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    Singulus kapitalerhoehung. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.04.00 00:12:20 von
    neuester Beitrag 24.05.00 00:49:52 von
    Beiträge: 28
    ID: 123.756
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      schrieb am 25.04.00 00:12:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich habe von meiner bank die einladung zur hauptversammlung bekommen. darin stand nun auch was von der kapitalerhoehung:

      das grundkapital der geselschaft wird nach den vorschriften des aktiengesetzes ueber die kapitalerhoehung aus geselschaftsmitteln von EUR 18.101.448,00 um EUR 18.101.448,00 auf EUR 36.202.896,00 erhoeht durch Umwandlung eines Teilbetrags von EUR 18.101.448,00 (dies entspricht DM 35.403.355,04) der anderen Gewinnruecklangen von EUR 18.403.638,14 (dies entspricht DM 35.994.387,59) in grundkapital. die kapitalerhoehung wird durchgefuehrt durch ausgabe von 18.101.448 neuen auf den inhaber lautenden aktien im nennbetrag von je EURO 1,00 werden den aktionaeren der gesellschaft dergestalt gewaehrt, dass fuer je eine der bisherigen auf den inhaber lautenden aktien im nennbetrag von EURO 1,00 je aktie zugeteilt wird. diesen beschluss wird die bilanz der gesellschaft zum 31.12.1999 zugrunde gelegt. die neuen aktien nehmen am gewinn der geschaeftsjahres 2000 voll teil.

      heisst das nun das ich fuer jede meiner singulusaktien eine weitere bekommen ? so verstehe ich diese information, wenn ja muesste sich der kurs dann nicht wie bei einem split fast halbieren.

      kann mir also mal einer den grundsaetzlich unterschied von kapitalerhoehung und split an diesem beispiel singulus erklaeren.

      thx
      neoo
      Avatar
      schrieb am 25.04.00 00:40:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo neooo, ich kann dir leider nicht weiterhelfen, würd mich aber auch brennend interessieren, da ich mir ein engagement in diese aktie gut vorstellen kann. Hallo, hört uns jemand da draußen ?!

      p.s. wie macht man eigentlich diese smileys?
      Avatar
      schrieb am 25.04.00 01:23:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Berichtigungsaktien ( oder auch Gratisaktien ):
      Ohne Zuzahlung in einem bestimmten Verhältnis zu den alten Aktien an den Altaktionär ausgegebene neue Aktien. Sie stellen eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln dar, wobei sich der Kurs der Aktien entsprechend der vorgenommenen Kapitalerhöhung um einen Abschlag verringert und daher der Depotwert eines Anlegers vor und nach Abschluß der Transaktion im Prinzip rein rechnerisch derselbe bleibt. Allerdings profitiert der Anleger von dieser Berichtigung dann, wenn er auf die hinzugekommenen Aktien eine prozentual unveränderte Dividende erhält. In diesem Fall könnte es auch aufgrund der eintretenden Renditeverbesserung zu einer Höherbewertung der Aktien nach Ausgabe der Berichtigungsaktien kommen.

      Kurz gesagt :

      Für eine alte Aktie einen neue Aktie wobei dein Anteil am Unternehmen unverändert bleibt. Der Kurs halbiert sich entsprechend .
      Avatar
      schrieb am 25.04.00 11:27:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi.

      Erhöhung des Grundkapitals ist nicht dasselbe wie ein Aktiensplit.

      -Erhöhung des Grundkapitals-

      Bedeutung für den Anleger: Der Depotwert verdoppelt sich, da sich die Anzahl der Aktien verdoppelt.

      Bedeutung für den Markt: Die Anzahl handelbarer Aktien verdoppelt sich. Da dies jedoch Gratisaktien sind, verdoppelt sich das Angebot an Aktien. Dies heisst noch lange nicht, dass sich der Kurs dadurch zwangsläufig halbiert.

