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    Nichtveranlagungsbescheinigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.08.21 17:39:39 von
    neuester Beitrag 26.08.21 16:13:37 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.351.820
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      Avatar
      schrieb am 25.08.21 17:39:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Community,

      folgendes Anliegen:

      Ich habe eine Nichtveranlagungsbescheinigung hinterlegt. Nun habe ich den Grundfreibetrag allerdings überschritten, da mein Einkommen höher ist als erwartet.
      Meine Fragen wären nun:

      1) Wenn der Grundfreibetrag überschritten wird, muss ich dann auf meine gesamten Einkünfte Steuern zahlen, oder nur auf den Betrag, der über den Grundfreibetrag hinausgeht?
      2) Kann ich meine Einkünfte mit Verlusten aus dem Depot verrechnen?
      3) Kann ich die Nichtveranlagungsbescheinigung zurückziehen und stattdessen den Sparerfreibetrag von 801 Euro in Anspruch nehmen?


      Danke für Eure Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 21:49:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      zu 1) Ja, der Grundfreibetrag wird nicht versteuert. Das Existenzminimum (Grundfreibetrag) bleibt immer unversteuert. Das Gegenteil ist Freigrenze, da wird dann ab einem Cent zu viel alles versteuert.
      zu 2) Normalerweise nicht. Verlustverrechnung ist sehr eingeschränkt. Verluste aus Depots lassen sich nicht mit anderen "nicht aus Depots" stammenden Einkünften verrechnen.
      zu 3) Ja, unbedingt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 22:16:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nik97,
      es gibt keine feste Grenze für eine NVB. Die Depotbank führt bei Vorliegen einer NVB keine Steuern ab – egal wie hoch die Kapitaleinkünfte sind. Allerdings meldet die Bank einem speziellen FA deine Kapitaleinkünfte – auch deine Kapitalverluste. Verluste werden nicht in einen Verlusttopf eingestellt.

      „Wenn der Grundfreibetrag überschritten wird, muss ich dann auf meine gesamten Einkünfte Steuern zahlen, oder nur auf den Betrag, der über den Grundfreibetrag hinausgeht?“
      Nein, der Grundfreibetrag ist schon mal steuerfrei. Zusätzlich kannst du auf jeden Fall Krankenkasse, Verlustgeschäfte und Sparerpauschbetrag von deinen Einkünften abziehen. Frühestens bei Einkünften über € 12.000,- insgesamt würde ich über eine Steuererklärung nachdenken. Damit liegst du bestimmt unter einem zu verst Eink von € 9744,- in 2021.

      Ich würde während des Jahres die NVB nicht zurückziehen. Wer weiß, welche Verluste du noch fabrizierst. Am Ende des Jahres hast du einen Überblick über dein wahrscheinlich zu versteuerndes Einkommen. Dann kannst du die NVB eventuell zurückziehen und eine Steuererklärung für 2021 abgeben. Ins Gefängnis kommst du wegen zu langem Ausnutzen der NVB bestimmt nicht.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 23:01:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.151.025 von alzwo am 25.08.21 22:16:51Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

      Also konkret wäre es so, dass ich ca. 9000 Euro Einkommen erziele in diesem Jahr und ca. 1500 Euro aus Kapitalerträgen. D.h. ich liege ja etwas über der Grenze von 9744 Euro. Jetzt verstehe ich nicht ganz, ob dann mein Einkommen aus Arbeit versteuert wird oder meine Kapitalerträge. Wo wird diese Steuer dann eigentlich abgezogen? Bei meine Wertpapierdepot oder von meinem normalen Konto?
      Zu den Kapitalerträgen: Kann ich diese denn mindern, wenn ich Aktien noch in diesem Jahr mit Verlust verkaufe? der beeinflusst das, die in diesem Jahr erzielte Gewinne nicht?
      Erlischt durch das Überschreiten der Grenze meine NVA eigentlich für die nächsten Jahre oder bleibt diese bestehen?

      Vielen Dank schon mal für die Mühe!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 23:05:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.150.797 von Baldur74 am 25.08.21 21:49:49Vielen Dank für die Antwort.

