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    Escom am 15.08.2000 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.00 07:39:23 von
    neuester Beitrag 01.10.00 11:18:52 von
    Beiträge: 109
    ID: 213.825
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      Avatar
      schrieb am 15.08.00 07:39:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      zwecks der Klickerei ein Thread für heute.
      Fröhlichen, sonnigen Tag
      Gruß Hape
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 07:53:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      @alle
      Da ich mich im Steuerrecht nicht so super auskenne, würde ich gerne zu der nachfolgenden Äußerung von
      keinnamegefunden einige Meinungen hören:

      " Nach Auskunft des Steuerberaters, wäre aber bei einem Verzicht der Darlehensforderung der Bank, der Verlustvortrag auf NULL
      gesetzt, weil die AG diesen Verzicht als ausserordendlichen Ertrag einbuchen müsste. Einzige Hoffnung besteht nur wenn der
      bestehende Verlustvortrag höher ist, als die tatsächlichen Darlehen bei den Banken und Gläubigern. Weiterhin sagte er mir auch,
      dass ein Verlustvortrag nur dann genutzt werden kann, wenn die Gesellschaft wieder in der selber Branche tätig wird. Die Aussagen
      sollten wir mal recherchieren!"


      Gruß Gina

      P.S.: Also wer weis nun genau wie hoch die Darlehensvorderungen sind und wie hoch der Verlustvortrag
      ist ??? Was ist nun mit den ominösen 570MIO`s, Darlehnsforderungen oder Verlustvorträge ???
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 09:33:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich vermute, daß wird heute wieder ein Mini-Umsatz-Langweil-Tag.
      Grüße, Jacky
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 10:13:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      jacky: Sieht ganz danach aus. Müssen uns halt weiter in Geduld üben. Aber darin sind wir ja schon fast Weltmeister.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 10:33:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gibt es denn jetzt bald endlich "Kurse zum Träumen"? Oder müssen wir weiter von solchen Kursen träumen?

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      Avatar
      schrieb am 15.08.00 10:43:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo erstmal,
      ich weiß ncht ob ihrs schon wißt? Bei Escom wird demnächst der Hadel eingestellt. Es wird keine Übernahme geben und mangels Masse wird die
      Aktie vom Handel ausgesetzt.

      Sorry!
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 10:50:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mein lieber Charl(i)emann
      Deine 32. Posting hättest du lieber lassen. Wir alle in dieser nebulösen Escomwelt wissen doch schon allzu gut, wie schelcht es da aussieht. Eine Recherche würde dir besser stehen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 10:51:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      na, wenn die so leute wie den hadel einstellen, dann glaub ich eher, daß der laden bald wieder brummt...
      als ich die aktie gekauft hab waren die noch sooo pleite, da konnten die gar keinen einstellen...

      ich find das ist ein gutes zeichen...vielen dank das du gekommen bist um uns hier fundiert solche tollen neuigkeiten zu überbringen, nun kann ich ja beruhigt arbeiten gehen, oder kündigen und colabäume pflanzen, dank escom...

      greetings, DerYeti
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 10:51:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Du meinst mangels Masse an Aktienstücken. Welcher Charlemann bist Du denn? Der mit dem weißen Schal, der mit den Fledermausohren oder der vom Pferd?
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 10:56:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Yeti: Der charlemann kam doch nur ins board, weil auch mal nen Yeti sehen wollte. Aber stimmt: Wenn die jetzt sogar den Herrn Hadel (oder Frau) einstellen konnten, kanns ja nur bergauf gehen. Aber schrecklich find ichs schon, daß bei denen Figur usw bei der Einstellung ne Rolle spielt ("mangels Masse"). Naja, wenn wir als Mehrheitsaktionäre dann später das Sagen haben, könne wir ja für mehr Unternehmenskultur sorgen :)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 11:01:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ hmhm:

      hatte der hadel, der dünne, nicht mal als hausmeister bei sparta gearbeitet?¿? außerdem hab ich gehört, daß seine frau eine cousine von menzel sei? ich recherchier datt mal ;)

      :D

      netten tach noch

      DY
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 11:11:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Yeti: Ne Cousine kanns nicht sein, weil dann wär er ja Vetter und das kann ebenfalls nicht sein; von wegen der mangelnden Masse. Aber sach Bescheid, wenn Du was rechechiert hast.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 11:22:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      nach meinen informationen (wobei ich die quelle nicht nennen darf wg. insiderwissen und so)war der dünne hadel in der tat spartanischer hausmeister...du hattest allerdings recht...das mit der vetternwirtschaft ist nicht ganz so: er hält lediglich 5% der masse der cousine, weshalb sie mittlerweile an einem freitag die scheidung im landgericht eingereicht hatte...mit allem schickedanz und drumherumm

      um die verlustvorträge zu mildern hat der dünne hadel jede menge ballaton in sich reingekippt, WO weiss ich nicht, aber escommt schon noch raus...wahrscheinlich in ein oder zwei uns bekannten hotels einer immobiliengesellschaft, die wir noch nicht kennen...ein eisenbahner will das aus seiner wohnung, deren besitzverhältnisse noch nicht geklärt sind, gesehen haben

      ich geh essen

      :D

      DY
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 11:29:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Yeti::):):):):)
      Danke für die exakte Recherche. Paß aber auf, daß Dir mit Deinem Ein-siderwissen keiner keiner auf die Sprüche commt.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 11:48:39
      Beitrag Nr. 15 ()
      Endlich mal wieder was Lustiges.:D
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 11:50:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      @myIQ:

      von myIQ 15.08.00 11:44:41
      betrifft Aktie: ESCOM AG I.A. 1576357
      @tic
      Sind nicht mehr aktuell, neues am Mittwoch.


      kannst Du dazu kurz was erläutern?!
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 11:52:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      @shareFriend
      Habe gestern Schriftliches beim RG-Bochum angefordert, soll ich am Mittwoch per E-Mail bekommen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 11:54:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      Danke
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 11:56:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      @myIQ:

      Weiss Mogwei denn nichts darüber ??

      gruss :)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 12:03:19
      Beitrag Nr. 20 ()
      @degi:

      ...Du hattest gestern geschrieben, kein Escom-Aktien zum Limit 0,61 Euro bekommen zu haben, hat sich das inzwischen geändert?
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 12:07:23
      Beitrag Nr. 21 ()
      CCR-Logistics

      ...startet durch!

