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    VERLOSUNG: Ein Haus als Hauptgewinn - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.01.09 14:23:38 von
    neuester Beitrag 13.05.09 09:30:52 von
    Beiträge: 67
    ID: 1.147.517
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      schrieb am 13.01.09 14:23:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aktuell eifert ein Mann aus Bayern den Beispielen aus anderen Ländern nach und versucht sein Haus zu verlosen.

      Ist das in Deutschland so tatsächlich möglich, oder alles Bauernfängerei?

      Die Betreiberseite macht einen seriösen Eindruck und ich war auch schon vor Ort und hab mir das Haus das da zur Verlosung als Hauptgewinn angepriesen wird angeschaut.

      Was meint Ihr?!
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 14:26:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      P.S.: Bitte hier im Thread NICHT die Betreiberseite posten, da das von WO als Werbung gewertet wird und dadurch die Diskussion um die es mir hier geht im Keim erstickt werden würde (da dann der Thread gelöscht wird).
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 14:32:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.363.320 von streger am 13.01.09 14:23:38Diese "Verlosung" kann eigentlich nur für den "Lotterieeinnehmer" ein böser Reinfall werden, denn er muß aufkommen für die Lotteriesteuer, auch wenn sein Häuschen weniger einbringt, als bei der Losaktion der "Erlös" ausmacht.

      In Österreich laufen solche Aktionen bereits.
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 14:42:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.363.381 von Dorfrichter am 13.01.09 14:32:22und was ist bei den Österreichischen Fällen rausgekommen?! Wurde das Haus dann auch tatsächlich von jemandem gewonnen, oder kann derjenige, der hier die Verlosung macht einfach einen Rückzieher machen?
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 14:52:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.363.468 von streger am 13.01.09 14:42:24In den Verlosungsbestimmungen steht, dass die Verlosung nicht stattfindet, wenn die Anzahl von x Losen nicht verkauft wurde. Der Lospreis wird dann, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr an den Loskäufer zurück gezahlt.

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      schrieb am 13.01.09 15:03:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.363.543 von Opla am 13.01.09 14:52:58Anbei die Teilnahmebedingungen. Ich kann allerdings diese Klausel nirgends finden. Angeblich wird das Spiel so lange verlängert, bis die Lose verkauft sind. Was passiert, wenn das auch in 5 Jahren noch nicht geschehen ist steht allerdings nirgends.


      ----------------------------------------

      Allgemeine Bedingungen

      Der Veranstalter bietet die Teilnahme an einem Online - Geschicklichkeitsspiel, (nachfolgend Gewinnspiel/Spiel genannt) auf der Grundlage dieser Teilnahmebedingungen, an. Durch das Aktivieren des Kontrollkästchens “Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen” erklärt der Teilnehmer bei der Anmeldung, dass er die Regeln gelesen und verstanden hat und mit diesen einverstanden ist. Es wird den Teilnehmern bestätigt, dass das Gewinnspiel als zulässiges Geschicklichkeitsspiel entsprechend den rechtlichen Vorgaben konzipiert wurde und dadurch die einschlägigen Gesetze und Regelungen zum Glückspiel nicht zur Anwendung kommen.

      Der Teilnehmer bestätigt: “nicht durch begrenzte Geschäftsfähigkeit eingeschränkt zu sein, nicht im Namen einer anderen Person zu handeln, nicht als Gewohnheitsspieler eingestuft zu sein, nicht an Gewinnspielen teilzunehmen und / oder Geld einzuzahlen, wenn im jeweiligen Heimatland des Spielers, das vom Veranstalter angebotene Spiel verboten ist.

      Sie müssen volljährig sein, bzw. das im jeweiligen Heimatland für die Teilnahme vorgeschriebene Mindestalter vollendet haben, um an diesem Spiel teilnehmen zu können. Als Teilnehmer sind Minderjährige, der Veranstalter und seine Familienangehörigen 1. Grades ausgeschlossen. Der Teilnehmer akzeptiert ausdrücklich, dass das angebotene Spiel neben dem Geschicklichkeits- auch einen Glücksfaktor (Verlosung) beinhaltet. Um den Spielablauf zu gewährleisten, ist es notwendig das Spiel innerhalb der jeweiligen Zeitvorgaben zu spielen. Der Veranstalter behält sich vor, die Altersangabe des Spielers nachzuprüfen und Teilnehmer aufgrund mangelnden Nachweises über das Mindestalter vom Spiel auszuschließen.

      Hinweis für Teilnehmer aus dem Ausland: Die Teilnahme am Spiel mit Einsatz von Geld und die Entgegennahme von Preisen unterliegt in einzelnen Ländern unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Die Plattform stellt weder ein Angebot, eine Anstiftung noch eine Einladung des Veranstalters zur Benutzung des Gewinnspieles in Ländern dar, in denen solche Aktivitäten gesetzlich verboten sind. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Teilnehmers, der die Gewähr übernimmt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, zur Nutzung des Spieles dieser Plattform berechtigt zu sein.


      1. Spielregeln

      Das Spiel beginnt mit der Freischaltung.