      D.h. es wird nur der über den Grundfreibetrag hinausgehende Betrag versteuert? Aber ist dass dann mein Einkommen aus Arbeit, das versteuert wird oder werden meine Kapitalerträge versteuert. Weil beides zusammen überschreitet ja die Grenze von 9744 Euro aber jeweils für sich genommen bleibt es darunter.

      Wird der Sparerpauschbetrag von 801 Euro eigentlich noch auf die 9744 Euro automatisch drauf gerechnet?

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      Avatar
      schrieb am 25.08.21 23:15:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.151.256 von Nik97 am 25.08.21 23:01:05Beim Arbeitseinkommen wird Lohnsteuer abgezogen.
      Bei den Kapitalerträgen wird die Steuer direkt von der Bank einbehalten sobald der Freibetrag überschritten ist. Von 100 EUR Dividende kommen dann nur etwas über 70 auf dem Konto an.
      Verluste aus Aktien können nicht mit Dividendengewinnen verrechnet werden. Verluste aus ETF in der Regel schon.
      Eine NVA gilt normalerweise 3 Jahre und sagt einfach nur der Bank, dass sie keine Steuern einbehalten muss, weil man sowieso unter dem Freibetrag bleibt. Zum Beispiel wenn man nur Kapitaleinkünfte hat oder eine winzige Rente und klar ist dass man selbst mit Kapitaleinkünften und dem Freibetrag bleibt. Für Menschen mit Arbeitseinkommen ist das eigentlich nicht gedacht. Finanzämter können echt unentspannt reagieren, wenn man das einfach so laufen lässt und die NV nicht zurückzieht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 23:27:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.151.340 von Baldur74 am 25.08.21 23:15:32Und wie würde das ablaufen, wenn ich die NVA jetzt zurückziehe? Geht dass denn überhaupt rückwirkend für die Monate Januar bis August diesen Jahres?
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 00:48:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nik97,
      du hast doch die NVB bei deinem FA beantragt. Dort hast du Arbeitseinkommen und voraussichtliche Kapitalerträge angegeben. Du hast die NVB für 3 Jahre erhalten. Du brauchst keine Steuererklärung abgeben. Deine Depotbank führt keine Steuern ab. Alles prima. Warum willst du jetzt unbedingt Steuern zahlen?

      Wenn du die NVB zurückziehst, führt die Bank auf Dividenden und Aktiengewinne sofort 25% Steuer plus Soli ab. Das kannst du über eine Steuererklärung zurückholen. Wozu aber dieser Aufwand? Im Gegenteil. Bei € 9.000,- Jahreseinkommen führt der Arbeitgeber wohl einen kleinen Betrag an Steuern ab. Die kannst du dir auch zurückholen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 09:19:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ja genau richtig.
      Ich habe nur keine Lust Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen.
      Wird denn auf den 9700 Freibetrag der Sparerpauschbetrag von 801 Euro noch draufgerechnet? Also dass es dann insgesamt 10500 Euro sind? Dann hätte ich kein Problem.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 09:25:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.153.095 von Nik97 am 26.08.21 09:19:38Selbstverständlich, steht dir doch genauso zu wie jedem anderen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 09:29:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.153.176 von ader am 26.08.21 09:25:28okay. Gut dann brauche ich mir ja keine Gedanken zu machen. Und die Verluste werden aber für den Pauschbetrag von 801 Euro verrechnet, oder?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 09:33:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.153.218 von Nik97 am 26.08.21 09:29:28Musst halt eine saubere Aufstellung der realisierten Gewinne, Verluste und Zins/Dividendeneinnahmen machen.
      Damit die Anlage KAP ausfüllen und die Günstigerprüfung beantragen.

      Ob das Finanzamt dann die NV-Bescheinigung zurückfordert hängt vom jeweiligen FA ab.

