GKV wird billiger ! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.02.07 11:08:56 von
neuester Beitrag 17.05.07 23:59:50 von
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Was ändert sich an der Beitragbemessung für Selbständige?
Für freiwillige Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, gilt als
beitragspflichtige Einnahmen derzeit mindestens ein Betrag von 1.837,50 Euro
monatlich. Dieser Mindestbeitrag für Selbständige war in der Vergangenheit ein
häufiger Kritikpunkt, weil die Einnahmen und Ausgaben der Versicherten für ihre
Krankenversicherung bislang nicht immer in einem angemessenen Verhältnis
zueinander standen, und die Förderung der Aufnahme einer selbständigen
Tätigkeit oftmals durch eine zu hohe Beitragsbelastung konterkariert wurde.
Durch eine Neuregelung wird deshalb sichergestellt dass freiwillig versicherte
Selbständige, die nachweislich weniger als bisher in § 240 SGB V unterstellt
verdienen, künftig nur noch den geringeren Mindestbeitrag ausgehend von
beitragspflichtigen Einnahmen in Höhe von 1225,- Euro zu zahlen haben. Es
erfolgt hier insoweit eine Gleichstellung mit Empfängern des
Existenzgründerzuschusses, für die diese beitragsrechtliche Vergünstigung
bereits durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz
eingeführt wurde.
Für freiwillige Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, gilt als
beitragspflichtige Einnahmen derzeit mindestens ein Betrag von 1.837,50 Euro
monatlich. Dieser Mindestbeitrag für Selbständige war in der Vergangenheit ein
häufiger Kritikpunkt, weil die Einnahmen und Ausgaben der Versicherten für ihre
Krankenversicherung bislang nicht immer in einem angemessenen Verhältnis
zueinander standen, und die Förderung der Aufnahme einer selbständigen
Tätigkeit oftmals durch eine zu hohe Beitragsbelastung konterkariert wurde.
Durch eine Neuregelung wird deshalb sichergestellt dass freiwillig versicherte
Selbständige, die nachweislich weniger als bisher in § 240 SGB V unterstellt
verdienen, künftig nur noch den geringeren Mindestbeitrag ausgehend von
beitragspflichtigen Einnahmen in Höhe von 1225,- Euro zu zahlen haben. Es
erfolgt hier insoweit eine Gleichstellung mit Empfängern des
Existenzgründerzuschusses, für die diese beitragsrechtliche Vergünstigung
bereits durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz
eingeführt wurde.
...wo steht das?
...damit wird der PKV weiter das Wasser abgegraben.
SOM
SOM
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.021.278 von mija am 28.02.07 11:20:38hier:
http://www.cecu.de/1011+M52c873e8bbe.html
http://www.cecu.de/1011+M52c873e8bbe.html
Da die GKV bekanntlich im Geld schwimmt, machen die 400 Mio Beitragsausfall ja auch nix aus.
Aber "gerecht" ists scho
Aber "gerecht" ists scho
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.022.627 von VeryBestFLV am 28.02.07 12:09:17Das ist mehr als gerecht.
Wir brauchen in D viel mehr Selbständige.
Ein Hartz Empfänger bekommt ein Rundumpaket fürs Nichtstun.
Der Selbständige wird abgezockt ohne Ende.
Wäre es anders Hätten wir mehr Selbständige.
Wir brauchen in D viel mehr Selbständige.
Ein Hartz Empfänger bekommt ein Rundumpaket fürs Nichtstun.
Der Selbständige wird abgezockt ohne Ende.
Wäre es anders Hätten wir mehr Selbständige.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.022.517 von SOM.you. am 28.02.07 12:04:35Mein Mitleid für die GKV hält sich in Grenzen. Für mich sind es Rosinenpicker.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.022.838 von martinsgarten am 28.02.07 12:18:29Sorry - meite PKV.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.022.838 von martinsgarten am 28.02.07 12:18:29Dann erläutere doch mal der geneigten Leserschaft, welche Rosinen sich die PKV wo herauspickt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.026.542 von antonazubi am 28.02.07 15:06:19ist der Antragsteller nicht kerngesund wird er abgelehnt bzw wenn er Glück hat wird er Risikozuschlag oder Ausschluß bestimmter Risiken abgelehnt - Chronisch Kranke möchten sich doch bitte bei der GKV melden.
Diese Rosine ist doch Vorteil genug. ODER ?
