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    Verlustrechnung 2021 - Ausweg gewerblicher Trader? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.02.20 18:19:02 von
    neuester Beitrag 29.02.20 18:26:24 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.321.031
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      Avatar
      schrieb am 28.02.20 18:19:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Ab Januar 2021 gilt ja die neue Verlustrechnung für Termingeschäfte (https://boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/verlustverrech…

      Ich selber bin nur ein kleiner Daytrader und handel mit CFDs und Forex.

      Gewerbliche Trader sind davon jedoch nicht betroffen. Welche Rechtsform sollte mein Gewerbe dafür haben? Muss es eine GmbH sein oder reicht auch erst einmal eine UG?

      MfG
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.02.20 18:27:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.828.927 von DrLollinger am 28.02.20 18:19:02
      Avatar
      schrieb am 28.02.20 23:22:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sind das nicht Gauner, diese Prop Trading "Anbieter" im Video?

      Zur GmbH wirft das wohl eher Fragen auf.

      War nicht sowieso unklar, ob nicht für GmbHs die neuen Regeln zur Verlustverrechnung bei Derivaten und Totalverlusten auch gelten?

      Wertpapiere im Anlagevermögen geht bei Trading nicht, wie im Video erwähnt. Und als Finanzdientleiter, welche Regeln gelten dann genau? Und für Vermögensverwaltung sind die Dividenden inzwischen steuerlich doppelt belastet. Gewerbesteuer ist wohl auch ein Thema? Pauschalsteuer auf 5% der Veräußerungsgewinne ist zwar minimal, aber am Ende muss man ja auch Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne der GmbH noch mit den normalen Steuersätzen (60% des pers. Steuersatzes oder Abgeltungssteuer) versteuern.

      Frage der Sozialversicherung bleibt außerdem. Hat man kein Anstellungsverhältnis ist alles krankenversicherungspflichtig. Wobei das ja sonst auch so ist, bei der GmbH kann man nur den Zufluss der Erträge gut steuern, indem man den Zeitpunkt von Gewinnausschüttungen selbst festlegt.

      GmbH Steuererklärung kann man schon bewältigen, aber bei vielen Transaktionen ist das vielleicht auch ein großer Aufwand. Bei Privatanlegern verbucht die Bank und sendet am Jahresende die Steuerbescheinigung. Bei der GmbH muss man wohl komplzierter die Anschaffungskosten jeweils fortführen und zum Bilanzstichtag die Bilanzpositionen bewerten.

      Vom Volumen wäre es ja vielleicht nicht abhängig, die begrenzte Verlustverrechnung kann sich ja sehr heftig auswirken. Könnte man das vermeiden, wäre das vielleicht doch überlegenswert. Läuft ja faktisch auf ein Verbot des Derivatehandels hinaus, die Steuerregeln.

      Der DAX hat in einer Woche 15% verloren. Wenn man künftig mit Derivaten handeln will und die Verluste nicht mehr vollständig im gleichen Jahr gegengerechnet werden können, ruiniert man sich im Handumdrehen. Kann ja im Jahresverlauf immer vorkommen, so eine Situation mit kleinen Gewinnrealisierungen und einem großen Minus hinterher.
      Avatar
      schrieb am 29.02.20 16:15:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Traden ist ja auch nicht investieren. Traden ist Glück und Lotto. Die Lösung wäre ein tatsächliches investieren
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.02.20 16:30:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.836.964 von Freedom2040 am 29.02.20 16:15:58
      Zitat von Freedom2040: Traden ist ja auch nicht investieren. Traden ist Glück und Lotto. Die Lösung wäre ein tatsächliches investieren


      Sind ja nicht nur "Trader" gemeint im EStG sondern auch Investoren sicher ihre Depots ab oder haben Ihre Strategien mit Finanzinstrumenten die dem Begriff Termingeschäft unterliegen

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      Avatar
      schrieb am 29.02.20 18:26:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die ganzen Hebelprodukte werden auch für Investitionen genutzt. Im Endeffekt ist das Kreditaufnahme. Und im Fall der Kaufoptionen eine mehr oder weniger hohe Versicherungsprämie für Fehlinvestitionen, die je nach Basispreis das Risiko auf den Kapitaleinsatz beschränkt, als Gegenleistung für das zu zahlende Aufgeld.

      Indem man diese Produkte durch Steuerregeln für Privatanleger praktisch verbietet, schließt man diese vom Wirtschaftsleben aus. Die Risiken, die mit jeder Investition verbunden sind, werden dann auf weniger Schultern verteilt und viele Investitionen werden dann auch einfach unterlassen. Der Staat gibt dann vor, welche Investotonen gemacht werden, nicht mehr der Bürger und der Markt.

      Wer soll denn in einem Markt, wie wir ihn diese Woche sahen, Risiken eingehen, wenn die Möglichkeit entfällt, diese auf das für den einzelnen tragbare Ausmaß zu begrenzen und eine steuerliche Berücksichtigung von Fehlinvestitionen nicht mehr erfolgt? Das gilt dieses Jahr bereits für Aktien und Anleihen bei Totalverlust, für Derivate erst ab nächstem Jahr.


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