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    Unseriösen Zahnarzt der Kammer melden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.04.09 10:55:45 von
    neuester Beitrag 29.04.09 19:57:00 von
    Beiträge: 45
    ID: 1.149.835
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      schrieb am 22.04.09 10:55:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hatte Probleme mit den Zähnen. Bin jetzt von meinem Hauszahnarzt zu einer anderen Ärztin gewechselt. Nach der Behandlung frage ich sie, ob ihre Praxis auch Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) anbietet. Das bejahte sie. Auf die Kosten angesprochen sagte die ZAin, 50 Euro, aber ihre Praxis hätte mit meiner Krankenkasse einen "Vertrag", nach dem ich einmal im Jahr kostenfrei bei ihr hätte. Bei der Siemens irgendwas-KK hätte ich übrigens zweimal im Jahr frei. (Aufforderung zum KK-Wechsel?) Da ist mir die Kinnlade runtergeklappt, und ich habe gesagt, dass ich das nicht gewusst hätte, dass es solche "Strukturverträge" gäbe. Heute, 2 Tage nach der Behandlung, habe ich einfach mal bei meiner Krankenkasse nachgefragt, ob die von solchen Verträgen wüssten. Ergebnis: Die wissen von nichts. Bei denen gibt es solche Verträge überhaupt nicht, mit keiner Zahnarztpraxis. Es gibt nur einmal 20 Euro im Jahr als Bonus, wenn man freiwillig an der Prophylaxe teilnimmt.

      Frage: Was ist davon zu halten?

      Ich finde das Verhalten der ZAin äußerst unseriös. Sie hat offenbar etwas erzählt, was nicht stimmt. Entweder ist darin eine fahrlässige Falschberatung oder eine bewusste Täuschungshandlung zu sehen. Die Dame von meiner KK hat auch gesagt, dass sie es bei anderen BKKs nicht wüsste, aber ein Arzt könne wohl BKKs auseinanderhalten.

      Außerdem hat ein Arzt meinem Verständnis nach in gar keinem Fall mir irgendwelche Krankenkassen zu empfehlen. Bekommt die Provision? Hat sie es finanziell nötig, oder was? Ich gedenke, mal bei der Kammer vorstellig zu werden. Andere naivere Patienten gehen vielleicht zur Prophylaxe in der Vorstellung, sie müssten nichts zahlen, und dann wird gesagt: April, April, war ein Irrtum! 50 Euro her!

      Was haltet ihr von dieser dubiosen Geschichte?

      Ist euch so etwas Ähnliches auch schon mal widerfahren?

      Danke für ernstgemeinte Zuschriften.

      MfG
      DerStrohmann
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 11:02:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Naja, man kann´s der Kammer schicken :rolleyes:

      Viele (Zahn-)Ärzte sind mittlerweile mehr auf Fortbildungen zur Generierung zusätzlicher Umsätze als bei Fachfortbildungen :mad:

      Ich halte mich von Praxen fern, die voller Werbeplakate und -zettel sind (guter Indikator). Bin aber privat versichert, da profitiert man schon öfter mal (schnellere Termine usw.) - die Welt ist schlecht :O
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 11:11:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zahnärzte sind nicht mehr das, was sie einmal waren.

      Nämliche Ärzte...


      Mittlerweile mutieren sie zu geldsaugenden Ungeheuern in Weis.
      Kompetende Beratung Fehlanzeige.


      Man hört nur noch: da müssen sie das drauf zahlen, da das, hier das, haben sie ihre 10 Euro schon bezahlt ? Für diese Behandlung muss ich ihnen XXX Euro verrechnen, bei ihren Zähnen müssen wir ..., das kostet extra, die Kasse zahlt das nicht usw.

      Genauso wie die Zahnärzte uns jetzt behandlen, müssen wir sie jetzt auch behandeln.
      Zahnarzt Fehler gemacht: sofort melden, anzeigen usw.
      Ständige Kontrolle der verrechneten Kosten (kann bei Kasse angefordert werden). Keine Zusatzbehandlung ohne Kostenvoranschlag oder Angebot. Immer mehrer Angebote einholen usw. Vergleichen, feilschen, Preis verhandeln, Grundsätzlich nach Alternativen fragen, Rückfragen immer bei Kasse, usw...

