Altverlust ---> Abeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.02.09 11:09:07 von
neuester Beitrag 22.04.09 12:46:15 von
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Hallo Experten, kurze Frage:
Habe Alterverluste aus Aktiengeschäften (Halbeinkünfte) und Derivaten(Zertifikate). In dem Feststellungsbescheid des FA wird nur ein insgesamter Verlustvortrag aufgeführt, keine Einteilung wie der Verlust angefallen ist.
Kann ich diesen Verlustvortrag nun für meine gezahlte Abgeltungssteuer 2009 (also im Mai 2010 dann) VOLL geltend machen, auch wenn ich nun NUR noch Aktiengeschäfte mache?
Schliesslich besteht der Verlustvortrag zur Hälfte aus Derivatenverlusten....
danke
Habe Alterverluste aus Aktiengeschäften (Halbeinkünfte) und Derivaten(Zertifikate). In dem Feststellungsbescheid des FA wird nur ein insgesamter Verlustvortrag aufgeführt, keine Einteilung wie der Verlust angefallen ist.
Kann ich diesen Verlustvortrag nun für meine gezahlte Abgeltungssteuer 2009 (also im Mai 2010 dann) VOLL geltend machen, auch wenn ich nun NUR noch Aktiengeschäfte mache?
Schliesslich besteht der Verlustvortrag zur Hälfte aus Derivatenverlusten....
danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.625.844 von Natascha303 am 21.02.09 11:09:07Ja.
dämliche frage:
der verlustvotrag ist doch schon das resultat der "halben" verlustanrehnung aus aktien und der vollen verlustanrechnung aus derivate.
Deshalb lohnte es sich früher steuerlich immer mit aktien möglichst gewinne zu machen und derivateverluste verminderten steuerl. die gewinne aus aktien überpropotional (aber eben nur steuerlich).
Jetzt ist ein verlustvortrag natürlich auch von vorteil, sofern man dieses jahr mit irgendwas gewinne machen kann ...
der verlustvotrag ist doch schon das resultat der "halben" verlustanrehnung aus aktien und der vollen verlustanrechnung aus derivate.
Deshalb lohnte es sich früher steuerlich immer mit aktien möglichst gewinne zu machen und derivateverluste verminderten steuerl. die gewinne aus aktien überpropotional (aber eben nur steuerlich).
Jetzt ist ein verlustvortrag natürlich auch von vorteil, sofern man dieses jahr mit irgendwas gewinne machen kann ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.625.844 von Natascha303 am 21.02.09 11:09:07Hallo Natascha,
eine Ergänzung zu Nuclears JA ... Du kannst natürlich nur die Kursgewinne (aus Aktien, Renten, Zertis, abgezinsten Sparkassenbriefen, etc.) mit Deinem Alt-SpekuVerlust verrechnen.
Die Zinsen und Dividenden aber nicht!
Rene
eine Ergänzung zu Nuclears JA ... Du kannst natürlich nur die Kursgewinne (aus Aktien, Renten, Zertis, abgezinsten Sparkassenbriefen, etc.) mit Deinem Alt-SpekuVerlust verrechnen.
Die Zinsen und Dividenden aber nicht!
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.627.622 von ReneBanker am 21.02.09 22:06:02das ist mir ja ganz neu,dass dividenden nicht mit dem
verlustvortrag verrechnet werden.
habe 2008 viel verlust mit zertis gemacht,die ja dann auf 2009
vorgetragen werden.
jetzt habe ich aktien,die eine gute dividende bringen.
ist es da nicht ratsam wenn ich 1 tag vor der haupversammlung
die aktie verkaufe??????????????????????????
natürlich nur wenn sie im plus steht.
oder habe ich einen gedankenfehler??
verlustvortrag verrechnet werden.
habe 2008 viel verlust mit zertis gemacht,die ja dann auf 2009
vorgetragen werden.
jetzt habe ich aktien,die eine gute dividende bringen.
ist es da nicht ratsam wenn ich 1 tag vor der haupversammlung
die aktie verkaufe??????????????????????????
natürlich nur wenn sie im plus steht.
oder habe ich einen gedankenfehler??
