger/Nachfahren von Adolf Merkle wurde ein freiraum geschaffen so das das Unternehmen sich Restrukturieren konnte.

      Die Nachfahren von Merkle veräußerten die Beteiligung an die VEM Aktienbank AG und diese restrukturierte das Unternehmen.

      Derzeit besitzt das Unternehmen noch 301.770 Stück HeidelbergCement zu 31,89 € je Aktie und Immobilien die komplett Abgeschrieben sind. Lt. Geschäftsbericht, wurden diese zu 4.460 Mio erworben und erwirtschaften 640.175,69 € Umsatzerlöse, die im Wesentlichen aus Vermietungen und Verpachtungen der gewerblichen Liegenschaften
      resultieren.

      Der Wert der HeidelbergCement Aktien ergibt 9.623.000 Mio € bei den Immobilien sollten bei Miet- und Pachterträgen von 640.175,69 € ein pauschaler Buchwert von 6 Mio angesetzt werden. Die Immobilien sind in der Nähe von Großstädten wie in Achern ca. 20 km von Staßburg entfernt und in Stadtbergen am rande von Augsburg gelegen.


      Zusammen ergibt dies ein Betriebsvermögen von 15.623.000 Mio € abzüglich der Verbindlichkeiten von 4.806.013,73 Mio € ergibt dies 10.816.986,27 Mio €, durch 55.000 Aktien geteilt ergibt dies einen NAV von 196,67 €.

      Da die HeidelbergCement Aktien seit dem 31.12.2011, sollten sie noch komplett gehalten werden aber um 9 € gestiegen sind ist der NAV auf 246,05 € gestiegen.

      Pauschal kann gesagt werden das 1 € erhöhung von HeidelbergCement 6 € steigerung bei Hanfwerke Oberachern bedeutet.

      Sollte die Immobilien 1 Mio mehr wert sein erhöht sich der NAV um ca. 18 €.


      Anzumerken ist das der Kurs selbst in der schlimmsten Kriese nicht unter 250 € gefallen ist.


      Infos für Interessenten:

      http://www.hanfwerkeoberachern.de/

      Gesamtzahl der Aktien bei 55.000 Stück davon

      50.000 HANFW.OBERACHERN -ST
      und 5.000 HANFW.OBERACH.-VZ die 2,05 Garantiedividende beinhaltet.

      Dividende für die Stammaktien in 2011 war 70 € und für die Vorzüge 76,15 €.

      Besonders empfehle ich den ausführlichen Geschäftsbericht auf der Homepage zu lesen.

      Interessenten sollten nur limitiert kaufen und sich bewusst werden das es sich hier um eine Langfristanlage handelt.


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      Avatar
      schrieb am 12.09.12 16:24:22
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.472.283 von deSade am 08.08.12 20:35:42HeidelbergerCement sind um ca. 1,50 € gestiegen, sollten Sie noch komplett gehalten werden bedeutet dies das der NAV um 13,50 gestiegen ist also auf 259,55 €.

      Sollte es zu einer Abfindung kommen, sollte man sich den Abfindungspreis bei WUERTT.LEINENIND.AG WKN: 780200 anschauen dieser war doppelt so hoch wie der innere Wert.

      Hat übrigens hier noch jemand anderes Aktien des Unternehmens?

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      Avatar
      schrieb am 13.09.12 17:39:15
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.596.029 von deSade am 12.09.12 16:24:22Nachtrag/Korrektur: Merkle gehören über die KL-Holding ( Kötitzer Ledertuch AG ) 48.453 Stämme und 3.874 Vorzüge dies entspricht einem Anteil von 95,14 % am Grundkapital.

      Sorry, ich war wohl verwirrt über den Vorsitzenden im Aufsichtsrat von HanfwerkeOBERACHERN dieser ist in der VEM Holding GmbH der Geschäftsführer.:rolleyes:

      2007 sollten die Aktionäre zu 1.577,00 € je Aktie unabhängig ob Stämme oder Vorzüge abgefunden werden, durch die missglückte VW-Spekulation und den Tod von Adolf Merkle wurde davon abgesehen.

      Es besteht bei der Aktienanzahl jederzeit die Möglichkeit eines Squeeze-out.

