Umsetzung und Ausgabe einer 2 Prozent-Wandelanleihe von 2009/2012 - FAQ - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.12.09 16:11:28 von
neuester Beitrag 11.12.09 15:44:01 von
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Da es anscheinend sehr viel Verwirrung hier im Bezug zur Ausgabe der Wandelanleihe gab/gibt habe ich mich entschlossen einen Thread zu eröffnen, der hoffentlich ein bisschen zur Aufklärung beitragen kann.
Außerdem würde es mich interessieren, wer von den bisherigen Aktionären seine Bezugsrechte ausführen wird (bzw. verfallen laesst).
Um Begruendung wird gebeten.
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Bielefeld, 7. Dezember 2009. Der Vorstand der BIOGAS NORD AG mit Sitz in Bielefeld hat unter Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft den Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2009 zur Ermächtigung des Vorstands zur Herausgabe von Wandelanleihen umgesetzt.
Die Gesellschaft wird eine mit 2 Prozent p.a. verzinste Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.409.375,00, eingeteilt in bis zu 1.281.250 untereinander gleichrangige, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,10 (die „Teilschuldverschreibungen“ und alle Teilschuldverschreibungen zusammen die „Wandelanleihe“) begeben. Der Wandlungspreis wurde durch Beschluss der Hauptversammlung auf EUR 1,10 festgelegt.
Den Aktionären wird ein Bezugsrecht im Verhältnis 2:1, d.h. 2 Aktien berechtigen zum Bezug von einer Teilschuldverschreibung gewährt. Die Bezugsfrist beginnt am 8. Dezember und läuft bis zum 22. Dezember 2009. Ein börslicher Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Der Großaktionär European Business Partners Sp. z o.o. (Warschau, Polen) hat gegenüber der Gesellschaft sein Interesse an der Zeichnung aller nicht im Bezugsangebot bezogenen Teilschuldverschreibungen bekundet.
Die Anleihebedingungen sind ab Montag, dem 7. Dezember 2009 auf der Homepage der Gesellschaft einsehbar.
Außerdem würde es mich interessieren, wer von den bisherigen Aktionären seine Bezugsrechte ausführen wird (bzw. verfallen laesst).
Um Begruendung wird gebeten.
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Bielefeld, 7. Dezember 2009. Der Vorstand der BIOGAS NORD AG mit Sitz in Bielefeld hat unter Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft den Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2009 zur Ermächtigung des Vorstands zur Herausgabe von Wandelanleihen umgesetzt.
Die Gesellschaft wird eine mit 2 Prozent p.a. verzinste Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.409.375,00, eingeteilt in bis zu 1.281.250 untereinander gleichrangige, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,10 (die „Teilschuldverschreibungen“ und alle Teilschuldverschreibungen zusammen die „Wandelanleihe“) begeben. Der Wandlungspreis wurde durch Beschluss der Hauptversammlung auf EUR 1,10 festgelegt.
Den Aktionären wird ein Bezugsrecht im Verhältnis 2:1, d.h. 2 Aktien berechtigen zum Bezug von einer Teilschuldverschreibung gewährt. Die Bezugsfrist beginnt am 8. Dezember und läuft bis zum 22. Dezember 2009. Ein börslicher Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Der Großaktionär European Business Partners Sp. z o.o. (Warschau, Polen) hat gegenüber der Gesellschaft sein Interesse an der Zeichnung aller nicht im Bezugsangebot bezogenen Teilschuldverschreibungen bekundet.
Die Anleihebedingungen sind ab Montag, dem 7. Dezember 2009 auf der Homepage der Gesellschaft einsehbar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.536.825 von Bruessel007 am 09.12.09 16:11:28Facts zur Anleihe
Gesamtnennbetrag: bis zu Euro 1,409,375
Stückelung: bis zu 1,281,250
Ausgabebetrag (Nennbetrag): Euro 1,10 je Teilschuldverschreibung (TV) (100 %)
Laufzeit: beginnt am 28. Dez. 2009 - endet am 27. Dez 2012
Zinssatz: ab 28. Dez. jährlich 2% auf Nennbetrag (erstmals 28.Dez. 2010, letztmals 28. Dez. 2012)
Endfälligkeit: Rückzahlung 28.Dez 2012 zu Nennbetrag
Wandlungszeitraum (WZ): vom 2. Februar 2010 bis
zum 26. Februar 2010
Die Ausübung des Wandlungsrechts ist während aller übrigen Zeiträume
ausgeschlossen
Wandlungsrecht: Teilschuldverschreibungen können im WZ jederzeit in voll eingezahlte, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Anleiheschuldnerin mit Gewinnanteilberechtigung
ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden (die
„Aktien“), zu wandeln. Sofern die auszugebenden Aktien dadurch eine andere Gewinnberechtigung
tragen als die bereits bestehenden und notierten Aktien, werden
diese unter einer separaten, bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung nicht
notierten Wertpapierkennnummer/ISIN ausgegeben.