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.676.051 von wirni am 01.03.09 13:32:34Hallo Wirni,
Du hast 2008 noch Spekulationsverluste gemacht, die Du bis einschließlich 2013 in Deiner ESt-Erklärung mit anderen Kursgewinnen (egal ob aus Aktien, Zertis, Renten, etc.) verrechnen kannst.
Allerdings nicht mit Zinseinkünften oder Dividenden.
Die Verrechnung von Kursverlusten mit Zinseinkünften und Dividenden klappt nur unter der Abgeltungssteuer (also Kauf der Wertpapiere nach 2008 - grundsätzlich: Bei Zertis gibt es eine Sonderregelung).
Wenn Du Deine Aktien vor Dividendenausschüttung verkaufst, hast Du evtl. einen Kursgewinn ... den kannst Du nur verrechnen, wenn Du die Aktien nicht schon länger als 1 Jahr hattest (sonst sind sie nämlich steuerfrei).
Ich würde den Verkauf von Aktien nicht davon abhängig machen, ob die Div-Zahlung ansteht, sondern davon, ob ich mittel/langfristig mit (weiteren) Kursgewinnen rechne!
Viel Erfolg!
Rene
Du hast 2008 noch Spekulationsverluste gemacht, die Du bis einschließlich 2013 in Deiner ESt-Erklärung mit anderen Kursgewinnen (egal ob aus Aktien, Zertis, Renten, etc.) verrechnen kannst.
Allerdings nicht mit Zinseinkünften oder Dividenden.
Die Verrechnung von Kursverlusten mit Zinseinkünften und Dividenden klappt nur unter der Abgeltungssteuer (also Kauf der Wertpapiere nach 2008 - grundsätzlich: Bei Zertis gibt es eine Sonderregelung).
Wenn Du Deine Aktien vor Dividendenausschüttung verkaufst, hast Du evtl. einen Kursgewinn ... den kannst Du nur verrechnen, wenn Du die Aktien nicht schon länger als 1 Jahr hattest (sonst sind sie nämlich steuerfrei).
Ich würde den Verkauf von Aktien nicht davon abhängig machen, ob die Div-Zahlung ansteht, sondern davon, ob ich mittel/langfristig mit (weiteren) Kursgewinnen rechne!
Viel Erfolg!
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.677.971 von ReneBanker am 01.03.09 23:44:43besten dank rene
super auskunft
super auskunft
EIN HILFESCHREI AN DIE EXPERTEN HIER !
Ich habe ALtverluste und möchte die mit einem Gewinn aus einem Bonuszertifikat ohne Kapitalschutz verrechnen. Mir ist bloß nicht der ideale Zeitpunkt des Verkaufes klar. Das Problem ist, das ich das Zertifikat im November 2008 gekauft habe !!!
Mit dem § 52a ESTG bin ich überfragt, habe aber folgende gehört:
Bei Verkauf des Zertifikates bis 30.6.2009 bzw. bis Haltefrist ein Jahr (also bis November 2009) falle ich noch unter die alte Regelung, also keine Abgeltungssteuer, Versteuerung mit persönlichem Steuersatz. Kann ich hiergegen meine Altverluste gegenrechnen ??? WO STEHT DAS GENAU ???
Bei Verkauf größer ein jahr oder bei Einlösung (in 2011) greift die Abgeltungssteuer. Kann ich beim Finanzamt hier die Altverlustverrechnung beantragen ???
VIELEN DANK FÜR ERUE HILE
Ich habe ALtverluste und möchte die mit einem Gewinn aus einem Bonuszertifikat ohne Kapitalschutz verrechnen. Mir ist bloß nicht der ideale Zeitpunkt des Verkaufes klar. Das Problem ist, das ich das Zertifikat im November 2008 gekauft habe !!!
