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    *** Top wichtig zu Direktversicherungen *** - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.05.11 13:58:30 von
    neuester Beitrag 07.05.11 12:31:40 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.165.933
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      schrieb am 04.05.11 13:58:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dies ist ein hochbrisantes Thema, welches Tausende Direktversicherungen betrifft....

      :eek::eek:

      http://www.handelsblatt.com/finanzen/wenn-sich-die-krankenka…

      Krankenkassen haben zu Unrecht Beiträge von Direktversicherungen für die Rentenzeit erhoben. Der Bundesgerichtshof setzt der Praxis jetzt ein Ende. Wie Versicherte jetzt fünfstellige Summen sparen können.
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      schrieb am 04.05.11 14:00:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Beispielrechnung:


      Bei einer Kapitalabfindung von 60.000 Euro wird für zehn Jahre ein fiktives monatliches Einkommen von 500 Euro der Beitragsbemessung zugrunde gelegt (1/120 der Auszahlung). Bei einem Beitragssatz von 12,3 Prozent (IKK) sind dann zehn Jahre lang monatlich 61,50 Euro für die Krankenversicherung fällig, sofern die Beitragsbemessungsgrenze (43.200 Euro für 2008) nicht überschritten ist. Hinzu kommen noch 9,75 Euro Pflegeversicherungsbeitrag (1,95 Prozent Beitragssatz von monatlich 500 Euro) und 4,50 Euro Zusatzbeitrag (0,9 Prozent zusätzlicher Beitrag für Zahnersatz und Krankengeld); macht also insgesamt 75,75 Euro pro Monat. Bei zehn Jahren Laufzeit sind das 9.090 Euro an Beitragszahlungen.

      Keine Beiträge fallen an, wenn der umgelegte Anteil 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV nicht übersteigt – 2008 sind das 124,25 Euro. Für 2008 bleiben demnach Kapitalleistungen bis 14.910 Euro beitragsfrei, wenn der Versicherte keine weiteren Versorgungsbezüge erhält.
      2 Antworten
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      schrieb am 04.05.11 15:12:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.451.147 von Larry_1 am 04.05.11 14:00:25Dazu eine kurze Frage: Gilt das nur für PFLICHTversicherte oder generell für alle gesetzliche Versicherten (also auch freiwillig Versicherte)?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.05.11 15:32:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.451.613 von HansderMeiser am 04.05.11 15:12:51gilt vermutlich nicht für privatversicherte, (bin mir da aber nicht sicher)

      aber nochmal: dies betrifft nur Direkversicherungen

      Diese kann man frühestens ab dem 60.ten Lebensjahr kündigen.

      Erst nach der Auszahlung der Summe, muß man allen gesetzlichen Krankenkassen monatlich den Betrag X überweisen
      Avatar
      schrieb am 05.05.11 11:11:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn man sich schon Nachrichten aus der Online-Presse herauspickt, dann sollte man, bevor man wahllos irgendwelche Beispielrechnungen abkopiert, erstmal das Ganze lesen und zu verstehen versuchen: Bei der genannten Entscheidung geht es im Prinzip nur darum, daß Sozialabgaben bisher nicht nur auf den anfänglichen 'Arbeitseinkommensteil' bezahlt werden mussten, sondern zusätzlich auch auf solche Beiträge, die der Arbeitnehmer später gänzlich selbst aus bereits abgabenbelastetem Einkommen bezahlte, also beispielsweise wenn nach einem Arbeitgeberwechsel die Direktversicherungs-Beiträge vom Arbeitnehmer zwar weiter, aber incl. Arbeitgeberanteil komplett selbst bezahlt wurden, d.h. es wurden dann Sozialabgaben fällig auf Zahlungen, die gänzlich vom Versicherten stammten. Diese Ungerechtigkeit wurde insoweit korrigiert, daß Sozialabgaben nur noch noch auf den vom Arbeitgeber geförderten Umfang fällig werden. Also für die meisten Direktversicherten zunächst mal noch kein Grund zum Jubeln.
      1 Antwort

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      schrieb am 07.05.11 12:31:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.456.796 von selbstaendiger am 05.05.11 11:11:10sorry, für meinen Trugschluß.

      Diese Urteil bezieht sich in der Tat nur auf privat fortgesetzte Direktversicherungen.

      Trotzdem, ist es total ungerecht, das Direktversicherungen (Einzahlungsphase komplett ohne Arbeitgeberwechsel)Krankenversicherungspflichtig sind. (Gesetzesänderung vom 1.Januar 2004)

      Ich kann nur hoffen, das es hier auch mal eine rückwirkende Aufhebung geben wird.
      Die Anzahl der Betroffenen steigt nämlich von Monat zu Monat!!!!

      Ich bin selbst von dieser Sache betroffen und habe diesbezüglich bei meiner Krankenkasse Einspruch erhoben.


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