checkAd

    Verluste aus steuerlichen Gründen jetzt realisieren und verrechnen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.10.08 14:37:19 von
    neuester Beitrag 30.10.08 10:31:47 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.145.569
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.616
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 27.10.08 14:37:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      Ich habe eine Frage zum Thema Verluste realisieren und verrechnen.

      Ich habe einen Posten einer Aktie von welcher ich schon welche besitze in 09-2008 gekauft. Diese ist entsprechend runtergegangen.

      Wenn ich jetzt diesen Posten wieder verkaufe, kann ich diese Verluste mit den Einnahmen aus Tagesgeldzinsen und Dividendeneinnahmen der Folgejahre über den Freibetrag hinaus in den kommenden jahren verrechnen?

      So wie hier ähnlich beschrieben
      http://www.123recht.net/Verluste-wegen-Bankenkrise-aus-steue…

      Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

      Alias
      Avatar
      schrieb am 27.10.08 14:47:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.712.953 von Alias am 27.10.08 14:37:19Verrechnung funktioniert nur mit Zinsen, die als Veräußerungsgewinn gelten, also Stückzinsen beim Verkauf, oder Kursgewinne bei Zerobonds. Mit Tagesgeldzinsen kann man nicht verrechnen. Eine Verrechnung mit Dividenden geht grundsätzlich nicht.

      Eine Verrechnung der Altverluste erfordert zudem immer eine Steuererklärung.

      Gruß Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.10.08 15:23:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was du allerdings machen kannst, du realisierst die Verluste und kaufst die Aktien neu ein.

      Damit hast du bis zum Jahre 2013 die Möglichkeit den Verlust gegen zukünftige Gewinne zu verrechnen und dies ohne Zahlung der Abgeltungssteuer.
      Avatar
      schrieb am 27.10.08 15:26:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.713.749 von Bogonia am 27.10.08 15:23:23aber mit Verkauf und Neukauf 1-2 Tage warten, sonst wird dir das FA das als Gestaltungsmißbrauch wieder unter die Nase reiben !
      Avatar
      schrieb am 27.10.08 16:32:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.712.953 von Alias am 27.10.08 14:37:19wenn ich es richtig verstanden habe hast du schon aktien der firma gehabt und im august noch welche gekauft..dann musst du wohl alle verkaufen den das finazamt niemt immer an das die verkauft werden die am längsten im depot sind und falls diese schon länger im depot liegen als 12 monate kannst du nichts mehr absetzen...allso musst du alle verkaufen ..verrechnen kannst du die verluste bis zum jahr 2013 mit gewinnen aus aktien oder aktienfonds..ab 2009 wird da immer 25 prozent plus soli plus kirchensteuer abgezogen das sind ndann immer minus 28 prozent egal ab du die aktie dann 1 stunde oder 3 jahre im depot hast diesen abzug umgehst du wenn du deine spekulationsverluste realisierst..angeblich soll dann ab 2009 ein verrechnungstopf von deiner depobank eröffnet werden wo deine verluste gespeichert sind die bank zieht dann solange nicht die 28 prozent von deinen gewinnen ab bis der topf leer ist..so ist es mir zumindest erklärt worden :-) du kannst statt die gleichen aktien im jahr 2008.. natürlich auch andere kaufen oder besser einen fond der kaufen und verkaufen kann ohne das du abgeltungssteuer zahlen musst..

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Multi-Milliarden-Wert in diesem Pennystock?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 27.10.08 17:31:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Spekulationsverluste (Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften) auf alle Fälle noch in 2008 realisieren. Dann weitersehen.

      Frage zur Anmerkung von Taxadvisor:

      1. Ist Verrechnung mit "Zinsen, die als Veräußerungsgewinn gelten, also Stückzinsen beim Verkauf" amtlich?

      2. Ist bei "Kursgewinnen bei Zerobonds" Differenzierung zwischen Verzinsung aus Emissionsrendite und "Rest" des Zuwachses (+ bzw. -) notwendig?
      Avatar
      schrieb am 27.10.08 22:03:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.716.097 von hanni43 am 27.10.08 17:31:41Was ist im Steuerrecht heutzutage schon amtlich ;-))) Das Bundesfinanzministerium hat dies allerdings gegenüber den Bankenverbänden bestätigt. Stückzinsen zählen als Bestandteil des Veräußerungsgewinns, bei Zeros wird nicht mehr unterschieden zwischen Markt- und Emissionsrendite.

      Grüße
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.10.08 13:03:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.720.028 von Taxadvisor am 27.10.08 22:03:14Hallo

      Danke für eure Infos.

      Da habe ich wohl keine Chance die beim eventuellen Verkauf enstehenden Verluste steuerlich geltend zu machen.
      Da hätte ich im Vorfeld anders agieren müssen.
      Thats Life

      Hatte ich mir schon gedacht, war mir aber nicht sicher.

      Grüße
      Alias
      Avatar
      schrieb am 30.10.08 10:31:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      wieso - dein letztes posting verstehe ich jetzt nicht:

      Da habe ich wohl keine Chance die beim eventuellen Verkauf enstehenden Verluste steuerlich geltend zu machen.
      Da hätte ich im Vorfeld anders agieren müssen.


      meines wissen nach, kannst du den verlustvortrag doch mit aktiengewinnen aus den folgejahren verrechnen?!

      korrigiert mich bitte, wenn ich dies einschaetze!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verluste aus steuerlichen Gründen jetzt realisieren und verrechnen