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    Eine Anmerkung zur Frage, ob man Spekulationsgewinne angeben soll oder nicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.07.00 16:30:30 von
    neuester Beitrag 09.08.00 02:45:18 von
    Beiträge: 44
    ID: 173.693
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      schrieb am 03.07.00 16:30:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      aus www.capital.de (http://nbc04.bch.de/publish/oneartikel.asp?rubrik=cmfs&stw=1…

      9. Ist die jetzige Besteuerung privater Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften verfassungskonform?

      Das Finanzamt hat keine Möglichkeit zu prüfen, ob ein Privatmann Wertpapiere innerhalb der Spekulationsfrist ge- und verkauft und welche Gewinne er dabei erzielt hat. Die Finanzverwaltung gibt auch unumwunden zu, daß solche Gewinne von Privatleuten so gut wie nie deklariert werden. Weil somit Ehrlichkeit ebenso wie früher bei Zinseinkünften bestraft wird, halten renommierte Steuerrechtler die Erfassung solcher Gewinne in der jetzigen Form für verfassungswidrig. Professor Klaus Tipke will die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Sein Verfahren ist derzeit beim Finanzgericht Schleswig-Holstein anhängig (V 7/99).



      Kann man dieser Aussage glauben schenken, daß das Finanzamt keine Möglichkeit hat, zu prüfen, ob ein Privatmann Wertpapiere innerhalb der Spekulationsfrist ge- und verkauft und welche Gewinne er dabei erzielt hat? Oder sollte man besser sagen: noch keine Möglichkeit...innerhalb von 10 Jahren kann sich ja einiges tun :(
      Avatar
      schrieb am 04.07.00 09:05:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Noch nicht ist eine gute Einschätzung. Das FA erfährt bereits jetzt über Dividendenzahlungen und kann daraus theoretisch schon Schlüsse über Aktienzahl und Haltedauer ziehen. Wenn die geplanten Einschränkungen beim Bankgeheimnis in Kraft treten, wird das FA in Prinzip jede Transaktion nachverfolgen können. Könnte in weniger als 5 Jahren der Fall sein und dann auch rückwirkend eingesetzt werden. D.h. dann könnten auch Dispositionen aus 1999 nochmal zur Überprüfung anstehen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.00 09:33:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wie erfährt das FA von Dividendenzahlungen?
      Avatar
      schrieb am 04.07.00 09:40:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Trading Girl

      die Dividendenzahlung ist Kap.Ertragssteuerpflichtig !
      Es geht die Steuer ans Finanzamt und Du erhältst eine Jahressteuerbescheinigung von der Bank.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 04.07.00 11:37:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      1.TIPKE hat seinen prozess in 1. Instanz verloren.

      2.richtig ist, dass nur wenige privatleute spekulationsgewinne angeben. das ist TIPKEs argument: wenn eine steuer nicht eintreibbar ist, ist sie verfassungswidrig.

      3.es steht wohl zu erwarten, dass die politiker diese steuer eintreibbar machen und wohl auch senken werden.

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      Avatar
      schrieb am 12.07.00 16:45:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Als Anmerkung:

      Vergesst die "Namensaktien" nicht !
      Was ist schon ein Abgleich zwischen Jahresanfang und -ende ?
      Und immer mehr Unternehmen stellen auf die Namensaktien um...

      trotzdem, have a nice day.
      sandra
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 21:45:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Und wenn ich keine Dividende erhalte, so wie die größten Gewinner an Neuen Markt?!? Wie kann das FA dann prüfen??
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 09:53:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      das Finanzamt hat nicht viele Moeglichkeiten, aber das braucht es auch gar nicht:

      - Bankpruefungen
      - (anonyme) Anzeigen aus dem (neidischen) Umfeld
      - Kontrollmitteilungen aus anderen Staaten (zB. Konten bei US-Brokern)

      und spaetestens bei Erbschaften oder Immobilienkaeufen wird sowieso der komplette
      Steuerfall gecheckt...

      frueher oder spaeter, sollte also kaum wer der Finanz entkommen koennen...

      Jeanny
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 18:37:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Derzeit ist es leider so, daß dem Finanzamt die Hände gebunden sind. Ab und zu mal ein Glückstreffer (wg. Dividenden oder Namensaktien) und Kontrollmitteilungen von Nichtbanken (z.B. AHAG). Das ist es auch. Weit über 90% aller Anleger geben ihre Gewinne nicht an.

      Aber eins sollte bedacht werden:

      Auch wenn der Klage von Tipke stattgegeben wird, heißt es ja nicht, daß die Spekusteuer abgeschafft wird. Eine Einführung von Kontrollmöglichkeiten oder eine Pauschalbesteuerung auf alle Aktiengewinne ist auch eine mögliche Lösung.