      Um die 100 Sieger für die Verlosung zu ermitteln, werden Fragen aus dem Allgemeinwissen mit mehreren Lösungsvorschlägen angeboten, wobei nur eine der vorgegebenen Antworten richtig ist, wie dies aus den beliebten Fernseh-Quizsendungen bekannt ist. (Multiple-Choice) Für die Beantwortung jeder Frage haben Sie anfänglich 60, später 30 Sekunden Zeit und erhalten zunächst eine kleine Hilfestellung. Nach richtiger Beantwortung kommen Sie zur nächsten Frage.

      zurück zur Anmeldung
      2. Preise - Gewinne

      Die Preise sind auf der Seite “Preise/Gewinne” genau beschrieben. Sobald das Spiel abgeschlossen ist, werden die Preise (1. – 100.) öffentlich, unter notarieller Aufsicht, verlost. Der Termin wird hier 14 Tage vorher veröffentlicht, um Ihnen die Teilnahme, die für Anfang März 2009 geplant ist, zu ermöglichen. Begonnen wird mit der Ziehung des 100. Preises, so dass mit der Ziehung des letzten Loses der Hauptpreis vergeben wird. Die Preise werden, soweit dies möglich ist, direkt vor Ort an die Gewinner herausgegeben, bzw. zur Abholung bereitgehalten oder nach Absprache den Gewinnern auf deren Kosten zugesandt. Falls eine Zusendung nicht möglich, bzw. unverhältnismäßig wäre, wird ein entsprechender Einkaufsgutschein, o.ä. zugesandt. Die Eigentumsübertragung des Hauses (1. Preis) wird unverzüglich von einem Münchner Notar durchgeführt


      3. Datenschutz

      Der Veranstalter benötigt für die Durchführung des Geschicklichkeitsspieles einige personenbezogene Daten von Ihnen, die Sie übermitteln. Sie stimmen deren Nutzung für die Durchführung des Spieles zu. Der Veranstalter ist berechtigt, für die Durchführung des Spieles, die Ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten, bzw. durch Dritte (Buchhaltung etc.) verarbeiten zu lassen. Ihre Angaben, Daten und Mails werden streng vertraulich, mit größter Sorgfalt und Sicherheit behandelt und nicht weitergegeben. Hiermit werden Sie darüber unterrichtet, dass der Veranstalter die Daten der Teilnehmer in maschinenlesbarer Form maschinell bearbeitet (§ 33 Abs. 1 BDSG sowie § 4 Teledienstdatenschutzverordnung). Der Spieler erteilt dem Veranstalter die ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und automationsunterstützten Verarbeitung der übermittelten Daten. Der Teilnehmer erteilt weiters seine ausdrückliche Zustimmung, dass die Daten auch nach Beendigung des Spiels, soweit dies für die weitere Administration erforderlich ist, vom Veranstalter aufbewahrt und verarbeitet werden. Bei der Behandlung der Daten des Spielers hat der Veranstalter die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu beachten. Eine Haftung des Veranstalters für rechtswidrig von Dritten erfolgtem Missbrauch dieser Daten ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Schäden des Teilnehmers oder Dritten gegenüber dem Veranstalter aus oder im Zusammenhang mit den übermittelten Daten wird einvernehmlich ausgeschlossen.
      zurück zur Anmeldung
      4. Spieleinsatz

      Für die Spielteilnahme wird Ihnen ein Betrag von 19,-- € berechnet. Sie erhalten nach der Anmeldung eine Rechnung über den Spielbetrag per E-Mail. Nach Zahlungseingang erhalten Sie per E-Mail Ihre Losnummer und werden für das Spiel freigeschaltet. Die Anzahl der Spielteilnahmen ist Ihnen freigestellt. Sie können durch mehrmalige Spielteilnahmen Ihre Gewinnchancen erhöhen. Sie sollten sich ein Limit setzen und dieses nicht überschreiten.

      5. Haftung des Veranstalters

      Der Veranstalter kann den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb (Hacker - Angriff, D O S - Angriff etc.), die ununterbrochene Nutzbarkeit und Erreichbarkeit (Stomausfall - Höhere Gewalt etc.) des angebotenen Geschicklichkeitsspieles nicht gewährleisten. Der Veranstalter wird aber mit zumutbarem Aufwand versuchen, eventuell auftretende und aufgezeigte Fehler und Probleme zu korrigieren. Der Veranstalter schliesst ferner die Haftung für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Daten von Teilnehmern durch dritte Personen (z.B. aufgrund eines kriminellen Zugriffes von "Hackern" etc. auf die Datenbank) aus, es sei denn, dies beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters. Für technisch begründete Übertragungsverzögerungen oder technisch bedingte Ausfälle des Systems kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden. Der Teilnehmer kann deshalb aufgrund von etwaigen technischen Störungen keinerlei Ansprüche herleiten. Sollte der Teilnehmer nachweislich aufgrund obenstehender Vorkommnisse aus dem Spiel kommen, so wird der Veranstalter dem Teilnehmer das Weiterspielen ermöglichen, soweit dies möglich ist. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Absichtliches Unterbrechen der Verbindung führt zur Disqualifikation. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmern bereitgestellten Informationen zu überprüfen. Das auf der Plattform angebotene Geschicklichkeitsspiel steht den Teilnehmern nur im Umfang des aktuellen Stands der Technik zur Verfügung. Die technische Konfiguration des Teilnehmer - Computers oder des Geräts, das zur Verbindung mit der Website verwendet wird, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Teilnehmers.

      6. Schlussbestimmungen

      Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung tritt die entspr. gesetzliche Regelung. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Teilnahmebedingungen eine Lücke enthalten. Änderungen der Teilnahmebedingungen werden auf der Website bekannt gegeben.