      Halt alles das, was man mit einem Dienstleister oder Lieferanten macht.
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 11:31:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Frage mich schon lange für was ich eigentlich noch Krankenversicherung bezahle, wenn in der Praxis doch alles Extra kostet. Wäre es da nicht besser, sein Beitragsgeld monatlich auf ein separates Konto zu parken und mit Zinseszins wachsen zu lassen.

      unser Gesundheitssystem ist zu einem reinen Bürokratiemonster geworden das so nicht mehr finanzierbar ist, wie alles Andere in unserem Lande auch.
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 11:49:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.015.627 von DerStrohmann am 22.04.09 10:55:45tja , ich komme auch aus dem gesundheitswesen , hier sehe ich eher den zusammenhang , das die unterschiedlichen verträge der krankenkassen zu sowas führen , es ist nichts anderes bei uns .

      mit jeder kassen einen eigenen vertrag , zu unterschiedlichen konditionen . was bedeutet , das ich z.b. für die gleiche leistung bei einer barmer , oder dak mehr bekomme als bei einem patienten bei der AOK .

      und nun ehrlich , wenn mir ein patient die frage stellt welche kasse besser ist gibt es immer 2 antworten von mir . 1. die kasse XY zahlt mehr an uns aber die kasse XYZ genehmigt mehr jähliche versorgungen .

      in meinen gedanken würde mir ein wechsel zu der kasse XY aber besser gefallen .


      alles hat am ende die ursache des wettbewerbgesetzes in den krankenkassen und das hat der staat uns eingebrockt.

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      Avatar
      schrieb am 22.04.09 11:58:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.016.096 von vivian19 am 22.04.09 11:49:21Nicht "der Staat", sondern die Lobbyisten und Beratungsunternehmen!
      Woher soll der ganze Mist denn sonst kommen?
      Unglaublich dämlich diese Politiker: dämliche Lakaien der Großfinanz :mad:
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 12:04:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Meine ehemalige Zahnärztin hat mir ohne mich über mögliche Zusatzkosten zu informieren nach der Behandlung eine Rechnung geschickt. Auf meinen Einwand hin, dass keine Honorarvereinbarung vorglegen war, wurde von der ZA eine gefälscht!

      Habe sie der Kammer gemeldet, die den Vorgang der Staatsanwaltschaft weiter gegeben hat. Dort ist sie wegen zahlreicher Vergehen bereits bekannt.

      Allerdings ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft auch gegen mich, da die ZA sich nicht zu schade war, mich wegen falscher Verdächtigung anzuzeigen.

      Ist diese ZA etwa in Frankfurt, sehr zentral ansässig?

      Gruß, rkan
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 12:07:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.016.096 von vivian19 am 22.04.09 11:49:21Wenn nicht nur meine KK, sondern gar keine KK solche Verträge abschließt, dann handelt es sich nicht um einen Irrtum, sondern um eine vorsätzliche Täuschung der ZAin!
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 12:09:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.016.232 von rkan am 22.04.09 12:04:44Nein.
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 12:09:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.015.627 von DerStrohmann am 22.04.09 10:55:45Hallo Strohmann :),

      ich bin von Beruf ZMF (Zahnmedizinsche Fachhelferin, dass ist die die die Prohylaxe wirklich machen darf und kann!)

      Als gesetzlich Versicherter Patient egal ob freiwilliges Mitglied oder nicht, ist es immer so, dass du zuerst die Zustimmung der KK brauchst. Hättest m. M. nach mal auf die HP deiner Kasse gehen sollen, nachschauen und dann anrufen sollen.
      Beim Zahnersatz ist es z.B. so, dass du einen Heil-und Kostenplan bekommst und der von der KK genehmigt werden muss. Erst dann darf die Behandlung beginnen.

      Die Prophylaxe ist eine Private Leistung. (das Andere ist Zahnstein entfernen !)
      Die BKKs haben jedoch ausgewählte ZÄ. die Prpohhylaxe auf Karte anbieten.

