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    Kinderbonus auch zur Hälfte bei Unterhalt abzuziehen!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.03.09 18:19:05 von
    neuester Beitrag 24.03.09 02:20:22 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 22.03.09 18:19:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      ;)Hier ein wichtiger Artikel für Unterhaltszahler in der Welt gefunden:ExtrazahlungAlleinerziehende kriegen nur halben Kinderbonus
      (37) Von Dorothea Siems 17. März 2009, 15:57 Uhr
      Im April winkt allen Eltern eine Extrazahlung. Dann zahlt ihnen die Familienkasse den Kinderbonus von 100 Euro pro Sprößling aus dem Konjunkturpaket aus. Alleinerziehenden droht allerdings eine böse Überraschung: Sie haben nur Anspruch auf die Hälfte der Extraleistung. Die Regierung hat ihre Gründe für die Ungleichbehandlung.
      Nicht alle minderjährigen Kinder werden den vollen Kinderbonus aus dem Konjunkturpaket erhalten. Für die Familien von Alleinerziehenden reduziert sich die für April angekündigte 100-Euro-Einmalleistung auf 50 Euro. Grund ist, dass - wie beim Kindergeld - eine Hälfte der Leistung dem anderen, Unterhalt zahlenden Elternteil zusteht.

      Zwar zahlen die Familienkassen die 100 Euro gemeinsam mit dem Kindergeld an die erziehenden Mütter oder Väter aus. Aber der frühere Partner hat das Recht, in dem einem Monat seine Unterhaltszahlung um 50 Euro zu mindern. Anders als der Name suggeriert, ist die Sonderzahlung somit wohl eher ein Eltern- als ein Kinderbonus.

      Familienpolitiker hoffen nun, dass nicht allzu viele Unterhaltzahler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) appellierte „an alle getrennt lebenden Väter und Mütter, dieses Geschenk an die Kinder nicht kaputtzumachen“. Von der Leyen sagte, wichtig sei, dass der Kinderbonus erst einmal in voller Höhe in dem Haushalt ankommt, in dem die Kinder lebten. „Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass verantwortungsbereite Eltern, die sonst regelmäßig den vollen Unterhalt zahlen, für eine einzige Monatsüberweisung ihren Dauerauftrag um 50 Euro kürzen.“

      Der Kinderbonus ist Teil des „Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität“, dass Bundestag und Bundesrat im Februar verabschiedet hatten. Dieses Konjunkturpaket im Volumen von 50 Milliarden Euro ist das größte in der Geschichte der Bundesrepublik

      In dem Gesetz steht in der Begründung, dass der Bonus auf den Unterhaltsanspruch des Kindes anzurechnen ist. Familien-Experten und Verbände hatten das Verfahren kritisiert. Doch der federführende Bundestagsfinanzausschuss hatte eine Korrektur abgelehnt. Das Bundesfamilienministerium argumentierte, dass im Sinne einer raschen Wirksamkeit der Zahlung ein eigenes Gesetz für den Kinderbonus zeitlich zu aufwendig gewesen wäre.


      http://www.welt.de/politik/article3392570/Alleinerziehende-k…



      Endlich mal eine vernünftige Entscheidung um die Gier mancher Mütter auszupremsen denn das Geld fließt ja nicht immer den Kindern zu sondern füllt super die Familienkasse einer neu gegründeten Familie auf!:mad:Ich habe volles Verständnis dafür, das alleinerziehende Elternteile die Unterhaltszahlung für das Kind verwalten, da sie für dieses sorgen, wenn aber ein neuer Partner geheirat wird und eine neue Familie gegründet wird sollte man doch dem Vater auch die Möglichkeit geben eine neue Familie zu gründen ohne andere Familien zu finanzieren!!!!!!!!!!!!!!!! Dem Mann wird sogar der Selbstbehalt gekürzt wenn er selbst heiratet!!
      Vielleicht sollte mal darüber nachgedacht werden, falls der Elternteil des Unterhaltsempfangendes Kindes heiratet und dann sogar noch wie in meinem Fall den Namen des neuen Mannes annimmt, den Unterhalt in einen Ausbildungsfond einzuzahlen um evtl. ein Studium oder Ausbildung zu finanzieren oder eben bei Erreichen des 21 Lebensjahres an das Kind auszuzahlen.


      Louisdererste
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 22:29:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Richtig der Unterhaltszahlende DARF auch mal ruhig entlastet werden!:mad:
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 23:25:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für den Beitrag,denn ich wusste das nicht. Eigentlich eine
      Frechheit:

      Familienpolitiker hoffen nun, dass nicht allzu viele Unterhaltzahler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.