Mit dem § 52a ESTG bin ich überfragt, habe aber folgende gehört:
Bei Verkauf des Zertifikates bis 30.6.2009 bzw. bis Haltefrist ein Jahr (also bis November 2009) falle ich noch unter die alte Regelung, also keine Abgeltungssteuer, Versteuerung mit persönlichem Steuersatz. Kann ich hiergegen meine Altverluste gegenrechnen ??? WO STEHT DAS GENAU ???
Bei Verkauf größer ein jahr oder bei Einlösung (in 2011) greift die Abgeltungssteuer. Kann ich beim Finanzamt hier die Altverlustverrechnung beantragen ???
VIELEN DANK FÜR ERUE HILE
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.998.932 von bonga am 19.04.09 23:00:06Hallo Bonga,
bei den Zertis gilt (wie Du schon geschrieben hast) eine Sonderregelung:
1. Bei Kauf vor 2009 und Verkauf vor dem 30.06.2009 gilt die Altfallregelung - also bei Haltedauer über einem Jahr ist der Gewinn/Verlust steuerfrei.
--> In Deinem Fall kannst Du also jetzt verkaufen und es fällt keine Abgeltungssteuer an. Du kannst den steuerpfichtigen Gewinn dann in der ESt-Erklärung für 2009 mit Deinen Altverlusten verrechnen.
2. Bei Kauf vor 2009 und Verkauf nach dem 30.06.2009 fällt IMMER die Abgeltungssteuer an - unabhängig von der Haltedauer (in Deinem Fall also auch bei einem Verkauf erst nach November 2009)!
--> Hier fällt zuerst mal Abgeltungssteuer an und dann kannst Du diese wieder über Deine ESt-Erklärung für 2009 mit Deinen Altgewinnen verrechnen und die AbgSteuer wieder zurückerhalten.
FAZIT:
Der Gewinn aus den Zertis ist bei Dir IMMER steuerpflichtig - nur in der ersten Alternative fällt keine Abgeltungssteuer an!
Rene
bei den Zertis gilt (wie Du schon geschrieben hast) eine Sonderregelung:
1. Bei Kauf vor 2009 und Verkauf vor dem 30.06.2009 gilt die Altfallregelung - also bei Haltedauer über einem Jahr ist der Gewinn/Verlust steuerfrei.
--> In Deinem Fall kannst Du also jetzt verkaufen und es fällt keine Abgeltungssteuer an. Du kannst den steuerpfichtigen Gewinn dann in der ESt-Erklärung für 2009 mit Deinen Altverlusten verrechnen.
2. Bei Kauf vor 2009 und Verkauf nach dem 30.06.2009 fällt IMMER die Abgeltungssteuer an - unabhängig von der Haltedauer (in Deinem Fall also auch bei einem Verkauf erst nach November 2009)!
--> Hier fällt zuerst mal Abgeltungssteuer an und dann kannst Du diese wieder über Deine ESt-Erklärung für 2009 mit Deinen Altgewinnen verrechnen und die AbgSteuer wieder zurückerhalten.
FAZIT:
Der Gewinn aus den Zertis ist bei Dir IMMER steuerpflichtig - nur in der ersten Alternative fällt keine Abgeltungssteuer an!
Rene
zu Antwort von Rene Banker:
Danke erstmal für die Aufklärung.
Ein Punkt ist aber m.E. nicht ganz richtig:
Beispiel:
Kauf Zerti im November 2008
Verkauf Zerti zwar nach dem 30.6.2009 aber innerhalb 1 Jahr, also z.B. im Oktober 2009:
Lösung: Auch noch altes Recht (keine Abgeltungssteuer; Angabe in Steuererklärung nötig; Verrechnung lt. Rene mit Altverlusten möglich.)
BMF 14.12.2007; auch § 52a (10) S. 8 / § 52a (11) S. 4-6
NATÜRLICH NUR PERSÖNLICHE MEINUNG - OHNE GEWÄHR !
Danke erstmal für die Aufklärung.