      Sollte es dazu kommen, müssen alle Steuerhinterzieher ihre Anlagementalität ändern. Denn wer dann durch kurzfristige Geschäfte auffällt, wird sicherlich auch die Geschäfte der Vergangenheit offenlegen müssen (Verjährungsfrist für Steuererklärung beträgt 10 Jahre nach Ablauf des Jahres der Abgabe der Steuererklärung). Die Finanzbeamten sind ja auch nicht doof.

      Gruß
      AlexBroker
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 20:11:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      so verführerisch der gedanke auch sein mag, die spekugewinne nicht anzugeben (da momentan das risiko offenbar
      relativ gering ist, erwischt zu werden)
      sollte man die geposteten einwände gegen das verschweigen der spekugewinne nicht ausser acht lassen.

      irgendwann will man ja die gemachten gewinne ja auch einmal ausgeben; und spätestens dann könnte mancher
      auf die nase fallen, denn dann will das fa u.u. wissen, woher dieses geld stammt (z.b. beim hausbau, grundstückskauf u. ä.

      bei manch einem fällt ja auch vielleicht gar keine steuer an (grundfreibetrag nicht ausgeschöpft), das sollte man auf jeden fall
      erst einmal prüfen.

      bei kleineren beträgen, die verschwiegen werden, sind die konsequenzen ja vielleicht auch nicht so gewaltig, aber über jahre hinaus
      kann sich da schon ein ordentliches sümmchen ansammeln, bei dem sich das fa dann nicht mehr gnädig mit verzugszinsen begnügt,
      sondern auch der staatsanwalt mitredet; dann wirds haarig....

      und 10 jahre sind u. u. eine lange zeit, auf die das fa zurückgreifen kann; die banken haben auf jeden fall noch die kauf- und verkaufsbelege,
      auch wenn der anleger sich die längst schon ins toilettenhäuschen gehängt hat.

      also auf jeden fall sollte man sich es gut überlegen ob man das fa mit nicht angegebenen spekugewinnen behumsen will; momentan
      sind die aussichten vielleicht recht gut, nicht erwischt zu werden.
      wenn ich mir aber die geschichte mit den bankdurchsuchungen bzgl. der geldtransfers nach luxemburg und der tafelpapiergeschäfte
      anschaue:
      vor 7 - 8 jahren hat sich auch keiner gedanken darum gemacht, dass diese geschichten auffliegen würden; man glaubte sogar durch die
      anonymisierung (micky mouse, theo waigel etc... bzw. otc - geschäfte) der entdeckung entgehen zu können; weit gefehlt. die
      finanzbeamten sind nicht halb so dumm, wie manch einer gerne glauben möchte.

      wenn diese geschichte aufgearbeitet ist, steht vielleicht die nächste aktion bei den aktiengeschäften auf der tagesordnung; das kann
      noch ein paar jahre dauern, (so richtig ging das mit aktien ja wohl erst 96-97 los), aber die finanzverwaltungen wissen um diese sachen,
      und tatenlos zuschauen werden die auf dauer nicht.

      aber wie auch immer, was jeder macht, hat jeder selbst zu entscheiden, und natürlich auch selbst zu verantworten.

      gute geschäfte wünscht

      rolf
      Avatar
      schrieb am 13.07.00 21:47:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das Ganze hatten wir schon mal vor etwa 10 Jahren mit der Grundgesetzwidrigkeit der Zinsbesteuerung.
      Damals hatte u.a ein Finanzrichter das BVerfG angerufen.
      Begründung: Da eine Überprüfung der Zinseinnahmen seitens des Finanzamtes unmöglich sei, sei eine Gleichbehandlung nicht gewährleistet.
      Bekanntes Fazit war: die Finanzämter besuchten nahezu alle Kreditinstitute. In der dortigen heimeligen Atmosphäre wurden dann soviele Zufallsfunde gemacht, daß jeder Hinterzieher die Hosen voll hatte und viele Selbstanzeige erstatteten (obwohl sie sie möglicherweise gar nicht am Wickel hatten).
      Damit hatte das Finanzamt eindrucksvoll bewiesen, daß eine Überprüfung der Zinsen doch möglich war. Und die Klage war verloren.
      Übertragen auf die Jetztzeit:
      Was würden die Hinterzieher machen, wenn die Steufa die Comdirekt untersuchen würde und die Ihre Kunden mit der Anmerkung, ein Besuch eines Steuerberaters sei evt. anzuraten, über die Fahndung informiert.
      Da würden sogar die Harten Jungs schlottrig in den Kniegelenken.
      Um eine peinliche Niederlage zu vermeiden, könnte ich mir vorstellen, daß die Behörden eine ähnliche Aktion wie damals ins Auge fassen
      Avatar
      schrieb am 14.07.00 20:44:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Gesetzt den Fall ich wäre Student, null Einkommen aber 100.000 geerbt. Jetzt kann ich also traden wie ich lustig bin, zahle ja keine
      Steuern.
      Familienvater mit 2 Kindern der seine Steueren zahlt von -- bis 48 %,
      der muss versteuern?!
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 11:45:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      hi goldgirl:
      als erstes stellt sich die frage: von wem du die 100.000,-- geerbt hast. je nach verwandtschaftsgrad könnte es sein, dass hier schon
      erbschaftssteuer anfällt (freigrenzen differieren je nach verwandschaftlicher nähe des erblassers)
      in der regel wird das finanzamt aber schon über die höhe deiner erbschaft informiert sein (die banken geben automatisch mitteilung an
      das fa. über die höhe des vermögens des erblassers)
      ... auf jeden fall wissen die mal dass du 100000,-- hast. ; bei anlage in bonds (4-5 %) liegst du mit deinen einnahmen deutlich unter der
      steuergrenze (grundfreibetrag); ein haken gibt es allerdings: bei 5000,-- zinseinnahmen wird dir die bank von 2000,-- zinsen die quellen-
      steuer einbehalten (30%) und an das finanzamt abführen.
      deine möglichkeit: die entweder über eine jährliche steuererklärung zurückzuholen; oder eine nichtveranlagungsbescheinigung beim fa
      zu beantragen.