Diese Rosine ist doch Vorteil genug. ODER ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.028.032 von martinsgarten am 28.02.07 16:01:17Sorry - hier noch einmal die korrekte Formulierung:
ist der Antragsteller nicht kerngesund wird er abgelehnt bzw wenn er Glück hat, mit Risikozuschlag oder Ausschluß bestimmter Risiken angenommen.
Chronisch Kranke möchten sich doch bitte bei der GKV melden.
Diese Rosine ist doch Vorteil genug. ODER ?
ist der Antragsteller nicht kerngesund wird er abgelehnt bzw wenn er Glück hat, mit Risikozuschlag oder Ausschluß bestimmter Risiken angenommen.
Chronisch Kranke möchten sich doch bitte bei der GKV melden.
Diese Rosine ist doch Vorteil genug. ODER ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.028.032 von martinsgarten am 28.02.07 16:01:17WÄRE es, wenn die PKV genauso staatliche Zuschüsse bekäme wie sie die GKV für ihre spezifischen Risiken erhält. KRIEGT sie aber nicht, deshalb ist "Rosinenpickerei" ein arg hinkender Vergleich.
Im übrigen, wer hält denn die GKV von der Erhebung risikoadäquater Beiträge ab? Doch nicht die PKV, sondern die Politik, die das ganze in der Hand hat, sauber zu trennen zwischen kostengerechten Beiträgen und staatlich gestreuter Sozialleistung. Daß die Politik das nicht tut kann man nun wahrlich nicht der PKV vorwerfen.
Im übrigen, wer hält denn die GKV von der Erhebung risikoadäquater Beiträge ab? Doch nicht die PKV, sondern die Politik, die das ganze in der Hand hat, sauber zu trennen zwischen kostengerechten Beiträgen und staatlich gestreuter Sozialleistung. Daß die Politik das nicht tut kann man nun wahrlich nicht der PKV vorwerfen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.028.404 von antonazubi am 28.02.07 16:16:53Im übrigen, wer hält denn die GKV von der Erhebung risikoadäquater Beiträge ab? Doch nicht die PKV
- nein nicht die PKV
- wie sollte den ein risikoadäquater Beitrag Deiner Meinung nach bei einem chronisch Kranken aussehen.
Die Frage lautet doch - Solidarität mit chronisch Kranken bzw unteren Einkommen ja oder nein ? - ich meine ja
Ich bin der Meinung Beiträge in der KV nach den finanziellen Möglichkeiten, also solidarisch, und nicht nach Alter und Gesundheit.
- nein nicht die PKV
- wie sollte den ein risikoadäquater Beitrag Deiner Meinung nach bei einem chronisch Kranken aussehen.
Die Frage lautet doch - Solidarität mit chronisch Kranken bzw unteren Einkommen ja oder nein ? - ich meine ja
Ich bin der Meinung Beiträge in der KV nach den finanziellen Möglichkeiten, also solidarisch, und nicht nach Alter und Gesundheit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.028.807 von martinsgarten am 28.02.07 16:34:00Man könnte durchaus den chronischen Anteil rausrechnen, den Rest normal kalkulieren und die Chronik-Kosten separat abrechnen. Diese Transparenz aber will unser lieber Gesetzgeber offensichtlich nicht.
Da ist es ihm schon lieber, sich angesparte Pflegeversicherungsgelder unter den Nagel zu reißen nach dem Motto, wenn die PKV in 30 Jahren pleite geht brauch ich eh nicht mehr gewählt zu werden.
Da ist es ihm schon lieber, sich angesparte Pflegeversicherungsgelder unter den Nagel zu reißen nach dem Motto, wenn die PKV in 30 Jahren pleite geht brauch ich eh nicht mehr gewählt zu werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.020.935 von VeryBestFLV am 28.02.07 11:08:56Mich würde mal interessieren, ob sich dahingehend etwas getan hat. Hab bisher nichts davon gehört.
Weiß jemand was???
Weiß jemand was???
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.020.935 von VeryBestFLV am 28.02.07 11:08:56#1
GANZ TOLLER WITZ!!!