      ...schlafen,schlafen!

      Gute Nacht! :kiss:
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 12:08:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      @Börsenschlumpf
      Mogwei hatte am Freitag die Info über die Einreichung zur Eintragung beim Registergericht Bochum bekommen.
      Habe seit gestern vormittag nichts mehr von ihm gehört, ist vermutlich noch in der Sache unterwegs.
      Aus diesem Grund habe ich paralell die schriftliche Anfrage gestellt.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 12:11:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      @alle
      Ich gehe jetzt frühstücken, bis später:D
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 13:01:32
      Beitrag Nr. 24 ()
      @HMHM & DerYeti

      VIELEN DANK FÜR EUREN HUMOR!!!!!
      ICH HAB ECHT LAUT GELACHT!!!!!!
      MACHT WEITER SO!!!!!!!
      BESSER ALS GAR NICHTS SCHREIBEN!!!!

      CU

      Neon
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 13:01:57
      Beitrag Nr. 25 ()
      @alle

      Hallo, und einen wunderschönen Guten Morgen.

      Zum Thema Freitag: welche der unten aufgeführten Firmen kommen den in die engere Auswahl? Oder kann einer was damit anfangen?

      "Firma";"";"Freitag & Co. GmbH, Gebr. H+H";"Birkenweg 6";"";"";"57539";"Heckenhof b Hamm, Sieg";"";"02682";"3123";"";""
      "Firma";"";"Freitag & Co. Inh. Bernd Wienholz";"Striepenweg 1";"";"";"21147";"Hamburg";"";"040";"7966113";"";""
      "Firma";"";"Freitag & Freitag GbR";"Im Rabengrund 11";"";"";"50997";"Köln";"";"02233";"923150";"";""
      "Firma";"";"Freitag + Kaltenbach + Partner fr. Architekten";"Vincenz-Prießnitz-Str. 3";"";"";"76131";"Karlsruhe, Baden";"";"0721";"9659-0";"";""
      "Firma";"";"Freitag + Kaltenbach Generalplaner GmbH";"Vincenz-Prießnitz-Str. 3";"";"";"76131";"Karlsruhe, Baden";"";"0721";"96449-0";"";""
      "Firma";"";"Freitag & Hummitzsch GmbH";"Bernhardstr. 14";"";"";"09212";"Limbach-Oberfrohna";"";"03722";"80379";"";""
      "Firma";"";"Freitag & Lahme Verwaltungs GmbH";"Lange Str. 10";"";"";"34266";"Niestetal";"";"0561";"5295688";"";""
      "Firma";"";"Freitag & Myritz";"Berliner Allee 96";"";"";"13088";"Berlin";"";"030";"9251273";"";""
      "Firma";"";"Freitag & Partner";"Am Pferdemarkt 1a";"";"";"27356";"Rotenburg, Wümme";"Telefax";"04261";"2884";"";""
      "Firma";"";"Freitag & Partner";"Wilhelmshöher Allee 22";"";"";"34117";"Kassel, Hess";"";"0561";"7391582";"";""
      "Firma";"";"Freitag & Partner AG";"Wilhelmshöher Allee 22";"";"";"34117";"Kassel, Hess";"";"0561";"7391061";"";""
      "Firma";"";"Freitag & Partner GmbH";"Kapuzinerstr. 34";"";"";"96047";"Bamberg";"";"0951";"98690-0";"";""
      "Firma";"";"Freitag & Partner GmbH";"Kapuzinerstr. 34";"";"";"96047";"Bamberg";"D2-Nr";"0172";"8651180";"";""
      "Firma";"";"Freitag & Partner GmbH";"Kapuzinerstr. 34";"";"";"96047";"Bamberg";"Telefax";"0951";"98690-0";"";""

      Ich weiß nicht ob uns das was bringt, wäre aber schön wen einer was zu beitragen kann.
      Bin übrigens mit keinnamegefunden befreundet. Wir wollen uns jetzt mit
      an den Recherchen beteiligen, um uns alle vielleicht ein wenig weiterzubringen.

      @Gina

      Im übrigen ist keinnamegefunden dabei noch mehr Informationen zu dem Thema:
      Steuern zu besorgen.

      Allen noch einen schönen Tag.

      Odelix & keinnamegefunden
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 13:03:48
      Beitrag Nr. 26 ()
      FAZ : Manipulationen beim Escom-Kurs ?


      Der Konkursverwalter des zusammengebrochenen Bensheimer Computerhandels-Unternehmens Escom zeigt sich beunruhigt über die Vorgänge bei der
      Escom-Aktie. "Die Firma existiert nicht mehr. Es bestehen keine Vermögenswerte, und dennoch werden Millionenumsätze mit Escom-Aktien getätigt" erklärt
      Bernhard Hembach. Hembach vermutet bei den Vorgängen geschickt lancierte Fehlinformationen, die zu gezielten Kursmanipulationen führen. Mit den
      Informationen würde bewußt der Eindruck vermittelt, es gebe Interessenten an Escom oder monetäre Forderungen an das zusammengebrochene Unternehmen.
      Hembach betont, daß ihm von solchen Vorgängen nichts bekannt sei. Der Konkursverwalter zeigt sich befremdet, daß das Bundesaufsichtsamt für den
      Wertpapierhandel bislang noch nicht gegen den Handel mit "einer Aktie ohne Gegenwert" entschiedener einschreitet. Das "Spekulationspapier" von Escom
      beendete den Wochenhandel mit einem Verlust von 17,31 % und schloß bei 0,43 Euro. Der Umsatz belief sich in Frankfurt auf 811.500 Stück.

