Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.06.00 12:51:18 von
neuester Beitrag 23.06.00 19:28:54 von
neuester Beitrag 23.06.00 19:28:54 von
Beiträge: 6
ID: 165.633
ID: 165.633
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 305
Gesamt: 305
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
10.04.24, 08:52 | 960 | |
heute 01:09 | 145 | |
28.03.18, 17:29 | 124 | |
06.03.17, 11:10 | 118 | |
gestern 18:43 | 117 | |
gestern 23:48 | 110 | |
vor 1 Stunde | 98 | |
gestern 21:51 | 93 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.685,00 | -1,03 | 241 | |||
2. | 2. | 0,2000 | -15,97 | 72 | |||
3. | 3. | 4,6400 | -15,33 | 71 | |||
4. | 4. | 6,7220 | -2,95 | 68 | |||
5. | 5. | 174,84 | +0,49 | 56 | |||
6. | 6. | 10,480 | +0,58 | 51 | |||
7. | 7. | 0,1970 | -2,96 | 43 | |||
8. | 8. | 14,400 | +11,63 | 40 |
Habe (sicher `ne dumme) Frage:
Wenn man bisher nur Speku-Verluste (innerhalb eines Jahres)
"erwirtschaftet" hat, muß man die trotzdem in der Erklärung
angeben?
Dankeschön Atticus
Wenn man bisher nur Speku-Verluste (innerhalb eines Jahres)
"erwirtschaftet" hat, muß man die trotzdem in der Erklärung
angeben?
Dankeschön Atticus
Ob man es muß, weiss ich nicht.
Du kannst Deine Verluste aus dem letzten Jahr aber mit den Gewinnen aus dem Folgejahr gegenrechnen.
Dann sind es Verluste, die Spass machen.
...
Du kannst Deine Verluste aus dem letzten Jahr aber mit den Gewinnen aus dem Folgejahr gegenrechnen.
Dann sind es Verluste, die Spass machen.
...
Wenn Du in den vergangenen Jahren Speku-Gewinne angegeben hast würde ich das machen um Rückfragen des FA zu vermeiden.
Wenn Du insgesamt Speku-Verlust hast (also Gewinne - Verluste = immer noch Verlust) dann mußt Du die Gewinne angeben und mit Verlusten verrechnen.
Wenn Du insgesamt Speku-Verlust hast (also Gewinne - Verluste = immer noch Verlust) dann mußt Du die Gewinne angeben und mit Verlusten verrechnen.
@ zeff,
kannst Du mir mal sagen wo das steht daß man Speku-Gewinn mit Verlust aus vergangen Jahren verrechnen kann?
§ 23 EStG: Verluste aus Spekulationsgeschäften dürfen nur bis zur Höhe des Spekulationsgewinns, den der Steuerpflichtige
im gleichen Kalenderjahr erzielt hat,
ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10 d abgezogen werden.
CU
Brigitte
kannst Du mir mal sagen wo das steht daß man Speku-Gewinn mit Verlust aus vergangen Jahren verrechnen kann?
§ 23 EStG: Verluste aus Spekulationsgeschäften dürfen nur bis zur Höhe des Spekulationsgewinns, den der Steuerpflichtige
im gleichen Kalenderjahr erzielt hat,
ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10 d abgezogen werden.
CU
Brigitte
bin nicht mehr ganz aktuell.
Geht seit 1999 anscheinend doch das mit dem Vortrag.
CU
Geht seit 1999 anscheinend doch das mit dem Vortrag.
CU
Du musst, wenn du in den Folgejahren diese Verluste gegen Gewinne in diesen Jahren verrechnen willst.
Also Verluste angeben, vortragen auf das nächste Jahr.
Also Verluste angeben, vortragen auf das nächste Jahr.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
240 | ||
72 | ||
71 | ||
68 | ||
53 | ||
51 | ||
43 | ||
39 | ||
37 | ||
36 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
31 | ||
31 | ||
31 | ||
29 | ||
29 | ||
27 | ||
26 | ||
24 | ||
23 | ||
22 |