      legst du dein geld in aktien an und tradest, darfst du mit deinen gewinnen nicht über den steuerfreien grundfreibetrag kommen, sonst
      wirst du automatisch steuerpflichtig, da gibts kein wenn und aber. u. u. hat dieses einkommen, bzw. dein vermögen dann auch auswirkungen auf bafög (?) -
      damit kenne ich mich im einzelnen aber nicht aus.

      im zweifelsfall sind ein paar mark für eine beratung beim steuerberater gut angelegtes geld.

      wünsche dir viel erfolg mit deinen 100 k ;) rolf
      Avatar
      schrieb am 19.07.00 20:57:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Rolf,

      herzlichen Dank für Deine lange Antwort auf meine kurze Frage. Bin kein Student, habe keine 100.000 DM geerbt und bin auch kein Familienvater.
      Leider gehöre ich zu den getreuen Steuerzahlern ( Firma mit Steuerberater), die gar nicht auf die Idee kommen, Speku nicht anzugeben. Aber je länger ich die gesamten Foren auf den Finanzseiten
      verfolge, desto mehr komme ich in Zweifel, wer von denen denn Steuern
      angibt?!? Ich bin erst Anfang des Jahres auf Aktien gewechselt, habe
      im Hoch gekauft und muß sowieso mein Jahr aussitzen. Habe nur bei "Sanochemia" 100% Gewinn gemacht in 1 Monat - und dafür auch genügend Zeit investiert. Warum ist Die Speku gekoppelt an die EST
      desjenigen? Jeder wird doch dann versuchen über Oma,Opa überhaupt
      solche die niedrige Steuersätze haben zu handeln?

      Jetzt bite aber keine kurze Antwort als Retoure, oder?!?!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 20.07.00 14:01:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo Goldgirl
      Natürlich ist es so, daß viele Depots auf Opa, Oma und Kinder eröffnen. Wenn ich hingehe und ein Depot auf mein Kind eröffne und hier investiere, ist es so, daß dieses Geld bürgerlich-rechtlich und steuerlich dem Kind gehört. Die Gewinne sind ebenfalls steuerlichdem Kind zuzuordnen. Ich kann nicht mehr so ohne weiteres dieses Geld wieder vereinnahmen. Hier gibt es einige Fußangeln, die zu beachten sind.
      Zu der Koppelung der Spekugewinne an die Est: Die Spekugewinne gehören steuerlich gesehen zu den Sonstigen Einkünften – eine von den 7 Einkunftsarten im EStG. Die Summe dieser Einkunftsarten wird in der Einkommensteuerveranlagung eines jeden Steuerpflichtigen mit dem sich aus der Einkommenshöhe ergebenden persönlichen Steuersatz versteuert.

      Gruß
      Festus
      Avatar
      schrieb am 20.07.00 14:01:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo Goldgirl
      Natürlich ist es so, daß viele Depots auf Opa, Oma und Kinder eröffnen. Wenn ich hingehe und ein Depot auf mein Kind eröffne und hier investiere, ist es so, daß dieses Geld bürgerlich-rechtlich und steuerlich dem Kind gehört. Die Gewinne sind ebenfalls steuerlichdem Kind zuzuordnen. Ich kann nicht mehr so ohne weiteres dieses Geld wieder vereinnahmen. Hier gibt es einige Fußangeln, die zu beachten sind.
      Zu der Koppelung der Spekugewinne an die Est: Die Spekugewinne gehören steuerlich gesehen zu den Sonstigen Einkünften – eine von den 7 Einkunftsarten im EStG. Die Summe dieser Einkunftsarten wird in der Einkommensteuerveranlagung eines jeden Steuerpflichtigen mit dem sich aus der Einkommenshöhe ergebenden persönlichen Steuersatz versteuert.