      00:19 15.08, Jörg Kiveris
      © wallstreet-online GmbH
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 13:05:19
      Beitrag Nr. 27 ()
      ...viel Spass beim telefonieren Michi:D
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 13:07:26
      Beitrag Nr. 28 ()
      ...genau lesen bitte, der Artikel ist von 1999 und Herr Hembach "Gott hab ihn seelig"
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 13:10:14
      Beitrag Nr. 29 ()
      @mylQ

      auf die frage nach den stimmrechtsanteilen verweist du auf news, die dir aus bochum zugehen sollen...dazu wirst du aber beim HRG nichts erfahren !
      beim HRG kannst du einen handelsregisterauszug anfordern, das dauert aber länger, als wenn du auf die veröffentlichung wartest(m.E.)...wie zeitnah muß die eigentlich erfolgen ?
      würdest du freundlicherweise deine anfrage mal ins board stellen ?
      hast du da auch mal angerufen ? und wenn ja, mit welcher stelle hast du gesprochen und was erfahren ?

      vielen dank im voraus
      HABAKUS
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 13:13:05
      Beitrag Nr. 30 ()
      danke sf, wollt ich auch grad loslassen...aber man muß ja zugeben, daß das datum zur zeit verwirren kann...wo sollte solche kammellen irgendwann rausnehmen!

      greetings, DY

      *hofft, heute abend ins kino zu können: gremlins3, mogweis rückkehr

      ;)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 13:20:20
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ist Mogwei eine Symbiose aus w-o und GIS ??

      Mogwei statt Mogwai :)

      wir haben ein w und ein o für w:o

      und ein g und ein i ... fehlt ein s :confused:

      nehmen wir das M=13 und das E=5 sowie das A=1 (vom anderen Mogwai)

      13+5+1=19= S ergibt G.I.S und w:o ...

      nur mal so zum Thema Mogwei ...

      wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur du denkst :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 13:34:42
      Beitrag Nr. 32 ()
      Neon16: Ich muß gestehen, daß mir beim Lesen der Recherche-Ergebisse von Yeti auch kein Schmunzeln mehr reichte. Übrigens fand ich auch die früheren Ausführungen hier zu den PET-Flaschen nicht schlecht.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 13:50:04
      Beitrag Nr. 33 ()
      @Odelix

      Die FREITAGS aus Bamberg kannst Du getrost streichen!! Versicherungen und Fonds für arme Kleinanleger!!!
      Wenn`s die wären, dann mehr als gute Nacht....

      Gruß
      taxler21
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 13:52:56
      Beitrag Nr. 34 ()
      @myIQ:
      Dasselbe (HR-Auszug-Anfrage) habe ich heute auch an AG Bochum gefaxt. Leider bevor ich dein Posting gelesen habe.
      @ alle :
      Mit meiner CD-Telefonauskunft finde ich den RA KW Freitag nicht gerade schnell. Vielleicht habt ihr schon seine Koordinaten...
      Mal sehen,ob ich direkt beim Robin Hood Glück habe.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 13:54:34
      Beitrag Nr. 35 ()
      komisch im xetra jetzt auf 67....

      merkwürdig !
      jockl
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 14:07:16
      Beitrag Nr. 36 ()
      @tic: ...oder bei Robinson Crusoe, da war doch auch sowas mit Freitag;)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 14:15:33
      Beitrag Nr. 37 ()
      @shareFriend: Nur, daß Robinson nur Freitag "gerettet" hat.
      Jetzt werde ich aber langsam böse! Warum finde ich keinen RA Freitag KW selbst unter den Online-Gelbe-Seiten.
      Wenn ich über seine "wohltätige" Aktionen im Namen verschiedener Aktionärsgemeinschaften nicht gelesen hätte, würde ich schon auf andere dumme Gedanken kommen . Mißtrauisch wie ich bin, stelle ich hinter dem Namen "Mogwei" ein weiteres Fragezeichen!
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 14:36:12
      Beitrag Nr. 38 ()
      @all

      auch das BAWe entpuppt sich leider als sackgasse !( sch... )

      auf meine " blauäugige " anfrage beim bawe wegen dem stand des auskunftsersuchens hat man sich auf die verschwiegenheitspflicht berufen, war mir schon klar...ich wollte aber eigentlich wissen was von denen noch zu erwarten ist und das war sehr ernüchternd...selbst wenn sich durch das bereits beschriebene auskunftsersuchen der oder die neuen anteilseigner ermitteln lassen, hat dies keine Veröffentlichung ( bzw. Änderung der Stimmrechts-Datei ) duch das BAWe zur Folge !...die ist an eine Veröffentlichung durch den Mitteilungspflichtigen ( Käufer ) bzw. Veröffentlichungspflichtigen ( escom ) geknüpft...( überregionale zeitung )
      also außer das dem mitteilungspflichtigen strafrechtliche verstöße nach wphg drohen ist vom bawe kein OUTING zu erwarten !

      sorry, HABAKUS
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 14:43:15
      Beitrag Nr. 39 ()
      Nun bin ich auch in eine andere Sackgasse gefahren: weder bei der Anwaltssuchservice (01805-254555), noch bei der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre oder in den Internet-Anwaltsverzeichnissen finde ich diesen guten Freitag.
      Weiß denn jemand zumindest in welcher Stadt er seine Kanzlei hat?
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 14:44:59
      Beitrag Nr. 40 ()
      denkt ihr , dass escom noch mal nach oben zieht ? oder war es jetzt das ende ?
      :)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 14:57:52
      Beitrag Nr. 41 ()
      Für heute schon !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 15:23:32
      Beitrag Nr. 42 ()
      Was würde Freitag selber bei einer Reaktivierung verdienen? Lohnt es sich für Ihn? Wenn ja, dann wird er auch einen Weg finden!

