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    Umbau einer Abwasserleitung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.08 16:55:13 von
    neuester Beitrag 25.02.08 18:16:22 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.138.642
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      schrieb am 18.02.08 16:55:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi, Liebe Experts der Wo community

      Hab ne tolle ETW Wohnung gefunden, bei welcher allerdings ne Abwasserleitung aus ner darüberliegenden Wohnung im oberen Bereich des Wohnzimmers etwas außerhalb der Mauer verläuft, sprich, eine Wölbung in der Mauer verursacht :rolleyes:

      So was hab ich eigentlich noch nie gesehen. Die Mauern sind 1 m dick, da wäre Platz genug.

      Frage: wenn das irgendwie anders gelöst wird, zahlt dann die Hausgemeinschaft?

      Abwassergeschichten sind doch Hausverwaltungssache?

      Oder kann ich einfach das Abwasserrohr der Bewohner ober mir ausbauen...:laugh: dann kacken sie mir allerdings ins Wohnzimmer.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 17:14:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.402.941 von minister.grasser am 18.02.08 16:55:13Du kannst eine Durchleitungsgebühr erheben ...
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 18:04:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      dann kacken sie mir allerdings ins Wohnzimmer.

      Ist schon eine beschissene Situation für Dich!
      Was sagt den der Bewohner über Dir:"Scheiß drauf?"
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 18:26:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.402.941 von minister.grasser am 18.02.08 16:55:13Das wirst Du sicherlich alleine schlucken müssen :D = nimm`s nicht wörtlich. Es handelt sich um eine Verschönerungsmaßnahme, da das Fallrohr ja offenkundig seinen Zweck erfüllt. Wenn die Wandstärke wirklich 1 m beträgt (ungewöhnlich !), ließe sich das Rohr sicherlich im Mauerwerk versenken. Schlitz- und Spitzarbeiten verursachen natürlich Dreck und Lärm und über Dir müßte vorübergehend "Sendepause" sein.
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 19:44:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dank einmal für die Antworten, auch wenn sie mehr auf die körperlichen Bedürfnisse eingehen als auf die Rechtssituation bei Erhaltungsmaßnahmen.
      :D

      Also mit Verschönerung keine Chance, dann werd ich mich eher auf die Lärmbelästigung verlegen.:D

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      schrieb am 24.02.08 22:08:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Willst du die Wohnung selber nutzen oder vermieten...? Bei Eigennutzung kann man über den Makel hinwegsehen, anfangs jedenfalls... Bei Vermietung ist so ein offenkundiger Makel eigentlich ein K.O.-Kriterium...
      Avatar
      schrieb am 25.02.08 18:16:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Eigennutzung, vorerst

      Danke, ist schon verkauft an wen anderen :rolleyes:

      #6 Wieso soll ich schlechter wohnen als die Mieter??:laugh:


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