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    Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.06.00 12:51:18 von
    neuester Beitrag 23.06.00 19:28:54 von
    Beiträge: 6
    ID: 165.633
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      Avatar
      schrieb am 23.06.00 12:51:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe (sicher `ne dumme) Frage:

      Wenn man bisher nur Speku-Verluste (innerhalb eines Jahres)
      "erwirtschaftet" hat, muß man die trotzdem in der Erklärung
      angeben?

      Dankeschön Atticus
      Avatar
      schrieb am 23.06.00 13:00:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ob man es muß, weiss ich nicht.
      Du kannst Deine Verluste aus dem letzten Jahr aber mit den Gewinnen aus dem Folgejahr gegenrechnen.
      Dann sind es Verluste, die Spass machen. ;)

      ...
      Avatar
      schrieb am 23.06.00 13:04:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn Du in den vergangenen Jahren Speku-Gewinne angegeben hast würde ich das machen um Rückfragen des FA zu vermeiden.

      Wenn Du insgesamt Speku-Verlust hast (also Gewinne - Verluste = immer noch Verlust) dann mußt Du die Gewinne angeben und mit Verlusten verrechnen.
      Avatar
      schrieb am 23.06.00 13:08:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ zeff,

      kannst Du mir mal sagen wo das steht daß man Speku-Gewinn mit Verlust aus vergangen Jahren verrechnen kann?

      § 23 EStG: Verluste aus Spekulationsgeschäften dürfen nur bis zur Höhe des Spekulationsgewinns, den der Steuerpflichtige

      im gleichen Kalenderjahr erzielt hat,

      ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10 d abgezogen werden.

      CU
      Brigitte
      Avatar
      schrieb am 23.06.00 13:12:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      bin nicht mehr ganz aktuell.

      Geht seit 1999 anscheinend doch das mit dem Vortrag.

      CU

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      Avatar
      schrieb am 23.06.00 19:28:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du musst, wenn du in den Folgejahren diese Verluste gegen Gewinne in diesen Jahren verrechnen willst.
      Also Verluste angeben, vortragen auf das nächste Jahr.


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