      mfg,

      Michael Türk
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 15:43:04
      Beitrag Nr. 43 ()
      @OnlineKostolany: Danke für den Tip mit CCR, bin gerade noch so zu 4,46 reingekommen:)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 15:54:06
      Beitrag Nr. 44 ()
      @sharefriend
      Hätte gerne eher geantwortet, mußte aber bis jetzt arbeiten. Gestern zu 0,61 bin ich nicht reingekommen, dafür wurde heute morgen für 0,60 ausgeführt.
      Gruß Degi
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:00:26
      Beitrag Nr. 45 ()
      Escom wird ja noch gekauft, jedoch keiner kann mir auf der Suche nach RA Freitag helfen. Ist den keiner von Euch an einer möglichen Recherche interessiert?
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:01:00
      Beitrag Nr. 46 ()
      Wie ich sehe, Escom wird ja noch gekauft, jedoch keiner kann mir auf der Suche nach RA Freitag helfen. Ist denn keiner von Euch an einer möglichen Recherche interessiert?
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:07:11
      Beitrag Nr. 47 ()
      Oh je, Oh je,

      jetzt drehen wieder alle durch, nur weil Sie nicht weiter kommen.
      Mogwei sagte wir sollen A B W A R T E N !!!!!!!!!!!!!

      Habt Ihr eigentlich was auf den Ohren (oder heisst es hier Augen ?)

      myIQ der offensichtlich mogwei kennt hat gesagt: Weiteres am Mittwoch!
      Heute ist Dienstag.
      Wenn es News gibt werden sie hier gepostet. Wenn nicht kriegt Ihr sie auch nicht raus. nun haltet mal den Ball flach...alles wird gut !

      Gruss :cool:
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:08:20
      Beitrag Nr. 48 ()
      ...tun wir doch die ganze Zeit!

      Wenigstens haben wir heute bei Escom nicht solche "Nichthandelszeiten" wie gestern. Was das war, möchte ich gerne wissen!
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:15:23
      Beitrag Nr. 49 ()
      @sharefriend:

      Was das war ? Wahrscheinlich war der Herr Brauburger etwas länger beim Mittag. deswegen hat er halt die Orders gesammelt , wie so oft in Fuckfurt und 12.600 Stück auf einmal ausgeführt.

      gruss :)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:21:34
      Beitrag Nr. 50 ()
      noch mal zum thema verlustausgleich:
      habe mir sagen lassen das steht alles im § 8 ff KöStG i.V. RL 37 etc. Wirtschaftliche Identität muß gegeben sein, d.h. gleiches geschäfts-feld, arbeitsplatzerhaltung etc. Sonderregelungen gibts bei zuführung neuen betriebsvermögens zu sanierungszwecken, aber mehr weiß ich darüber auch nicht. gibts denn keinen steuerberater hier???
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:22:41
      Beitrag Nr. 51 ()
      @börsenschlumpf: Ehrlich gesagt, ich vertraue keine Wettervorhersagen (in jedem BWL-Buchsteht: Die beste Statistik/Vorhersage ist die, die ich selber gefälscht habe"). Daher wollte ich auf eigene Faus was raus finden und dachte, nach erfolgloser Suche nach der Telefeonnr. oder Adresse von RA Freitag in allen möglichen deutschen Medien , daß ihr weiter helfen könnt.
      Abwarten und Tee trinken ist nicht mein Ding, auch wenn ich Kostolany sehr schätze.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:27:37
      Beitrag Nr. 52 ()
      @tic:

      klar, ich vertraue auch nicht jedem. Aber was soll schon passieren ? Entweder unser totes baby stirbt oder es wird zum Leben erweckt. Das werden wir nicht beeinflussen und wir werden es auch nicht vor den Anderen herausfinden. Deshalb denke ich halb so viel Hektik reicht.
      Aber, macht was Ihr meint. Ist ja nicht böse gemeint.

      Gruss :)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:38:34
      Beitrag Nr. 53 ()
      Mein guter "Schlumpi"
      Sind dann die vielen Stunden und Tagen, die wir hier mit der Escom verbracht haben, umsonst? Klar können wir nichts daran ändern, aber ich möchte gern wissen ober ich morgen -50% von meine Einsatz immer noch habe oder gar nicht mehr. Vielleicht läßt sich doch noch was retten, in letzer Minute.
      Gerade weil ich einem unbekannten wie Mogwei nicht traue, versuche ich es allein an Infos zu kommen, auch wenn es verdammt schwer ist.
      Damit habe ich jedoch nicht gerechnet, daß es hier soviel "Passive" und "Leser" gibt, die sich so viel auf so wenige "Macher" (wie Mogwei) verlassen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:46:11
      Beitrag Nr. 54 ()
      @tic.

      Kriegs nicht in den falschen Hals. Falls Du mich damit meinst, ich bin...nein, ich war sehr aktiv. Aber ich glaube eben dass escomt wie kommen soll. Schau doch mal, wir haben ja nicht mal mitgekriegt dass sich Menzel verabschiedet hat. Doch ich glaube dass die tage und stunden nicht umsonst waren. Escom ist tot, es lebe Escom. Und....sag nicht ich wäre ein passiver Leser. Ist ja wie Teletubbieszurückwinker.

      Gruss und viel Glück mit ECOG, Schlumpf :)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:48:30
      Beitrag Nr. 55 ()
      Wenn man im Personenregister von Onvista nach Freitag sucht, kriegt man ne Reihe von Namen angezeigt, darunter auch nen Hans-Georg, der Vorstand bei der E`zwo Computervertriebs AG (WKN566730) ist/war. Bei der AG ist offenbar seit 7.1.2000 Schicht im Schacht.