      Bedeutung für das Unternehmen: Durch das verdoppelte Grundkapital ist eine Finanzstruktur geschaffen, die für die langfristige Wachstumsfinanzierung dient. Das aufgepumpte Grundkapitalpolster zieht auch Kreditgeber magisch an. Der einbehaltene Gewinn kann zur Finanzierung der Unternehmung dienen.


      -Zum Prozedere-
      Zunächst wird der Gewinn des Vorjahres komplett in die Gewinnrücklagen gesteckt und per HV-Beschluss wird das Grundkapital um 100% erhöht. Das ist nichts anderes, als ein Passivtausch auf der Passivseite der Bilanz. Der ganze Gewinn bleibt also im Unternehmen.
      Statt der Gewinnausschüttung bekommt der Anleger Gratisaktien.


      -Kommentar-

      Jetzt überlegt doch mal logisch. Was würde ein Unternehmen machen, welches zwar eine Dividendenrendite von 100% (in Worten hundert) abwerfen könnte, jedoch noch dieses Geld für das weitere Wachstum braucht? Um die Anleger nicht zu verärgern, werden eben Gratisaktien ausgegeben. Und das "richtige" Geld bleibt im Unternehmen zum weiteren Wachstum.

      -Aktiensplit-

      Aktiensplit ist da was ganz anderes. Eine Aktie wird, wenn ihr so wollt, einfach durch zwei geteilt. Und somit verdoppelt sich die Anzahl der Aktien zwar, jedoch bleibt der Depotwert für alle gleich.
      Dies ist nichts weiter als optische Kosmetik am Aktienkurs. Wer kann sich schon leisten eine Aktie für 1000 euro zu kaufen? Viel besser ist es dann, zehn Aktien für je 100 euro am Markt zu haben. Somit koennten auch zehn Kleinanleger die Aktie kaufen.
      Beispielsweise würde eine Cisco-Aktie, hätte sie nicht mehrmals gesplittet, heute meines Wissens nach so um die 16000$ kosten.



      So das wärs. Aber trotzdem wunderts mich schon, dass Anleger nicht mal diese Grundkenntnisse mitbringen.

      Ciao

      blackrock
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 01:56:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Tut mir leid, blackrock2 ... Du irrst leider !
      Selbstverständlich halbiert sich der Kurs bei der geplanten Kapitalerhöhung. Und der Depotwert des Aktionärs ändert sich auch nicht !
      Er hat lediglich die doppelte Aktienanzahl im Depot, sein Vermögen bleibt jedoch gleich. Der Aktionärsvorteil ergibt sich nämlich aus der Dividendenberechtigung der neuen Aktien für das laufende Geschäftsjahr und der "Nichtverwässerung" des Gewinns/Aktie, wie das bei einer normalen KE der Fall wäre !
      Gruß,
      DM

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      Avatar
      schrieb am 26.04.00 02:33:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ DaakMaak: so isses !
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 07:39:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Zusammen,

      die Interpretationen hier sind schon süß !

      Zum Glück hat DaakMaak Klarheit geschaffen !
      Dazu kann auch ich nur sagen : So isses !

      Gruß Tom
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 12:35:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dank für die Klarheit, aber viel lieber wüßte ich nun endlich mal einen genauen Termin der Kapitalerhöhung! Kann mir da jemand helfen?
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 14:42:53
      !
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      Avatar
      schrieb am 26.04.00 19:41:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      >Tut mir leid, blackrock2 ... Du irrst leider !
      >Selbstverständlich halbiert sich der Kurs bei der geplanten >Kapitalerhöhung. Und der Depotwert des Aktionärs ändert sich auch >nicht !