      Gruß
      Festus
      Avatar
      schrieb am 23.07.00 23:24:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hi,

      sollen die Finanzler doch mal die Steuer vereinfachen.

      Das Problem ist nicht allein das Bezahlen-Wollen, habt Ihr Euch mal überlegt wieviel Zeit man investieren muss, um seine Aktiengeschäfte anzugeben?

      - Kauf- und Verkaufsdaten checken (inklusive Teilverkäufe und Nachkäufe)

      - Provisionen berechnen, Internetkosten
      (Sorry, ich schreib doch kein "Surfer"-Fahrtenbuch, soviel Zeit hat doch keiner!)

      - Börsenzeitschriften

      - Computer

      - Konten- und Depotgebühren

      - Telefon- und Faxkosten

      usw...

      Also, da stehen doch Aufwand und Ergebnis in keinem Verhältnis zueinander. Wie macht Ihr das?

      CC
      Avatar
      schrieb am 23.07.00 23:33:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      Auszug aus einem ARD-Plusminus-Beitrag
      zur Sinnlosigkeit der Spekulationssteuer:

      ...
      Dieter Ondracek, der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, kennt die Problematik der Besteuerung von Spekulationsgewinnen. Das enorme Ausmaß der Steuerhinterziehung ruft Zweifel am Sinn dieses Gesetzes hervor - nicht zuletzt deshalb, weil die deutsche Abgabenordnung kaum Kontrollmöglichkeiten einräumt.

      Wörtlich heißt es dort: Dieter Ondracek, Deutsche Steuer-Gewerkschaft: "Die Finanzbehörden dürfen von den Kreditinstituten zum Zwecke der allgemeinen Überwachung die einmalige oder periodische Mitteilung von Konten bestimmter Art oder bestimmter Höhe nicht verlangen."

      Im Klartext bedeutet das: "Wir haben keinerlei Möglichkeiten nachzukontrollieren, zu prüfen oder überhaupt zu erfahren, ob jemand Spekulationsgewinne erzielt. Nur der, der sie erklärt, von dem wissen wir es. Ansonsten gibt uns die gesetzliche Lage derzeit keine Chance, auch den Unehrlichen dahinter zu kommen."

      Den deutschen Finanzbehörden sind also die Hände gebunden. Bei Privatleuten haben sie in der Regel keine Möglichkeit, die ordnungsgemäße Versteuerung von Spekulationsgewinnen nachzuprüfen und somit der massiven Steuerhinterziehung Herr zu werden. Selbst eine Aufstockung des Personals würde daran nichts ändern.
      Auch im Bundesfinanzministerium hat man das Dilemma erkannt und eingelenkt: Ab 2001 muss nur noch die Hälfte der Kursgewinne versteuert werden. Dass dieser Beschluss allerdings die Steuermoral verbessern wird, ist unwahrscheinlich.
      ...

      Mehr dazu bei ARD-Plusminus:
      http://www.br-online.de/geld/plusminus/beitrag/20000215/them…
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 14:34:56
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ConstantinC.
      Wenn man sich alles bis zum Schluß aufhebt, dann ist es immens viel Arbeit ... ich habe zwei Steuerdateien, eine für Gewinne, eine für Verluste, jede abgeschlossene Transaktion wird da eingetragen, was zusätzlich den Vorteil hat, daß ich mir jederzeit einen Überblick verschaffen kann. Und am Jahresende hab ich alles fertig.

      Auch habe ich eine Datei für Werbungskosten. Krieg ich ne Rechnung für Abogebühren einer Börsenzeitschrift, wird der Betrag in die Datei eingetragen und die Rechnung dazu abgeheftet.

      Provisionen berechne ich nicht, da mein Ergebnis aus Kaufbetrag und Verkaufsbetrag (incl.Nachkäufe/Teilverkäufe) von mir immer netto also incl. Gebühren berechnet wird. Steht ja auf jeder Abrechnung, was Dir netto abgebucht oder gutgeschrieben wird.

      Telefon-Faxkosten mit der Bank geb ich pauschal an.

      Internetkosten sind nur absetzbar, wenn sie vom privaten trennbar sind.

      @Bulle
      Momentan ist das so, aber weiß man, wie es in 3 oder 5 Jahren ist ? Obs da nicht sowas wie eine Abschlagssteuer gibt oder was auch immer ?
      Und wenn dann rauskommt, daß jemand schon länger mit Aktien handelt, kann alles 10 Jahre rückwirkend nachgeprüft und nachversteuert werden.