      Um nicht das strapazierte Schlagwort -Zufall?- zu benutzen.... Kann es sein, daß es sich hier um Family Business handelt?
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:48:54
      Beitrag Nr. 56 ()
      Hallo tic,

      manche Dinge brauchen ihre Zeit.

      Hektik oder unnötige Aktivitäten bringen nichts.

      Die "Macher" beeinflussen aktiv das Geschehen und wer von uns kann das schon von sich behaupten.

      Gruß

      SW
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:55:17
      Beitrag Nr. 57 ()
      @all

      zunächst einmal wurde hier gepostet das es ca. 24 MIO aktien gibt ( gezeichnetes kapital 121,2 Mio zu DM 5,00), richtig müßte aber sein das es über 30 MIO stücke gibt ( präsenz auf der HV 26,02 % = 7,9 MIO stck, macht halt über 30 MIO ) ich glaube aber das wurde schon geklärt... ( kapitalerhöhung )

      wie ergeben sich die 26,02 % ??? , wenn am 21.03 in der FAZ stimmrechtsanteile von gesamt 32,9 gehalten werden ? ich gehe davon aus, daß es bei der konstellation siemns-SNI und quelle-schickedanz um hinzurechenbare anteile handelt und damit doppelnennung...kennst sich da jemand aus, mit §§ 1, 22 WpHg ?
      wenn dies zutreffend wäre, hätten die altaktionäre nur 16,45 %, mit den 5 % von menzel u.Co. aber die notwendigen 75 % ( mehrheit ) gehabt...demnach waren die stimmrechtsanteile zum 24.03 anders verteilt...

      ich hatte hier schon einmal wegen dem artikel in der FAZ nachgefragt, ob den einer hier einstellen kann ?
      ergibt sich aus der veröffentlichung, von wem SIE erfolgte ?

      vielen dank
      HABAKUS

      @tic ...wir machen weiter, versuch mal was über die metropol herauszufinden...
      @börsenschlumpf...mogwei ist auf einmal vom ahnungslosen zum wissenden geworden...wodurch ??? er könnte sicherlich einige sachdienlichen fakten durchsickern lassen ohne das es für ihn konsequenzen haben könnte oder...
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:59:10
      Beitrag Nr. 58 ()
      @habakus:

      Er wird sich schon melden.

      P.S. Es gibt 24.200.000 Aktien.

      :)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 16:59:16
      Beitrag Nr. 59 ()
      Frühstück beendet, jetzt gehts gleich ans Antworten:)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 18:03:52
      Beitrag Nr. 60 ()
      Schön langsam werde ich auch ungeduldig.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 18:04:21
      Beitrag Nr. 61 ()
      Damit nicht alle vor lauter Denken Kopfschmerzen bekommen:

      Karl-Walter Freitag ist NICHT Rechtsanwalt, sondern Journalist.

      Er wohnt in Köln.

      Und er ist und war unverheiratet, hat keine Kinder und auch keine Geschwister. Sein Vater ist auch schon verstorben. Ergo: Kein "family-business".

      Und er hat auch ansonsten nix mit Computern am Hut, um nicht zusagen: keinen Internetanschluss. Ehrlich - das stimmt !

      Und noch nen Tipp: Er ist u.a. auch Vorstand der Nordhäuser Tabakfabriken, WKN 677150, notiert in Berlin, Freiverkehr. Die Adresse der Firma lautet (Hoppenstedt Aktienführer 2000, seite 697):

      Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln.


      So, und nun dürft ihr alle seine Büroanschrift erraten (die ersten zwei versuche zählen nicht !).

      ;) Daylight.

      P.S. Wer jetzt als erster seine telefonnummer herausbekommt, erhält zehn Gummibärchen, für seine Handynummer gibt`s ne ganze Tüte ...
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 18:05:05
      Beitrag Nr. 62 ()
      @habakus
      Ich habe die Anfrage einem Recherchendienst in Auftrag gegeben. Allerdings habe ich den Fehler gemacht nach der letzten Veränderung zu fragen und nicht nach dem aktuellen Stand. So bekommt man natürlich auch nur die Auskunft über genau diese Veränderung, selbst wenn es sich nur um eine Kleinigkeit handelt. Da die Einreichung vom letzten Freitag jedoch mit Sicherheit erst in ca. einer Woche eingetragen ist, habe ich natürlich nicht die Auskunft bekommen, welche ich erwartet hatte.
      Folgende Auskunft habe ich bekommen:

      Stand der Datenbank 14.08.2000
      Letzte Veränderung 08.03.2000
      Escom Aktiengesellschaft 44787 Bochum HRB-2191.
      Durch Beschluß des Amtsgerichts Bochum vom 01.12.1999 wurden Prof. Nico Stehr, Moers, geb. 19.03.1942 und Dr. Waldemar Maselewski, Hamburg, geb. 10.03.1940, zu Vorstandsmitgliedern bestellt.

      Das ist natürlich nichts neues, aber ich habe die Anfrage falsch gestellt so daß ich unabhängig davon ob Dieses aktuell ist oder nicht, nur die Daten der Veränderung bekommen habe und nicht alle Eintragungen im fortlauf. Habe die Anfrage entsprechend neu gestellt und bekomme die Antwort am Mittwoch. Sollte von der Einreichung am letzten Freitag noch nicht eingetragen sein, ist es dafür wahrscheinlich noch zu früh. Nichts desto Trotz werde ich, weder Kosten noch Mühen scheuen und täglich eine Anfrage machen, bis die Veränderung vom letzten Freitag enthalten ist. Vielleicht hat ja mogwei bis Mittwoch Das schon geklärt, dann kann ich mir das sparen.