      >Er hat lediglich die doppelte Aktienanzahl im Depot, sein Vermögen >bleibt jedoch gleich. Der Aktionärsvorteil ergibt sich nämlich aus >der Dividendenberechtigung der neuen Aktien für das laufende >Geschäftsjahr und der "Nichtverwässerung" des Gewinns/Aktie, wie das >bei einer normalen KE der Fall wäre !
      >Gruß,
      >DM

      @daakmaak

      tut mir leid, DU irrst. Wovon du sprichst, ist ein Aktiensplit.
      Wovon Singulus redet, ist eine Kapitalerhöhung. Und das mit Gratisaktien. Hast du nicht die Einladung zur HV bekommen? Ich werde hingehen, vielleicht trifft man sich ja dort..

      Zurück zum Thema:
      Erklärt mir mal, wieso sich denn der Kurs halbieren soll?
      Der Kurs wird einzig und alleine vom Markt bestimmt. Er koennte auch in diesem Moment auf 1 euro fallen, falls es jemanden geben sollte, der diese Aktie zu dem Kurs anbietet.


      Ein Aktiensplit ändert doch nichts am Kurs-Gewinn-Verhältnis..
      Ausserdem wurde dieses Thema schon vorher dikutiert: Siehe diesen Beitrag von Armageddon, dem ich nur 100% zustimmen kann:

      >singulus wird im sommer das eigenkapital aus gesellschaftsmitteln im >verhältnis 1:1 erhöhen!!!!!
      >das heißt, jeder aktionär bekommt für seine aktie eine gratisaktie!
      >ohne zuzahlung.diese aktion hat nichts mit einem aktiensplitt zu >tun, wie viele fälschlicherweise denken, sondern in diesem fall >werden rückstellungen steuergünstig aufgelöst!!!!
      >statt das geld in form einer dividende zu verschenken, wird >eigenkapital in form vermehrter aktien geschaffen, welches zum >aufkauf anderer firmen genutzt wird!
      >genial!
      >und ein sahnestück für jeden aktionär!!
      >die meisten wissen aber garnicht, wie geil diese nachricht ist und >deshalb habe ich einen weiteren thraed zu singulus eröffnet.
      >nicht für ungut!
      >gru armageddon
      Ich kenn mich mit dem Verweisen auf Threads nicht so aus, deswegen habe ich diesen Beitrag hier reinkopiert. Die Überschrift lautet: "Singulus Gratisaktien 1:1!!!!!!!!"....

      Hinzu kommt noch als Sahnestückchen, dass diese Aktien auch noch voll dividendenberechtigt sind... Juhuuuu!



      Weiter will ich dieses Thema nicht kommentieren, sonst wird mir das zu "albern"...
      Jeder soll sich selbst schlau machen. Aber so Antworten hätte ich ehrlich gesagt nicht erwartet, nach dem Motto: Endlich mal jemand, der das klarstellt...

      Und meine Singulus bekommt eh keiner vor der Sperrfrist.. :-))
      Danach sehen wir ja eh, wer Recht hatte..




      Gruesse

      blackrock :-)


      P.S.: Wie macht ihr das mit den Smileys???
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 20:04:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      blackrock2,

      du bist lustig. Und das obwohl Du falsch liegst. Nur weiter so. Dann wird´s hier nicht langweilig.

      Inhaltsverzeichnis meines Schoenfelders zum Stichwort *Aktiensplit*:
      Nichts!
      Ja, wer haette das gedacht? Hm, was dann wohl ein im Volksmund Aktiensplit genannter Vorgang gesellschaftsrechtlich ist? Moeglichwerweise vielleicht auch eine Kapitalerhoehung aus Gesellschaftsmitteln?

      Besonders gut gefallen hat mir:
      :wird >eigenkapital in form vermehrter aktien geschaffen,
      :welches zum >aufkauf anderer firmen genutzt wird!
      :>genial!
      :>und ein sahnestück für jeden aktionär!!