      Und dann kommt noch was dazu:
      Jeder von uns handelt doch nicht mit Aktien, um sich am Kontostand zu freuen ? Will man die Gewinne nämlich mal ausgeben, dann kann die Frage aufkommen, woher das Geld stammt. Ich will meinem Partner und mir nächstes Frühjahr ne Eigentumswohnung von meinen Kursgewinnen kaufen und bin verdammt froh, daß ich von Anfang an steuerehrlich war und jede Mark nachweisen kann.
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 21:25:59
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo,

      naja, trotzdem wirst Du eine Eigentumswohnung doch nicht komplett bar zahlen, mit Kredit wird es doch günstiger, oder? Wie will dann das Finanzamt prüfen, ob Du in der Lage warst soviel Geld zu sparen bzw. außerhalb von Spek.fristen dies zu erwirtschaften?

      Scheint etwas kompliziert.

      Tschau, Bulle
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 04:12:58
      Beitrag Nr. 21 ()
      @bulle: ich weiss nicht, ich wuerd der Sache nicht trauen - moeglicherweise ein Versuch Steuerunehrliche in Sicherheit zu waegen

      denn: kommt Verdacht auf oder eine konkrete Anzeige (passiert ja schnell), so hat die Steuerfahndung uneingeschraenkt Zugriff auf dein Konto - und wenn du dann hunderte Transaktionen hast, und gewaltige Orderspesen, bzw. die Herren sehen, dass dein Depot dauernd umgeschichtet wird liegt es wohl nahe das das alles unversteuerte Spekulationsgeschaefte sind - einfacher gehts also kaum fuer die Steuerfahndung

      dass die Banken keine periodischen (!!) Mitteilungen ans Finanzamt machen ist ja wohl klar... - wenn dich aber wer anzeigt, oder die Finanz Verdacht schoepft (Immobilienkaeufe, explodierende KESt-Zahlung, Dividenden...) so stehen ihnen breitgefasste Moeglichkeiten zur Verfuegung und es sollte nur mehr ein kurzer Weg bis zum persoenlichen Besuch der Steuerfahndung bei dir sein...


      mfG,

      J.
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 10:32:11
      Beitrag Nr. 22 ()
      Mal ne konkrete Frage. Sieht ja so aus, als ob ihr echte Profis waert.
      Ich konnte letztes Jahr mit Gewinnen und Verlusten gerade mal die Waage halten, also auf jedenfall in der
      1000DM Grenze. Somit ueberschreite ich ja eigentlich nicht den Freibetrag, obwohl meine Gewinne ueber
      10000DM lagen. Was eben von den Verlusten auch wieder gerfressen wurde. Ein Teil der Gewinne hatte
      ich auch durch die AHAG. Muss ich nun trotzdem angeben?
      Wie hoch eigentlich waere der Abzug vom Finanzamt, wenn ich 2000DM Gewinn haette.

      Danke fuer die Antwort schonmal im Voraus.
      Mfg Searcher1
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 16:07:05
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ Searcher1

      Wie hoch die DM 2.000 zu besteuern sind, hängt von Deinem pers. Steuersatz. Die kommen oben auf Dein Einkommen drauf.

      Mit Gewinnen, die bei der AHAG erzielt worden sind, wäre ich vorsichtig. Bei der letzten Betriebsprüfung der AHAG wurden Kontrollmitteilungen an die Finanzämter versandt (AHAG ist kein Kreditinstitut und unterliegt somit nicht dem Bankgeheimnis!).

      Da ich meine Gewinne immer angebe, hat sich die Frage mit Gewinnen unter DM 1.000 (angeben oder nicht angeben) noch nie gestellt.

      Gruß
      AlexBroker
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 23:26:58
      Beitrag Nr. 24 ()
      Wie schätzt Ihr die Notbremse Selbstanzeige ein? Wenn man also merkt, daß einem das Finanzamt auf die Schliche gekommen ist, zum Steuerberater gehen und gegenüber dem Finanzamt Reue zeigen.

      Bzw. in dem Fall, wo ma sein Geld ausgeben will (z.b. Wohneigentum kaufen)dem Finanzamt beichten, daß man da noch eine Position in den letzten Jahren vergessen hatte.

      Danke!

      K.H.
      Avatar
      schrieb am 26.07.00 10:26:15
      Beitrag Nr. 25 ()
      Da Verzugszinsen und Strafzahlung obendrauf kommen, sollte man lieber nicht darauf spekulieren, erst später zu beichten.