      @tic
      Doppelt schadet auch nicht.

      @jockl
      Schön das sich der Xetra endlich bewegt.

      @Micheal Tuerk
      Erst mal Hut ab vor deiner Offenheit gestern;)
      Ich gehe stark davon aus, daß Freitag gut daran verdienen würde. Auf welche weise läßt sich nur darüber spekulieren. Er wird selber ein paar escoms haben, mit Sicherheit Minimum 500000-1000000, sonst wäre er nicht Freitag. Bei einem Kursanstieg auf ca. 4-6 EUR nach einer Reaktivierung würde er einen Schnitt von ca. 3,5 Mio machen, privat.
      Wobei ich glaube daß er mehr hat und der Kurs nach einer Reaktivierung, je nach dem was reingepackt wird, auf die Dauer von 12 Monaten über 10-15EUR erreichen könnte. Das wären ca. 10 MIO EUR STEUERFREI. Eine weitere Möglichkeit wäre, er packt eine seiner Gewinnträchtigen Immobilienfirmen rein und nutzt den Verlustvortrag.
      Solange sich hier kein Wirtschaftsprüfer meldet der das Gegenteil behauptet, behaupte ich, daß der Verlustvortrag ohne grpßes Schlupfloch nutzbar ist. Allerdings erscheint es mir logisch, daß bei einem Vergleich mit Banken und Gläubigern, die Summen auf die verzichtet wurden als Erlöse gewertet werden. Hier allerdings denke ich kann man nach Schlupflöchern suchen, fragt mich nicht wie die Aussehen könnten. Ein interessantes Thema ist auch das Finanzamt. Wieviel Rückstand hat Escom hier? Wenn sich eine Bank in einem solchen Fall auf einen Vergleich einläßt, ist das Finanzamt 100%-tig mit dabei. Beim Nachlass auf Lohn- und Kirchensteuer könnte es auch sein, daß dies als Erlös gewertet wird. Bei der Umsatzsteuer, wo das Finanzamt immer den Gnadenlosen spielt, was nach eigenen Erfahrungen in Wirklichkeit nicht so ist, könnte ich mir das etwas anders vorstellen. Und ich vermute daß bei den Steuerrückständen der Löwenanteil aus der Umsatzsteuer sein wird. Sollte hier wirklich ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater anwesend sein, würde ich gerne ein Statement dazu lesen.

      @Börsenschlumpf
      Flache Bälle sind gut;)

      @randolph
      Wir reden hier von einem Börsenmantel nicht einer AG I. A. oder I. K. nicht von einer überschuldeten GmbH oder ähnlichem.
      Der Geschäftszweck oder Geschäftsgegenstand kann bei jeder Firma ob AG, GmbH, oHG, KG usw. jederzeit geändert werden, außerdem haben die meisten Firmen hier Geschäftstätigkeiten eingetragen die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht ausgeführt werden. Bei fast allen Firmen lautet der letzte Satzt beim Gesellschaftszweck(Geschäftszweck oder Geschäftsgegenstand )... und alle artverwandten und dem Ziel der Gesellschaft dienenden Tätigkeiten, oder so ähnlich, legt mich nicht auf den Wortlaut fest.
      Zur Arbeitsplatzerhaltung gibt es eigentlich nur folgendes zu sagen, es gibt momentan keine Arbeitsplätzte. Eine Reaktivierung wäre also eher eine Arbeitsplatzschaffung, was sich doch noch ein wenig besser anhört als Arbeitsplatzerhaltung.

      @nochmal Börsenschlumpf
      Richtig entweder Hopp oder Top, und darüber werden wir nicht entscheiden.

      @Schwarzwaelder
      Genau richtig, auch meine Meinung.

      Uff.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 18:33:59
      Beitrag Nr. 63 ()
      Berlin ist uns wie immer freundlich gesonnen,
      der Xetra hat seinen Ar.. auch endlich mal hochgekriegt,
      Düsseldorf und Hamburg wissen noch nicht so recht
      und Freund Frankfurt weigert sich wie immer strickt den Kurs dahin zu korrigieren wo er hingehört, nach dem kühlen Norden.

      Besser als nichts.

      Was ist los mit euch, seid ihr eingeschlafen. Ich muß in 20 Minuten weg und würde noch gerne eure Meinungen mit in den Biergarten nehmen.;)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 18:45:33
      Beitrag Nr. 64 ()
      @Börsenschlumpf: Gemeint habe ich niemanden konkret. Dich bestimmt nicht, aber du warst mal in der Nähe...
      (auf das lächelnde Smiley verzichte ich diesmal). War nur ein wenig wg. der Lähmung in dieser Board enttäuscht, gerade jetzt,
      wo wir vor 3-4 Tagen einiges mehr über Escom erfuhren haben und uns mal wieder Hoffnungen gemacht haben.

      @Daylight: Danke für deine Hilfe.
      Darauf hätte ich ja kommen sollen, nachdem ich mit einem anderen RA Freitag aus Köln heute sprach, der keinen Kölner Namensvätter - der auch noch Kollege sein sollte - kannte.
      Dann fand ich in Köln einen gewissen Dr. Freitag, der Dipl.-Volkswirt ist, könnte aber auch Journalist sein.
      Ich frage mich aber, wenn KWF der Robin Hood der Aktionäre ist, warum ist er denn auch so schlecht zu finden?
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 18:52:54
      Beitrag Nr. 65 ()
      @börsenschlumpf

      bitte sag mir das das nicht stimmt...121,2 Mio war das ursprünglich gezeichnete kapital...im GSC-RESEARCH-BERICHT wurde die präsenz mit 7,9 MIO oder 26,02 % festgestellt, danach über 30 MIO
      ebenso veröffentlichung der computer-woche vom 25.02.00...wer die ca. 30 MIO escom-aktien besitzt ist unklar...
      gleiches wenn du über die marktkapitalisierung rechnest...
      ich lasse mich gerne belehren...

