Anerkannte Schwerbehinderung, welche Vergünstigung bei wieviel Prozent? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.03.09 15:20:36 von
neuester Beitrag 28.03.09 12:19:49 von
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Hallo, eine Bekannte von mir hat vom Versorgungsamt Bescheid erhalten, daß Sie mit 20% als schwerbehindert anerkannt wird.
Nun ist die Frage: welche Vergünstigungen hat sie dadurch?
Und wo kann man nachlesen, bei wieviel Prozent was möglich ist?
danke im Voraus!
Nun ist die Frage: welche Vergünstigungen hat sie dadurch?
Und wo kann man nachlesen, bei wieviel Prozent was möglich ist?
danke im Voraus!
!
Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Spammposting!
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vielleicht beim kauf von fahrenden stühlen
Schwerbehindert erst ab 50%, ansonsten Gleichgestellt. 20% bringt kaum was. Wenn unter 45 Jahre alt, würde ich mich im Öffentlichen Dienst bewerben, dann bevorzugt usw.
Steuerfreibetrag so um die 200Euro per anno.
Hat Sie ein "G" inder Akte?
Dann ist evt. mehr drin.
Steuerfreibetrag so um die 200Euro per anno.
Hat Sie ein "G" inder Akte?
Dann ist evt. mehr drin.
inder
Sieh mal die google-Werbung unten. Zufall?
vielleicht mal ne vernünftige nachricht
bei 20 % geht so gut wie nichts. um höher zu kommen (30 %) muss du schon vors sozialgericht ziehen. hast du dann die 30 stehen dir meiner kenntnis nach zumindest 3 tage mehr urlaub im jahr zu. für eine spätere zeit mit größeren gesundheitseinschränkungen ist es einfacher höher eingestuft zu werden
p.s. gang vors sozialgericht ist soweit ich weiß kostenfrei.
(schilder mir mal bitte die gesundheitlichen, körperlichen einschränkungen deiner bekannten über boardnachricht -nicht im offenen forum, vertraulichkeit wird zugesichert)
gruß
bei 20 % geht so gut wie nichts. um höher zu kommen (30 %) muss du schon vors sozialgericht ziehen. hast du dann die 30 stehen dir meiner kenntnis nach zumindest 3 tage mehr urlaub im jahr zu. für eine spätere zeit mit größeren gesundheitseinschränkungen ist es einfacher höher eingestuft zu werden
p.s. gang vors sozialgericht ist soweit ich weiß kostenfrei.
(schilder mir mal bitte die gesundheitlichen, körperlichen einschränkungen deiner bekannten über boardnachricht -nicht im offenen forum, vertraulichkeit wird zugesichert)
gruß
Steuerliche Hinweise zur BGeltendmachung der Behinderung
Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung stellen außergewöhnliche Belastungen dar, die Sie entweder im Einzelnen oder durch die Beantragung eines Pauschbetrags steuerlich geltend machen können. Sofern Sie die Berücksichtigung von Einzelaufwendungen wählen, hängt die Höhe ihres Abzugs von Ihrer sog. „zumutbaren Belastung“ ab. Ein vom Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der steuerlich zu berücksichtigenden Kinder abhängiger Betrag wird dabei von den tatsächlichen Aufwendungen abgezogen. Die Pauschbeträge wirken sich stets voll steuermindernd aus. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung. Als Pauschbeträge werden gewährt bei einem Grad der Behinderung:
von 25 und 30 = 310 €
von 35 und 40 = 430 €
von 45 und 50 = 570 €
von 55 und 60 = 720 €
von 65 und 70 = 890 €
von 75 und 80 = 1.060 €
von 85 und 90 = 1.230 €
von 95 und 100 = 1.420 €.
Bei bescheinigter Hilflosigkeit oder Blindheit erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 €.
Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens 25 festgestellt ist, erhalten einen Pauschbetrag nur, wenn ihm wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften eine Rente oder andere laufende Bezüge zustehen oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht. Auch diese Voraussetzungen sind nachzuweisen.
Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung stellen außergewöhnliche Belastungen dar, die Sie entweder im Einzelnen oder durch die Beantragung eines Pauschbetrags steuerlich geltend machen können. Sofern Sie die Berücksichtigung von Einzelaufwendungen wählen, hängt die Höhe ihres Abzugs von Ihrer sog. „zumutbaren Belastung“ ab. Ein vom Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der steuerlich zu berücksichtigenden Kinder abhängiger Betrag wird dabei von den tatsächlichen Aufwendungen abgezogen. Die Pauschbeträge wirken sich stets voll steuermindernd aus. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung. Als Pauschbeträge werden gewährt bei einem Grad der Behinderung:
von 25 und 30 = 310 €
von 35 und 40 = 430 €
von 45 und 50 = 570 €
von 55 und 60 = 720 €
von 65 und 70 = 890 €
von 75 und 80 = 1.060 €
von 85 und 90 = 1.230 €
von 95 und 100 = 1.420 €.
Bei bescheinigter Hilflosigkeit oder Blindheit erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 €.
Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens 25 festgestellt ist, erhalten einen Pauschbetrag nur, wenn ihm wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften eine Rente oder andere laufende Bezüge zustehen oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht. Auch diese Voraussetzungen sind nachzuweisen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.753.296 von Linker_Verteidiger am 12.03.09 15:20:36Nun ist die Frage: welche Vergünstigungen hat sie dadurch?
Kostenlose Vollmitgliedschaft inklusive Premiumpaket hier bei WO:!!
Was meinst du warum wir alle hier sind?!
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Was meinst du warum wir alle hier sind?!
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.753.296 von Linker_Verteidiger am 12.03.09 15:20:36resavierte parkplätze
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.756.166 von Peederwoogn2 am 12.03.09 20:39:32Manchmal kann man ermäßigt schwimmen gehen. 30 ist einfach noch zu wenig. So schlimm wie es ist, sollte man sich freuen, daß es nur 30 % sind.
Bei einer bescheinigten Behinderung von 20% oder mehr (speziell bei kombinierter Seh- und Hörschwäche) bekommt man bei fast allen Banken - besonders bei einschlägigen Sparkassen - das Agio auf alle Lehman-Papiere erlassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.758.140 von Thomas.Slowhand am 13.03.09 08:46:03ich habe 50 Prozent und bekomme 5 Tage mehr Jahresurlaub
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.760.313 von suesserboy am 13.03.09 12:25:35Ich habe 90 % GdE und 365 Tage im Jahr Urlaub
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.767.279 von szlachta am 14.03.09 14:32:19http://www.myhandicap.de/schwerbehinderten_merkzeichen.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.778.375 von emucmuc am 16.03.09 21:02:19Dank euch für die Antworten!
Noch mal konkret nachgefragt: kann man irgendwo (online?) nachschauen, für welche Krankheit es wieviel Prozent gibt?
Beispiele:
einseitige Beinverkürzung 1 cm = 5%
chronische Schilddrüsenunterfunktion = 10%
bei Psychiater in Behandlung seit 10 Jahren = 20%
Mitglied bei wallstreet-online = 50%
usw, usw
Spaß beiseite, gibt es irgendwo so eine Auflistung?
Noch mal konkret nachgefragt: kann man irgendwo (online?) nachschauen, für welche Krankheit es wieviel Prozent gibt?
Beispiele:
einseitige Beinverkürzung 1 cm = 5%
chronische Schilddrüsenunterfunktion = 10%
bei Psychiater in Behandlung seit 10 Jahren = 20%
Mitglied bei wallstreet-online = 50%
usw, usw
Spaß beiseite, gibt es irgendwo so eine Auflistung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.851.834 von Linker_Verteidiger am 26.03.09 11:35:22Mitglied bei wallstreet-online = 50%
Kleiner Nachtrag:
SPD-Mitgliedschaft = 70%
Macht zusammen 120% !!!!
Und jetzt sag nicht, dass das gar nicht geht!
Connor, bitte übernehmen!!!
Kleiner Nachtrag:
SPD-Mitgliedschaft = 70%
Macht zusammen 120% !!!!
Und jetzt sag nicht, dass das gar nicht geht!
Connor, bitte übernehmen!!!
Spaß beiseite, noch mal die ernsthafte Frage:
kann man irgendwo (online?) nachschauen, für welche Krankheit es wieviel Prozent gibt?
kann man irgendwo (online?) nachschauen, für welche Krankheit es wieviel Prozent gibt?
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