Wie lange gibt das Finanzamt Zeit ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.07.00 21:29:30 von
neuester Beitrag 20.07.00 16:04:03 von
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Hallo,
ich mache demnächst meine Steuererklärung für 1999 und möchte
meine Spekulationsgewinne angeben.
Wie lange läßt mir das Finanzamt Zeit, um meine Steuerschuld zu
begleichen?
Ich möchte nicht in die Verlegenheit kommen erneut Aktien innerhalb
der Spekulationsfrist verkaufen zu müssen; bin mal wieder zu 100 %
investiert.
Besten Dank
Akiba
ich mache demnächst meine Steuererklärung für 1999 und möchte
meine Spekulationsgewinne angeben.
Wie lange läßt mir das Finanzamt Zeit, um meine Steuerschuld zu
begleichen?
Ich möchte nicht in die Verlegenheit kommen erneut Aktien innerhalb
der Spekulationsfrist verkaufen zu müssen; bin mal wieder zu 100 %
investiert.
Besten Dank
Akiba
Hallo akiba,
hab gerade auf meinen 98er Steuerbescheid geschaut. Er hat das Datum 10.11.1999 und hier heißt es >>> Bitte zahlen Sie spätenstens am 13.12.1999 ...<<<
Also 1 Monat!
anya
hab gerade auf meinen 98er Steuerbescheid geschaut. Er hat das Datum 10.11.1999 und hier heißt es >>> Bitte zahlen Sie spätenstens am 13.12.1999 ...<<<
Also 1 Monat!
anya
Schicke doch ersteinmal einen Fristverlängerungsantrag bis zum z.B. 31-09-00, oder mit einer besonderen Begründung noch weiter. Dann liegt es am Finanzamt. Wenn der Bescheid kommt 1 Monat Zahlungsfrist. Jeder angefangene Monat den Du nicht zahlst, kostet 1% Säumniszuschläge.
1% Säumniszuschlag bedeutet einen Jahreszins von 12%.
Wenn man bedenkt, dass die Margin-Rate z. B. bei DATEK zur
Zeit bei 8,75% liegt und ich meinen Aktienkredit dort bereits
ausgereizt habe, werde ich das Finanzamt als
Aktienkredit-Institut missbrauchen. Vorteil: Man bekommt keinen
Margin-Call!
Mfg
Franz-Josef
Wenn man bedenkt, dass die Margin-Rate z. B. bei DATEK zur
Zeit bei 8,75% liegt und ich meinen Aktienkredit dort bereits
ausgereizt habe, werde ich das Finanzamt als
Aktienkredit-Institut missbrauchen. Vorteil: Man bekommt keinen
Margin-Call!
Mfg
Franz-Josef
Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, daß 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres der Steuerentstehung (also bei der ESt-Erklärung 1999 ab 1.4.2001) Nachzahlungszinsen nach § 233a AO i.H.v. 0,5% pro Monat fällig werden. Da das Finanzamt auch ein bißchen Zeit für Deine Veranlagung brauchen wird, solltest ggf. keine zu lange Fristverlängerung in Anspruch genommen werden.
Ferner sind sowohl Säumniszuschläge als auch Nachzahlungszinsen steuerlich nicht abziehbar, also "privat" zu zahlen.
Druidenkopf
Ferner sind sowohl Säumniszuschläge als auch Nachzahlungszinsen steuerlich nicht abziehbar, also "privat" zu zahlen.
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