      @mylQ
      du kannst die anfrage beim HRG mit der option stellen, daß du erst bei einer veränderung informiert werden willst !

      HABAKUS
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 18:57:20
      Beitrag Nr. 66 ()
      @MYIQ
      sorry, aber die escom ag ist nun mal die ESCOM AG i.A., so stehts zumindest überall; d.h. und ich wüßte nicht, warum steuergesetze für kapitalgesellschaften, just für escom nicht gelten sollten. (zumindest wenn man den vorteil der bestehenden verluste nutzen möchte) gelten meines erachtens die, vor ein paar jahren bezüglich dieser nutzung, geänderten gesetze. so verstehe ich das zumindest. gibt es für die mantelübernahme ein extra gesetz? bisher kenne ich keins, außer eventuell das aktiengesetz was ich aber inhaltlich nicht kenne, zugegeben. aber nun ich bin kein steuerexperte, habe nur gehofft "sachdienliche" hinweise zu erhalten.
      ich habe auch lediglich den versuch gestartet aus einer anderen blickrichtung die sache zu beleuchten: ob nämlich überhaupt jemand ein interesse haben könnte diese(n) marode(n) firma(mantel) zu übernehmen, ob freitag, menzel oder sonstwer. ansonsten ist doch alles leeres gepusche und spekulation, mit wenig fakten. nun gut aber unterhaltsam!!! das möchte ich an der stelle ausdrücklich betonen.:-)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 19:05:58
      Beitrag Nr. 67 ()
      @MYIQ
      hab noch was vergessen: arbeitsplatzerhaltung und arbeitsplatzschaffung ist gleichzusetzen, und zählt übrigens auch zu den gründen, warum eine verlustverrechnerei zulässig wäre. also doch interessant für investoren...

      wenn du zeit und lust hast kannst du uns ja mal erklären worin der unterschied zwischen mantelübernahme und der von mir angeführten version gem KStG liegt. ich weiß es wirklich nicht und würde es ernsthaft gerne wissen. ehrlich! ist auch nicht böse gemeint...

      schöne grüße
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 19:08:20
      Beitrag Nr. 68 ()
      @habakus:

      Nun, 100%ig sicher bin ich nicht. Ich habe nur nach dem gezeichneten und umlaufenden Kapital geschaut. Das ist wie du richtig sagst 121,2 Mio und das entspricht exakt 24.240.000 Aktien.

      Gruss :)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 19:11:04
      Beitrag Nr. 69 ()
      @randolph, Tic: (Aber auch natürlich an alle anderen hier):

      Wir diskutieren doch nicht erst seit ein paar Tagen, ob zB die Verlustvorträge nutzbar sind. Hier haben sich schon in viel weiter zurückliegender Vergangenheit alle möglichen Leute ihre Köpfe zerbrochen. Ein einheitliches Bild kam trotz aller qualifizierten Beiträge (genannt seien hier als Vertreter der beiden Kontraseiten nur Peer und Hape) nicht zustande. Auch in Sachen Menzel und Co. kam keine einheitliches Bild zustande. Überrascht wurden letztlich doch von der jetzt neuen Entwicklung.

      Es ehrt sicher, daß - wie schon x-mal vorher - erneut einVersuch unternommen wird, mehr Licht in die Sache zu bringen. Alle, die irgendwie dazu beitragen können, sollten das bitte auch tun.
      Ich verstehe auch eine gewisse Enttäuschung, daß hier zZ scheinbar keien Bewegung ist. Aber man muß den Boardteilnehmern zugute halten, daß wir bislang über die Maßen aktiv waren und zZ zum einen keine echten Ansatzpunkte sehen und auch irgendwo hoffen, daß erneut ein Treffer gelandet (bzw. von außen herangetragen) wird, wie ihn Mogwei zuletzt hatte.

      Nochmals: Auch ich bin dafür, erneut alles zu tun, eher zu wissen als andere, was mit escom passieren wird. Meine Versuche in Anbetracht der neuen Situation habe ich im Rahmen meiner Möglichkeiten auf den verschiedenen Threads auch schon gemacht. Vielleicht hilft es ja, einen Thread aufzumachen, in den nur die bislang bekannt gegebenen Fakten hineinkopiert werden und der dann entspr. aktualisiert wird.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 19:22:12
      Beitrag Nr. 70 ()
      Für heute, nach der 8 Std. Suche nach einem gewissen Freitag, wg. meiner 1.200 Escoms, reicht.
      Escom ist aber wie eine Droge geworden...die Suche geht morgen weiter.
      Gruß an alle und noch viel Spaß heute Abend im Board
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 19:22:33
      Beitrag Nr. 71 ()
      Freitag Karl (02 21) 73 85 13
      50733 Köln, Kempener Str. 75
      ist das korrekt, Herr Freitag?
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 19:33:06
      Beitrag Nr. 72 ()
      Und wie wäre´s aber mit:

      Freitag Karl, Stud.Dir., Franzstr. 5, 50931 Köln, 0221 401851
      ...oder
      Freitag Elisabeth
      Literaturbüro, Edelweißweg 9, 50769 Köln,
      0221 9702434
      (Freitag ist ja ein Journalist, wie ich heute erfahren habe)

      ...oder vielleicht einer der weiteren 107 Kölner "Freitags"

      ...oder wenn er gar kein Telefon hat. Das ist es! Er hat also gar keinen Telöefonanschluß. OK! Jetzt bin ich endlich beruhigt.

