Abrechnung einer Leichenschau - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.12.09 14:18:18 von
neuester Beitrag 07.12.09 15:02:54 von
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Patientin ist verstorben.
der Notarzt kam zwecks Leichenschau.
Frage :
wer trägt die Kosten der Leichenschau ?
bisher war ich der Meinung, dass dies der gesetzlichen Krankenversicherung zur Last fällt.
nun erhalte ich aber ein Schreiben des Arztes, in dem er privat liquidieren möchte.
ich bitte um kompetenten Rat
der Notarzt kam zwecks Leichenschau.
Frage :
wer trägt die Kosten der Leichenschau ?
bisher war ich der Meinung, dass dies der gesetzlichen Krankenversicherung zur Last fällt.
nun erhalte ich aber ein Schreiben des Arztes, in dem er privat liquidieren möchte.
ich bitte um kompetenten Rat
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.520.803 von Deeskalationsstrateg am 07.12.09 14:18:18wieso kann es nicht die Leiche tragen????
ist kein schräd für Spassvögel
ich bitte um kompetente, ernstgemeinte Auskunft
ich bitte um kompetente, ernstgemeinte Auskunft
Das dürfte wohl auch von den Todesumständen abhängen.
Manchmal kann das sehr aufwäding und auch teuer sein.
Bei einem normalen Herzversagen wegen Altersschwäche
welche zudem im KH erfolgt ist dürfte die ärztl. Rechnung an die KK erfolgen.
Stirbt die Person zuhause oder an öffgentlichen Stätten können zusätzlich Feststellungen der Todesursache durch die Polizei notwendig werden.
also ... kommt immer darauf an.
Manchmal kann das sehr aufwäding und auch teuer sein.
Bei einem normalen Herzversagen wegen Altersschwäche
welche zudem im KH erfolgt ist dürfte die ärztl. Rechnung an die KK erfolgen.
Stirbt die Person zuhause oder an öffgentlichen Stätten können zusätzlich Feststellungen der Todesursache durch die Polizei notwendig werden.
also ... kommt immer darauf an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.520.958 von Sano9 am 07.12.09 14:42:29normale Umstände
fortgeschrittene Krebserkrankung, also kein plötzlicher Tod
bettlägerige, schwer pflegebedürftige Patientin ist zu Hause verstorben
fortgeschrittene Krebserkrankung, also kein plötzlicher Tod
bettlägerige, schwer pflegebedürftige Patientin ist zu Hause verstorben
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.520.803 von Deeskalationsstrateg am 07.12.09 14:18:18Die Krankenkasse der Verstorbenen wird einen Text zum Thema haben.
Versuch macht klug
Versuch macht klug
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