      Abschliessend waere es schoen zu sehen, wenn so mancher hier mal auch eigene Fehler zugestehen koennte.

      mfg
      Herr Schmidt

      P.S.: Vorsicht, Ironie!
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 20:18:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      hi,
      untenstehende pressemeldung entstammt singulus hoechstpersoenlich.
      -------------------------
      SINGULUS TECHNOLOGIES AG
      schlägt der HV im Mai einen Aktien-Splitt im Verhältnis 1 : 1 vor

      Vorstand und Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG
      werden der Hauptversammlung am 08. Mai vorschlagen, den Bilanzgewinn
      in voller Höhe den Gewinnrücklagen zuzuführen. Die dadurch gebildeten
      Rücklagen sollen zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus
      Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 1:1 Verwendung finden.

      Für jede bisherige Aktie im Nennbetrag von Euro 1,00 wird dem Inhaber
      zusätzlich eine neue Aktie im Nennbetrag von 1,00 Euro zugeteilt. Die
      neuen Aktien nehmen am Gewinn des Geschäftsjahres 2000 voll teil.

      In Anbetracht der hohen Erwartungen der Gesellschaft an die künftige
      Geschäftsentwicklung bleiben damit langfristig Mittel für das weitere
      Wachstum im Unternehmen gebunden. Mit dem beabsichtigten Aktien-Splitt
      soll die bereits hohe Liquidität des Wertpapiers zusätzlich gesteigert werden.


      Pi120d.doc-12.04.2000
      --------------

      ich interpretiere dies so, dass singulus statt einer dividende seinen aktionaeren aktien ausgibt. das geld bleibt somit im unternehmen. da es sich um einen splitt 1:1 handelt, wird sich der kurs der aktie nicht veraendern (wie denn auch??? halbieren wuerde er sich z.b.bei einem 1:2 splitt..).
      fazit: freuen wir uns ueber eine verdoppelung unseren aktienbestandes UND depotwertes

      gruss
      ronny
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 20:27:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      @schmitt

      Ich bin gerne bereit, meine Fehler zuzugeben.

      Wer hat denn nun recht? Über unironische Antwort würde ich mich freuen.
      Obwohl ich mir sicher bin, dass ich richtig liege, würde es mich freuen, dieses thema weiter gaaaaaanz lustig weiterzudiskutieren...

      So eine Kapitalerhöhung ist Musik in den Ohren derer, die was davon verstehen. Das einzige, wodurch der Kurs einen Abschlag erleben könnte, wäre durch einen zwischengeschaltenen Bezugsrechtshandel.
      Oder durch die dann verdoppelte Anzahl von Aktien auf dem Markt. Letzteres muss aber nicht passieren.

      Ich bin kein Träumer, nur wundert es mich, wieviel Unwissenheit hier herrscht. Offensichtlich können sich die "Profis" unter uns so etwas gar nicht vorstellen. Für jede Aktie eine Aktie gratis. Natürlich ist das bei all den Luftschlössern und spekulativen Blasen ein kleines "Wunder" am NM.

      Das hätte ich nun wirklich nicht geglaubt.

      :-)

      blackrock
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 20:31:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ronny

      danke!

      Es sind doch nicht alle sind so unwissend hier! Tut mir leid, ich will zwar keinen verumglimpfen, aber das ist nun mal die wahrheit...

      blackrock
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 21:08:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      ok, leute, was stimmt nun?

      Wir koennen doch nicht alle richtig oder falsch liegen?

      Klärt mich doch mal auf..
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 21:38:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      ok, ok,.. ich hatte unrecht und ihr hattet recht..
      gebe meinen fehler zu...
      Der Kurszusatz exBA machts...

      Stimmts? Oder nicht?


      tschuess und gute nacht

      :-)



      blackrock
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 21:58:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      will mich hier auch noch einmal einmischen :

      habe doch oben eine exakte definition der berichtigungsaktien ( gratisaktien ) gegeben . die aktien werden am tag der KE exBA gehandelt und der Kurs wird sich entsprechend halbieren und ihr habt die doppelte anzahl aktien im depot.

      sorry aber alles andere ist unfug

      olli
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 22:07:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich finde eure diskussion hier echt witzig- v.a. Blackrock2, der ja scheinbar immer noch davon überzeugt ist, das Singulus 18Mio € verschenkt!!!
      Wenn sie das wirklich machen würden würde ich sofort verkaufen, denn so blöd sollte niemand sein, den ich mein Gekd anvertraue!!

