Arbeitgeber schickt mich von Steuerklasse 1 in die 1 und 6 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.02.15 22:34:10 von
neuester Beitrag 08.02.15 10:51:06 von
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Mein AG splittet mein Arbeitsverhältnis in 2 verschiedene Träger und erstellt zwei Lohnbescheinigungen. Bisher war ich in der 1, jetzt in der 1 und 6. Jeweils halbe-halbe. Obwohl die 6 ja ungünstiger ist, zahle ich jetzt weniger Steuer und Soli als vorher und bekomme mehr netto als vorher!? Mein AG weist aber darauf hin, dass es sein kann dass das FA am Jahresende Beträge zurückfordern könnte ?! Das verstehe ich nicht. Wieso zurückfordern? Kann mir das jemand erklären?
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.958.094 von jazzter am 02.02.15 22:34:10
LSt-Klasse VI hat zwar keine Freibeträge etc., die ersten EUR werden jedoch mit dem Eingangssteuersatz besteuert. Und der liegt regelmäßig unter dem Grenzsteuersatz:
Bsp.: Einkommen 100, die ersten 25 sind Freibetrag, die zweiten 25 werden mit 10%, die nächsten 25 mit 20% und die letzten 25 mit 50% versteuert. Macht 20 Steuern.
Aufteilung Klasse I: die ersten 25 sind Freibetrag, die zweiten 25 werden mit 10% besteuert, Klasse VI: die ersten 25 werden mit 10%, die zweiten 25 mit 20% besteuert. Macht 10 Steuern.
Bei der Jahreserklärung kommt aber bei beiden Alternativen die gleiche Steuer raus.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von jazzter: Mein AG splittet mein Arbeitsverhältnis in 2 verschiedene Träger und erstellt zwei Lohnbescheinigungen. Bisher war ich in der 1, jetzt in der 1 und 6. Jeweils halbe-halbe. Obwohl die 6 ja ungünstiger ist, zahle ich jetzt weniger Steuer und Soli als vorher und bekomme mehr netto als vorher!? Mein AG weist aber darauf hin, dass es sein kann dass das FA am Jahresende Beträge zurückfordern könnte ?! Das verstehe ich nicht. Wieso zurückfordern? Kann mir das jemand erklären?
LSt-Klasse VI hat zwar keine Freibeträge etc., die ersten EUR werden jedoch mit dem Eingangssteuersatz besteuert. Und der liegt regelmäßig unter dem Grenzsteuersatz:
Bsp.: Einkommen 100, die ersten 25 sind Freibetrag, die zweiten 25 werden mit 10%, die nächsten 25 mit 20% und die letzten 25 mit 50% versteuert. Macht 20 Steuern.
Aufteilung Klasse I: die ersten 25 sind Freibetrag, die zweiten 25 werden mit 10% besteuert, Klasse VI: die ersten 25 werden mit 10%, die zweiten 25 mit 20% besteuert. Macht 10 Steuern.
Bei der Jahreserklärung kommt aber bei beiden Alternativen die gleiche Steuer raus.
Gruß
Taxadvisor
Hallo,
>>>Mein AG weist aber darauf hin, dass es sein kann dass das FA am Jahresende Beträge zurückfordern könnte ?! Das verstehe ich nicht.
Du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben, das ist in deinem Fall Pflicht. Und dann wird es - grob - wieder so gerechnet, als hättest du nur einen Job.
Stefan
>>>Mein AG weist aber darauf hin, dass es sein kann dass das FA am Jahresende Beträge zurückfordern könnte ?! Das verstehe ich nicht.
Du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben, das ist in deinem Fall Pflicht. Und dann wird es - grob - wieder so gerechnet, als hättest du nur einen Job.
Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.963.302 von reckoner am 03.02.15 13:33:37Aha, danke.
Und kann das wirklich sein, dass ich aus dem Netto Steuern nachzahlen muss, wenn ich z.B. nicht genügend Werbungskosten gegenrechnen kann?
Mir ist nur vom Prinzip nicht klar, wieso man aus dem Netto etwas zurückgeben muss?
Und kann das wirklich sein, dass ich aus dem Netto Steuern nachzahlen muss, wenn ich z.B. nicht genügend Werbungskosten gegenrechnen kann?
Mir ist nur vom Prinzip nicht klar, wieso man aus dem Netto etwas zurückgeben muss?
Hallo jazzter,
es ist eigentlich ganz einfach: Steuern zahlst du in Abhängigkeit deines gesamten Jahreseinkommens, die Lohnsteuern sind dabei nur eine Art Vorauszahlung. Im einfachsten Fall (nur Lohneinkünfte auf Steuerklasse 1, nichts anderes) sind die Summen in etwa identisch, daher besteht dann auch keine Erklärungspflicht. Sobald aber bestimmte Besonderheiten vorliegen (etwa Einkünfte auf Steuerklasse 5 oder 6, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Lohnersatzleistungen etc. pp.) muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, und die Steuer wird dann neu berechnet.
Woher soll beispielsweise dein Arbeitgeber wissen, wie hoch dein gesamtes Einkommen ist? (danach berechnet sich nämlich der Steuersatz)
Und genau deshalb kann man nur einen Job auf Steuerklasse 1 haben.
In deinem speziellen Fall weiß er es zwar (er ist ja dein 1. und 2. Arbeitgeber und auch dein einziger), aber er darf trotzdem nicht anders abrechnen.
Stefan
es ist eigentlich ganz einfach: Steuern zahlst du in Abhängigkeit deines gesamten Jahreseinkommens, die Lohnsteuern sind dabei nur eine Art Vorauszahlung. Im einfachsten Fall (nur Lohneinkünfte auf Steuerklasse 1, nichts anderes) sind die Summen in etwa identisch, daher besteht dann auch keine Erklärungspflicht. Sobald aber bestimmte Besonderheiten vorliegen (etwa Einkünfte auf Steuerklasse 5 oder 6, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Lohnersatzleistungen etc. pp.) muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, und die Steuer wird dann neu berechnet.
Woher soll beispielsweise dein Arbeitgeber wissen, wie hoch dein gesamtes Einkommen ist? (danach berechnet sich nämlich der Steuersatz)
Und genau deshalb kann man nur einen Job auf Steuerklasse 1 haben.
In deinem speziellen Fall weiß er es zwar (er ist ja dein 1. und 2. Arbeitgeber und auch dein einziger), aber er darf trotzdem nicht anders abrechnen.
Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.981.722 von reckoner am 04.02.15 21:43:45OK, danke für die Erklärung. Dann sehe ich das höhere "Netto" mal als eine Art zinslosen Kredit an
Nur aus Neugierde.
Zahlst du Insgesamt weniger Sozialabgaben?
Metas
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