      Sollten Sie Fragen oder Verbesserungsvorschläge haben, so wird gebeten, diese über das Supportformular auf der Webseite unter Kontakt / Impressum direkt dem Veranstalter mitzuteilen.
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 15:10:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.363.320 von streger am 13.01.09 14:23:38ist in deutschland nicht legal-es sei denn du besitz eine spiellizens-als privatperson ist es ausgeschlossen-gr ramones
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 15:18:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.363.673 von Ramones am 13.01.09 15:10:57Angeblich wurde eben dies umgangen, da es sich bei diesem Spiel um ein Geschicklichkeitsspiel handelt und der Spieler durch sein handeln (beantwortung von Quizfragen) sein Ergebnis/Gewinnchance beeinflussen kann.
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 15:34:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.363.733 von streger am 13.01.09 15:18:53hatte gestern ein telefonat mit einem justiziar-ergebnis -für privatpersonen verboten -firmen benötigen eine spiellizens und die geschicht mit dem wettbewerb haben sie in engeland auch so durchgezogen -wohl gleiche rechtssprechung in dioeser angelegen heit -also schlupf loch wettberwerb
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 15:38:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      so fängts an, die verkäufer kriegen ihre hütten nicht mehr zu einem anständigen preis verkauft, wird alles njoch viiiiiiiiiel billiger :D
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 15:39:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      P.P.S.: Für alle die mich jetzt per PN nach der Seite fragen: Gebt doch einfach mal den Thread-Titel bei Google ein....
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 15:44:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.363.945 von streger am 13.01.09 15:39:17http://www.dasjournal.net/news/438/ARTICLE/15249/2008-12-11.…
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 15:48:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.364.006 von Dorfrichter am 13.01.09 15:44:57Schön und gut.... aber was ist denn nun tatsächlich dabei rausgekommen. Der Bericht ist auch nur wieder eine Vermutung eines "Experten".
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 15:48:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wer hier Geld reinsteckt, sollte es lieber mir geben!!!
      Rechnet das doch mal hoch: 100000 Teilnehmer mal 19 Euro = 1,9 Mio Euro. Wer ist da wohl der Gewinner?
      So eine Bauernfängerei!
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 15:50:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.364.043 von streger am 13.01.09 15:48:27Das kann ich Dir nicht sagen, denn das Haus "stand zu Verlosung". Wie´s weitergeht ist anscheinend noch offen.
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 15:54:58
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.364.048 von schnirchel am 13.01.09 15:48:48In diesem Fall ist die Rechnung allerdings 48000 x 19

      Ausserdem wird ein Teil gespendet und es gibt noch 99 weitere Gewinne. Hört sich soweit also alles recht vernünftig an.

      Ich hab es einfach mal gewagt und die 19 Euro investiert.... wenn ich sie dir überweise sind sie auf jeden Fall weg. So besteht zumindest eine (wenn auch geringe) Chance


      @Dorfrichter: Ich hab mir die Seite auch gerade angeschaut.... Noch ist alles offen und der Verkauf der Lose ist noch im Gange.

      Wie auch immer. Bin mal gespannt was daraus wird.
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 16:28:51
      Beitrag Nr. 17 ()
      ich würde ja sofort 500 Lose kaufen, aber ich spiele doch nicht 500 mal so ein blödes Spiel :laugh:

      ausserdem bin ich blond
      was isn wenn ich das Spiel nicht verstehe und versage
      krieg ich dann kein Los? :rolleyes:

      wasn das für ein Spiel?
      Blondinen zählen? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 16:30:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      oder Schuhe auf Schorsch Dabbelju werfen? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 16:37:30
      Beitrag Nr. 19 ()
      und wie wäre es, wenn man die verlosung aus einem land veranstaltet, wo das nicht verboten ist, aber der grundbesitz in deutschland liegt?

      in zeiten, des internet dürfte das ja kein problem sein

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 16:46:45
      Beitrag Nr. 20 ()
      Also meines Wissens bedarf es in Deutschland einer Glücksspiellizenz, um eine derartige Lotterie durchzuführen. Außerdem muss der Betreiber ein Gewerbe angemeldet haben.
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 16:48:37
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.364.600 von invest2002 am 13.01.09 16:37:30der neue Modetrend?

      Hütten verlosen :rolleyes:

      ich denke da kommt noch mehr
      die Domain Hauslotterie hat sich schon einer geschnappt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 16:51:41
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.364.698 von RealJoker am 13.01.09 16:46:45Vielleicht entsteht hier ein neuer Geschäftzweig?
      Firmen mit Glücksspiellizenz kaufen Häuser 10% über Wert und verlosen sie dann zum dreifachen Wert :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 16:53:03
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.364.715 von Frickhasserin am 13.01.09 16:48:37:laugh::laugh: na das war ja schon 2007

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 16:59:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.364.770 von invest2002 am 13.01.09 16:53:03einer mit Weitsicht? :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 17:02:05
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.364.858 von Frickhasserin am 13.01.09 16:59:39scheint so, die domain hausgewinn hat er sich auch in 2007 reservieren lassen

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 17:33:22
      Beitrag Nr. 26 ()
      Das ist absolut seriös und zulässig, was der Besitzer des Hauses da macht. Hab mir das alles genau durchgelesen und auch gestern 19 EUR überwiesen. Die Chance von 1 : 48.000 sind verdammt gut, wenn man diese Verlosung mit Lotto vergleicht!

      Am Sonntag gab es übrigens dazu einen Bericht in der Welt am Sonntag:

      http://www.welt.de/finanzen/article3007763/Mann-verlost-sein…

      Übrigens gibt es ja noch weitere Preise wie einen Kleinwagen, LCD-Fernseher und Laptops! :)
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 17:34:42
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.365.222 von jimco am 13.01.09 17:33:22Thread: Kein Titel für Thread 300776319
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 18:08:11
      Beitrag Nr. 28 ()
      da kann man ja nur noch win your home sagen !!!!! :D
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 18:39:29
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich spiel auch mit. Bisher waren aber erst 20.000 Besucher auf der Homepage. Wird also noch was dauern bis die 48.000 Lose verkauft sein werden.

