checkAd

    Steuerliche Auswirkung bei einem Spin-off (3com) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.07.00 13:55:15 von
    neuester Beitrag 16.07.00 22:50:36 von
    Beiträge: 17
    ID: 172.595
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 938
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.07.00 13:55:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kennt sich jemand aus, der über folgende Frage kompetent Auskunft geben kann:
      Ich bin seit einigen Wochen in 3com investiert. Am 27.07.00 steht ein sogenannter Spin-off an, wobei ich für je eine 3com-Aktie 1,5 Palm-Aktien kostenlos zugeteilt bekomme, weil sich 3com von Palmn vollständig trennt und die Palm-Aktien den eigenen Aktionären zuteilt. Wie behandelt das Finanzamt diesen Vorgang ? Was ist, wenn ich die 3com-Aktien nach dem Spin-off mit dem zu erwartenden Abschlag und damit Verlust verkaufe und die Palm-Aktien behalte. Kann ich die Differenz zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs als Spelulationsverlust geltend machen, obwohl ich diesen Verlust ja eigentlich gar nicht habe, weil ich die Palm-Aktien ja noch besitze ? Wie ist ein späterer Verkauf der Palm-Aktien innerhalb eines Jahres ab dem Kauf der 3com-Aktien, innerhalb eines Jahres nach Durchführung des spin-offs und ggf. nach Ablauf eines Jahres des spin-offs steuerlich bewerten ?
      Avatar
      schrieb am 01.07.00 14:14:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,
      ich verstehe den ganzen Vorgang des "Spinn-off" nicht, warum verschenkt 3Com für jede eigene Aktie 1,5 Palm-Aktien?
      Rechnung zum 26.07.: 1x 3Com = 60,-- EUR
      Rechnung zum 27.07.: 1x 3Com + 1,5 x Palm = 112,50 EUR somit ein Wertzuwachs für uns Aktionäre von 52,50 EUR.
      Wo ist der Pferdefuß?

      Gruß Karl
      Avatar
      schrieb am 01.07.00 14:29:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      @n Karl:
      Deine Rechnung für den 27.07.00 ist falsch.
      Kurs 3com nach dem Spin-off 10,00 € + 1,5 Palm ca 50,00 € = 60,00 €
      Avatar
      schrieb am 01.07.00 14:34:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi BFBR

      Der spin-off ist ein steuerlich unbeachtlicher Vorgang. Für die
      Palm-Aktien beginnt mit dem Tage der Zuteilung die 1-jährige
      Spekulationsfrist zu laufen. Bei einer Veräußerung innerhalb
      eines Jahres somit Steuerpflicht hinsichtlich des gesamten
      Veräußerungserlöses, da die Anschaffungskosten 0 DM betragen.

      Die Veräußerung der 3com-Aktien führt zu verrechenbaren Veräußerungs-
      verlusten.

      mfG
      reginald
      Avatar
      schrieb am 01.07.00 14:39:43
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Multi-Milliarden-Wert in diesem Pennystock?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.07.00 15:03:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      `tschuldigung,
      noch ne´ Frage:
      Welche Auswirkungen hat der Spinn-off auf die Basispreise von Optionsscheinen?
      Avatar
      schrieb am 01.07.00 17:40:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      @reginald:
      ich hatte die Frage zum Spin off hier auch schon mal gestellt, aber leider keine Antwort erhalten. Inzwischen habe ich mich anderswo erkundigt, und die Auskunft erhalten, daß der Einstandspreis für mich nicht 0 ist, sondern der Ausgabepreis der Aktie ist.

      Wenn ich also die Aktie 1 Woche nach Erhalt verkaufe, wäre nur der Kursgewinn dieser Woche Ausgabepreis + x zu versteuern.

      Jetzt bin ich doch wieder verunsichert, mein Steuerberater weiß es auch nicht.
      Ich werde mich jetzt mal ans Finanzamt wenden, so sollte es jemand verbindlich wissen.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 02.07.00 08:29:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      @(S)pecunia:

      Du hast natürlich recht. Ich habe wohl ohne Überlegung zu schnell
      geantwortet.

