Leasing ohne Anzahlung – die neue Variante beim Auto - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.05.14 18:29:16 von
neuester Beitrag 30.05.14 13:26:12 von
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Leasing war bisher immer mit einer Anzahlung, den monatlichen Leasingraten und der möglichen Abschlusszahlung belegt. Inzwischen ist Leasing ohne Anzahlung gängige Praxis gerade im Pkw-Bereich geworden, auch privat.
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Ob Anzahlung oder keine ist in der Endsumme sowohl für den Anbieter als auch für den Leasingnehmer egal, - ist ein fast Null Summenspiel. Ohne Anzahlung sit die Gesamtzahlung leicht höher durch die Vorfinanzierung der Bank (Zinsen, sind allerdings eh niedrig)
Zahlt man nichts an, erhöht sich die monatliche Rate. Man kann auch 50 % anzahlen und hat dann nur noch 99 € Monatsrate.
Für Firmen hat alles einen steuerlichen Aspekt. Da Leasingraten in voller unbegrenzter Höhe sofort steuerlich abzugsfähig sind, kann man - wenn notwendig- sein betriebliches Ergebnis in die gewünschte Richtung "lenken".
Zahlt man nichts an, erhöht sich die monatliche Rate. Man kann auch 50 % anzahlen und hat dann nur noch 99 € Monatsrate.
Für Firmen hat alles einen steuerlichen Aspekt. Da Leasingraten in voller unbegrenzter Höhe sofort steuerlich abzugsfähig sind, kann man - wenn notwendig- sein betriebliches Ergebnis in die gewünschte Richtung "lenken".
Zitat von sausebraus2000: Für Firmen hat alles einen steuerlichen Aspekt. Da Leasingraten in voller unbegrenzter Höhe sofort steuerlich abzugsfähig sind, kann man - wenn notwendig- sein betriebliches Ergebnis in die gewünschte Richtung "lenken".
Bist Du da sicher oder sprichst Du nur von Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden ohne Bilanzierung?
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.071.950 von Taxadvisor am 29.05.14 23:59:15Ups, jetzt hat der "Meister" Korrektur gelesen.
Ich spreche selbstverständlich über Fälle ohne Bilanzierung. Also ist mein o. g. nur für Freiberufler und Kleingewerbetreibende und für einen Einzelkaufmann/Frau welcher/e die Schwellenwerte des § 241a HGB bzgl. Umsatzerlösen (500 T€) und Jahresüberschuss (50.000 €) in 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren (bzw. bei Neugründung) nicht überschreitet, gültig.
Beste Grüße
sausebraus2000
Ich spreche selbstverständlich über Fälle ohne Bilanzierung. Also ist mein o. g. nur für Freiberufler und Kleingewerbetreibende und für einen Einzelkaufmann/Frau welcher/e die Schwellenwerte des § 241a HGB bzgl. Umsatzerlösen (500 T€) und Jahresüberschuss (50.000 €) in 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren (bzw. bei Neugründung) nicht überschreitet, gültig.
Beste Grüße
sausebraus2000
Und wenn ein Freiberufler ein Auto kauft, was kann er dann absetzen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.070.436 von Nachrichten am 29.05.14 18:29:16Das ist aber absolut nichts Neues. Und immer daran denken: Bei der Vollkasko das Gap absichern lassen!
Gruß
Miri
Gruß
Miri
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.072.300 von timekiller am 30.05.14 07:49:20das findet man auch selbst
http://www.steuerberaten.de/tag/firmenwagen/
http://www.steuerberaten.de/tag/firmenwagen/
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.073.148 von sausebraus2000 am 30.05.14 10:15:34Danke! Ich habe leider nicht immer die Zeit, mir alles selbst rauszusuchen, daher traue ich mich manchmal ganz frech eine Frage zu stellen.
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