      Ich hoffe hiermit hat die Diskussion ein Ende.

      BULLE
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 23:15:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Bulle Mario trifft den Nagel auf den Kopf :)
      Und an die selbsternannten Spezialisten: Falls Ihr das nicht glaubt, ruft Dr. Bischoff, den Finanzvorstand von Singulus an ... der erzählt Euch das gleiche ! ! Oder wollt Ihr diesem Menschen ebenfalls die Kompetenz absprechen ???
      Ich hoffe nun ist Ruhe und es wird nicht mehr so ein Mist verbreitet !
      Avatar
      schrieb am 26.04.00 23:58:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hi Leute..

      es war keine absichtliche Verbreitung von Unfug. Ich gebe zu, ich habe mich geirrt.

      Logisch. Wie soll denn ein Split sonst stattfinden?? Man kann ja nicht den Nennwert einer Aktie halbieren...

      Ich nehme alles zurück.

      Aber das Singulus 18Mio € zu verschencken hat, das habe ich doch nicht behauptet oder? Das Geld bleibt doch im Unternehmen und wird in Form von Anteilsscheinen an die Aktionäre gegeben.

      Ich hab halt nicht gewusst, dass es noch den Zusatz exBA geben MUSS..

      Adios, und sorry für den Tumult.

      Lektion fürs nächste mal: Erst genau wissen, dann posten..

      Oder garnichts sagen...

      Ciao

      blackrock
      Avatar
      schrieb am 27.04.00 00:27:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      macht ja nix *fg*

      aber schon er normale menschenverstand sollte einem sagen , dass die o.g. aussage von ronny nicht zutreffen kann ::

      """ ich interpretiere dies so, dass singulus statt einer dividende seinen aktionaeren aktien ausgibt. das geld bleibt somit im unternehmen. da es sich um einen splitt 1:1 handelt, wird sich der kurs der aktie nicht veraendern (wie denn auch??? halbieren wuerde er sich z.b.bei einem 1:2 splitt..).
      fazit: freuen wir uns ueber eine verdoppelung unseren aktienbestandes UND depotwertes

      gruss
      ronny """

      wenn es so wie ronny sagt wäre, hätte ich mit sofortiger wirkung sämtliches verfügbares kaptital + kredite + kapital dritter in SNG gesteckt und mich im juni über die verdopplung meines depotwertes gefraut *lol*

      schade das börse nicht so einfach ist

      olli
      Avatar
      schrieb am 27.04.00 01:49:08
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hi zusammen, hi blackrock,

      Einsicht finde ich gut. Und da insgesamt scheinbar Aufklaerungsbedarf besteht, versuche ich mal schnelle in paar Worte zum dahinter stehenden Gesellschaftsrecht zu verlieren:

      Eine AG hat ein Grundkapital (mind. 50T€). Dieses ist aufgeteilt in kleinere Einheiten. Frueher (vor dem KonTraG) musste diese kleinste Einheit midestens eine Aktie mit einem Nennwert von 5,-DM sein. Heute sind auch kleinere Nennbetraege von mindestenss 1 € moeglich.
      Dies ist aber nur die eine Seite: Seit dem KonTraG sind nun auch in Deutschland Stueckaktien zugelassen. Diese haben keinen Nennbetrag. Vielmehr bedeuten sie eine Beteiligung in Höhe des zugrundeliegenden verhaeltnisses am grundkapital der AG. Stueckaktien sind aber immer noch selten.

      zurueck zu SNG: SNG hat letztes Jahr von 5,-DM Aktien auf 1 € Nennbetragsaktien umgestellt (wie viele andere Gesellschaften auch). Dies kann jedoch nicht einfach so geschehen, denn weiterhin muss eine Aktie mind. 1€ Grundkapital repräsentieren. Dazu wurde eine Kapitalerhoehung aus Gesellschaftsmitteln durchgeführt.
      Das bedeutet, dass aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft ein Betrag abgezweigt wird und dem Grundkapital zugeführt wird. Es muss also nicht der Kapitalmarkt bemueht werden.