      Steuerehrlich lebt man wirklich ruhiger und sicherer.
      Avatar
      schrieb am 26.07.00 13:59:51
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo,

      die Spek.steuer hat grundsätzliche Probleme:

      1.
      Angenommen man hat eine Aktie länger als ein Jahr im Depot und sie steht im Minus. Dann kauf man nach, dann geht die Aktie etwas hoch, und ich habe gesamt nur noch wenig Verlust und möchte die Aktie komplett abstossen.
      Dann macht es doch wenig Sinn, auf den kleinen Spek.gewinn Steuern zu zahlen, wenn man doch gesamt sogar einen Verlust hat.

      2.
      Ist es noch sinnloser in diesem Jahr richtig Spek.steuer zu zahlen und nächstes Jahr richtig Verluste zu machen.
      Da hat ja wohl nur der Staat was davon, aber Steuergerechtigkeit sehe ich da bestimmt nicht.


      Das sind nur mal ein paar Anmerkungen...
      Bulle
      Avatar
      schrieb am 26.07.00 18:42:59
      Beitrag Nr. 27 ()
      Frage an alle Steuerexperten hier:

      Bei der Einkommenssteuererklärung müssen alle Kapitaleinkünfte angegeben werden.
      Ich hatte meine Aktien über 1 Jahr, der Gewinn ist also steuerfrei.
      Muß ich trotzdem diesen Gewinn in der Steuererklärung angeben??


      Danke!
      Avatar
      schrieb am 26.07.00 19:19:43
      Beitrag Nr. 28 ()
      Wie siehts eigentlich aus, wenn ab 2001 nur noch die Hälfte aller Spekugewinne versteuert werden müsen? Können dann Verluste auch nur noch zur Hälfte verrechnet werden?

      Gruß,

      Chopin
      Avatar
      schrieb am 26.07.00 21:02:31
      Beitrag Nr. 29 ()
      @Faulus
      Antwort: Nein. Des Weiteren handelt es sich nicht um Kapitaleinkünfte.

      @Chopin
      Antwort: Richtig.


      teuton_trader
      Avatar
      schrieb am 26.07.00 21:23:04
      Beitrag Nr. 30 ()
      Also nochmal:
      was wird den nun genau an Spekusteuer berechnet? Entspricht diese meinem Lohnsteuersatz oder kommt
      noch was obendrauf?
      Bei der Angabe von Gewinnen und Verlusten reicht dann eine eigene erstellte Liste, oder muss das Ganze
      mit Belegen bzw. den Abrechnungen belegt werden? Dann wärs für mich ja ne schweine Arbeit. Da ich nicht
      nur bei Consors ge-und verkauft habe.
      Thank you and mfg Searcher1
      Avatar
      schrieb am 27.07.00 20:10:12
      Beitrag Nr. 31 ()
      Auch ich hätte eine Frage. Wie sieht das Steuerrecht für einen Schüler aus?
      Da ich keine Steuererklärung abgebe, kann ich doch auch meine Gewinne nicht angeben. Gibt es dafür anderwertige Formulare oder bin ich vielleicht sogar Steuerbefreit?

      Da ich mich erst seit kurzem mit diesem Thema befasse, würde ich mich über eine schnelle Antwort freuen.

      mfg Jennesse
      Avatar
      schrieb am 27.07.00 21:05:39
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hi Jennesse,

      ja, Du müsstest offiziell eine Steuererklärung abgeben, Dir also eine Steuernummer vom Finanzamt geben lassen.

      Allerdings gilt für Dich auch die normale Einkunftsgrenze für Schüler die bei etwa 13.000 Mark pro Jahr für alle Einnahmen (Spek.gewine, Ferienjob, etc.) liegt. Wenn Du sowieso darunter liegst, dann lasse das mit der Steuererklärung.


      BuIIe
      Avatar
      schrieb am 27.07.00 23:38:53
      Beitrag Nr. 33 ()
      Hallo Leute,

      ich hab mir hier mal alle postings zum Thema Versteuerung von Spek-Gewinnen durchgelesen.

      Da ich selbst bei einer Bank arbeite, hab ich hier noch eine relativ unbekannte, aber dennoch sehr interessante Info für Euch.

      Alle Banken müssen! seit Jahren! sämtliche Kauf- und Verkauf-Aufträge an eine Stelle melden, deren eigentlicher Zweck es ist, Insider-Geschäfte aufzudecken. Diese Stelle ist, meine ich, das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel.
      Die Angaben über die Kauf- und Verkaufs-Aufträge werden hier in einer riesigen Datenbank über Jahre hinweg gespeichert.

      Es ist zwar zur Zeit noch rechtlich strittig, ob die gemeldeten Daten bei dieser Stelle immernoch dem Bankengeheimnis unterliegen, jedoch wird immer mehr davon ausgegangen, daß sich das Finanzamt über kurz oder lang dieser Datenbank wird bedienen dürfen.
      Die Konsequenzen könnt Ihr Euch ja ausmalen. :(

      Also - immer alles versteuern - sonst gibts später ne Menge Ärger!

