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    Braucht Abgeltungssteuererhöhung Zustimmung des Bundesrats? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.01.09 00:07:54 von
    neuester Beitrag 30.01.09 11:18:11 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 30.01.09 00:07:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Braucht eine Senkung oder Erhöhung der Abgeltunssteuer die Zustimmung des Bundesrates?
      Wie sieht es bei einer Modifizierung aus? z.B. Abgeltungssteuer nur auf Zinsen, aber nicht auf Kursgewinne?
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 11:18:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, er braucht die Zustimmung des Bundesrates, da der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz nur bei den Zöllen und Finanzmonopolen inne hat. Bundesgesetze über Steuern, deren Aufkommen den Ländern oder den Gemeinden ganz oder zum Teil zufließt, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Siehe: Art 105 Abs. 3 GG. Der Art. ist in Verbindung mit Art. 106 Abs. 3 GG zu sehen. Demnach steht das Aufkommen der Einkommensteuer dem Bund und den Ländern gemeinsam zu (Gemeinschaftsteuern).


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