      Man hat eine Gewinnchance auf einen der hundert Preise von mindestens 0,2%. Je mehr Leute die 19 € überweisen und entweder vergessen das Spiel zu spielen oder es falsch beantworten, desto höher steigt die Gewinnwahrscheinlichkeit.
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 18:43:25
      Beitrag Nr. 30 ()
      Na dann viel Glück !
      Habe das Quiz mal auf Probe gespielt.
      Das ist ja sooo einfach.Die Quizfragen schafft jeder.
      Werde dann mal morgen auch 19 Eus überweisen und mitspielen.
      Ob nun Börse oder Hauslotterie alles nur Glücksspiel.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 19:48:51
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.365.222 von jimco am 13.01.09 17:33:22Beim Lotto werden 50% des Spieleinsatzes als Gewinnsumme ausgespielt und hier sind es auch nicht mehr, denn mit Sicherheit kann der Hauptgewinner den angeblichen Wert von 570000 Euro bei einem Hausverkauf nicht erzielen.
      Und wie geht es weiter, wenn sich keine 48000 Teilnehmer finden?
      Diese Frage hat der Veranstalter leider nicht ausreichend beantwortet.
      Den Zinsertrag für einige 100000 Euro hätte ich auch gerne.
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 19:56:31
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.366.504 von Lakri am 13.01.09 19:48:51Aus den FAQ:
      Was passiert wenn es bis 15. März 2009 weniger als 48.000 Teilnehmer gibt ?
      Dann wird die Spielteilnahme um 4 Wochen verlängert und die Verlosung im Anschluss daran stattfinden.
      Auf der Homepage werden alle Termine 14 Tage vorher bekanntgegeben.

      ---

      Ich denke mal, es wird solange verlängert, bis alle Lose verkauft sind. Das wird sich die nächsten 2-3 Wochen so schnell rumsprechen, dass die Lose dann sehr schnell weg sind! Ich habe es z.B. gestern einem Freund erzählt, der gleich für 5 Lose überwiesen hat!
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 21:42:03
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.366.594 von jimco am 13.01.09 19:56:31priiiiiima...............

      toll, wie einfach es doch scheinbar ist, leuten das geld aus der tasche zu ziehen.
      gut, der anbieter hat sich ja auch zielgruppenorientiert auf die masse derjenigen konzentriert, fuer die gilt.............die hoffnung stirbt zuletzt...........


      es gilt sich eigentlich nur 2 fragen zu beantworten:

      1. ist diese art des spieles in dt ueberhaupt zulaessig??

      nein, ist sie nicht. da kann es verklausuliert sein , wie es will

      2. ist das eingezahlte geld eigentlich notariell bis zum spielende gesichert??

      nein, ist es nicht.


      also, dann mal viel spass. 100 euro verlust, tun keinem hier weh, die meisten haben eh schon mehr als dies verloren.

      gruss, hallo60............der sich ueber soviel dummheit schon fast nicht mehr wundert
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 21:49:39
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.367.373 von hallo60 am 13.01.09 21:42:03Der Pessimismus (lat.: pessimum – das Schlechteste, Böseste) ist die Lebensanschauung von der unverbesserlich schlechten Welt. Pessimisten erwarten ein böses Ende. Die unheilvolle Zukunft vor Augen, halten sie jeden gegenwärtigen und vergangenen Stand der Dinge für unheilschwanger, mag er auch noch so gutartig erscheinen. Die dem Pessimismus entgegengesetzte Weltanschauung ist der Optimismus.
      (Quelle: Wikipedia) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 22:02:16
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.365.236 von jimco am 13.01.09 17:34:42der link geht nicht

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 22:04:00
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.367.556 von invest2002 am 13.01.09 22:02:16einfach ohne "thread" kopieren und oben in die suchleise einfügen.
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 07:18:57
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.367.446 von jimco am 13.01.09 21:49:39Ach so... und ich dachte immer ein Pessimist ist ein Realist mit Erfahrung ;)

      Zumindest in Großprojekten wird gerne diese Definition von Pessimist verwendet *g*

      Was die Verlosung angeht bin ich auch eher guter Dinge, dass das alles tatsächlich so läuft. Und wenn nicht dann sind die 19 Euro eben futsch. Hab bei Lotto mit meinem Dauerlottoschein schon wesentlich mehr Kohle gelassen.... von irgendwelchen Jugendsünden-Pennystock-Zocks mal ganz abgesehen.
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 09:35:38
      Beitrag Nr. 38 ()
      Welche Steuer wird wohl zurecht "Dummensteuer" genannt ? Richtig, die Lotteriesteuer ....warum wohl ?! ;)
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 11:25:15
      Beitrag Nr. 39 ()
      Und doch ist es so, dass gerade die Leute, die überhaupt nicht Lotto spielen den Jackpot-Gewinnern am meisten neidisch sind.... nur wer mitspielt kann gewinnen :keks:
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 14:31:34
      Beitrag Nr. 40 ()
      :lick:
      weis schon einer wieviele Fragen man beantworten muß, um bis zur Auslosung zu kommen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.01.09 10:10:41
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.371.874 von börse2000 am 14.01.09 14:31:34Ich warte gerade noch auf meinen Freischaltcode.... bei den Testfragen waren es 5 (wirklich einfache) Fragen.
      Avatar
      schrieb am 16.01.09 15:59:44
      Beitrag Nr. 42 ()
      Avatar
      schrieb am 19.01.09 14:43:09
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.378.543 von streger am 15.01.09 10:10:41und hast bestanden oder biste durchgefallen? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 08:38:48
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.403.305 von Frickhasserin am 19.01.09 14:43:09:confused:
      gehe mal davon aus das es wohl doch nicht so einfach war.
      Bestimmt nicht durch gekommen.
      :keks:
      Avatar
      schrieb am 24.01.09 15:06:39
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.424.006 von börse2000 am 22.01.09 08:38:48Sorry, hab schon länger nicht mehr reingeschaut....