      Ich zahle für meine Prophylaxe beim ZA. übrigens (nicht mein Chef ca. 65 €; Dauer ca. 50 Min. und das bei (sehr) guter Mundhygiene ) In der Praxis in der ich zuletzt beschäftigt war wurde nach Zeit berrechnet jede angefangen 15 Min. 35 € (Düsseldorf)

      Hier mal ein Hinweis für Privat Patienten.
      Der normale GOZ Satz ist 1-6-fach. Ab 2,3 mit Begründung: Zeit, Schwierigkeit etc. Alles was über 6-fach geht muss vorher vereinbart werden.

      Du siehst die Preise sind sehr unterschiedlich. Das ist jedoch nicht zwingend ein Hinweis für die besondere Qualität der erbrachten Leistung und über Höhe der Gehälter der Mitarbeiterinnen.

      Ich hoffe ich konnte helfen.

      Freundliche Grüße
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 12:18:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.016.271 von Zockerbine am 22.04.09 12:09:51Hättest m. M. nach mal auf die HP deiner Kasse gehen sollen, nachschauen und dann anrufen sollen.

      Ich habe doch bei meiner KK angerufen. Die kennen sowas überhaupt nicht! Da kommt man doch ins Grübeln, oder nicht?

      Die BKKs haben jedoch ausgewählte ZÄ. die Prpohhylaxe auf Karte anbieten.

      Es gibt also solche Verträge zwischen bestimmten KK und ZA?

      Das wollte ich doch nur wissen!

      Vielen Dank. Ich werde aber nachher nochmal mit der Vertragsabteilung der KZVN telefonieren.
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 12:29:13
      Beitrag Nr. 12 ()

      ....50 Euro, aber ihre Praxis hätte mit meiner Krankenkasse einen "Vertrag", nach dem ich einmal im Jahr kostenfrei bei ihr hätte....

      Frage: Was ist davon zu halten?

      Ich finde das Verhalten der ZAin äußerst unseriös....


      ich verstehe im moment dein problem nicht so wirklich :confused:

      so wie du im eingangsposting geschrieben hast, will sie dir einmal im jahr kostenlos eine behandlung im wert von 50,00 machen (ob sie das dann von der krankenkasse bekommt oder nicht...).
      was ist daran so unseriös :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 12:36:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.016.416 von Gurkenhobel am 22.04.09 12:29:13Unseriös ist, dass sie von einer Kostenübernahme meiner KK gesprochen hat, die nicht existiert. Das Ergebnis wäre gewesen, dass die KK nicht gezahlt und die ZAin mir persönlich eine Rechnung gestellt hätte. Capisci, Gurkenhobel? Umsonst will wohl niemand arbeiten!
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 12:40:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.016.483 von DerStrohmann am 22.04.09 12:36:32das ist doch aber nur pure vermutung von dir :confused:

      angeboten hat sie dir, die behandlung kostenlos zu machen - du hast das angebot nur nicht angenommen ;)
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 12:42:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das steht z.B. auf der HP meiner KK:

      Viele Vorteile für Sie
      Ein weiterer vorteilhafter Bestandteil des neuen Vertrages ist die professionelle Zahnreinigung, die normalerweise von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht bezahlt wird. Für die Teilnehmer an der integrierten Versorgung übernehmen wir jedoch zweimal jährlich die Kosten für diese Leistung.
      Eine Liste der teilnehmenden Zahnärzte finden Sie hier.

      http://www.zahnersatz-zuzahlungsfrei.de/deutsch/map.php
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 12:45:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.016.510 von Gurkenhobel am 22.04.09 12:40:12Nein, du musst lernen, einen Sachverhalt zu lesen, zu verstehen und wiederzugeben. Sie hat gesagt: "50 Euro", aber KK usw. ...
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 12:48:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.016.531 von Zockerbine am 22.04.09 12:42:41Super Seite!!! Vielen lieben Dank. Jetzt hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst. Klasse! Überlege, ob ich die KK wechsle zu einer dort genannten.
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 12:57:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.016.545 von DerStrohmann am 22.04.09 12:45:10du musst lernen, einen Sachverhalt zu lesen, zu verstehen und wiederzugeben.