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      Avatar
      schrieb am 09.10.12 21:42:36
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.601.344 von deSade am 13.09.12 17:39:15Still ruht der See ...
      und wieder ein Squeeze-out einer Merkle AG.


      EANS-Adhoc: F. Reichelt Aktiengesellschaft /
      17:27 09.10.12


      EANS-Adhoc: F. Reichelt Aktiengesellschaft /


      --------------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
      einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
      verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------


      09.10.2012

      F. Reichelt Aktiengesellschaft
      Hamburg

      ISIN: DE0007075038 und DE0007075004

      Ad-hoc-Meldung nach §15WpHG
      Squeeze-out-Verlangen der Fedor Holding GmbH

      Die Fedor Holding GmbH, Zossen, hat dem Vorstand der F. Reichelt
      Aktiengesellschaft heute mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und
      mittelbar insgesamt mindestens 1.080.077 Aktien der Gesellschaft im
      Sinne von § 327a AktG gehören, also mindestens ca. 96,01% des
      Grundkapitals der F.Reichelt Aktiengesellschaft. Damit verbunden hat
      die Fedor Holding GmbH dem Vorstand der F. Reichelt
      Aktiengesellschaft heute gemäß § 327a AktG das Verlangen übermittelt,
      der Vorstand der F. Reichelt Aktiengesellschaft möge in
      Übereinstimmung mit den §§ 327a ff. AktG alle notwendigen Maßnahmen
      ergreifen, damit die Hauptversammlung der Gesellschaft die
      Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der F. Reichelt
      Aktiengesellschaft auf die Fedor Holding GmbH gegen Gewährung einer
      angemessenen Barabfindung beschließen kann (sog. Squeeze-out).

      Hamburg, im Oktober 2012

      Der Vorstand

      Rückfragehinweis:
      Vorstand F. Reichelt AG

      Tel.: 040 66988411

      reichelt-hamburg@t-online.de

      Ende der Mitteilung euro adhoc

      --------------------------------------------------------------------------------


      Emittent: F. Reichelt Aktiengesellschaft
      Rahlau 88-90
      D-22045 Hamburg
      Telefon: +49 (0)40 66 9 88-411
      FAX: +49 (0)40 66 9 88-406
      Email: reichelt-hamburg@t-online.de
      WWW: http://www.f-reichelt-ag.de
      Branche: Immobilien
      ISIN: DE0007075004, DE0007075038
      Indizes:
      Börsen: Freiverkehr: Stuttgart, Regulierter Markt: Hamburg
      Sprache: Deutsch
      -------------------------------------------------------------------

      Schon bald dürfte auch hier der Squeeze-out kommen.

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      schrieb am 14.12.12 23:55:25
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.695.495 von deSade am 09.10.12 21:42:36Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot (Barangebot)
      der AGM Anlagen GmbH
      Zehrensdorfer Str. 4, 15806 Zossen
      an die Aktionäre der
      Hanfwerke Oberachern A.G.
      Fabrikstraße 3, 77843 Achern

      zum Erwerb ihrer Aktien der Hanfwerke Oberachern A.G.
      gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 250,00 je Stammaktie
      (WKN 601950, ISIN DE0006019508) und EUR 254,10 je Vorzugsaktie
      (WKN 601953, ISIN DE0006019532)
      Angebotsfrist: 14. Dezember 2012 bis 10. Januar 2013, 18.00 Uhr (mitteleuropäische
      Zeit)

      1. Allgemeine Hinweise zur Durchführung des Angebots
      a. Keine Geltung der Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und
      Übernahmegesetzes