Wandlungspreis: vorbehaltlich Euro 1,10 pro Aktie. Bei Wandlung ist keine Zuzahlung zu leisten, sofern der WAndlungspreis nicht weniger als Euro 1,00 beträgt.
Bedingungen des Bezugsangebotes:
WKN bezogener Titel: A1CRPF
Bezugsverhältnis: 2 Stk. : Euro 1,10
WKN Bezugsrecht: A1CRPE
Trennverhältnis: 1:1
Bezugspreis: 100 %
Bezugsrechtnotierung: kein Handel
Bezugsfrist: 08.12.2009 - 22.12.2009
Anmerkung: Meiner Bank muss ich bis spätestens 18.12.2009 Weisung geben.
Quelle: http://www.biogas-nord.com/images/stories/biogas/pdf_content…
http://чм.net
Gesamtnennbetrag: bis zu Euro 1,409,375
Stückelung: bis zu 1,281,250
Ausgabebetrag (Nennbetrag): Euro 1,10 je Teilschuldverschreibung (TV) (100 %)
Laufzeit: beginnt am 28. Dez. 2009 - endet am 27. Dez 2012
Zinssatz: ab 28. Dez. jährlich 2% auf Nennbetrag (erstmals 28.Dez. 2010, letztmals 28. Dez. 2012)
Endfälligkeit: Rückzahlung 28.Dez 2012 zu Nennbetrag
Wandlungszeitraum (WZ): vom 2. Februar 2010 bis
zum 26. Februar 2010
Die Ausübung des Wandlungsrechts ist während aller übrigen Zeiträume
ausgeschlossen
Wandlungsrecht: Teilschuldverschreibungen können im WZ jederzeit in voll eingezahlte, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Anleiheschuldnerin mit Gewinnanteilberechtigung
ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden (die
„Aktien“), zu wandeln. Sofern die auszugebenden Aktien dadurch eine andere Gewinnberechtigung
tragen als die bereits bestehenden und notierten Aktien, werden
diese unter einer separaten, bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung nicht
notierten Wertpapierkennnummer/ISIN ausgegeben.
Wandlungspreis: vorbehaltlich Euro 1,10 pro Aktie. Bei Wandlung ist keine Zuzahlung zu leisten, sofern der WAndlungspreis nicht weniger als Euro 1,00 beträgt.
Bedingungen des Bezugsangebotes:
WKN bezogener Titel: A1CRPF
Bezugsverhältnis: 2 Stk. : Euro 1,10
WKN Bezugsrecht: A1CRPE
Trennverhältnis: 1:1
Bezugspreis: 100 %
Bezugsrechtnotierung: kein Handel
Bezugsfrist: 08.12.2009 - 22.12.2009
Anmerkung: Meiner Bank muss ich bis spätestens 18.12.2009 Weisung geben.
Quelle: http://www.biogas-nord.com/images/stories/biogas/pdf_content…
http://чм.net
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.537.305 von Bruessel007 am 09.12.09 17:02:21Ich bin leider immer noch so dumm wie zuvor: Muss man jetzt bei der Wandlung im Februar noch einmal 1,10 € löhnen oder nicht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.541.554 von N-W-O am 10.12.09 10:02:35Nein.
Offen erscheint mir die Frage, welche Art von Aktien man im Falle der Inanspruchnahme des Wandlungsrechts zugeteilt bekommt. Also schon an der Börse notierte Aktien oder Aktien, die nicht notiert und damit auch (vorerst) nicht über die Börse verkaufbar sind.
Und natürlich, wie lange der Zuteilungsprozess dauert.
Offen erscheint mir die Frage, welche Art von Aktien man im Falle der Inanspruchnahme des Wandlungsrechts zugeteilt bekommt. Also schon an der Börse notierte Aktien oder Aktien, die nicht notiert und damit auch (vorerst) nicht über die Börse verkaufbar sind.