      danke für deine belehrung. es ist mir eine ehre, mit menschen wie dir in kontakt treten zu dürfen.
      :keks:
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 13:10:01
      Beitrag Nr. 19 ()
      Das mit der Prophylaxe ist doch Pipifax.
      Im Jahre 2000 hatte ich meinen ZA gewechselt, der neue hat mir als erstes einen Kostenvoranschlag für 3 Kronen im Backenzahnbereich mitgegeben, "das müsste bald gemacht werden". Ich habe nix gemacht, außer das ich nochmal den ZA gewechselt habe, jetzt sind 9 Jahre ins Land gegangen und ich kann mit den Zähnen, die einfach ihre normalen Amalganplomben behalten haben, ganz normal und beschwerdefrei leben.
      War das nicht schon versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Betrug?:mad:
      Meiner Frau wurden als Privatpatientin auch zig unnütze Behandlungen aufgeschwatzt und ich kenne noch diverse andere Fälle!
      Zudem ist mir eine ausländische ZÄ bekannt die hier nur als Angestellte arbeiten darf, deren Chef nötigt sie dazu gesunde Zähne zu behandeln! Kronen machen wo keine hinmüssen, usw usw entweder sie macht es oder sie fliegt!
      Vorsicht bei der Wahl des ZA! Und nicht alles glauben was der einem empfiehlt. Irgendwo muss der Cayenne und der Q7 fürs Frauchen ja herkommen.
      Mich wundert nur, wieviele akademisch gebildete Freunde von mir diese Überbehandlungen über sich ergehen lassen und für die Körperverletzung auch noch richtig blechen :cry:
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 13:26:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.016.731 von elpollo am 22.04.09 13:10:01Grundsätzlich muß ich Dir zustimmen. Ich würde dies aber nicht nur auf Zahnärzte beschränken sondern auf alle anderen Arztgruppen. Gerade als Privatpatient erlebe ich es immer wieder, das jede nur erdenkliche Untersuchung veranlasst wird um auch noch die letzte Honorarposition zu berechnen.
      Eine etwas andere Meinung habe ich allerdings beim Amalgan. Gerade dieses Material ist in vielen Ländern verboten. Zu groß ist das Risiko einer Gesundheitsschädigung.


      Gruß Simba ;)
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 13:30:27
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.016.638 von Gurkenhobel am 22.04.09 12:57:26Tut mir leid, wenn ich dein sensibles Seelchen jetzt gekränkt habe, Gurkenhöbelchen, aber der Sachverhalt war eben anders als von dir wiedergegeben in #1 geschildert worden. Aber ich denke, das weißt du auch, dass deine Beiträge nicht sachdienlich waren. Darf ich dich künftig Trollenhobel nennen? ;)
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 13:32:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.016.874 von DerStrohmann am 22.04.09 13:30:27:laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 14:54:05
      Beitrag Nr. 23 ()
      strohmännchen, du hast die dinge nicht geschnallt. das gurkenhöbelchen hat deine ärztin schon richtig verstanden. lies dir dein eingangsposting noch mal durch,entschuldige dich bei deiner ärztin und gurkenhobel, und dann lassen wir diesen für dich peinlichen thread sterben, einverstanden?
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 15:11:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.017.603 von Prof.Dr.B.Scheuert am 22.04.09 14:54:05Welche Dinge habe ich nicht geschnallt? Meine Ärztin ist so zu verstehen gewesen, dass ich von ihr umsonst bedient werden sollte? Deswegen muss ich mich auch noch bei ihr entschuldigen? Oder ist die ZÄ nicht doch so zu verstehen gewesen, dass 50 Euro zu zahlen sind, sofern kein Vertrag zwischen ihr und der Krankenkasse bestehen sollte? Ich glaube nicht, dass du Jurist bist und weißt, was eine Willenserklärung, deren Auslegung und deren irrtumsbedingte Anfechtung ist. Unabhängig von der materiellen Lage wäre hier in jedem Fall die Beweislast ein Problem. Selbst wenn die Zahnärztin sich ein Eigentor geschossen haben sollte, wie sollte ich die Erklärung beweisen? Ich hätte sowieso erst zu meiner Krankenkasse gehen müssen, wie Zockerbiene richtig sagte, und mich erkundigen müssen, ob die Kosten getragen werden. Insofern wäre es ein Eigentor meinerseits gewesen, wenn ich Leistungen in Anspruch nehme, von denen ich weiß oder leicht erfahren kann, dass sie nicht von meiner Kasse getragen werden. Zu beweisen sein wird nämlich nur, dass ich die Privatleistung in Anspruch genommen habe und meine Krankenkasse die Kosten hierfür nicht übernimmt. Insofern müsstet du und Gurkenhobel euch bei mir dafür entschuldigen, mir einen solchen lebensfremden Rat erteilt zu haben, eine Privatleistung in Anspruch zu nehmen, obwohl ich weiß, dass es keine Kassenleistung ist und ich alles andere auch nicht beweisen könnte.