      Hier die Fragen... die Antworten sind Multiple-Choice - ist also wirklich einfach!

      1. Schachmatt bedeutet eigentlich ...?
      2. Nach welchem Insekt ist ein Schwimmstil benannt?
      3. Wie heißt der Wettbewerb, bei dem die Sieger rückwärts laufen und die Verlierer vorwärts?
      4. Wie heißt der Gründer und Leiter von Microsoft, zugleich einer der reichsten Männer der Welt?
      5. Mit welcher Waage misst man kein Gewicht?
      6. Womit kann man sich die Nase putzen?
      7. Wer vernichtet in einem Büro unbenötigte Akten?
      8. Womit bearbeitet ein Akupunkteur seine Patienten?
      9. Wofür braucht man zwei Stöcke?
      10. Wie nennt man das Steuergerät bei Schiffen?
      Avatar
      schrieb am 28.01.09 01:02:39
      Beitrag Nr. 46 ()
      Münchner darf sein Haus nicht im Internet verlosen

      Ein Münchner Hausbesitzer darf seine Immobilie nicht über das Internet per Verlosung verkaufen. Er hatte 48.000 Lose zum Preis von jeweils 19 Euro angeboten. Doch die bayerische Glücksspielaufsicht verbot die Aktion.

      Ansbach - Die bayerische Glücksspielaufsicht hat die Verlosung eines Hauses übers Internet gestoppt. Eine derartige Aktion verstoße in mehreren Punkten gegen das geltende Glücksspielrecht, teilte die zuständige Regierung von Mittelfranken in Ansbach mit. Sollte der Hausbesitzer die Verlosung nicht bis zu diesem Donnerstag um 16 Uhr eingestellt haben, müsse er ein beträchtliches Zwangsgeld zahlen.

      Der Münchner hatte im Internet 48.000 Lose zum Preis von jeweils 19 Euro angeboten. Das Glücksspiel war den Angaben zufolge so konzipiert, dass die angepeilte Teilnehmerzahl von 48.000 zunächst durch mehrere Quiz-Runden auf 100 verringert werden sollte. Unter diesen sollten dann das Haus in einem Vorort von München, ein Kleinwagen sowie kleinere Preise verlost werden. Nach Angaben der Behörde kann die erforderliche Erlaubnis für die Verlosung aber nicht erteilt werden.

      Glücksspiele im Internet seien generell verboten, private Lotterien dürften grundsätzlich nur von gemeinnützigen Veranstaltern und für gemeinnützige Zwecke angeboten werden.

      In Österreich hatte ein Hausbesitzer in der vergangenen Woche mehr Glück: Er nahm mit der Verlosung seiner 400 Quadratmeter großen Villa in Klagenfurt insgesamt 989 901 Euro ein. Mit ihm freute sich ein Mann aus Kärnten, der mit seinem 99-Euro-Los die Villa gewann.

      Insgesamt hatten sich 9999 Menschen an der Verlosung beteiligt. Der Besitzer hatte sich zuvor jedoch die Zustimmung des österreichischen Finanzministeriums eingeholt, um mögliche rechtliche Schritte durch erfolglose Mitspieler zu verhindern.

      als/dpa

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,603943,00.html
      Avatar
      schrieb am 28.01.09 08:02:18
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.461.531 von naked am 28.01.09 01:02:39Habs auch gerade gesehen....

      http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/behoerde-unte…
      Avatar
      schrieb am 28.01.09 10:24:55
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ich hatte bereits am 13.01.09 hier geschrieben, dass man eine Glücksspiellizenz benötigt, um eine derartige Lotterie zu veranstalten. Wollte ja niemand glauben. Mal sehen, ob wenigstens ein Teil des Geldes zurückgezahlt wird. Zur Not könnt ihr ja die Zwangsversteigerung in das Grundstück betreiben....;)
      Avatar
      schrieb am 29.01.09 18:06:30
      Beitrag Nr. 49 ()
      :eek:
      Neuanmeldungen sind zur Zeit nicht möglich.
      In kürze soll ein Pressebericht kommen.

      Bin ja mal gespannt wies weitergeht.
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 11:08:21
      Beitrag Nr. 50 ()
      In Kitzbühel kann man ein Haus um 111 Euro gewinnen:

      http://portal.tt.com/tt/home/story.csp?cid=3010949&sid=57&fi…

      http://www.kitzfee.at/
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 12:59:59
      Beitrag Nr. 51 ()
      Stellungnahme zu der Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken

      vom 27. Januar 2009



      von Rechtsanwältin Alice Wotsch, ARENDTS ANWÄLTE



      Die Regierung von Mittelfranken will mit dem massiven Vorgehen gegen das Gewinnspiel im Raum München offensichtlich ein Exempel statuieren.