Und natürlich, wie lange der Zuteilungsprozess dauert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.542.582 von Stoni_I am 10.12.09 12:09:47Offen erscheint mir die Frage, welche Art von Aktien man im Falle der Inanspruchnahme des Wandlungsrechts zugeteilt bekommt. Also schon an der Börse notierte Aktien oder Aktien, die nicht notiert und damit auch (vorerst) nicht über die Börse verkaufbar sind.
Und natürlich, wie lange der Zuteilungsprozess dauert.
@Stoni_I
"Sofern die auszugebenden Aktien dadurch eine andere Gewinnberechtigung
tragen als die bereits bestehenden und notierten Aktien, " (was auch immer mit einer anderen Gewinnberechtigung gemeint ist ?) "werden
diese unter einer separaten, bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung nicht
notierten Wertpapierkennnummer/ISIN ausgegeben"
D.h. für mich falls die auszugebenden Aktien eine andere Gewinnberechtigung haben, sind sie bis zur nächsten Hauptversammlung auch nicht handelbar.
Es könnte allerdings auch sein, dass diese Bezugsrechte dann wieder handelbar wären...
Und natürlich, wie lange der Zuteilungsprozess dauert.
@Stoni_I
"Sofern die auszugebenden Aktien dadurch eine andere Gewinnberechtigung
tragen als die bereits bestehenden und notierten Aktien, " (was auch immer mit einer anderen Gewinnberechtigung gemeint ist ?) "werden
diese unter einer separaten, bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung nicht
notierten Wertpapierkennnummer/ISIN ausgegeben"
D.h. für mich falls die auszugebenden Aktien eine andere Gewinnberechtigung haben, sind sie bis zur nächsten Hauptversammlung auch nicht handelbar.
Es könnte allerdings auch sein, dass diese Bezugsrechte dann wieder handelbar wären...
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.547.970 von Bruessel007 am 10.12.09 22:48:25So steht es da geschrieben.
Mit "anderer Gewinnberechtigung" ist gemeint, das die ausgegebenen Aktien evtl. nicht für das Jahr 2010 gewinnberechtigt (d.h. eigentlich genauergesagt dividendenberechtigt) sein könnten. Dann werden sie zur Unterscheidung unter einer extra ISIN/WKN geführt und wenn die nicht zum Börsenhandel angemeldet wird, kann man die Aktien jedenfalls über die Börse nicht verkaufen. Im Jahre 2011 wären sie dann wie die alten Aktien gewinnberechtigt und würden im Zweifel von der Gesellschaft mit den alten Aktien wieder zusammengeführt.
Also es ist m.E. nicht 100%ig sicher, das man im Februar 2010 über den Umweg der WA bezogenen Aktien dann auch zeitnah erhält. Kann auch ein paar Wochen dauern. Sollte aber eigentlich nicht.
Und da bei den Verlustvorträgen wohl wahrscheinlich ohnehin keine Dividende für das Jahr 2010 ausgeschüttet werden darf, sollte man eigentlich auch bereits börsennotierte Aktien bekommen. Aber 100pro ist es eben nicht.
Wenn mit der WA zuvorderst eine günstige Anteilsaufstockung des Großaktionäres über 50 % beabsichtigt sein sollte, wird man darüber wohl auch keine Klarheit bekommen.
Mit "anderer Gewinnberechtigung" ist gemeint, das die ausgegebenen Aktien evtl. nicht für das Jahr 2010 gewinnberechtigt (d.h. eigentlich genauergesagt dividendenberechtigt) sein könnten. Dann werden sie zur Unterscheidung unter einer extra ISIN/WKN geführt und wenn die nicht zum Börsenhandel angemeldet wird, kann man die Aktien jedenfalls über die Börse nicht verkaufen. Im Jahre 2011 wären sie dann wie die alten Aktien gewinnberechtigt und würden im Zweifel von der Gesellschaft mit den alten Aktien wieder zusammengeführt.
Also es ist m.E. nicht 100%ig sicher, das man im Februar 2010 über den Umweg der WA bezogenen Aktien dann auch zeitnah erhält. Kann auch ein paar Wochen dauern. Sollte aber eigentlich nicht.
Und da bei den Verlustvorträgen wohl wahrscheinlich ohnehin keine Dividende für das Jahr 2010 ausgeschüttet werden darf, sollte man eigentlich auch bereits börsennotierte Aktien bekommen. Aber 100pro ist es eben nicht.
Wenn mit der WA zuvorderst eine günstige Anteilsaufstockung des Großaktionäres über 50 % beabsichtigt sein sollte, wird man darüber wohl auch keine Klarheit bekommen.
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