      Dieses Angebot (das „Erwerbsangebot“ oder auch das „Angebot“) der AGM
      Anlagen GmbH mit Sitz in Zossen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
      Potsdam unter HRB 22754 P (die „Bieterin“), ist ein freiwilliges öffentliches
      Erwerbsangebot zum Erwerb von Aktien der Hanfwerke Oberachern A.G. mit Sitz in
      Achern, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB
      220002 („HWO AG“ oder „Zielgesellschaft“), das nicht dem deutschen
      Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) unterfällt. Das Angebot ist kein
      Teilangebot und unterfällt keinem Widerrufsvorbehalt.
      Das Angebot ist an alle Aktionäre der HWO AG (die „HWO-Aktionäre“) gerichtet,
      deren Wohnsitz in Deutschland liegt, und bezieht sich auf den Erwerb aller Aktien der
      HWO AG, die nicht bereits unmittelbar oder mittelbar von der Bieterin gehalten
      werden.
      Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterbreitet und durchgeführt.
      Es gibt keine weiteren Dokumente, die Bestandteil dieses Angebots sind. Die Bieterin
      weist darauf hin, dass das Angebot nicht prüfungspflichtig ist und von der
      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) weder geprüft und gebilligt
      wurde noch künftig geprüft und gebilligt werden wird, da die Prüfung und Billigung
      des Angebots mangels Anwendbarkeit des WpÜG nicht in den Zuständigkeitsbereich
      der BaFin fällt. Das Angebot wurde folglich der BaFin auch nicht zugeleitet. Die
      Bieterin weist ferner darauf hin, dass Veröffentlichungs- oder Mitteilungspflichten
      nach dem WpÜG mangels dessen Anwendbarkeit für dieses Angebot nicht bestehen
      und Vorstand und Aufsichtsrat der HWO AG deshalb nicht zu einer Stellungnahme
      zu diesem Angebot verpflichtet sind.
      Die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten und Aussagen
      basieren auf bestimmten, der Bieterin am Tag der Veröffentlichung dieser
      Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sowie Annahmen und
      Einschätzungen zur Entwicklung in der Zukunft.

      b. Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage
      Die Bieterin hat diese Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) im Internet auf
      der Homepage der Hanfwerke Oberachern A.G. www.hanfwerkeoberachern.de unter
      dem Menüpunkt „Erwerbsangebot AGM Anlagen GmbH für Aktien der Hanfwerke
      Oberachern A.G.“ zum Download zugänglich gemacht.
      Die Bieterin weist darauf hin, dass die Angebotsunterlage nicht aktualisiert wird.

      2. Erwerbsangebot
      a. Gegenstand des Angebots und Angebotspreis
      Die Bieterin bietet hiermit allen HWO-Aktionären an, die von ihnen gehaltenen
      Stammaktien der HWO AG (WKN 601950, ISIN DE0006019508) (jeweils eine „HWOStammaktie“ und zusammen die „HWO-Stammaktien“) und Vorzugsaktien der
      HWO AG (WKN 601953, ISIN DE0006019532) (jeweils eine „HWO-Vorzugsaktie“
      und zusammen die „HWO-Vorzugsaktien“) im Nennbetrag von je EUR 50,00
      einschließlich aller zum Zeitpunkt der Abwicklung bestehenden Nebenrechten,
      insbesondere die Gewinnanteilsberechtigung, zum Kaufpreis (der „Angebotspreis“)
      von
      EUR 250,00 je HWO-Stammaktie und EUR 254,10 je HWO-Vorzugsaktie
      nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu erwerben.
      Gegenstand des Angebots sind alle HWO-Stammaktien und alle HWOVorzugsaktien, die nicht unmittelbar oder mittelbar von der Bieterin gehalten werden.
      Dies sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage 1.597 HWOStammaktien und 1.145 HWO-Vorzugsaktien.
      b. Annahmefrist
      Die Frist für die Annahme dieses Erwerbsangebots beginnt mit der Veröffentlichung
      dieser Angebotsunterlage am

      14. Dezember 2012

      und endet am

      10. Januar 2013, 18.00 Uhr (mitteleuropäischer Zeit).

      Eine weitere Annahmefrist analog 16 Abs. 2 S. 1 WpÜG besteht nicht und wird
      nicht gewährt.
      c. Annahme und Durchführung des Angebots
      Die Annahme des Erwerbsangebots ist den HWO-Aktionären durch Erklärung
      gegenüber der Bieterin – vorzugsweise mit den im Internet unter
      www.hanfwerkeoberachern.de im Menüpunkt „Erwerbsangebot AGM Anlagen GmbH
      für Aktien der Hanfwerke Oberachern A.G.“ verfügbaren Vordrucken – möglich.
      Der Angebotspreis wird unmittelbar nach Umbuchung der zum Verkauf eingereichten
      HWO-Aktien, bei Vorliegen eines von der Depotbank bestätigten und auf den
      Eingang des Kaufpreises bedingten Übertragungsauftrages auch vorab, auf ein vom
      Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.