      Der Vorgang ist nach meiner Meinung identisch mit der Abspaltung
      von Körperschaften (§ 15 UmwStG i.V.m. § 13 UmwStG). Danach
      gelten u.a. die Vorschriften über die Übertragung von Körperschaften
      bei Abspaltung sinngemäß. Bei einer Übertragung tritt Rechtsnachfolge
      hinsichtlich der §§ 17,23 ESTG ein; bei einer Abspaltung somit
      sinngemäß.
      Daraus folgt, daß die Anschaffungskosten der 3-com Anteile aufzu-
      teilen sind in Palm-Anteile und verbleibende 3-com Anteile. Die
      Aufteilung hat nach der "Gesamtwertmethode" zu erfolgen. Der
      Wert der 3-com im Zeitpunkt des spin-off muß somit aufgeteilt werden
      in 3com und palm.
      Die Fristen gem. § 23 ESTG gehen auf die palm-Aktien über.
      Zur Gesamtbehandlung des Falles:
      BFH IV-R-27/97 vom 21.1.99; HFR-1999-0374.

      mfG
      Reginald
      Avatar
      schrieb am 02.07.00 11:49:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      @reginald:

      danke, daß Du es noch mal aufgeklärt hast.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 05.07.00 11:54:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi zusammen,

      interessant waere zu wissen, ob das FiA die *Zahlung* von PALM als Dividendenzahlung ansehen koennte, was den ganzen Vorgang kapitalertragssteuerpflichtig machen wuerde.

      mfg
      Herr Schmidt
      Avatar
      schrieb am 06.07.00 09:59:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      @(S)pecunia
      @ reginald

      Bitte stellt den Sachverhalt nochmal klar.

      Mir ist das ERGEBNIS Eurer Diskussion leider immer noch nicht klar.
      Könnt Ihr mal eine Beispielrechnung aufstellen bzw. meine Rechnung komentieren?

      Bei Übertragung tritt Rechtsnachfolge hinsichtlich $17,23 ESTG ein.
      Bedeutet das, dass ich beim Verkauf der PALM keine Spekulationssteuer zahlen muss, weil 3COM PALM ja schon länger
      als 1 Jahr gehalten hat?

      Welcher Betrag ist denn bei der Rechnung Gewinn (x) = VK - Ausgabekurs der Ausgabekurs? $0 (für PALM habe ich ja nichts zu zahlen) oder der Kurs am 11.07. oder am 27.07.

      Wie sind denn nun bei 3COM die Anschaffungskosten aufzuteilen? Was bedeutet Gesamtwertmethode in diesem Zusammenhang genau?

      Beispiel
      Kaufkurs 3COM $50
      Kurs 3COM 11.07. $50
      Kurs PALM 11.07. $30

      1,5 Palm = $45 also Wert von 3COM im Zeitpunkt des Spinn-Off $5

      Verkaufe ich 3COM am 28.07 zu $15, erziele ich einen steuerpflichtigen Gewinn von +$10 und NICHT einen Verlust von -$35??
      Beim Verkauf von PALM am 28.07 zu $25, erziele ich einen Verlust von -$5 pro PALM (entspricht -$7,5 pro 3COM) der NICHT steuerpflichtig ist??
      Oder erziele ich einen steuerfreien / steuerpflichtigen Gewinn von +$25 pro PALM (entspricht +$37,5 pro 3COM), weil für mich der Einstand $0 ist?


      Wie ist das mit dem Ansatz, dass PALM als steuerpflichtige Dividende in Deutschland angesehen werden könnte? Die amerikanische Finanzbehörde
      hat 3COM ja bestätigt, dass es sich um eine "incometaxfree stockdividend" handelt.


      Und noch eine WICHTIGE Anmerkung: Ich habe dem Text auf der 3COM Seite entnommen, dass nur diejenigen Aktionäre PALM erhalten, die die 3COM Aktien
      während der ganzen Zeit (through) zwischen dem 11.07. und dem 27.07. halten! Stimmt das?

      Für eine Klarstellung wäre ich sehr dankbar.
      Avatar
      schrieb am 06.07.00 13:47:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      @etrader,

      ich bin da leider nicht kompetent genug, habe mir nur aus eigener Erfahrung mit einem Spinn Off versucht, meinen Sachverhalt klarer zu machen.

      Was bei Dir anders ist, ist daß es PALM schon gibt zum Zeitpunkt des Spinn Off.
      Ich hatte die Auskunft gekriegt (Schutzverband für Wertpapierbesitz), daß der Einstandskurs für z.B. PALM nicht 0 sonder der Tageskurs am 27.7. ist und damit bei einem Verkauf danach nur diese Differenz zu versteuern ist (oder ggf. Verlust).