      @Raucherbeinchen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 16:14:24
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.017.750 von DerStrohmann am 22.04.09 15:11:39warum konfrontiest du dene zahnärztin nicht einfach mit der auskunft deiner krankenkasse, dass angeblich kein vertrag besteht?

      wäre doch soviel einfacher das zu klären...
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 16:52:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.018.500 von invest2002 am 22.04.09 16:14:24Habe ich doch alles gemacht. Die wollten mich nächste Woche zurückrufen, da hatte der Link von Zockerbine schon alles geklärt.

      Es ist halt im Rechtsverkehr nicht so, dass man sich alles so zurechtlegen kann, wie es einem passt. Da wird vom normal verständigen Empfänger einer Willenserklärung schon verlangt, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um festzustellen, was der Erklärende einem mitteilen wollte. Und für lau zu arbeiten war es nicht, was die ZÄ mir mitteilen wollte. Die WE beschränkte sich wohl vielmehr auf die Angabe "50 Euro". Alles andere waren unverbindliche Auskünfte, die sich leicht überprüfen und wie hier als falsch herausstellen ließen. Ein Anruf bei meiner KK genügte und der Fall war erledigt. Das muss man von einem Versicherten schon erwarten können. Und von erwachsenen Forenteilnehmern sollte man auch etwas erwarten können, nämlich dass sie nicht unverantwortliche Ratschläge erteilen, mit denen man sich sehenden Auges ins Knie schösse.

      Dieser Thread zeigt nämlich mitnichten die vermeintliche Lächerlichkeit meiner Person, sondern die Intransparenz unseres Gesundheitssystems, bei dem selbst Ärzten schon mal Irrtümer unterlaufen können. Meine KK ist nämlich sehr wohl in diesem Programm enthalten, aber eben nicht mit den von der ZÄ behaupteten Leistung. Aber nicht der Arzt ist die erste Ansprechperson dafür, was meine Krankenkasse zahlt, sondern eben diese Krankenkasse. Soweit sollte man schon denken können, um sich nicht selbst zum Horst zu machen.
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 17:33:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.017.750 von DerStrohmann am 22.04.09 15:11:39...ich glaube nicht, dass du Jurist bist und weißt, was eine...


      ...für einen kleinen, gesetzlich versicherten Hampel machst Du aber reichlich Wind. Das hier ist (1) 'n Börsenbord und (2) sind die meisten Poster hier privat versichert, denen dein Kassen-Kleinklein eh fremd ist. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 17:47:58
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ja ja, die " Privatversicherten "

      Warte ein paar Jährchen ab, dann bist du am heulen und froh, wieder gesetzlich versichert zu sein. :D