      3. Die Bieterin und die Zielgesellschaft
      Die Bieterin hält derzeit gemeinsam mit ihrer Tochtergesellschaft AGM
      Vermögensverwaltung GmbH & Co KG, Zossen, 48.403 HWO-Stammaktien und
      3.855 HWO-Vorzugsaktien, d.h. insgesamt 52.258 Aktien der HWO AG (die „HWOAktien“). Dies entspricht einer Beteiligung am Grundkapital der HWO AG von rund
      95,01 %.

      Die HWO AG ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Achern/Baden,
      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 220002. Das
      Grundkapital der HWO AG beträgt 2.750.000,00 EUR und ist eingeteilt in 50.000
      Stammaktien und 5.000 Vorzugsaktien im Nennbetrag von je 50,00 EUR.
      Die HWO AG ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig, seitdem sie ihren
      operativen Geschäftsbetrieb Ende der 1980er Jahre aufgegeben hat. Wesentliche
      Vermögensgegenstände sind Wertpapierbestände und Immobilien in Stadtbergen
      und Achern.
      Die HWO-Aktien werden derzeit im First Quotation Board der Frankfurter
      Wertpapierbörse gehandelt. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat jedoch
      angekündigt, die Notierung der Gesellschaft zum 17. Dezember 2012 zu streichen,
      da die HWO-Aktien an keiner anerkannten Heimatbörse notiert seien. Die
      Gesellschaft konnte bisher keine andere Freiverkehrsnotierung erreichen. Die
      Bieterin hat sich daraufhin entschlossen, den vor diesem Hintergrund
      verkaufswilligen Aktionären anzubieten, ihre HWO-Aktien an die Bieterin zu veräußern.

      4. Ermittlung des Angebotspreises
      Der Angebotspreis beträgt EUR 250,00 je HWO-Stammaktie und EUR 254,10 je
      HWO-Vorzugsaktie.Die Bieterin hat den Angebotspreis auf der Grundlage von öffentlich zugänglichen
      Informationen ermittelt, die sie den veröffentlichten Jahresabschlüssen der letzten
      Geschäftsjahre der HWO AG und dem Bericht des Vorstands in der ordentlichen
      Hauptversammlung der HWO AG am 4. Juli 2012 entnommen hat.
      Die Bieterin hat den Angebotspreis wie folgt festgelegt:

      1. Schritt: Überschlägige Ermittlung des Unternehmenswerts der HWO AG per
      Anfang Dezember 2012 in Höhe von rund EUR 13,7 Mio., dabei
       Ermittlung des Unternehmenswertes auf der Grundlage des im
      Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Eigenkapitals
      der HWO AG von TEUR 3.478. Darüber hinaus wurden die im Folgenden
      dargestellten Wertansätze korrigiert.
       Bewertung der Immobilien der HWO AG mit einem Gesamtwert von rund
      EUR 6,1 Mio. Die Immobilie in Stadtbergen ist entsprechend der Aussage
      des Vorstands in der Hauptversammlung am 4. Juli 2012 hierbei mit einem
      Wert von rund EUR 5,8 Mio. entsprechend einem immobilienwirtschaftlichen Gutachten berücksichtigt. Der weitere Immobilienwert
      betrifft ein Grundstück in Achern.
       Bewertung des Wertpapierbestands der HWO AG in Form von Aktien der
      HeidelbergCement AG mit einem Gesamtwert von rund EUR 13.277.880.
      Neben dem Immobilienbestand ist weiterer wesentlicher Vermögenswert
      der HWO AG ein Wertpapierbestand von 301.770 Stück Aktien der
      HeidelbergCement AG. Diese wurden mit einem Kurs von EUR 44,00
      berücksichtigt. Dieser liegt über dem Durchschnittskurs der letzten drei
      Monate.
       Berücksichtigung eines laufenden Ergebnisses für 2012 von rund
      EUR 0,5 Mio., basierend auf dem Jahresabschluss 2011 der HWO AG.
      2. Schritt: Ermittlung des anteiligen Unternehmenswerts der HWO-Aktien
      Bei insgesamt 55.000 Stück Aktien (50.000 Stück Stammaktien und 5.000 Stück
      Vorzugsaktien) ergibt sich ein anteiliger Unternehmenswert der HWO-Aktien von
      jeweils rund EUR 249,02.