      Der Münchner Veranstalter hat bereits seit Oktober 2008 versuchte eine rechtliche Klärung seines Gewinnspiels mit den Behörden herbei zu führen. Eine konkrete Stellungnahme war von ihm bis vor kurzem nicht zu erhalten, obwohl er mehrfach um Prüfung seines Gewinnspiels gebeten hatte. Erst als das Interesse der Medien an dem Gewinnspiel in den letzten zwei Wochen enorm anstieg und sich die Regierung von Mittelfranken zahlreichen Anfragen Interessierter ausgesetzt sah, hat sie in unverhältnismäßig kurzer Zeit mit der Untersagungsverfügung reagiert. Im Übrigen begründet die Regierung von Mittelfranken ihr massives Vorgehen in der Untersagungsverfügung selbst unter anderem mit dem medialen Interesse und den Anfragen, die bei ihnen diesbezüglich eingegangen sind. Auf die Gesprächsbereitschaft des Veranstalters über die Ausgestaltung der einzelnen Spielmodalitäten ist die Regierung von Mittelfranken überhaupt nicht eingegangen.



      Der Einschätzung der Regierung von Mittelfranken, bei dem Gewinnspiel handele es sich um ein Glücksspiel kann nicht gefolgt werden. Denn entscheidend für den Gewinn oder Verlust des Spiels im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV ist nicht der Zufall sondern das Geschick (Wissen/Allgemeinbildung, Auffassungsgabe und Reaktionsfähigkeit) der Teilnehmer.



      Das Gewinnspiel sieht ein Quiz-Turnier mit mehreren Quizdurchgängen ähnlich den TV-Quizshows (als Geschicklichkeitsspiel) vor, bei dem im K.O.-Verfahren aus den geplanten 48.000 Teilnehmern 100 Quiz-Sieger ermittelt werden. Unter diesen 100 Quiz-Siegern werden dann unter notarieller Aufsicht 100 Preise verlost, von denen das Haus der Hauptpreis ist. Die weiteren 99 ausgelobten Preise sind ein Kleinwagen, ein Roller, mehrere LCD-Fernseher, mehrere Computer und mehrere Navigationsgeräte etc.



      Die durch das Quiz-Turnier ermittelten 100 Sieger, haben also schon je einen der 100 Preise gewonnen. Nur die Zuteilung der einzelnen Preise erfolgt durch die notarielle Verlosung am Schluss. Der Veranstalter des Gewinnspiels hat sich für die Ausgestaltung der Preiszuteilung durch Verlosung unter notarieller Aufsicht entschieden, um jeglichen Manipulationsvorwürfen vorzubeugen.



      Maßgeblich für die Entscheidung über Gewinn oder Verlust der Teilnehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV ist damit also allein das Abschneiden in dem Quiz-Turnier. Ein Gewinn im Sinne von § 3 Abs. 1 GlüStV ist jeder der ausgelobten 100 Preise, also auch ein LCD-Fernseher und nicht nur der Hauptpreis. Im Übrigen ist es auch üblich bei Gewinnspielen mehrere Preise auszuloben, ohne dass der Gewinner des zweiten, dritten oder vierten Preises auf die Idee käme er, wäre ein Verlierer des Spiels.
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 13:09:01
      Beitrag Nr. 52 ()
      Es dürfte wohl jedem klar sein, dass die Quizshow nur der Vorwand zur Hausverlosung ist, um die Tatsache des verbotenen Glücksspiels zu umgehen. Die Teilnehmer wollen die Immobilie gewinnen, nicht die "Trostpreise".

      Die Anwälte, denen hier das Mandat erhalten haben und nun öffentlich Stellung nehmen, stehen auf jeden Fall als Gewinner fest ! ;)

      Die Verlierer im übrigen auch ...
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 17:30:48
      Beitrag Nr. 53 ()
      Der Mann hätte vorher eben eine Blondine :D fragen sollen wie er die Bude "rechtens" verkaufen kann.

      Gewerbe anmelden als Fotomodell
      ich hätte einfach 4.000 Fotos von mir verkauft zum Stückpreis 500 Euro :D und ein Jahr später
      hätte ich dann mal zufällig bei einem der Käufer nachgefragt ob Sie Interesse habe mein Häusschen
      für 10.000 Euro zu kaufen :p

      das ist absolut wasserdicht und Finanzvernichter Steinbrück hätte sich über fast ne Million Steuern
      gefreut :D
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 17:39:22
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.483.890 von Frickhasserin am 30.01.09 17:30:48alternativ könnte man natürlich auch 4.000 Plüschtiere verkaufen oder 4.000 Steinbrück Puppen,
      wobei Letzterer sicher fette Lizenzgebühren verlangt hätte :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 22:33:33
      Beitrag Nr. 55 ()
      So eine scheisse und ich hatte schon den Umzug geplant! :(
      Avatar
      schrieb am 05.02.09 18:14:32
      Beitrag Nr. 56 ()
      Weis schon einer wie es weitergeht?
      Gibt es einen Gerichtstermin?
      Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.02.09 23:01:31
      Beitrag Nr. 57 ()
      In der Zwischenzeit empfehle ich das eine oder andere Los bei diesem Haus in Kitzbühel zu kaufen. Bei uns in Österreich sind diese Verlosungen legal. Alle anfallenden Gebühren werden vom Hausbesitzer übernommen.

      http://www.kitzfee.at/ Empfehlungscode AH431V verwenden- Danke :)
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 20:10:12
      Beitrag Nr. 58 ()
      :confused:
      Haus-Gewinnspiel winyourhome.de: Verwaltungsgericht München gewährt keinen Vollstreckungsschutz

