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    Frage zur Spekulationssteuer ab 01.01.99 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.99 10:48:32 von
    neuester Beitrag 11.07.99 21:36:02 von
    Beiträge: 6
    ID: 17.824
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      schrieb am 11.07.99 10:48:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mich/uns aufklären?

      Folgendes Fallbeispiel:

      Im April 98 Aktien gekauft, bei denen z.Zt. ein VERLUST von ca. 75% aufgelaufen ist.
      (Wenn diese Verluste "Privatvergnügen" sein sollten, würde ich sie natürlich "laufen lassen", unter Erfahrung ausbuchen und bei den anderen Papieren die Spekfrist absitzen.)

      Diese Verluste möchte ich mit Gewinnen von Papieren verrechnen, die im Dez. 98 gekauft wurden.

      Jetzt die Frage:

      Beginnt für ALLE bereits gehaltenen Positionen nach dem 1.7.98 (oder früher?) die Spekulationsfrist v. 12 Mon. ab 01.01.99 neu?
      D.h., man müsste evtl. "Altpositionen" aus 1998 wesentlich länger als 12 Mon. halten?
      Ich habe irgendwo gelesen, daß man neuerdings auch Verluste aus Spekulationsgeschäften steuerlich aufs nächste Jahr vortragen kann?

      Wer kann hier sicher vielen Aktionären in der gleichen Situation Rat geben?
      Avatar
      schrieb am 11.07.99 11:33:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für Papiere die nach dem 1.7.98 gekauft wurden gilt die 12-Monats-Frist. Für deine im April 98 gekauften galt ja noch die 6-Monatsfrist. Wenn du die im April 98 gekauften Aktien innerhalb der 6-Monatsfrist verkauft hast, kannst du die Verluste gegen die Gewinne gegenrechnen, aber nur wenn du die im April 98 gekauften Aktien vor dem April 99 verkauft hast. Wenn du aber 98 verkauft hast gilt das alte Steuerrecht und ist nicht für 99 anwendbar.

      P.D.
      Avatar
      schrieb am 11.07.99 17:00:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Richtig, Verluste aus Spekulationseinkünften sind ab dem Jahr 1999 in das nächste Jahr vortragbar. Aber ab einer gewissen Summe sind diese Verluste jeoch nur anteilig vortragbar.

      Unsere Regierung hatte nämlich die sagenhafte Erleuchtung zwischen passiven und aktiven Einkünften zu unterscheiden. Letzter sind Einkünfte wie die aus Gewerbebetrieb wo enstandene Verluste im Folgejahr voll anrechenbar sind. Einkünfte und Verluste aus Spekulationsgeschäften hingegen sind passive Einkünte (so doof zw. guten und bösen Einkünften zu unterscheiden kann nur nur die bundesregierung sein) und diese so böse Einkuftsart wird dadurch bestraft, daß Verluste hieraus nur noch anteilig und Jahr für Jahr bis sie irgendwann ausgeglichen sind, vortrabar sind. Wie hoch der jewilige Anteil der anrechenbaren Veruste ist, ist nur individuell anhand deines Einkommensteuerbescheid des Verlustjahres erechenbar.

      Die Gesetzesänderung hinsichtlich der Spekulationsfrist betrifft nur Aktien die Du nach dem 31.12.1998 noch im Depot hast. Besser gesagt. Für die Aktien für die du den verkaufserlös ab dem 01.01.1999 erhalten hast (Zu- und Abflussprinzip).

      Somit kannst Du nur noch Wertpapiere, die du am Stichtag 01.01.1999 im Besitz frühestens nach 12 monaten steuerfrei verkaufen.

      Gruß
      DnD
      Avatar
      schrieb am 11.07.99 17:09:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sorry netstar!

      Hab deine Frage nochmal gelesen.

      Das mit dem vortragen des Verlustes trifft nur zu wenn deine Spekulationsgewinne des Jahres 1999 nicht ausreichen die Spekulationsverluste des Jahres 1999 auszugleichen. sind die realisierten Gewinne 99 höher als die realisierten Veruste aus dem jahr 1999 kannst du die in 99 realisierten Verluste in ihrer ganzen Höhe verrechnen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.99 18:00:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mein lieber Daxneindanke,

      ich bin sicherlich kein befürworter der neuen und von mir auch nicht gewählten Regierung, aber das Gesetz über das Splitting der Verlustvorträge ist eindeutig ein logischer Schritt im Sinne der bislang noch in den Kinderschuhen steckenden Steuerreform.

      Wenn ich ein haus besitze, dieses für 100.000 DM modernisieren lasse und dann in der Steuererklärung angebe, daß ich in diesem Jahr all meine Lohnsteuer wiederhaben möchte, da ich ja 100.000 DM minus gemacht habe, dann kann das wohl nicht angehen, da die Modernisierung wohl einen geldwerten Vorteil für mich allein darstellt.

      Und genauso Verhält es sich mit den Verlustvorträgen. Ich kann da ja auch nicht Möhren mit Zementmischern verrechnen.

      Natürlich kommt dieser Zug auch meiner ganz privaten Steuererklärung nicht gerade zu gute, ist aber zwingend erforderlich, wenn die SPD ein mindestmaß an Profil zeigen möchte und ein bißchen Vernunft in ihre Politik bringen will. Immerhin sind es selbsternannte Sozialdemokraten.

      So far...Loonax

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      Avatar
      schrieb am 11.07.99 21:36:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mei allerliebster Loonax,

      mir ist aus Deinem posting nicht ganz schlüssig ob Du "dein Haus" selbst bewohnst oder vermietest. Solltest du es selbst bewohnen liegt dem Hausbesitz keine Einnahmen-Erzielungsabsicht zugrunde. Was bei dem Kauf, halten u. Vekauf von Aktien oder Beteiligungen außer Frage steht.

      Die Förderung von Wohneigentum ist eine Subvention und keine Einahmequelle.

      Ich verstehe deine Kritik überhaupt nicht. Wenn ich im Jahr 1999 DM 100.000,-- verdiene, dann muß ich diese DM 100.000,-- auch in voller Höhe im Jahr 1999 versteuern. Dann muß mir doch auch das Recht zustehen die in 1999 erlangten Verlusten voll verrechnen zu können. Ich kann ja schließlich auch nicht meine in 1999 erzielten Einnahmen auf mehrere Jahre verteilen ( OH wäre das schön).

      Von wegen Steuerreform in Kinderschuhen. Diese Mittel leere Staatskassen zu füllen ist Raubrittertum und stellt die Vergewaltigung des Standortes Deutschland dar!!!!!

      Gruß DnD


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