Ein Punkt ist aber m.E. nicht ganz richtig:
Beispiel:
Kauf Zerti im November 2008
Verkauf Zerti zwar nach dem 30.6.2009 aber innerhalb 1 Jahr, also z.B. im Oktober 2009:
Lösung: Auch noch altes Recht (keine Abgeltungssteuer; Angabe in Steuererklärung nötig; Verrechnung lt. Rene mit Altverlusten möglich.)
BMF 14.12.2007; auch § 52a (10) S. 8 / § 52a (11) S. 4-6
NATÜRLICH NUR PERSÖNLICHE MEINUNG - OHNE GEWÄHR !
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.012.957 von bonga am 21.04.09 21:13:05Hallo bonga,
bei den Zertis gibt es wie beschrieben eine Sonderregelung - allerdings habe ich noch ein Detail ausgelassen (da es für den aktuellen Fall nicht greift).
Sofern der Kauf vor dem 14.03.2007 lag, bleibt der Gewinn/Verlust nach einen Jahr steuerfrei.
Ansonsten passt meine Angabe - bei Verkauf nach dem 30.06.2009 greift die Abgeltungssteuer!
Rene
bei den Zertis gibt es wie beschrieben eine Sonderregelung - allerdings habe ich noch ein Detail ausgelassen (da es für den aktuellen Fall nicht greift).
Sofern der Kauf vor dem 14.03.2007 lag, bleibt der Gewinn/Verlust nach einen Jahr steuerfrei.
Ansonsten passt meine Angabe - bei Verkauf nach dem 30.06.2009 greift die Abgeltungssteuer!
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.012.983 von ReneBanker am 21.04.09 21:15:36Hallo Rene,
vielen Dank für Deinen Hinweis zur Sonderregelung 14.3.07. Hilft sicherlich anderen !
Andere Frage, falls Du Dich da auskennst:
1.)
Wenn ich bei einer Bank zwei Depots habe, bildet die bank dann pro Depot Verlustverrechnungstöpfe (1*Aktien und 1*sonstiges) oder werden hier die Ergebnisse aller Depots zusammengefasst in einen Topf für Aktie und eine Topf für sonstiges ???
2.)
Wenn ein Wertpapier (nicht das gesamte Depot !) auf eine andere Bank übertragen wird, teilt dann die übertragende Bank der empfangenden Bank auch die Anschaffungskosten mit ?
vielen Dank für Deinen Hinweis zur Sonderregelung 14.3.07. Hilft sicherlich anderen !
Andere Frage, falls Du Dich da auskennst:
1.)
Wenn ich bei einer Bank zwei Depots habe, bildet die bank dann pro Depot Verlustverrechnungstöpfe (1*Aktien und 1*sonstiges) oder werden hier die Ergebnisse aller Depots zusammengefasst in einen Topf für Aktie und eine Topf für sonstiges ???
2.)
Wenn ein Wertpapier (nicht das gesamte Depot !) auf eine andere Bank übertragen wird, teilt dann die übertragende Bank der empfangenden Bank auch die Anschaffungskosten mit ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.013.678 von bonga am 21.04.09 22:53:19Wenn ich bei einer Bank zwei Depots habe, bildet die bank dann pro Depot Verlustverrechnungstöpfe (1*Aktien und 1*sonstiges) oder werden hier die Ergebnisse aller Depots zusammengefasst in einen Topf für Aktie und eine Topf für sonstiges ???
Grundsätzlich ja, Vermeidung: Ehegattendepots
Wenn ein Wertpapier (nicht das gesamte Depot !) auf eine andere Bank übertragen wird, teilt dann die übertragende Bank der empfangenden Bank auch die Anschaffungskosten mit ?
Bei Depotübertrag ab 2009 im Inland auf jeden Fall.
Gruß
Taxadvisor
Grundsätzlich ja, Vermeidung: Ehegattendepots
Wenn ein Wertpapier (nicht das gesamte Depot !) auf eine andere Bank übertragen wird, teilt dann die übertragende Bank der empfangenden Bank auch die Anschaffungskosten mit ?
Bei Depotübertrag ab 2009 im Inland auf jeden Fall.
Gruß
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