      Als Lediger und Gutverdiener no problem :D
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 17:52:08
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.019.463 von abtdir am 22.04.09 17:33:03Nein, das ist hier das Forum "Recht & Steuern" und da hatte ich eigentlich eher qualifizierte Äußerungen erwartet. Bis auf die von Zockerbine waren keine fachlichen Hinweise vorhanden. Nur Anfeindungen, allgemeine Unmutsbekundungen und Tipps, die von Ahnungslosigkeit zeugen. Die ZÄ hat eben nicht gesagt: "Ich mach es Ihnen umsonst", sondern sie sagte: "50 Euro", aber die KK habe einen Vertrag usw. Zu sehen, dass das nicht dasselbe ist, hatte ich in diesem Forum schon erwartet. Ich bin übrigens freiwillig gesetzlich versichert und habe auch nicht vor, das zu ändern. Obwohl ich mir wirklich mehr Transparenz wünschte. Wäre der "Wind" angemessener gewesen, wenn es statt um 50 Euro Prophylaxe um 5.000 Euro für eine Implantation gegangen wäre? Gerade beim ZA macht Kasse oder Privat kaum mehr einen Unterschied von den Kosten her.
      Avatar
      schrieb am 22.04.09 17:55:50
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.019.654 von DerStrohmann am 22.04.09 17:52:08also,meine Zahnärztin ist sehr attractiv und wenn die sagen würde,ich mache es ihnen umsonst :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 10:51:29
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.015.627 von DerStrohmann am 22.04.09 10:55:45Aber warum willst du die gute Frau denn gleich anzeigen? Ich habe da einen viel besseren Vorschlag. Revanchiere dich doch einfach bei ihr und gib ihr eine Aktienempfehlung. Eine Aktie, die nur steigen kann. 100% sicher. Metabox.
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 13:34:37
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.024.282 von Nuclear_Winter am 23.04.09 10:51:29Da hast du dich jetzt aber in deiner eigenen Ironie verstrickt. Warum sollte ich denn der Ärztin, die mit ihren falschen Angaben viel unnötige Aufregung verursacht hat, auch noch mit der (wovon du ja auch ausgehst: ) meiner Meinung nach besten Aktienempfehlung belohnen? Kannst du mir die Logik mal erklären?
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 16:31:15
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.017.750 von DerStrohmann am 22.04.09 15:11:39Nach der Behandlung frage ich sie, ob ihre Praxis auch Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) anbietet. Das bejahte sie. Auf die Kosten angesprochen sagte die ZAin, 50 Euro, aber ihre Praxis hätte mit meiner Krankenkasse einen "Vertrag", nach dem ich einmal im Jahr kostenfrei bei ihr hätte

      deine ärztin hat dir eindeutig mitgeteilt, das du einmal pro jahr die leistung kostenfrei hast. für diese mitteilung machst du hier den wilden cowboy und willst die ärztin der kammer melden. sory, aber das ist nur blöd.

      Welche Dinge habe ich nicht geschnallt? Meine Ärztin ist so zu verstehen gewesen, dass ich von ihr umsonst bedient werden sollte? Deswegen muss ich mich auch noch bei ihr entschuldigen? Oder ist die ZÄ nicht doch so zu verstehen gewesen, dass 50 Euro zu zahlen sind, sofern kein Vertrag zwischen ihr und der Krankenkasse bestehen sollte?

      siehe oben

      Ich glaube nicht, dass du Jurist bist und weißt, was eine Willenserklärung, deren Auslegung und deren irrtumsbedingte Anfechtung ist.

      du hast e3ine frage gestellt, und die ärztin hat geantwortet. zum glück muss man nicht immer bei antworten überlegen, was davon anfechtbar ist. Beispiel: icke beim bäcker. was kosten die brötchen? antwort: 20 cent. ich: ok
      keinen moment habe ich an der antwort gezweifelt. über irrtumsbedingte anfechtung habe ich keine sekunde nachgedacht.


      Unabhängig von der materiellen Lage wäre hier in jedem Fall die Beweislast ein Problem. Selbst wenn die Zahnärztin sich ein Eigentor geschossen haben sollte, wie sollte ich die Erklärung beweisen? Ich hätte sowieso erst zu meiner Krankenkasse gehen müssen, wie Zockerbiene richtig sagte, und mich erkundigen müssen, ob die Kosten getragen werden. Insofern wäre es ein Eigentor meinerseits gewesen, wenn ich Leistungen in Anspruch nehme, von denen ich weiß oder leicht erfahren kann, dass sie nicht von meiner Kasse getragen werden. Zu beweisen sein wird nämlich nur, dass ich die Privatleistung in Anspruch genommen habe und meine Krankenkasse die Kosten hierfür nicht übernimmt. Insofern müsstet du und Gurkenhobel euch bei mir dafür entschuldigen, mir einen solchen lebensfremden Rat erteilt zu haben, eine Privatleistung in Anspruch zu nehmen, obwohl ich weiß, dass es keine Kassenleistung ist und ich alles andere auch nicht beweisen könnte.

      waren deine eltern geschwister?
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 16:58:50
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.018.978 von DerStrohmann am 22.04.09 16:52:12Und von erwachsenen Forenteilnehmern sollte man auch etwas erwarten können, nämlich dass sie nicht unverantwortliche Ratschläge erteilen, mit denen man sich sehenden Auges ins Knie schösse.

      du bekommst hier keine ratschläge. in einem autoforum bekommst du ja auch schliesslich kein auto.