      Man ist als getrennter Vater doch eh nur noch ne Zahlungsmaschine
      und warum soll ich mehr zahlen als ich muss, es ist eh schon eine
      Zumutung, dass man für den Rest der bleibt arbeiten gehen muss.
      Und genau das ist es, man ist kaum noch in der Lage eine neue
      Familie zu gründen, also Freiheit,eigene Entfaltung alles nur
      theoretisch. Ich möchte es keiner Frau zumuten mit mir ein
      neues Leben zu beginnen, bei den Belastungen, die ich habe, noch
      dazu, dass sie dann auch noch in die Pflicht genommen werden könnte.
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 23:28:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielleicht sollte mal darüber nachgedacht werden, falls der Elternteil des Unterhaltsempfangendes Kindes heiratet und dann sogar noch wie in meinem Fall den Namen des neuen Mannes annimmt, den Unterhalt in einen Ausbildungsfond einzuzahlen um evtl. ein Studium oder Ausbildung zu finanzieren oder eben bei Erreichen des 21 Lebensjahres an das Kind auszuzahlen.

      Das wäre vielleicht eine faire Lösung.

      Bei allem Ärger solltest Du als Vater nicht vergessen, dass die Frau bei Trennung das Risiko der vollen Verantwortung übernimmt!

      Sie weiß ja dann noch nicht, dass sie in zwei, drei Jahren evtl. wieder abgesichert ist, weil sie zufällig jemand Neues kennenlernen könnte. Für ihre Entscheidung, das Schicksal ihrer Kinder allein zu verantworten und ihr eigenes wieder in die Hand zu nehmen, opfert sie evtl. Karriere, Fortbildung, Eigenheim - während der Vater wie immer unberührt in seinem Büro hockt - und entscheidet sich für ein Leben in der Nähe von Hartz IV.

      Dieses Risiko, das alleinerziehende Frauen eingehen und das Lebenswege prägen kann, sollte m.E. nicht unterschätzt werden! Wofür heiratet man denn?!

      Der Vater der Kinder sollte auch was zur Versorgung der Kinder beisteuern, das ist Sinn und Zweck des Gesetzes. Dass das knapp wird, ist klar, aber dieses Problem hat der andere Elternteil auch.
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 23:32:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich möchte es keiner Frau zumuten mit mir ein
      neues Leben zu beginnen, bei den Belastungen, die ich habe, noch
      dazu, dass sie dann auch noch in die Pflicht genommen werden könnte.


      Siehst Du, genau das meine ich. Die Männer können keine neue Beziehung eingehen wegen der finanziellen Altlasten, die Frauen mit den Kindern können es aber auch nur sehr begrenzt, da sie ständig am Zeitlimit agieren. (Für viele Männer ist das einfach zuviel Nerverei.)

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      Avatar
      schrieb am 23.03.09 19:41:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Da meine Frau und ich im Sommer unser zweites gemeinsames Kind erwarten, fragte ich auf dem Jugendamt nach ob sich dies auf die Höhe des Unterhaltes auswirkt wurde mir nochmals mitgeteilt, das mein Selbstbehalt bei 600€ liegt und das Amt mich aufordert mir einen neuen Job mit einem höheren Einkommen zu suchen(Bundesweit!!!!)oder ich soll mir noch einen Nebenjob suchen!! Echt tolle Vorschläge ich hab hier eine Frau und bald zwei Kinder mit ihr. Es ist eine große Frechheit so etwas von einem zu verlangen:mad:Auch ein Mann hat auch das Recht auf normales Leben!
      Avatar
      schrieb am 24.03.09 02:20:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.828.827 von LouisderErste am 23.03.09 19:41:35Aus der Ferne schwer zu beurteilen, was zu tun ist.
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      Immerhin bekommt Ihr Kindergeld.
      Kleine Kinder kosten nicht viel, wenn sie gestillt werden und man die Kleiderkammern, Flohmärkte, Ebay etc. nutzt.

      Fixkosten durchchecken.

      Und falls Du Teilzeit arbeitest (sonst müsstest Du doch eigentlich um 900 E Selbstbehalt haben), könnt Ihr Euch in der Kinderbetreuung ablösen, und sie kann dann auch arbeiten.

      Ich hab das alles auch alleine durchgezogen, ein halbes Jahr ohne Betreuungs- und Kindesunterhalt trotz zehn Jahren Ehe, ohne Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, und zwar mit drei Kleinen, anfangs zwei Kindergartenkinder und ein Kind 2. Klasse Grundschule. Danach zwar Minimalsatz Kindesunterhalt, aber kein Betreuungsunterhalt, während der andere Elternteil lustig von der beiseite geschafften LV ein Auto kaufte und bis heute damit fährt... Motto seines Anwaltes "einem nackten Mann kannst du nicht in die Tasche greifen..." usw.

      Ungerechtigkeiten gibt es auf beiden Seiten. Wenn man Kinder hat, hat jeder Verantwortung, und wenn man sich zur Trennung entschließt, hat jeder die auch zu tragen - der eine mehr finanziell, der andere zeitlich. Und dann musst du sehen, wie du klar kommst.

      Es geht aber, wenn man sich einmal darüber im klaren ist und diese Verantwortung annimmt.

      Wenn du als Vater von drei, vier Kindern nur einen Halbtagsjob ausübst, der dich auf 600 E Selbstbehalt bringt, dann ist die Lage nicht rosig und du hast dich überschätzt. Dann musst du schauen, wie du das in Ordnung bringst.

      Wünsche Dir alles Gute!


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