      3. Schritt: Festlegung des Angebotspreises für die HWO-Stammaktien
      Den anteiligen Unternehmenswert der HWO-Aktien hat die Bieterin aufgerundet,
      indem sie den Angebotspreis für die HWO-Stammaktien auf einen Betrag in Höhe
      von je EUR 250,00 festgelegt hat.

      4. Schritt: Festlegung des Angebotspreises für die HWO-Vorzugsaktien
      Die stimmrechtslosen HWO-Vorzugsaktien sind mit einer jährlichen
      Vorzugsdividende von 4,1 % auf den Nennbetrag von EUR 50,00 je Aktie, also
      EUR 2,05 jährlich, ausgestattet. Da die Vorzugsdividende für das Jahr 2011 und das
      fast abgelaufene Jahr 2012 rückständig ist, hat die Bieterin zu dem Angebotspreis für
      die HWO-Stammaktien einen Betrag von EUR 4,10 (Vorzugsdividende für zwei
      Jahre) addiert und den Angebotspreis für die HWO-Vorzugsaktien auf einen Betrag
      in Höhe von EUR 254,10 festgelegt.

      5. Sonstiges
      Als Ansprechpartner steht bei der AGM Anlagen GmbH Herr Armand Schätzel unter
      Telefon 033702/2199-31, e-mail armand.schaetzel@merckle.de zur Verfügung.
      Zossen, im Dezember 2012
      AGM Anlagen GmbH
      Dr. Susanne Frieß
      Geschäftsführerin

      .................................................................­.........................

      Wer will kann jetzt verkaufen.Großartiges Angebot ist das nicht...ich ward mal ab.

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      Avatar
      schrieb am 10.05.13 21:30:25
      Beitrag Nr. 75 ()
      Hanfwerke Oberachern A.G.




      Achern/Baden
      – Wertpapier-Kennnummer 601950/601953 –

      Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag, den 17. Juni 2013, 11.00 Uhr, im Hotel „Sonne Eintracht“, Achern, Hauptstraße 112, stattfindenden
      137. ordentlichen Hauptversammlung
      sowie zur anschließenden
      gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre

      ein.

      Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre wird sofort im Anschluss an die Beendigung der 137. ordentlichen Hauptversammlung im selben Versammlungslokal stattfinden.
      I.

      Tagesordnung der 137. ordentlichen Hauptversammlung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts der Hanfwerke Oberachern AG am 06. Mai 2013 gebilligt und damit nach §§ 172, 173 AktG festgestellt. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von € 2.376.083,41 wie folgt zu verwenden:
      Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 2,05 je Vorzugsaktie im Nennwert von € 50,00 (Nachholung Vorzugsdividende nach § 21 der Satzung für 2011)

      10.250,00
      Ausschüttung einen Dividende in Höhe von € 43,00 je Vorzugsaktie und je Stammaktie im Nennwert von € 50,00 für das Jahr 2012

      2.365.000,00
      Vortrag auf neue Rechnung € 833,41
      Bilanzgewinn € 2.376.083,41
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 17. Juni 2013. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 8 der Satzung aus drei Mitgliedern, die für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem sie ihr Amt antreten, nicht mitgerechnet. Der Aufsichtsrat besteht nur aus Mitgliedern der Anteilseigner. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Falk Lehmann, Geschäftsführer der VEM Holding GmbH, Dresden;
      Frau Corinna Hüglin-Kleiner, Steuerreferentin in der Merckle Service GmbH, Erbach; und
      Herrn Martin Rihm, Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft Pio Kunststoffe mbH, Freiburg in den Aufsichtsrat zu wählen.
      6.

      Beschlussfassung über Satzungsänderungen

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      § 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung ihres Vermögens einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.

      Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere auch die Verwaltung und Veräußerung ihrer Grundstücke in Achern und Stadtbergen, im eigenen Namen und für eigene Rechnung.“

      § 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Nach Gesetz oder Satzung notwendige Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Sofern gesetzlich zwingend eine andere Bekanntmachungsform erforderlich ist, tritt an die Stelle des Bundesanzeigers diese Bekanntmachungsform.“

      § 19 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Die Hauptversammlung leitet der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein Stellvertreter. Für den Fall, dass weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats noch sein Stellvertreter den Vorsitz übernimmt, wird der Versammlungsleiter durch den Aufsichtsrat bestimmt. Erfolgt keine Bestimmung durch den Aufsichtsrat, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt.

      Der Versammlungsleiter bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Art der Abstimmung.

      Der Versammlungsleiter kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner oder Fragesteller festsetzen.“
      7.

      Beschlussfassung über die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in stimmberechtigte Stammaktien durch Aufhebung des Vorzugs.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, durch Hauptversammlungsbeschluss und durch anschließenden, gemäß § 179 Abs. 3 AktG zu fassenden Sonderbeschluss der Stammaktionäre, zu beschließen:

      „Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht werden dadurch in Stammaktien mit Stimmrecht umgewandelt, dass der in § 21 der Satzung bestimmte Vorzug der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht aufgehoben wird.“
      8.

      Beschlussfassung über die sich aus dem Beschluss zu Punkt 7 der Tagesordnung ergebende Satzungsänderung.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende durch Hauptversammlungsbeschluss und durch anschließenden, gemäß § 179 Abs. 3 AktG zu fassenden Sonderbeschluss der Stammaktionäre zu beschließende Satzungsänderung vor:

      § 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 2.750.000,00 (in Worten: Euro zweimillionensiebenhundertfünfzigtausend) und ist in 55.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je Euro 50,- eingeteilt.

      Die Aktien der Gesellschaft werden nach Bestimmung des Vorstands in Einzel- oder Sammelurkunden verbrieft. Form und Inhalt der Aktienurkunden sowie von Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

      Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.“

      § 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

      „Je Euro 50,– Nennbetrag der Aktien gewähren in der Hauptversammlung eine Stimme.

      Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht Gesetz oder Satzung zwingend eine größere Mehrheit oder weitere Erfordernisse bestimmen.“

      § 21 Absatz 3 Ziff. a) bis c) der Satzung (Regelung des Vorzugs) entfällt.
      9.

      Sonderbeschluss der Stammaktionäre gemäß § 179 Abs. 3 AktG

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Stammaktionären vor, durch gemäß § 179 Abs. 3 AktG zu fassenden Sonderbeschluss zu beschließen:

      „Der Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in stimmberechtigte Stammaktien durch Aufhebung des Vorzugs und den sich daraus ergebenden Satzungsänderungen wird zugestimmt.“

      Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Als Nachweis genügt eine in Textform (§ 126b BGB) erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 27. Mai 2013 (0.00 Uhr) zu beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 10. Juni 2013 (24.00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:
      Hanfwerke Oberachern A.G.
      c/o Deutsche Bank AG
      General Meetings
      Postfach 20 01 07
      60272 Frankfurt am Main
      Telefax: (069) 12012 86045

      Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Stimmrechtsvertretung

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird. Die Bevollmächtigung ist auf Verlangen nachzuweisen. Ein mögliches Vollmachtsformular, das die Aktionäre zur Bevollmächtigung verwenden können, erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 2.750.000,00. Es ist eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 50,00 sowie 5.000 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht im Nennbetrag von je EUR 50,00. Je EUR 50,00 Nennbetrag der Stammaktien gewähren in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher derzeit 50.000.

      Unterlagen zur Hauptversammlung

      Vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an werden der Jahresabschluss 2012 und der Lagebericht der Hanfwerke Oberachern A.G. sowie der Bericht des Aufsichtsrats in den Geschäftsräumen der Hanfwerke Oberachern A.G. zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt. Die vorbezeichneten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen.

      Gegenanträge von Aktionären

      Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an:
      Hanfwerke Oberachern A.G.
      Fabrikstraße 3
      77855 Achern
      Telefax 0761/47816-16

      Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen, werden mit einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 126 Aktiengesetz über die Website der Gesellschaft (www.hanfwerkeoberachern.de) zugänglich gemacht.
      II.

      Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre
      1.

      Bekanntgabe der Beschlüsse der 137. ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2013, 11:00 Uhr, betreffend die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrechte in stimmberechtigte Stammaktien durch Aufhebung des Vorzugs und die sich hieraus ergebenden Satzungsänderungen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 137. ordentlichen Hauptversammlung vor, die oben unter I. Ziffer 7 und 8 aufgeführten Beschlüsse betreffend die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in stimmberechtigte Stammaktien durch Aufhebung des Vorzugs und die sich hieraus ergebenden Satzungsänderungen zu beschließen.
      2.

      Zustimmungsbeschluss der Vorzugsaktionäre gemäß § 141 Abs. 1 AktG

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre vor, zu beschließen:

      „Den Beschlüssen der 137. ordentlichen Hauptversammlung der Hanfwerke Oberachern AG vom 17. Juni 2013 über die Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in stimmberechtigte Stammaktien durch Aufhebung des Vorzugs und die sich daraus ergebenden Satzungsänderungen wird zugestimmt.“

      Für die Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes, die Stimmrechtsvertretung, die Unterlagen zur Hauptversammlung und Gegenanträge von Aktionären gelten die Angaben unter vorstehend I. entsprechend. Im Hinblick auf die Gesamtzahl der Vorzugsaktien und der stimmberechtigten Vorzugsaktien im Zeitpunkt der Einberufung dieser gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre gilt folgendes: Derzeit bestehen 5.000 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht im Nennbetrag von je EUR 50,00. In der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre gewähren alle Vorzugsaktien jedoch bei dem Beschluss gemäß Tagesordnungspunkt 2. (Zustimmung zur Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in stimmberechtigte Stammaktien durch Aufhebung des Vorzugs und zu den sich daraus ergebenden Satzungsänderungen) das Stimmrecht (§ 141 Abs. 1 und 3 AktG). Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich. Stammaktionäre nehmen an dieser gesonderten Versammlung nicht teil und sind daher auch nicht stimmberechtigt.



      Achern, im Mai 2013

      DER VORSTAND

      ebundesanzeiger vom 10.05.2013
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 16:03:27
      Beitrag Nr. 76 ()
      Hanfwerke Oberachern A.G.

      Achern/Baden
      – Wertpapier-Kennnummer 601950 –

      Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 30. Juli 2014, 11.00 Uhr, im Konferenzzentrum Schultze & Braun, Am Vogelsang 4a, 77855 Achern, erreichbar über Schultze & Braun, Eisenbahnstraße 19–23, 77855 Achern stattfindenden
      außerordentlichen Hauptversammlung

      ein.


      Tagesordnung

      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Hanfwerke Oberachern A.G. auf die AGM Anlagen GmbH, Zossen (Hauptaktionär), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der AGM Anlagen GmbH, Zehrensdorfer Straße 4, 15806 Zossen, eingetragen im Handelsregister Potsdam unter HRB 22754 P, folgenden Beschluss zu fassen:


      „Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Hanfwerke Oberachern A.G. werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der AGM Anlagen GmbH mit Sitz in Zossen (Hauptaktionär) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 193,42 je Stammaktie der Hanfwerke Oberachern A.G. auf die AGM Anlagen GmbH übertragen.“

      Der AGM Anlagen GmbH mit Sitz in Zossen gehören direkt und indirekt mehr als 95 % des Grundkapitals der Hanfwerke Oberachern A.G. („Gesellschaft“). Sie ist damit deren Hauptaktionärin gemäß § 327a AktG. Auf der Grundlage von § 327a Abs. 1 AktG hat die AGM Anlagen GmbH mit Schreiben vom 9. April 2014 vom Vorstand der Gesellschaft verlangt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft auf die AGM Anlagen GmbH beschließen kann. Am 16. Juni 2014 hat die AGM Anlagen GmbH dem Vorstand der Gesellschaft die Höhe der festgelegten Barabfindung mitgeteilt und ihr Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG wiederholt und konkretisiert. Die AGM Anlagen GmbH hat die Barabfindung auf EUR 193,42 je Stammaktie der Gesellschaft festgelegt.