      Dieser Thread zeigt nämlich mitnichten die vermeintliche Lächerlichkeit meiner Person (doch), sondern die Intransparenz unseres Gesundheitssystems, bei dem selbst Ärzten schon mal Irrtümer unterlaufen können. Meine KK ist nämlich sehr wohl in diesem Programm enthalten, aber eben nicht mit den von der ZÄ behaupteten Leistung. Aber nicht der Arzt ist die erste Ansprechperson dafür, was meine Krankenkasse zahlt, sondern eben diese Krankenkasse. Soweit sollte man schon denken können, um sich nicht selbst zum Horst zu machen.
      frag bei deiner kasse mal nach, ob kleinhirnbehandlungen bezahlt werden;)
      Avatar
      schrieb am 23.04.09 18:01:40
      Beitrag Nr. 35 ()
      Getroffene Hunde bellen, Raucherbeinchen. Ich empfehle als Lektüre Brox, Allgemeiner Teil des BGB.

      PS: Nein, meine Eltern waren nicht Geschwister, und warum sollte ich bei meiner Krankenkasse fragen, ob sie deine Lobotomie trägt? ;)
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 14:28:02
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.015.627 von DerStrohmann am 22.04.09 10:55:45Zitat: " Hat sie es finanziell nötig, oder was? "


      JAAAA

      Durch die ganzen Gesundheitsrfeformen sind die Zahärzte vom Porschefahren auf Fahhradfahrer zurückgestuzt worden, da wird alles genommen, was geht, um das Gehalt aufzupäppeln :laugh::laugh::laugh:

      Mein Zahnarzt heult mir auch immer die Ohren voll :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 17:09:37
      Beitrag Nr. 37 ()
      Also:alle halbe Jahre ist bei meinem Zahnarzt eine Untersuchung kostenfrei und einmal pro Kalenderjahr eine Zahnsteinentfernung kostenfrei.D.h.ich brauche keine 10 Euro zu zahlen.Das ist bei allen Krankenkassen in D. so.Vielleicht hat der Strohmann Zahnstein mit Prophylaxe verwechselt.:kiss:
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 18:38:51
      Beitrag Nr. 38 ()
      Es wird immer dümmlicher hier.

      Das Ganze wird übrigens sowieso noch ein juristisches Nachspiel haben, weil ich feststellen musste, dass die Dame mir ohne meine Einwilligung den halben gesunden Schmelz weggefräst hat, und ich jetzt nach einer Woche vor Schmerzen nicht mehr kauen kann. Das nennt sich gefährliche Körperverletzung.
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 19:18:01
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.042.819 von DerStrohmann am 26.04.09 18:38:51Es wird immer dümmlicher hier.


      dann schreib halt nix mehr:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 20:51:55
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.042.948 von Prof.Dr.B.Scheuert am 26.04.09 19:18:01Ich hatte oben eindeutig "Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung)" geschrieben. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal an Dieter Nuhr halten. Zahnsteinentfernung und Nachschauen ist natürlich Kassenleistung. Das wäre also kein Thema gewesen.
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 20:56:39
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.015.806 von Gebirge am 22.04.09 11:11:55das beste ist, zahnbehandlungen zu vermeiden:

      keine süßkram mehr essen
      mit teebaumöl und em -zahnpasta pflegen
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 20:59:07
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.042.339 von Procera am 26.04.09 14:28:02:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 21:01:29
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.042.819 von DerStrohmann am 26.04.09 18:38:51man läßt sich von gesunden zähnen auch nichts wegfräsen!
      meine zahnärztin wollte mir titan in den knochen bohren...ich bin doch nicht verrückt geworden:D
      dann habe ich gewechselt und bin jeztt sehr zufrieden:)
      Avatar
      schrieb am 26.04.09 21:02:06
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.043.311 von DerStrohmann am 26.04.09 20:51:55zahnstein kann man auch vermeiden:D
      Avatar
      schrieb am 29.04.09 19:57:00
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.016.531 von Zockerbine am 22.04.09 12:42:41bei bkk patienten bekommen die zahnärzte nicht das volle honorar erstattet!


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