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    Steuern auf nicht erzielte Mieteinkünfte bei unentgeltlich überlassenen Wohneigentum innerhalb der F - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.12.11 19:43:38 von
    neuester Beitrag 12.12.11 22:41:04 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.170.975
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      Avatar
      schrieb am 11.12.11 19:43:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      folgende Situation: meine Schwester und ich haben ein Haus geerbt in dem sie alleine (mit Familie) lebt. Die komplette Renovierung wurde von ihr finanziert, das noch bestehende Darlehen von ihr übernommen, alle anfallenden Kosten werden ebenfalls von ihr bezahlt.

      Für die 50% die am Haus mir gehören, zahlt sie KEINE Miete.

      Kann nun das Finanzamt dennoch von mir Steuern auf die halbe ortsübliche Miete verlangen? Quasi Steuern auf fiktive Miteinnahmen?

      Ich kann nachweisen, dass keinerlei Gelder an mich fließen. Scheingeschäfte oder Geld das unter der Hand fließt kann also ausgeschlossen werden.

      Danke schon mal für Antworten.
      Avatar
      schrieb am 11.12.11 19:46:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      test
      Avatar
      schrieb am 11.12.11 21:08:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      test
      Avatar
      schrieb am 12.12.11 12:26:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      entgangene Mieteinnahmen sind keine Schenkungen. Schenken kannst du nur etwas, was dir gehört, die Mieten gehören dir aber (noch) nicht.

      Zur Sicherheit könntet ihr eine symbolische Minimiete vereinbaren, das Finanzamt kann nicht vorschreiben, wieviel Rabatt man geben darf.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 12.12.11 20:26:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Soll heißen wenn ich anstelle einer ortsüblichen Miete von -sagen wir mal- 1000€ nach Abzug der Kosten lediglich 1€ nehmen würde, dann wäre das Finanzamt zufrieden?
      Oder sagt das Finanzamt dann nicht, ortsüblich wären 1000€, also müßen sie auch 1000€ versteuern? Und wenn sie die nicht nehmen, dann haben sie Pech gehabt, Steuern wollen wir aber von ihnen trotzdem?

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      Avatar
      schrieb am 12.12.11 22:41:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      Soll heißen wenn ich anstelle einer ortsüblichen Miete von -sagen wir mal- 1000€ nach Abzug der Kosten lediglich 1€ nehmen würde, dann wäre das Finanzamt zufrieden?
      Was heißt schon "zufrieden", es muss einfach akzeptiert werden. Steuerlich wäre das Ganze wahrscheinlich sogar völlig unbedeutend (Liebhaberei).

      Wie gesagt, niemand kann dir vorschreiben, wieviel Rabatt du gibst. Sonst müssten die Kunden von Praktiker auch die "20% auf alles ..." als Schenkung versteuern.

      MfG Stefan


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