      Ganz aehnliches passiert nun: SNG plant eine KE aus Gesellschaftsmitteln im Verhaeltnis 1:1. Es soll also das Grundkapital verdoppelt werden. Dieses Kapital stammt aus der Rücklage. Damit aber weiterhin 1 Aktie zu 1€ auch 1 Aktie zu 1€ ist, entstehen neue Aktien mit einem Nennbetrag von 1€. Deren Anzahl entspricht genau der aktuellen Aktienzahl.

      Und da grundsaetzlich durch eine KE niemand benachteiligt werden darf, stehen die Aktien den alten Aktionaeren im Verhaeltnis ihrer Beteiligungshoehe zu: Also 1 neue Aktie für 1 alte Aktie.

      Und die Auswirkungen auf den Kapitalmarkt? Der Kurs halbiert sich, die Aktienanzahl verdoppelt sich. Denn die AG ist ja bloss durch eine Aenderung der Kapitalstruktur nicht wertvoller geworden.
      Der Aktionaer hat dafuer schon erwaehnten Vorteil der Dividendenberechtigung, der sich in der Praxis aber wohl aeusserst selten auswirkt. Nicht zu vergessen, dass der Kurs "optisch billiger wirkt".

      Abschliessend: Man darf eine KE aus Gesellschaftsmitteln nicht mit einer Erhöhung des genehmigten Kapitals verwechseln. Aus diesem werden in der Regel KE gegen Sacheinlagen durchgeführt, also fremde Unternehmen eingebracht, dafuer neue Aktien ausgegeben.
      Uebrigens sind die Regeln fuer diesen Vorgang in den USA und den Niederlanden viel flexibler als in D, weswegen in den USA fast alle Uebernahmen so durchgefuehrt werden.
      Dies ist auch der Grund, warum bei der Fusion von Teleplan und D.Logistics Teleplan die aufnehmende Gesellschaft ist und trotzdem 53% bei D.Logistics liegen.

      Ich hoffe, ich habe es einigermassen verstaendlich erklaert. Wen´s interessiert, der sollte mal einen Blick ins AktG werfen. das meiste erschliesst sich einem schon beim blossen Studium der Vorschriften.

      mfg
      Herr Schmidt
      Avatar
      schrieb am 27.04.00 21:20:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      ...auch ich bin beschaemt ueber meine IMKOMPETENZ in dieser frage. entschuldige mich hierfuer ausdruecklich. bin aber sehr erfreut, dass wir -trotz der schieflage- darueber diskutiert haben. und das einigermassen sachlich. wenn wir alle immer alles genau wuessten, waere es ja auch etwas langweilig. man sieht mal wieder, dass sich dieses forum doch sehr gut zum knowledge sharing eignet.

      danke fuer die aufklaerung

      gruss
      ronny
      Avatar
      schrieb am 28.04.00 07:49:23
      Beitrag Nr. 24 ()
      Also ich habe zwei Werte (zb. Nokia) bei denen
      wurde natürlich auch der Kurs geteilt.
      Nur leider ist dieser im Anschluß zuerst mal kräftig gefallen,
      warum tritt dieser Umstand jedesmal auf???????
      Ich hoffe das gleiche passiert nicht schonwieder.
      IMMOS
      Avatar
      schrieb am 28.04.00 09:23:32
      Beitrag Nr. 25 ()
      Moin alle zusammen,

      also um das nun mal auf den Punkt zu bringen:
      man hat z.B. 100 Aktien im Depot
      nach dem 1:1-Split hat man 200 Aktien im Depot, der Kurs halbiert sich.
      Der Vorteil liegt darin, daß man aber auf 200 Aktien volle Dividende gezahlt bekommt, statt nur auf 100.