      So als Zusatzinfo gedacht.
      bis denn
      Ciau
      Avatar
      schrieb am 28.07.00 02:24:32
      Beitrag Nr. 34 ()
      >Alle Banken müssen! seit Jahren! sämtliche Kauf- und Verkauf-Aufträge an eine Stelle melden, deren eigentlicher Zweck es ist, Insider-Geschäfte aufzudecken. Diese
      > Stelle ist, meine ich, das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel.

      Jo, das stimmt.

      >Die Angaben über die Kauf- und Verkaufs-Aufträge werden hier in einer riesigen Datenbank über Jahre hinweg gespeichert.

      Da bin ich mir nicht so sicher:

      A) Warum sollten die die Daten überhaupt solange aufbewahren. Wenn Verdacht wg. Insiderhandel besteht, geht das doch meistens innerhalb von einigen Wochen nach diesem "Ereignis", welches den Kurs beeinflußte, über die Bühne, sprich Anklage oder nicht.

      B) Datenschutz etc.

      Aber mit Deinem Schlußsatz hast Du dennoch recht.

      Gruß,

      Chopin
      Avatar
      schrieb am 29.07.00 10:14:16
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo,


      also von mir aus kann das Finanzamt oder die Banken auch alle Trades erfassen, dann wüsste jeder woran er ist und die Steuern wären automatisch zu zahlen.

      Allerdings scheint die ja bisher rechtlich und technisch nicht möglich zu sein, also kann man auch von mir nicht verlangen, dass ich alle meine Trades richtig erfasse. Nicht weil ich nicht will, sondern weil es eine Unmenge Arbeit ist. Und wenn nicht mal die Bank in der Lage ist mir am Jahresende aufzuführen ob ich Spek.gewinne gemacht habe, dann weiß ich auch nicht...

      Also sollen dies bitte die Banken oder das Finanzamt machen. Aber das wird wohl noch Jahre dauern...

      (Obwohl sich mir die Spek.steuer rechtlich sowieso nicht erschließt. Mit Gerechtigkeit hat das jedenfalls nichts zu tun.)

      Bulle
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 12:23:12
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hi ...,
      an alle, denen das angeben der Spekulationsgewinne zu viel Arbeit macht. Ein Hinweis wurde hier schon gegeben, das regelmäßige festhalten der Transaktionen. Geht man mal davon aus, das die meisten Boardteilnehmer ihre Transaktionen am PC tätigen, und davon wiederum fast jeder ein Tabellenkalkulationsprogramm auf seinem Rechner hat, gibt es Möglichkeiten sich so einige Rechnereien zu ersparen bzw zu automatisieren. Das folgende Beispiel ist mit MS Excel realisiert. Es ist nicht gerade eine Revolution aber schon recht hilfreich.
      Man benötigt insgesamt 7 Spalten (A-G).
      Spalte A : Name des Unternehmens
      Spalte B : Kaufdatum (Format Datum)
      Spalte C : Verkaufdatum (Format Datum)
      Spalte D : AnlageSumme
      Spalte E : Verkauf Summe
      Spalte F : Gebühren
      Spalte G : =WENN(C2-B2<366;E2-D2-F2;WENN(E2<D2+F2;E2-D2-F2;0))

      (Bitte vor Einsatz unbedingt testen!) Pro Transaktion müssen gerade mal 3 Zellen ausgefüllt werden. Welch Arbeit, wenn man eh schon am Rechner sitzt. Dann braucht man nur noch am Ende die Summe von Spalte G zu bilden und erhält den zu versteuernden Betrag. Dabei sind dann die Gebühren und der Zeitraum der Anlage schon berücksichtigt. Für die neue Regelung muß die Formel in Spalte G geringfügig geändert werden. Wer es ausprobieren will, ... sonst vergeßt es.

      miceMaker
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 16:30:26
      Beitrag Nr. 37 ()
      @Seacher1
      Es gibt in Deutschland sieben Einkunftsarten. Eine davon (§ 23 EStG) regelt die Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, vulvo Spekulationsgewinne). Alle Einkünfte werden zusammen gerechnet, hiervon dann Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und andere Freibeträge abgezogen. Man erhält dann das zu versteuernde Einkommen. Im Regelfall geht man mit diesem Betrag in die Tabelle und liest die Steuer ab (konkret macht das natürlich der Computer).
      Beispiel: dein Einkommen (Lohn) beträgt nach Abzug aller o.g. Positionen 80.000 DM, so beträgt die ESt bei Ledigen z.B. 21.842 DM.
      Nun hast du noch 15.000 DM bei sonst gleichen Verhältnissen an Spekulationseinkünften: ergibt ein zu versteuernden Einkommen von DM 95.000 - Die ESt für Ledige hierfür = 28.409 DM und somit 6.567 DM mehr. Der sog. Grenzsteuersatz für die letzten 15.000 DM des Einkommens sind also nach Adam seinem Riesen 43,78 %

