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    Gewinne aus US-Depot: Kann dt. Finanzamt kontrollieren? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.07.00 23:19:20 von
    neuester Beitrag 21.08.00 08:48:19 von
    Beiträge: 14
    ID: 193.511
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      Avatar
      schrieb am 23.07.00 23:19:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi!
      Daß man Speku-Gewinne aus dem US-Trading ebenfalls versteuern muß, habe ich schon gehört (hoffe, es stimmt).
      Aber was mich interessiert: Hat das dt. Finanzamt eigentlich da irgendwelche Möglichkeiten, die erzielten
      Gewinne zu kontrollieren? Müssen die US-Broker, bei denen man online tradet, wie z. B. Datek, von sich aus tätig werden und dem dt. Finanzamt irgendwelche Daten melden?
      Oder haben die dt. Finanzämter ohnehin Kontakt zu US-Finanzbehörden und/oder Brokern?
      Wer weiß was?
      Danke im voraus.
      Gruß
      spekuli
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 07:40:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      na wenn man so manchen postings hier im board glauben schenken darf, sind gerade die amis den deutschen
      finanzbehörden überaus hilfsbereit mit der zur verfügung stellung von informationen;

      dazu sollte man sich das amerikanische system vor augen führen:
      in amerika gibt es kein bankgeheimnis; was hier als "grundrecht" angesehen wird ist in amerika faktisch nicht
      vorhanden, da weiss der staat alles von seinen bürgern; und geld zu besitzen ist dort nichts anrüchiges; im
      gegensatz bei uns ruft das neider auf den plan, wenn jemand ein paar mark mehr hat als der andere;
      die meisten haben ja auch angst offen mit ihren kollegen über ihr gehalt zu sprechen; in amerika steht das thema
      eigentlich ziemlich am anfang eines gespräches, wenn man jemanden kennenlernt und sich mit ihm unterhält.
      da erhält man achtung und respekt, wenn jemand viel geld verdient.

      im gegenzug sind die steuern in amerika deutlich niedriger als hierzulande, und das steuersystem ist wesentlich
      einfacher, so dass jeder im prinzip seine steuererklärung selbst ausfüllen kann.
      bei uns muss man sich erst einmal für teueres geld beratung einkaufen um ein ehrlicher steuerbürger zu sein.
      bei den steuersätzen und der steuerverschwendung auf der anderen seite ist es hier volkssport das finanzamt zu
      behumsen.
      das geht wohl auch im gewissen rahmen, die kontrollmöglichkeiten der finanzbehörden werden aber durchaus
      vielfältiger....
      :) rolf
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 10:12:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ rolf : Auffällig ist jedoch, daß in den USA viel mehr Steuern hinterzogen werden als hierzulande...Habe im Moment leider keine Statistik zur Hand, aber Du kannst Dich ja mal schlaumachen
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 19:47:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      hi metox, höre ich offen gestanden zum ersten mal; und passt offen gestanden nicht zu dem bild, dass
      ich mir in amerika gemacht habe.

      durch das fehlende bankgeheimnis und die recht rigiden methoden der finanzbehörden für die steuerzahler,
      die zum 15 april ihre steuererklärung nebst dem scheck über die zu zahlende steuer nicht abgegeben haben
      erscheint mir das auch nicht plausibel.

      lasse mich aber gerne eines anderen belehren

      :) rolf
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 21:28:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi!
      Danke für die bisherigen Infos. Leider weiß ich aber immer noch nicht, ob Daten von USA hierüber kommen zu den Finanzämtern. Na, vielleicht meldet sich noch jemand, der näheres weiß.
      gruß
      spekuli