      Hatte das selbe bei meinen Schwiegereltern, hier verstarb der Schwiegervater. Nach Telefonat mit dem FA hiess es dass für das nächste Jahr die NV nicht mehr gilt und ich eventuell einen neuen Antrag stellen muss mit den entsprechenden Angaben.
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 11:48:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nik97,
      wenn du deiner Depotbank eine NVB vorgelegt hast, fällt ein Freistellungsauftrag flach. Schon wegen der NVB sind ja ab Vorlage alle Kapitalerträge steuerfrei. Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne. Aktienverluste gehen nicht unter. Sie werden von den Aktiengewinnen abgezogen.

      Jahres-Brutto-Einkommen plus Kapitalerträge minus Kapitalverluste minus 801,- Sparerpausch minus Sozialversicherung minus Krankenkasse minus Pflege minus was weiß ich, ergibt das zu versteuerende Einkommen. Wenn das 2021 unter € 9744,- liegt, sind keine Steuern zu zahlen. Du kannst also brutto ordentlich über € 9744,- einnehmen und brauchst keine Steuern zu zahlen. Ich greife einfach mal brutto € 12.000,- .
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 13:20:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      Also um das ganze nochmal zusammenzufassen:

      Einkommen 9000 Euro
      Kapitelerträge ca. 2000 Euro
      Also insgesamt 11000 Euro und somit mehr als der Grundfreibetrag von 9774 Euro.

      Worauf muss ich dann nun Steuern zahlen? Auf das Einkommen oder auf die Kapitalerträge?
      Was ist mit meinen Verlusten, die ich aus Aktiengeschäften realisiert habe?
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 13:53:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das kann dir keiner genau sagen, da wir nicht wissen was noch alles abzugsfähig ist wie "alzwo" geschrieben.

      Wenn du beim Antrag der NV 11000 insgesamt angegeben hättest, dann hättest du wahrscheinlich gar keine NV gekommen.

      Deshalb würde ich jetzt es so laufen lassen.

      Dazu eine Steuererklärung mit Füllung der Anlage KAP

      Hier musst du alle realisierten Gewinne (Gewinne - Verluste + Dividenden + Zinsen etd) auflisten da du ja keine Steuerbescheinigung vom Broker erhaltn wirst wegen der NV

      Wobei ich davon ausgehe dass bei 11000 auch NULL Steuer zu zahlen ist. Ob dir das Finanzamt dann die NV nicht mehr weiter erteilt bzw. einzieht hängt vom jeweiligen FA ab.

      Nur so bist du auf der 100% sicheren Seite.

      Ich hatte wie gesagt den Fall, bekam die NV noch für das 1.Jahr nach dem Tod vom Schwiegervater, habe aber erkannt dass es eventuell zu minimaler Steuerzahlung hinauslaufen könnte.
      Deshalb für Schwiegermutter eine Erklärung abgegeben und gut wars.

      PS: Musste tatsächlich keine Steuer nachzahlen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 16:00:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      Nik97,
      auf Einkommen zahlst du Steuern. Auf großes Einkommen viel Steuern, auf kleines Einkommen wenig Steuern oder gar keine. Wenn du sozialhilfeberechtigt bist, bekommst du vom Staat sogar Geld.

      € 11.000,- ist kein großes Einkommen. Ein Steuerberater lohnt sich bestimmt nicht. Deine Kapitalerträge kannst du zB mit Aktienverkäufen regulieren. Realisierte Aktienverluste werden von realisierten Aktiengewinnen abgezogen. Mein Vorschlag: sieh zu, daß dein Einkommen € 12.000,- in diesem Jahr nicht übersteigt und du machst erst einmal nichts.

      Im Sommer 2022 gibst du eine Steuererklärung ab. Wahrscheinlich wird dann keine Steuer von dir verlangt. Das FA wird dich vielleicht sogar bitten, in den nächsten Jahren auf eine Steuererklärung zu verzichten, wenn sich dein Einkommen nicht verändert.
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 16:13:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.158.165 von alzwo am 26.08.21 16:00:57Dann sind wir uns ja einig.

      Momentan nichts machen, ausser eventuell die Kapitalerträge etwas steuern bis zum Jahresende.

      Dann Steuererklärung machen und gut ist.


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