Photovoltaikanlage und steuerliche Erfassung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.10.09 16:36:42 von
neuester Beitrag 15.10.09 10:23:40 von
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Ich habe eine Photovoltaikanlage mit 7,8 KW p bestellt. Die Anlage wird noch dieses Jahr installiert, die Einnahmen sind auf 3000€/Jahr prognostiziert. Über die Investitionskosten von 28.500€ bekomme ich ein Darlehen von meinem Vater.
Nun möchte ich als Betreiber der Anlage auf meinem Hausdach die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen, damit ich die Mehrwertsteuer erstattet bekomme.
Der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" vom Finanzamt hat sechs Seiten ist ist für einen Leihe nicht ganz einfach zu durchschauen.
Hat jemand bereits damit Erfahrungen gemacht?
Welche "Fallen" muss ich vermeiden?
Was muss ich als "Kleinunternehmer" beachten?
Ist "Elster" ein Thema?
Soll ich das Gewerbe auch beim Gewerbeamt anmelden? (Habe gehört das brauchte ich nicht)
Schaffe ich das dann auch ohne Steuerberater?
Viele Dank für Eure Hinweise.
Nun möchte ich als Betreiber der Anlage auf meinem Hausdach die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen, damit ich die Mehrwertsteuer erstattet bekomme.
Der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" vom Finanzamt hat sechs Seiten ist ist für einen Leihe nicht ganz einfach zu durchschauen.
Hat jemand bereits damit Erfahrungen gemacht?
Welche "Fallen" muss ich vermeiden?
Was muss ich als "Kleinunternehmer" beachten?
Ist "Elster" ein Thema?
Soll ich das Gewerbe auch beim Gewerbeamt anmelden? (Habe gehört das brauchte ich nicht)
Schaffe ich das dann auch ohne Steuerberater?
Viele Dank für Eure Hinweise.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.176.757 von kneti am 14.10.09 16:36:42Nun möchte ich als Betreiber der Anlage auf meinem Hausdach die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen, damit ich die Mehrwertsteuer erstattet bekomme.
Seit wann bekommt ein Gewerbetreibender denn die Mwst. vom Finanzamt rückerstattet??
Schon mal was von Vorsteuer-/Umsatzsteuer gehört?
Die Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.
Die Vorsteuer ist eine Verbindlichkeit des Finanzamtes gegenüber Dir.
Sowohl die Vorsteuer als auch die Umsatzsteuer werden bis zum GJ Ende auf seperate Konten verbucht.
Zum Jahresende wird im Zuge des Jahresabschlusses ein Vorsteuerüberhang/Zahllast errechnet indem man das wertmäßig kleinere mit dem wertmäßig größeren Konto zu verrechnet. Die hierbei entstehende Differenz ist entweder eine Zahllast (mehr Umsatzsteuer als Vorsteuer) oder ein Vorsteuerüberhang (mehr Vorsteuer bezahlt als Umsatzsteuer eingenommen).
Seit wann bekommt ein Gewerbetreibender denn die Mwst. vom Finanzamt rückerstattet??
Schon mal was von Vorsteuer-/Umsatzsteuer gehört?
Die Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.
Die Vorsteuer ist eine Verbindlichkeit des Finanzamtes gegenüber Dir.
Sowohl die Vorsteuer als auch die Umsatzsteuer werden bis zum GJ Ende auf seperate Konten verbucht.
Zum Jahresende wird im Zuge des Jahresabschlusses ein Vorsteuerüberhang/Zahllast errechnet indem man das wertmäßig kleinere mit dem wertmäßig größeren Konto zu verrechnet. Die hierbei entstehende Differenz ist entweder eine Zahllast (mehr Umsatzsteuer als Vorsteuer) oder ein Vorsteuerüberhang (mehr Vorsteuer bezahlt als Umsatzsteuer eingenommen).
3.650 € pro kW P ist aber teuer oder nicht?
Am besten googelst Du mal. Es gibt ja PV-Foren wie Sand am Meer. Da wird Dir dann auch sicher geholfen werden.
Am besten googelst Du mal. Es gibt ja PV-Foren wie Sand am Meer. Da wird Dir dann auch sicher geholfen werden.
Der genannte Preis beinhaltet die Mehrwertsteuer. Ohne Mehrwertsteuer liege ich dann bei 3079€ für das KW P, incl. Instalation. Diesr Preis ist recht günstig.
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