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      Avatar
      schrieb am 26.07.00 17:06:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi,
      der Austausch zwischen den amerikanischen und den deutschen Behörden ist ausgesprochen gut informiert. Im übrigen besteht zwischen den USA und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen, dass das Besteuerungsrecht für capital gains eindeutig regelt. Aber bevor man ein US-Depot eröffnet sollte man seinen Steuerberater anrufen. Oder haben Sie sich Gedanken über die erbschaftsteuerliche Behandlung Ihres US-Vermögens im Falle ihres Todes gemacht.
      Übrigens ist das Ausfüllen der US-Steuererklärungen nicht so einfach wie gemeinhin angenommen wird und die Honorare seriöser Berater in den USA deutlich höher als bei uns.
      Gruß
      MadMichel
      Avatar
      schrieb am 29.07.00 17:26:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ rolf
      Kann es sein, daß Du bzgl. den USA etwas voreingenommen bist?
      Die Behauptung, das Steuersystem der USA sei deutlich einfacher als das deutsche muss man schon mit einer Prise Humor nehmen: erstens sind die Amis völlig unfähig ein systematisches Gesetz zu machen (Common Law! Lauter Einzelfallregelungen. Nix Systematik); zum zweiten ist das US-Steuerrecht keineswegs so einfach oder übersichtlich: Man sehe sich nur den CCH-Großkommentar mal an; der füllt Regalwände! Drittens hat da jeder der immerhin 50 Bundesstaaten noch sein eigenes State Income Tax Law (bei uns ist die Gewerbesteuer (auf die immer geschimpft wird) wenigstens einheitlich.
      Was das Thema Gehalt angeht bin ich der Meinung, daß viele Amis einfach gerne reden (small talk), besonders über Geld (kann jeder mitreden; kein Problem mit political correctness); die Art zu reden hat zugegeben einen gewißen Charme, besonders wenn man`s mit dem in deutschen Firmen zuweilen üblichen mürrischen Gegrunze vergleicht (nicht übermäßig motivierend).
      Druidenkopf
      Avatar
      schrieb am 29.07.00 18:03:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Spekuli,

      habe mal Zinseinkünfte in den USA gehabt. Da kam ein Zettel von den Fianzbehörden in den USA auf diesen die Zinseinkünfte ausgewiesen wurden.Original des Schreibens an das Finanzamt. :confused:

      Die Amerikaner sind da sehr offen.


      Gruß
      Avatar
      schrieb am 29.07.00 18:41:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Spekuli,
      ich kann dir aus Erfahrung bestätigen, daß zwischen USA und den deutschen Steuerbehörden (konkret mit dem Bundesamt für Finanzen in Bonn) ein reghafter Datenaustausch stattfindet. Auf gut deutsch: die Amerikaner melden jeden Cent Kapitaleinkünfte.
      Im Übrigen gilt in Deutschland das Besteuerungsprinzip "Welteinkünfte". Danach sind in der BRD alle Einkünfte anzugeben, die weltweit erzielt werden. Welches Land das Besteuerungsrecht für welche Einkunftsarten hat, ergibt sich aus den Doppelbesteuerungsabkommen (es gibt so ca. 140 Stück). Bei Kapitaleinkünften ist es meistens so, daß der Staat besteuern darf, in dem der Zinsempfänger wohnt; bei dir also die BRD.

      Also, wenn schwarz, dann anderes Land!

      Gruß StRa
      Avatar
      schrieb am 06.08.00 10:49:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi!
      Danke für die Info, StRa. Das würde für mich eine umfangreiche Buchführung erforderlich machen, da ich daytrader bin.
      Ich werde zusätzlich noch mal bei meinen
      US-Brokern nachfragen und über die Antworten hier, falls interessant, informieren.
      Gruß
      spekuli
      Avatar
      schrieb am 07.08.00 10:06:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      spekuli,

      Dein Broker wird Dir da nicht viel weiter helfen können.

      Die Sachlage ist jedoch klar:

      Du bist in Deutschland voll steuerpflichtig unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den USA und Deutschland.

      Die USA und die Deutschen tauschen Daten per EDV aus. Es kann Dir passieren, daß ein Steuerprüfer eine Kontrollmittteilung über sehr geringe Beträge hat, nur um Deine Steuerehrlichkeit zu testen.

      Der Broker meldet an das Finanzamt nur Dividendenerträge. Spekulationsgewinne werden nicht gemeldet. Über die Dividenden ist jedoch das Vorhandensein eines Depots klar.

      Also sei ein guter Deutscher und versteuere Deine Gewinne.
      Avatar
      schrieb am 10.08.00 09:32:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo !

      Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, die amer. Behörden melden nur zu gerne alles dem deutschen Fiskus. Steuerehrlichkeit ist hier angesagt, sonst gibt es ein böses Erwachen. Ich zahle deshalb meine zu zahlende Steuer aus US Einnahmen auch in der USA. Damit ist hier alles o.k.

      Gruß Behme
      Avatar
      schrieb am 19.08.00 01:13:00
      !
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      Avatar
      schrieb am 21.08.00 08:48:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi michi57,
      mach das mit dem Zweitwohnsitz. Brauchst Dich ja im Prinzip nur bei Deinen Eltern, Bekannten, Verwandten zu melden - als Zweitwohnsitz. Ist ja nur ne Meldeadresse, an die man Dir dann auch jedesmal die Wahlunterlagen schickt ;-)) - kann ich Dir aus Erfahrung (nicht von mir selber) sagen.

      Greetings

      GoodJob


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