      Ist das so nun richtig ?

      mfg
      LKK
      Avatar
      schrieb am 28.04.00 09:33:53
      Beitrag Nr. 26 ()
      Aber auch die Dividende- falls es eine gibt- halbiert sich pro Aktie!!

      Der Split bringt keinen geldwerten Vorteil!!!

      BULLE
      Avatar
      schrieb am 23.05.00 21:09:12
      Beitrag Nr. 27 ()
      Singulus ist kein Tagestip, sondern eine Langfristinvestition:

      Alles zu DVD und singulus unter:

      http://home.t-online.de/home/Rigobert_M.Haupert/atgesamt.htm
      Avatar
      schrieb am 24.05.00 00:49:52
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo Leute,

      ich denke nun, dass allen hier genau klar ist, was genau passiert bzgl. der Kapitalerhöhung bei Singulus. Dies brauchen wir nicht mehr zu erläutern.

      Unsere zu klärende Frage ist nun die, ob das Prozedere der Kapitalerhöhung durch Gesellschaftsmitteln vor der KE der Grund für den zu starken Kursverfall der Aktie seit einigen Tagen ist. Anderst gesagt: Hat die KE durch Gesellschaftsmitteln einen Einfluss auf den Aktienkurs von Singulus VOR der Kapitalerhöhung?

      Hat jemand eine Idee/Antwort dazu?

      Ich selbst bin bis jetzt nicht zur Lösung gekommen, denn ich habe keine Idee, welchen negativen Einfluss die KE aus Gesellschaftsmitteln mit sich führen sollte:

      - KGV der Aktie bleibt unverändert
      - Eigenkapitalsumme bleibt unverändert
      - Eigenkapitalrendite bleibt unverändert
      - Wert der Unternehmung bleibt unverändert
      - und und und

      Kann es sein, dass der negative Kursverlauf nicht auf die KE zurückzuführen ist, sondern durch grössere Verkäufe eines Fonds und wir nur denken, die KE sei Schuld an dem neg. Kursverlauf?
      Das negative Börsenumfeld sehe ich nicht als Begründung für den negativen Kursverlauf, denn dafür fällt die Aktie - gesehen zum Gesamtmarkt - zu stark.

      In einem anderem Singulus-Thread habe ich mal gelesen, dass eine schweizerische Konkurenzgesellschaft (sie soll glaube ich "4M" heissen) Auftragsrückgänge bei CD-R-Produkten hat. Vielleicht schliesst die Anlegerschaft deshalb auf die Gesamtbranche und denken, Singulus und Steag werden auch durch die zurückgehenden Auftragseingänge negativ betroffen. Dies würde den neg. Kursverlauf von Singulus zuerst mal begründen, da ja auch der Mitbewerber Steag stark mit fällt;beide wären (Betonung liegt auf "wären) ja davon betroffen, könnte man denken.
      Falls aber dies der Grund sein sollte, wieso die Aktie fällt, dann können sich Singulus-Aktionäre doppelt zurücklehnen, denn: Soviel ich weiss, hat Singulus schon so viele Aufträge, wie sie das Jahr 1999 hatten. Weiterhin, wenn man wirklich mal davon ausgeht, dass die CD-R Problematik der Firma "4M" keine unternehmensspezifische sondern eine branchenspezifische Problematik ist, trifft dies doch eher Steag, weniger Singulus. Denn Singulus ist doch Marktführer bei DVD, also der Zukunft, Steag bei CD-R.

      Um eine rege konstruktive Beteiligung würde ich mich freuen!

      Gruss Giuli


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