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    Rechnungsbetrag übersteigt Angebot eines Gartenbauunternehmens enorm, wie ist die Rechtslage? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.07.08 21:22:01 von
    neuester Beitrag 17.07.08 19:36:13 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.142.922
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      Avatar
      schrieb am 16.07.08 21:22:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      vielleicht kennt sich jemand hier in dieser Richtung aus, bzw. hat einen Tipp wie vorgegangen werden kann.
      Zur Erläuterung:
      Wir haben einen Gartenbauer mit der Neuanlage unserer Aussenanlagen beauftragt (Neubau).
      Einige Rechnungspositionen übersteigen die zuvor im Angebot kalkulierten Beträge immens (Natursteinmauer setzen ca. 40% - 1800 € Mehrkosten, Kontrollschachterhöhung ca. 600% - 650 € Kostenerhöhung). Während der Bauphase erfolgte kein Hinweis seitens des Auftragnehmers, dass die Kosten in dieser Weise ansteigen werden. Der Unternehmer wies uns lediglich darauf hin, dass ein anderer Ring zur angebotenen Kontrollschachterhöhung benötigt würde der den Preis des ursprünglich angebotenen Rings nur leicht übersteigt, der Areitsaufwand für diese Leistung änderte sich aber nicht.
      Ein Telefongespräch mit dem Auftragnehmer nach Rechnungserhalt führte zu keiner Einigung.
      Lt. Auftragnehmer ergeben sich die höheren Preise dieser beiden Positionen mit dadurch, dass wir nicht alle im Angebot aufgeführten Positionen durch die Firma in Auftrag gegeben haben sondern einige angebotene Positionen in Eigenleistung durchgeführt wurden um Kosten einzusparen. Dies wurde der Gartenbaufirma aber vor Erteilung des Auftrages mitgeteilt.
      Der Rechnungsbetrag wurde von uns fristgerecht, allerdings unter einbehalt von ca. 10 % (650 €) der Rechnungssumme, überwiesen.
      Über diesen Einbehalt wurde die Firma schriftlich von uns informiert verbunden mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme, über das Zustandekommen dieser höheren Kosten.
      Da unsere Rechtsversicherung diesen Fall (da Neubau) leider nicht vertritt gehen wir davon aus, dass wir wenig Chancen haben auf eine Minderung, zumal im Angebot darauf hingewiesen wird, dass nach tatsächlichen Mengen, qm3, etc. abgerechnet wird.
      Wie sollten wir hier (wenn überhaupt) reagieren?
      Vielen Dank für Eure Hilfe!
      LG micki_schick
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 21:47:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.524.251 von Micki_Schick am 16.07.08 21:22:01Frage:
      Hat der Landschaftsbauer sich vor Angebotsabgabe die Baustelle angeguckt?
      In wie weit weichen die Mengen der verbauten Materialien von den Mengen ab, die dem Angebot zu Grunde liegen?
      Waren in dem Angebot die Arbeitsstunden explizit enthalten oder gab es da noch den Passus Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
      Grundsätzlich sehe ich Dich auf der sicheren Seite.
      Die Argumentation, dass durch die erbrachten Eigenleistungen einzelne Positionen sich verteuern ist nicht haltbar. Wenn das Unternehmen auf der Restforderung beharrt, sollte es klagen. An Deiner Stelle würde ich das ganz gelassen sehen.
      Natürlich nur, wenn alles so stimmt, wie Du es beschrieben hast. ;)
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 22:17:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.524.251 von Micki_Schick am 16.07.08 21:22:01"...zumal im Angebot darauf hingewiesen wird, dass nach tatsächlichen Mengen, qm3, etc*. abgerechnet wird..."

      *) Was ist denn bitte "etc"???

      Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht.

      Wenn kein Festpreis im Angebot/Kostenvoranschlag genannt wurde, würde ich erst einmal auf die Beantwortung meines Schreibens bestehen.
      Jetzt ersteinmal selber genaues Aufmaß machen, Rechnung prüfen, Baumängel suchen, verhandeln, verhandeln, verhandeln.
      Lung Ching
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 23:27:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.524.506 von Eurofuchs2 am 16.07.08 21:47:02Typisch Ossi - alles wollen nix zahlen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 07:56:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.524.506 von Eurofuchs2 am 16.07.08 21:47:02Moin Eurofuchs,

      klar war er da und hat sich alles angeschaut.
      Selbst in den Kontrollschacht ist er reingestiegen um zu sehen, was für einer es ist.
      Für die Natursteinmauer hat er statt veranschlagter 20 qm nun 28 qm gebraucht (was nach unserem Aufmass auch tatsächlich so ist).
      Aber 40% ist nun mal bei der Summe absolut inakzeptabel für uns.

      Wie gesagt, im Angebot steht, daß nach tatsächlich verbrauchten Mengen, also cbm, qm abgerechnet wird.

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      schrieb am 17.07.08 07:58:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.524.820 von LungChing am 16.07.08 22:17:03z.B m2 !

      Das was er gemacht hat, ist aus unserer Sicht sauber gemacht, daran gibt es nichts auszusetzen. Lediglich die Mehrpreise stossen uns sauer auf :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 08:05:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.525.808 von Micki_Schick am 17.07.08 07:56:56Noch eine Frage:

      Hat er einen Kostenvoranschlag (überschlägige Preisermittlung) oder ein konkretes ausführliches Angebot abgegeben?

      Es gibt Urteile, die besagen dass eine Rechnung bis zu 20% nach oben vom Angebot abweichen darf.

      Bei der Steinmauer sin die 40% durch den Mehraufwand gerechtfertigt.
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 09:43:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      gute arbeit sollte bezahlt werden
      ganz einfach !!
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 10:28:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.526.471 von nino@ am 17.07.08 09:43:08natürlich soll gute arbeit bezahlt werden ...aber eben "gute" dazu gehört ein GUTER Kostenvoranschlag und keiner den man in die Tonne treten kann :keks:
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 10:44:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hättest du den Auftrag über My-Hammer ausgeschrieben, hättest du locker 20-30% schon vorher sparen können. Habe sehr gute Erfahrungen mit Handwerker über MH gemacht. Hof gepflastert mit 2500 euro Ersparnis, und super nette Handwerker.

      Übrigens, mit My-Hammer kann man auch über die Börse Gewinner machen.
      Da könnte es bald richtig krachen. In D,A, und GB ist man bereits Marktführer ................... :cool::cool::cool:
      Einfach Abacho AG (die Mutter) kaufen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.08 19:36:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.525.819 von Micki_Schick am 17.07.08 07:58:35Micki_Schick,
      ich glaube in etwa nachvollziehen zu können, was dein Problem ist, es ist aber in der Frage von "Eurofuchs2" bereits enthalten was ich sagen will.
      "...Hat er einen Kostenvoranschlag (überschlägige Preisermittlung) oder ein konkretes ausführliches Angebot abgegeben?..."

      Ich denke es gibt kein schriftliches, Preis bindendes Angebot bzw. eine schriftliche Festpreisabsprache, noch einen verbindlichen, schriftlichen Kostenvoranschlag.
      (Und selbst dann gibt/gäbe es noch "Möglichkeiten" die Rechnung "auszuweiten").

      Ich unterstelle, dass Du aufgrund eines "Kostenvoranschlags", bei dem der Unternehmer den Umfang der Arbeiten nach Augenschein abschätzte, vergeben hast. Sorry aber das war/ist in der Regel ein Fehler.
      Schluck die Kröte und konzentriere Dich darauf, solche Fehler nicht zu wiederholen. Das wars.
      Einen schönen Abend Lung Ching


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