      Die AGM Anlagen GmbH hat sich durch Vereinbarung mit der Hanfwerke Oberachern A.G. vom 13. Juni 2014 zu Gunsten der Minderheitsaktionäre im Wege eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter gemäß § 328 BGB verpflichtet, den Minderheitsaktionären eine freiwillige Zuzahlung in Höhe von EUR 21,58 je Stammaktie der Hanfwerke Oberachern AG kosten-, provisions- und spesenfrei zu zahlen (freiwillige Zuzahlung), wenn


      gegen den Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Hanfwerke Oberachern A.G., sollte er in der Hauptversammlung am 30. Juli 2014 gefasst werden, innerhalb der Frist des § 246 Abs. 1 AktG keine Anfechtungsklage und bis zur Eintragung des Übertragungsbeschlusses keine Nichtigkeitsklage erhoben wird, und


      im Hinblick auf die Bestimmung der Barabfindung innerhalb der Frist des § 4 SpruchG kein Antrag auf Durchführung eines Spruchverfahrens gestellt wird.

      Unter Eintritt dieser Bedingungen würden die Minderheitsaktionäre daher insgesamt pro Stammaktie der Hanfwerke Oberachern A.G. einen Betrag von EUR 215,00 (Barabfindung in Höhe des anteiligen Unternehmenswerts von EUR 193,42 plus freiwillige Zuzahlung von EUR 21,58) erhalten.

      Die AGM Anlagen GmbH hat dem Vorstand der Gesellschaft die nach § 327b Abs. 3 AktG erforderliche Gewährleistungserklärung eines Kreditinstituts vor Einberufung der Hauptversammlung übermittelt, durch welche die Commerzbank AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der AGM Anlagen GmbH übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen. Die AGM Anlagen GmbH hat für diese außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre in einem schriftlichen Bericht dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die AGM Anlagen GmbH hat die Höhe der Barabfindung mit Unterstützung der IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgelegt. Die Angemessenheit wurde durch den vom Landgericht Mannheim bestellten sachverständigen Prüfer, Herrn Dipl. Kfm. Michael Wahlscheidt bei der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und bestätigt.

      Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Als Nachweis genügt eine in Textform (§ 126b BGB) erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 9. Juli 2014 (0.00 Uhr) zu beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 23. Juli 2014 (24.00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:
      Hanfwerke Oberachern A.G.
      c/o Deutsche Bank AG
      Securities Production
      General Meetings
      Postfach 20 01 07
      60605 Frankfurt am Main
      Telefax: (069) 12012 86045
      E-Mail: wp.hv@db-is.com


      Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Stimmrechtsvertretung

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird. Die Bevollmächtigung ist auf Verlangen nachzuweisen. Ein mögliches Vollmachtsformular, das die Aktionäre zur Bevollmächtigung verwenden können, erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.750.000,00. Es ist eingeteilt in 55.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennbetrag von je EUR 50,00. Je EUR 50,00 Nennbetrag der Stammaktien gewähren in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher derzeit 55.000.

      Unterlagen zur Hauptversammlung

      Vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an sind die folgenden Squeeze-Out Dokumente auf der Website der Gesellschaft (www.hanfwerkeoberachern.de) und außerdem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Fabrikstraße 3, 77855 Achern zugänglich:


      der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;


      die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Hanfwerke Oberachern A.G. für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013;


      die von der AGM Anlagen GmbH in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionär gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht an die Hauptversammlung vom 16. Juni 2014;


      der von Herrn Dipl.-Kfm. Michael Wahlscheidt, c/o Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2–4 AktG vom 17. Juni 2014.

      Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt. Die vorbezeichneten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen.

      Gegenanträge von Aktionären

      Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an:
      Hanfwerke Oberachern A.G.
      Fabrikstraße 3
      77855 Achern
      Telefax 0761/47816-16


      Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen, werden mit einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 126 AktG über die Website der Gesellschaft (www.hanfwerkeoberachern.de) zugänglich gemacht.



      Achern, im Juni 2014

      DER VORSTAND


      bundesanzeiger 23.06.2014
      Avatar
      schrieb am 14.08.14 15:28:09
      Beitrag Nr. 77 ()
      Die Geier sind nun auch da Kaufangebot von heute von Equipotential SE zu 194,00 Euro


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