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    Dax-Zertifikate - Abgeltungssteuer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.12.08 22:37:11 von
    neuester Beitrag 27.12.08 20:24:04 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.147.103
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      Avatar
      schrieb am 26.12.08 22:37:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe folgende Frage:
      Was passiert wenn man sich im Dezember Waves auf den Dax gekauft hat und im Januar verkauft?

      Beispiel: Ich kaufe für 1000€ im Dezemeber und würde im Januar für 1200€ verkaufen. Was geht an Abgeltungsteueren ab? Was würde berechnet werden wenn die 100€ Position im Januar für 900€ verkauft werden würde? Was würde man da als Gutschrift auf seinem Konto erhalten?
      Avatar
      schrieb am 26.12.08 22:39:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.267.433 von GARDER am 26.12.08 22:37:11Beim zweiten Beispiel soll es natürlich von 1000€ auf 900€ heißen.
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 00:28:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      ohne Gewähr, da ich kein Steuerexperte bin und auch noch nie eine EK-ST gemacht hab :)

      du kaufst 2008, also spielt die Abgeltungssteuer keine Rolle für dich. Nur für Anlagen ab 1.1.09. Deinen Gewinn müsstest du ganz normal versteuern über die Einkommenssteuererklärung.

      Du hast aber ohnehin einen Sparerfreibertrag, der Gewinn von 200,- würde da reinfallen. Verluste kannst du dann mit Gewinnen verrechnen (Bsp: 1000 Euro Kursgewinn, 700 Euro Verlust, 300 Euro werden mit 25 Prozent plus x besteuert, du hast aber bei der Realisierung die Steuer - also 25 plus x % von 1000 Euro - schon gezahlt, bekommst also wieder raus.
      kann das jemand bestätigen!?

      habe bzgl. Abgeltungssteuer noch fragen, da ich ab 2010 dann wohl eine Erklärung machen muss:

      - man darf ja Verluste verrechnen, welche Verluste? 2008 und 2007!?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 00:40:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.267.433 von GARDER am 26.12.08 22:37:11Solange vor dem 01.01.2009 gekauft wurde und bei Zertifikaten vor dem 30.06.2009 verkauft wird, fällt keine Abgeltungsteuer an. Der Gewinn muss in der persönlichen ESt-Erklärung angegeben werden, sofern die Summe der nicht der Abgeltungsteuer unterliegenden Geschäfte in 20009 EUR 600 übersteigt. Der Verlust kann ebenfalls nur über die Erklärung mit Abgeltungsteuer-Gewinnen verrechnet werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 00:42:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.267.536 von GekkoJr am 27.12.08 00:28:54Da kann ich Dir helfen :) (ohne Gewähr)

      Ich habe mal nachgelesen, das alte Verluste bis 2013 gegengerechnet werden können, egal aus welchem Jahr, wenn dieses steuerlich schon erfasst wurden. D.h. Du erhälst nach deiner Steuererklärung eine entsprechende Gutschrift.

      Hier ist ein sehr guter Link zu diesem Thema: http://www.volksbankwfsz.de/privatkunden/aktuelles/abgeltung…

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      Avatar
      schrieb am 27.12.08 10:39:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Beim Handel mit Knockouts wird das ein Problem.Bei Gewinnen werden automatisch die 25% Steuer abgezogen.Bei Verlust, manchmal auch Totalverlust mit diesen Knockouts,kann man den Verlust erst beim Steuerausgleich im Jahr danach geltend machen.Dann müsste ja ständig neues Geld nachgeschossen werden wenn man mit diesen Call/Puts handelt.Verstehe ich das richtig.
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 11:02:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.267.754 von AHEO am 27.12.08 10:39:08das ist leider die "Verarschung" an der Sache. Man wird sofort zur Kasse gegeben, hat aber erst ein Jahr später die Möglichkeit auf Verrechnung.

      Abhilfe würde ein Auslandskonto leisten: das ist legal, sofern man dann die Gewinne bei seiner Erklärung angibt.

      Jetzt mach ich mir aber gleich in die Hose ... ich glaub ich hab da gewaltig was missverstanden:

      also, ich habe noch nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht, mein Depot ist in den letzten zwei Jahren auch geschrumpft - also es bestand ja auch keine Pflicht für eine Erklärung. Kann ich den Gesamtverlust von 2008 (also Gewinne minus Verluste) mit künftigen Gewinnen aus 2009 dann bei meiner Erklärung 2010 gegenrechnen!?

      Falls ja, was sind "Altverluste" - angenommen ich habe 2005 auch einen Reinverlust, dürfte ich dann dann auch zur Gegenrechnung verwenden? 2006 z.B. einen Reingewinn, der jedoch unter der EKSt.-Grenze liegt - so dass ich auch keine Schwierigkeiten bekommen würde, falls ich damit zum Finanzamt geh.