Mir hat meine Krankenkasse auch geschrieben, daß ich dank der neuen Gesetzteslage auch eine Chance auf Beitragssenkung hätte. Allerdings beinhaltet der Brief folgenden netten Absatz:
"Eine Beitragsminderung ist jedoch generell ausgeschlossen, wenn sie selbst, Ihr Ehegatte oder Ihr Lebenspartner, mit dem Sie in eheähnlicher Gemeinschaft leben, über
- steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen oder
- positive oder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder
- beitragspflichtige Einnahmen in Höhe von zusammen monatlich 3675,00 € oder
- Vermögen, welches jeweils einen Betrag von 9800,00 € übersteigt,
verfügen. Welches Vermögen im Einzelnen anzurechnen ist, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Fragebogen (Punkt V)."
Arghhhh !!! Wer macht solche Gesetzte? Kämmen die sich mit einem Hammer? Hallo, ich bin freiwillig Versichert, ich muß nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Ich kann genausogut selbst vorsorgen. Was glauben die, wie viele Jahre man mit 9800,00€ Euro ein akzeptables Rentnerdasein fristen kann?
Es kotz mich so an, daß mir der Staat vorschrieben will, wie ich privat vorzusorgen habe. Die Leute die sich diese Gesetzte ausdenken, betrifft es ja nicht. Die zocken ja Ihre absolut unsittlichen Pensionen ab. Ich darf ja noch nicht mal Riestern. Mir stehen nur diverse unflexible betriebliche Vorsorgegeschichten und fast genauso unfelxible Rürup-Policen zur Verfügung.
Ich möchte mal den Arbeitnehmer sehen, der nach x Jahren Berufsleben auf seinem Rentenauszug noch 4-stellige Beitragszahlen hat.
Aber was solls, als Sebständiger hat man kein Verständnis zu erwarten, auch wenn einem die Beiträge für die Krankenkasse das ein oder andere Jahr richtig weh tun.
GANZ TOLLER WITZ!!!
Mir hat meine Krankenkasse auch geschrieben, daß ich dank der neuen Gesetzteslage auch eine Chance auf Beitragssenkung hätte. Allerdings beinhaltet der Brief folgenden netten Absatz:
"Eine Beitragsminderung ist jedoch generell ausgeschlossen, wenn sie selbst, Ihr Ehegatte oder Ihr Lebenspartner, mit dem Sie in eheähnlicher Gemeinschaft leben, über
- steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen oder
- positive oder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder
- beitragspflichtige Einnahmen in Höhe von zusammen monatlich 3675,00 € oder
- Vermögen, welches jeweils einen Betrag von 9800,00 € übersteigt,
verfügen. Welches Vermögen im Einzelnen anzurechnen ist, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Fragebogen (Punkt V)."
Arghhhh !!! Wer macht solche Gesetzte? Kämmen die sich mit einem Hammer? Hallo, ich bin freiwillig Versichert, ich muß nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Ich kann genausogut selbst vorsorgen. Was glauben die, wie viele Jahre man mit 9800,00€ Euro ein akzeptables Rentnerdasein fristen kann?
Es kotz mich so an, daß mir der Staat vorschrieben will, wie ich privat vorzusorgen habe. Die Leute die sich diese Gesetzte ausdenken, betrifft es ja nicht. Die zocken ja Ihre absolut unsittlichen Pensionen ab. Ich darf ja noch nicht mal Riestern. Mir stehen nur diverse unflexible betriebliche Vorsorgegeschichten und fast genauso unfelxible Rürup-Policen zur Verfügung.
Ich möchte mal den Arbeitnehmer sehen, der nach x Jahren Berufsleben auf seinem Rentenauszug noch 4-stellige Beitragszahlen hat.
Aber was solls, als Sebständiger hat man kein Verständnis zu erwarten, auch wenn einem die Beiträge für die Krankenkasse das ein oder andere Jahr richtig weh tun.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.028.032 von martinsgarten am 28.02.07 16:01:17Schon mal davon gehört, dass die heute Gesunden morgen Krank werden?
Rosinen picken bedeutet, dass man keine Menschen versichert!
Risikozuschläge sind nicht negativ, sondern positiv. Man muss die Regelungen ja nicht akzeptieren.
Davon abgesehen subventionieren die Selbstzahler die Kassenpatienten über Honorare in den Praxen und Krankenhäuser!
Thorulf Müller
Rosinen picken bedeutet, dass man keine Menschen versichert!
Risikozuschläge sind nicht negativ, sondern positiv. Man muss die Regelungen ja nicht akzeptieren.
Davon abgesehen subventionieren die Selbstzahler die Kassenpatienten über Honorare in den Praxen und Krankenhäuser!
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