      Send to friend





      von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.wettrecht.de

      Eine Hausverlosung wie in anderen Ländern ist in Deutschland angesichts des staatlichen Glücksspielmonopols nicht möglich. Über die Domain www.winyourhome.de sollte daher im Rahmen eines Geschicklichkeitsspiels (Turnier mit Quiz-Fragen) aus insgesamt 48.000 Teilnehmern 100 Gewinner ermittelt werden. Unter diesen Gewinnern sollten dann unterschiedliche Preise per Los verteilt werden, die alle wertmäßig alle über den zu leistenden Teilnahmebeitrag in Höhe von EUR 19,- lagen. Die Regierung von Mittelfranken hatte dem Privatmann, der u. a. ein ihm gehörendes Haus in Baldham als Gewinn ausgelobt hatte, mit Bescheid vom 27. Januar 2009 jedoch die Weiterführung dieses Gewinnspiels für Teilnehmer aus Bayern untersagt. Ihm wurden sowohl der Quizteil wie auch die Verlosung der Preise unter den Gewinnern verboten.

      Da er nicht ohne die Teilnehmer aus Bayern weiterführen wollte, reichte der Initiator beim Verwaltungsgericht München Klage ein und beantragte gemäß § 80 Abs. 5 VwGO Vollstreckungsschutz. Hilfsweise begehrte der Antragsteller die Feststellung, dass er das Quiz-Turnier bis zur Ermittlung sämtlicher Gewinner weiter führen und die ausgelobten Preis nach entsprechender Turnierplatzierung zuteilen dürfe. Weder mit diesem Hilfsantrag noch mit dem Hauptantrag war er allerdings bei dem Verwaltungsgericht München erfolgreich (Beschluss vom 9. Februar 2009, Az. M 22 S 09.300). Nach Ansicht des Gerichts sei es den Teilnehmern nicht möglich, dem Ausgang des Spiels durch Geschicklichkeit zu bestimmen. Auch würde wohl niemand den Teilnahmebeitrag in Höhe von EUR 19,- ohne Aussicht auf den Hauptgewinn bezahlen. Daher handele es sich um ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV.

      Die Argumentation des Verwaltungsgerichts ist für uns nicht nachvollziehbar. Entscheidende Weichenstellung ist folgende rechtliche Unterscheidung: Entweder ist das vom Antragsteller veranstaltete Gewinnspiel ein Glücksspiel oder es ist ein Geschicklichkeitsspiel. Nur im ersten Fall besteht eine Eingriffsnorm nach dem Glücksspielstaatsvertrag. Handelt es sich dagegen um ein Geschicklichkeitsspiel, besteht für das Gewinnspiel keine Erlaubnispflicht. Eine Rechtsgrundlage für die Untersagung eines Geschicklichkeitsspiels kann sich nach allgemeiner Auffassung und nach den Gesetzgebungsmaterialien nicht aus dem Glücksspielstaatvertrag ergeben. Eine analoge Anwendung kommt - unabhängig von dem ganz anderen Gefährdungspotential eines mehrere Wochen dauernden, einmaligen Geschicklichkeitsspiels - nicht in Betracht. Hierzu ist auf die Gesetzesbegründung zum Glücksspielsstaatsvertrag zu verweisen:

      "Der Staatsvertrag erfasst nur Glücksspiele, also solche Spiele, bei denen die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Nicht erfasst werden reine Geschicklichkeitsspiele, bei denen Wissen und Können des Spielers für den Spielausgang entscheidend sind. Beim Zusammentreffen beider Elemente ist durch eine wertende Gesamtbetrachtung festzustellen, welches Element (Zufall oder Geschicklichkeit) überwiegt."

      Dem entsprechend hatte sich Pressesprecher der Regierung der Oberpfalz, Herr Joseph Karl, auch noch im Dezember 2008 gegenüber der Passauer Neuen Presse geäußert:

      "Das mit dem Quiz könnte schon gehen. Der Wissensanteil muss auf alle Fälle größer sein als der Zufallsanteil. Dann ist es kein Glücksspiel, sondern ein Gewinnspiel – und damit nicht erlaubnispflichtig."

      Hier handelt es sich bei der gebotenen sachlichen Prüfung um ein Geschicklichkeitsspiel. Allein maßgeblich für die Entscheidung über Gewinn oder Verlust der Teilnehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV ist das Abschneiden in dem Quiz-Turnier. Nur daraus ergibt sich, wer "Sieger"/Gewinner ist oder verliert. Von den geplanten 48.000 Teilnehmern werden 47.900 alleine aufgrund der geistigen Fähigkeiten der Teilnehmer (Wissen/Auffassungsgabe) und deren Reaktionsfähigkeit ausgeschieden. Dies sind 99,792% der Teilnehmer. Die danach übrig bleibenden Teilnehmer sind Gewinner mit einer in jedem Fall über ihren Einsatz liegenden Gewinnerwartung.

      Nur die Frage, welchen konkreten Gewinn die übrig gebliebenen Gewinner (0,208% der ursprünglichen Teilnehmerzahl) erhalten, wird durch Los entschieden (nicht allerdings die Frage des "Ob"). Als ein Gewinn im Sinne von § 3 Abs. 1 GlüStV ist jeder der ausgelobten 100 Preise anzusehen, also auch das Auto, der Motorroller, ein LCD-Fernseher, ein Computer im Wert von EUR 300,- und nicht nur der hier natürlich besonders attraktive Hauptpreis. Alle ausgelobten Preise liegen im Wert über und der Großteil der Preise weit über der Teilnahmegebühr von EUR 19,-.