      Ich bin da noch dran, dies von offizieller Seite mit Beispiel zu kriegen, habe aber momentan auch nicht genug Zeit die Anfrage zu formulieren udn dahinterher zu sein.

      Versuchs doch vielleicht mal doch selbst beim SDK oder DSW.

      Wenn ich mehr rauskriege, melde ich mich.
      Reginald scheint kompetenter zu sein, vielleicht kann er es nochmals besser darstellen.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 08.07.00 08:38:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi etrader

      Beispiel:

      Kauf 3Com $ 50 am 01.06.2000
      Zuteilung Palm am 11.07.2000 - $30; 1,5 Stück, Wert $ 45
      Aufteilung Anschaffungskosten:
      Gesamtwert = $50+$45 = $95
      3Com = 52,6315 %; Palm = 47,3685 %
      neue Anschaffungskosten 3Com = 52,6315 % von $50 = 26,32 $
      Palm = 47,3685 % von $50 = 23,68 $

      Spekulationsfristen gelten für beide Aktien ab 1. Juni 2000

      Bei Verkauf von 3Com am 28.7. zu $ 15 = 26,32-15 = 11,32 Verlust.
      Verkauf von Palm am 28.7. zu 25$ = 25-23,68 = 1,32 Gewinn

      Nach dem oben zitierten Urteil (mit weiteren Nachweisen) liegen
      keine Einkünfte nach § 20 ESTG - Dividenden - vor.

      Hinsichtlich der Zuteilung von Palm-Aktien kann ich Dir leider
      nicht helfen.

      mfG
      Reginald
      Avatar
      schrieb am 08.07.00 15:11:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi reginald,

      muß da nochmal nachhaken, mir ist gesagt worden, daß die Spekufrist für die Palm (z.B.) neu mit der Zuteilung beginnt.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 08.07.00 21:41:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ reginald
      Das von Dir zitierte Urteil betrifft die Bewertung von Bezugsrechten, bzw. neuer Anteile nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Das scheint bei 3Com aber nicht der Fall zu sein. Soweit aus diesem Thread ersichtlich, existiert Palm bereits als börsennotiertes Unternehmen. 3Com verteilt lediglich die von ihr gehaltenen Aktien an die Anteilseigner. (Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege).
      Wenn für Palm bereits existiert, gibt es eigentlich keinen Grund als AK der Anteile einen vom Börsenkurs abweichenden Wert zu berechnen. Auch aus den Vorschriften des UmwStG kann ich die Notwendigkeit eines derartiges Vorgehens nicht erkennen: Es ist überdies gar nicht anwendbar, da (a) eine ausländische Gesellschaft betroffen ist und (b) kein Teilbetrieb vorliegt.
      Mir erscheint die von Herr Schmidt geäußerte Vermutung einer Sachdividende plausibler. Letztlich ist schüttet 3Com doch einen feststehenden Wert (Börsenkurs Palm) aus. In diesem Fall wäre aus deutschem Verständnis heraus von 3Com KapESt einzubehalten und abzuführen. Der Wert der empfangenen Palm-Aktien wäre als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig und eine neue Spekulationsfrist begänne zu laufen. Interessant wäre allenfalls noch die Frage, ob die Anschaffungskosten der Palm-Anteile tatsächlich nur dem Börsenkurs zum Zeitpunkt des spin-off entsprächen, oder ob die Anschaffungskosten um den Betrag der ggf. als Sachdividende darauf erhobenen ESt zu erhöhen sind. M.E. ist letzteres der Fall.
      Druidenkopf
      Avatar
      schrieb am 08.07.00 22:41:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      Berichtigung: Die Anschaffungskosten sind natürlich nicht um die ESt zu erhöhen. Sorry.
      Avatar
      schrieb am 16.07.00 22:50:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      Noch mal ein konkretes Beispiel:

      Ich habe im August 1999 3com-Aktien gekauft, und hatte gehofft, sie
      vor der palm-Zuteilung steuerfrei verkaufen zu können.

      Wenn ich Reginald richtig verstanden habe, kann ich im August meine
      3com plus die `geschenkten` palm-Aktien steuerfrei verkaufen?

      Andere scheinen das anders zu sehen (Spekulationsfrist beginnt neu für
      palm, aber `Verlust` bei 3com absetzbar). Wenn diese recht haben, wäre
      es günstiger, die 3coms vor der Jahresfrist zu verkaufen, und palm zu
      behalten.

      Immer noch unsicher,
      Daudjouns


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuerliche Auswirkung bei einem Spin-off (3com)