      Alles klar?
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 17:53:56
      Beitrag Nr. 38 ()
      Hallo miceMaker,

      das ist schon ganz nett, aber das Problem stellt sich für mich etwas anders:

      1. Machen es Nachkäufe und Teilverkäufe kompliziert

      2. ist das Problem an der Speksteuer, dass ich ständig alle meine Positionen dahingehend überprüfen müsste, ob und ich welcher Höhe ich Verluste realisieren soll bzw. Gewinne, so dass es möglichst steueroptimal am Ende wird.

      Dabei ist es fast unmöglich alle Trade-Daten im Blick zu behalten und die Gewinne und Verluste.
      Dann soll muss ich noch einigermaßen richtig prognostizieren, ob ich einen Verlust lieber halte (weil ich mit hohem Kursplus rechne) oder ob ich ihn lieber realisiere. Oder ob sich steuerlich gesehen ein kurzfritiger Nachkauf lohnen könnte.

      Wenn ich mir das alles ausmale, dann bin ich schon am Ende meiner Nerven. Vorschläge für mein Problem?

      Tschau, BuIIe
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 20:01:11
      Beitrag Nr. 39 ()
      Veräußerungsgewinne oder Verluste angeben ist ganz einfach
      Du addierst alle Käufe und Verkäufe einer Aktie( z.B. VW) auf und die Differenz=+oder-
      alles, was innerhalb der Spekulationsfrist liegt.
      Hast Du am Jahresende noch Positionen die Du behälts, mußt Du den Durchschnitt Deiner Kaufpositionen
      ermitteln und dann die Differenz bilden.
      handelst Du immer mit der gleichen Aktie und hast zu jeder Zeit eine gewisse Stückzahl im Depot
      dann ist diese Position nach einem Jahr Steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 21:42:47
      Beitrag Nr. 40 ()
      @StRa
      Vielen Dank für die Info. Hätte nicht gedacht, daß die Spekusteuer so einen riesigen Batzen ausmacht.
      Ist ja echt ne Schweinerei.
      Mfg Searcher1
      Avatar
      schrieb am 02.08.00 06:51:53
      Beitrag Nr. 41 ()
      Hallo kosto8,

      ich habe Dein Posting mind. 10mal durchgelesen, habe es aber denoch nicht im so ganz kapiert. Und dabei ist es im Grunde sehr interessant, was Du schreibst.

      Könntest Du das vielleicht nochmal anhand eines fiktiven Beispiels erklären?

      Danke!

      Gruß,

      Chopin
      Avatar
      schrieb am 02.08.00 09:53:38
      Beitrag Nr. 42 ()
      Chopin, kosto8,

      das interessiert mich auch.


      miceMaker,

      in Deiner Formel erscheinen Verluste auch wenn sie in einer Zeit >12 Monate angefallen sind. Ist das richtig? Ich dachte, die darf man nicht verwenden.
      Avatar
      schrieb am 02.08.00 10:32:01
      Beitrag Nr. 43 ()
      @SDT und Chopin
      lest doch bei Tortelinis Thread: Zukäufe ... nach.
      Da ist ein Beispiel; ihr müßt die Falschantworten halt überlesen.

      Verluste > 1 Jahr sind nicht mehr absetzbar.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 09.08.00 02:45:18
      Beitrag Nr. 44 ()
      Und hier noch ein praktischer Tipp,
      wenn eine Transaktion entstanden ist, so habt Ihr eine Buchung bei der Bank, kopiert die Belege, hängt sie hinter die Kaufs- oder Verkaufsorder.
      Dann hat keiner am Jahresende einen noch so grossen Suchaufwand.
      Es macht nicht nur Euch, sondern auch Eurem Steuerberater, das Leben leichter.
      Noch mal zu Verlusten, ich glaube, nach Aussage meines Steuerberaters, dass Verluste unbegrenzt voraustragbar sind.
      Lasst uns hier mal darüber diskutieren.
      Also wenn innerhalb eines Jahres Verluste aus einer Aktie realisiert worden sind, so könenn diese zum Verlustausgleich in derselben Einkunftsart unbegrenzt vorgetragen werden.
      Diese Verluste können nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
      Wichtig ist die Realisierung des Verlustes vor Ablauf der Spekulationsfrist.
      Jeder Verlust der nach Ablauf der Spekulationsfrist realisiert wird ist nicht mehr als Verlust zu realisieren, d.h. mit Gewinnen in der Spekufrist zu verrechnen.

      P.S. jeder kann machen was er will, aber wer glaubt wirklich, dass das Finanzamt schläft ?


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