      Danke!!!!
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 13:41:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ohne Erklärung kannst Du Deine Verluste leider nicht mehr gegen Gewinne anrechnen lassen! Die Verluste MÜSSEN erklärt und so durch das FA festgehalten sein ... das kannst Du jetzt eventuell noch bis einschließlich 2006 nachholen ... davor wirst Du vermutlich in die Röhre schauen müssen!
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 14:07:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.267.794 von GekkoJr am 27.12.08 11:02:50Verjährung tritt zum Ende diesen Jahres für 2001 ein. Alle Jahre danach sind - sofern bisher keine Erklärung abgegeben wurde - noch nicht verjährt. Allerdings gibt es u.U. Probleme mit der sog. Antragsveranlagung. Diese wäre nur noch für 2006/07 möglich. Das läasst sich so aber nicht beurteilen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 14:30:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.267.794 von GekkoJr am 27.12.08 11:02:50Tja, beim ersten Gewinn in 2009, der der Abgeltungssteuer unterliegt, wird das Finanzamt Kenntnis erhalten, schließlich werden ca. 30 Prozent vom Gewinn überwiesen. Dann wird man seitens des Finanzamtes wohl Fragen stellen. Mit Sicherheit nicht nur nach Verlusten, die man ja anrechnen lassen will, sondern auch nach den eventuell vorhandenen Gewinnen aus den Jahren zuvor. Wird dann ne scheiß Rechnerei. Ich hab das in den Jahren 2001/2002 gehabt. Ich hatte dem Finanzamt seinerzeit meine Überweisungsbeträge in Richtung Comdirekt-Bank und den später noch vorhandenen Betrag als Abrechnung genannt, der Verlust war so m. M. nach leicht feststellbar. Aber von wegen, ich musste dann sämtliche Abrechnungen vorlegen, war ne scheiß Rechnerei, da ich wild hin und her gekauft und verkauft hatte. So nach dem Motto: 1000 gekauft, 400 verkauft, 600 gekauft, 1000 verkauft usw. Ich wußte dann manchmal überhaupt nicht mehr, auf welche Kaufkurse sich Gewinne bzw. Verluste bezogen. Habe lange gebraucht, um die Tussi beim FA zufrieden zu stellen, bin damals auch noch mit Verlust rausgekommen, dass ich nicht auch noch nachzahlen musste!! :laugh:
      Für die letzten Jahre ist es einfacher. Bei der Comdirekt z.B. musst du jeweils im Januar des folgenden Jahres Jahresendabrechnungen bekommen haben, ich glaube vor 3 Jahren wurde das eingeführt. Nun ja, was davor war: viel Spass!!!:confused:
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 15:55:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.268.304 von winhel am 27.12.08 14:30:06Tja, beim ersten Gewinn in 2009, der der Abgeltungssteuer unterliegt, wird das Finanzamt Kenntnis erhalten...

      NEIN, FALSCH..!!!..

      Die Abgeltungssteuer wird erstmal ANONYM ans Finanzamt abgeführt. Erst wenn Du Verlustvorträge aus früheren Jahren geltend machen willst, oder Dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt - KANNST Du das per Steuererklärung dem Finanzamt mitteilen (Du musst aber nicht)

      Dann ist es allerdings vorbei mit der Anonymität.
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 15:59:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      konkrete frage an die experten mit bitte um antwort oder quelle um nachzulesen:

      in 08 realisierte Verluste aus Zertifikaten (Verkauf innerhalb Spekufrist) können 2009 zu 100% mit realisierten Gewinnen aus Zertifikaten (selbst wenn länger als 1 Jahr gehalten) verrechnet werden.
      ist das so korrekt?

      herzlichen dank im vorraus
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 18:19:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.268.510 von sandmann2008 am 27.12.08 15:59:35Nur bei Verkauf nach dem 30.06.2009 oder Kauf nach dem 31.12.2008.

      Zudem muss der Verlust in 2008 festgestellt worden sein, Verrechnung erfolgt dann über die Steuererklärung.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 20:08:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.268.304 von winhel am 27.12.08 14:30:06Hallo winhel,
      Deni hat Dich ja schon auf den Fehler hingewiesen.

      Noch eine Info von mir: Die Jahresbescheinigung erhältst Du letztmals für das Kalenderjahr 2008 ... aber 2009 wird diese nicht mehr ausgestellt!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 27.12.08 20:24:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      danke für eure Antworten!! waren sehr hilfreich ...

      dann werde ich für dieses Jahr auf jedenfall eine Erklärung machen, damit ich die Verluste mir künftig gegenrechnen lassen kann.


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