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    Geld Forderungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.10.19 13:27:29 von
    neuester Beitrag 31.10.19 20:08:35 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.314.517
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      Avatar
      schrieb am 31.10.19 13:27:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      An meine Mutter schulde ich Geld. Daher hat sie mich gepfändet. Sie ist 90 Jahre Alt. Der Drittschuldner ist mein Arbeitgeber. Jetzt hat meine Mutter ihre Forderung an mich an meine Tochter abgetreten. Die Zahlung erfolgt aber erst, wenn meine Mutter verstorben ist. Dem Drittschuldner ist dies bereits mitgeteilt.

      Meine Frage: Muss der Drittschuldner den gepfändeten Betrag an meine Tochter weiter zahlen? Meine Mutter hat nur eine Erbin, meine Schwester, die hat aber auf das Erbe schon verzichtet.

      Vielen Dank für die Antworten!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.10.19 14:13:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.807.948 von Alex66 am 31.10.19 13:27:29Hallo,

      also verstehe ich das richtig, Deine Mutter hat einen vollstreckbaren Titel gegen Dich erwirkt?

      Dann müsste der Titel bei Abtretung auf Deine Tochter umgeschrieben worden sein und der Pfändungsbetrag ab dann auch an Deine Tochter gezahlt werden - unabhängig davon, ob die Mutter noch lebt oder nicht.

      Deine Tochter wurde ja mit der Umschreibung zum Gläubiger.

      So zumindest mein bescheidenes Wissen.
      Avatar
      schrieb am 31.10.19 15:17:32
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: private Daten gehören nicht in den Thread, Posting ggf neu einstellen
      Avatar
      schrieb am 31.10.19 18:48:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Konstellationen gibts.........:rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.10.19 19:19:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      @alex66
      Irgendwie geht es ganz schön durcheinander. Und immer mit Notar und Gericht. Wenn deine Schwester schon auf das Erbe verzichtet hat, bist du (nicht deine Schwester) die einzige Erbin. Damit du auch nach dem Tod deiner Mutter weiterhin zahlen sollst, wurde deine Schwester (nicht deine Tochter) neue Gläubigerin.

      Anscheinend zahlt dein Arbeitgeber schon seit 2015 den gepfändeten Betrag an deine Schwester. Und das wird so bleiben – egal ob deine Mutter stirbt.

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      Avatar
      schrieb am 31.10.19 20:08:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.810.804 von Datteljongleur am 31.10.19 18:48:49
      Zitat von Datteljongleur: Konstellationen gibts.........:rolleyes:



      dann fahr mal in den Odenwald, dort gibts Dörfer, da ist die Schwester auch gleichzeitig die Mutter,

      Tante und Cousine in einer Person.

      Ein Albtraum für den Nachlassverwalter 🤣


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