      Selbst wenn man das gesamte Gewinnspiel als sog. "gemischtes Spiel" sehen sollte, führt eine wertende Gesamtbetrachtung zu einem deutlichen Überwiegen des Geschicklichkeitselements. Die Teilnehmer können nicht nur einfach passiv ein Los kaufen (wie bei einer Lotterie), sondern müssen über mehrere Runden und mehrere Wochen hinweg zahlreiche Fragen beantworten, um die Chance zu haben, einen der Preise zu gewinnen. Es ist daher eine erhebliche Aktivität der Teilnehmer erforderlich. Anders als bei klassischen Glücksspielen gibt es keine schnelle Ziehungsfrequenz, sondern vielmehr muss der Teilnehmer über mehrere Wochen "bei der Stange" bleiben und sich durch zahlreiche Fragen "durchbeißen". Hinsichtlich des danach noch verbleibenden sehr kleinen Anteils Gewinner (wie dargestellt 0,208% der ursprünglichen Teilnehmerzahl) geht es nur noch um die Aufteilung der unterschiedlichen Gewinne, nicht mehr jedoch um die in § 3 Abs. 1 GlüStV aufgeworfene Frage, ob der Gewinn vom Zufall abhängt.

      Zu einer weiteren rechtlichen Klärung wird es allerdings nicht kommen, da der Antragsteller aus wirtschaftlichen Gründen (insbesondere angesichts des vom Gericht sehr hoch angesetzten Streitwerts) die gerichtliche Auseinandersetzung nicht weiterführen will. Da er das Spiel nicht ohne Teilnehmer aus Bayern fortsetzen will, hat er angekündigt, die Argumente der Behörde und des Gerichts zu berücksichtigen, um das Spiel dann hoffentlich ohne Probleme nochmals starten zu können.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 12:23:42
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.568.735 von börse2000 am 12.02.09 20:10:12Zu einer weiteren rechtlichen Klärung wird es allerdings nicht kommen, da der Antragsteller aus wirtschaftlichen Gründen (insbesondere angesichts des vom Gericht sehr hoch angesetzten Streitwerts) die gerichtliche Auseinandersetzung nicht weiterführen will.

      Über den sehr hoch angesetzten Streitwert werden vor allem die Anwälte des Antragstellers sehr betrübt gewesen sein, richten sich danach doch deren Gebühren. :cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 13:59:10
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.572.690 von RealJoker am 13.02.09 12:23:42:laugh::laugh: d.h nur die bayern sind nicht dabei?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 14:00:33
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.572.690 von RealJoker am 13.02.09 12:23:42:look::look: na man will ja auch geld verdienen

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 01.03.09 14:47:40
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.573.582 von invest2002 am 13.02.09 14:00:33es ist schon ein Trauerspiel mit welcher Regulierungswut der Staat hier wieder eingreift. Lass sie doch alle ihre Häuser verlosen - wer gewinnt freut sich, wer verliert kannte seine Chancen offensichtlicher, als wenn er Lotto spielt
      Avatar
      schrieb am 01.03.09 14:50:19
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.568.735 von börse2000 am 12.02.09 20:10:12Lt. EU ist das nationale Glückspielmonopol wohl gegen geltendes EU Recht, oder liege ich da falsch?
      Avatar
      schrieb am 11.03.09 16:38:25
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.676.272 von mohle am 01.03.09 14:50:19:confused:
      lange eine meldung mehr!
      Unser Verloser wird wohl schon
      mit dem Geld das weite gesucht haben:
      :keks:

      Aber eine tolle "Geschäftsidee" :p
      Avatar
      schrieb am 10.04.09 16:00:11
      Beitrag Nr. 65 ()
      Es gibt jetzt ein Portal in dem einige tips zusammengefasst wurden was Hausverlosungen betrifft sowohl von Deutschland als auch von anderen Europäischen Ländern. Die Seite ist Informativ und es bestehen ein paar Links auf div. Verlosungen. Die Betreiber der Seite behaupten eine Lösung für Deutschland gefunden zu haben und lassen diese im Augenblick patentieren ob das stimmt konnte ich nicht feststellen aber einen Blick ist die Seite schon wert also schaut mal rein vieleicht ist für den ein oder anderen etwas Informatives dabei..

      Ihr findet die Seite unter www.verlosungstip.com

      Gruss Mogli
      Avatar
      schrieb am 28.04.09 15:35:56
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.954.758 von RalfMonika am 10.04.09 16:00:11Es ist in Deutschland ein Schwieriges Unterfangen eine Rechtlich sichere Hausverlosung auf die Beine zu stellen. Wir bieten Jetzt den Interessenten die gerne ein Haus verlosen wollen die Möglichkeit über einen Anbieter an eine Rechtlich sichere Verlosung zu kommen. Klar ist das nicht ganz kostenlos aber es lohnt sich. Denn Bislang ist diese Firma die einzige die in Deutschland Häuser legal verlosen darf.

      Unter folgenden Adressen findet Ihr mehr Informationen:
      www.die-Hausverlosung.info
      www.verlosungstip.com

      Würde mich freue wenn diesen Tip ein paar Leute von den rechtlich sicheren Verlosungen überzeugen würden.

      Herzliche Grüße
      Euer Verloser
      Avatar
      schrieb am 13.05.09 09:30:52
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.676.261 von mohle am 01.03.09 14:47:40Ich habe hierzu was Neues gefunden:
      http://www.mein-domizil.eu
      Jetzt Helfen und Gewinnen. Da bekommt man zuerst mal einen reellen Gegenwert und die Möglichkeit ein Haus im Grünen zu gewinnen.


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