      TIC
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 19:46:14
      Beitrag Nr. 73 ()
      wenn wir schon mal dabei sind...
      wer ist eigentlich die aktionärsgemeinschaft, die sich hinter escom-online.de versteckt ?
      haben die die arbeit eingestellt ? da passiert nichts...ist der 08.08. an denen vorbei gegangen ?
      hat sich da einer mit seinen anteilen eintragen lassen ? erhält man
      im gegenzug eine liste der dort mit anteilen verzeichneten ? wie läuft das ?
      war da nicht jemand der mit Dr.Seibt telefoniert hatte und gepostet hatte : klage eines aktionärs - Vostand, Ausichtsrat zurückgetreten -
      konkursverwalter wieder am ruder...hatte der nicht was mit o.g. zu tun ? der meldung wurde seiner zeit wenig bedeutung beigemessen...

      HABAKUS
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 20:24:23
      Beitrag Nr. 74 ()
      Ich habs bei allen drei Freitags probiert aber keiner ist da Vermögensverwalter. Schade. Suche geht weiter und ich werde erst aufgeben, wenn ich alle freitags probiert habe.

      mfg,

      michael türk
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 20:31:44
      Beitrag Nr. 75 ()
      Wie war das mit Robin Hood ?

      Hat der sich nicht in Sherwood Forest vesteckt, damit ihn nicht der böse Sheriff von Nottingham fangen konnte ?

      Spaß beiseite, KWF steht tatsächlich nicht unter seinem Namen im Telefonbuch, aber ein paar Versuche habt ihr ja noch ...

      Der Herr aus der Kempener Straße ist`s jedenfalls nicht. Auch nicht der Studienrat.

      Mein Tip: Die Adresse habe ich Euch doch schon gegeben, recherchiert doch da mal weiter ... Da gibt es noch eine Ost-West AG, eine Metropol und noch diverse andere Gesellschaften ...

      Die Quersumme seiner Funknummer (ohne Netzvorwahl) ist übrigens 15 ... und besteht nur aus Primzahlen ... die vierte Ziffer ist die Summe der ersten drei Ziffern ... Mathegenies vor ...

      :) Daylight.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 20:53:35
      Beitrag Nr. 76 ()
      Die in der Auskunft kennen keine Firma Hoppenstedt in diesem Ort. Auch im Internettelefonbuch von T-Online finde ich nichts heraus. Hat von euch schon jemand was gefunden?

      mfg,
      michael türk
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 21:01:37
      Beitrag Nr. 77 ()
      hallo, aufwachen ! Hoppenstedt Aktienführer 2000 !! Es ging um die Nordhäuser Tabakwaren in Köln, Vogelsangerstr.104 !! Bei dieser ist KWF auch Vorstand !!
      Das Du die Fa.Hoppenstedt in Köln nicht findest ist klar !!
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 21:10:47
      Beitrag Nr. 78 ()
      Ich habe es nochmals bei der Auskunft und auch bei T-Online mit Nordhäuser Tabakwaren probiert, allerdings auch erfolglos. hat zufällig jemand den Aktienführer von Hoppenstedt?

      mfg,
      michael türk
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 21:12:42
      Beitrag Nr. 79 ()
      tja, sind ja nur 30 Möglichkeiten. Obwohl, gibt es inzwischen nicht auch schon die 0174- als Netzvorwahl ?

      0170 / 0171 / 0172 / 0173 / 0179

      1135113
      1135131
      1135311
      1113513
      1113135
      1113531

      Also Daylight, kommt´s so hin
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 21:14:09
      Beitrag Nr. 80 ()
      Also Daylight, es tut mir zwar leid, aber jetzt muss ich dich schon mal angreifen! du hast die nummer, aber warum postet du diese nicht rein? ist die so geheim? bisher haben wir hier doch immer zusammengearbeitet und es klappte auch immer hervorragend. aber wieso jetzt nichtmehr?

      mfg,
      michael türk
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 21:22:18
      Beitrag Nr. 81 ()
      um eventuelle Missverstände auszuräumen. Trotz des Namens "Tabakfabrik" ist die Geschäftstätigkeit dieser AG :
      Vermögensverwaltung einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Zur Erreichung dieses Geschäftszweckes ist die Gesellschaft berechtigt, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Beteiligungen, Wertpapiere und Wertpapieroptionen zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern sowie Börsentermingeschäfte vorzunehmen.

      1919 Gründung der Gesellschaft.
      1950 Sitzverlegung von Nordhausen nach Düsseldorf.
      1972 Gem. HV vom 29.5. Auflösung der Gesellschaft.
      1974 Gem. HV vom 9.2. Beschlußfassung über Fortsetzung des Unternehmens als Vermögensverwaltungsgesellschaft.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 21:32:20
      Beitrag Nr. 82 ()
      so so, und da ist also KWF Vorstand ! Daylight, es werde Licht !
      Aber unter uns, Du hast jetzt 2 Möglichkeiten :
      1.: Du sagst was Du kongret weißt (bevor wir es selbst rausfinden), oder
      2.: ansonsten wirst Du auf unserer Escom-Party an eine alten Escom-PC getackert und wir stecken Dir den Schampus Flaschenweise in alle Körperöffnungen. (ehrlich, das machen wir).

      Gruß Hape
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 21:36:12
      Beitrag Nr. 83 ()
      Da ich nichts finde zweifle ich, ob daylight überhaupt was weiss, da er es meiner meinung nach ansonsten schon längst gepostet hätte und nicht solche rätsel stellen würde.

      mfg,
      michael türk
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 21:41:06
      Beitrag Nr. 84 ()
      saugute idee, das mit dem escom-pc. biete mein uralt notebook aus der krabbelkiste im keller an. das kleine schwarze mit erstaunlichen 20MB (!) festplatte (WHOW!!!). spätere aufrüstung so gut wie unmöglich. kein wunder liefen die geschäfte schlecht... na vielleicht komm ich ja nun über die aktien wieder an meine knete.:-))
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 21:43:48
      !
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      Avatar
      schrieb am 15.08.00 21:46:54
      Beitrag Nr. 86 ()
      glaube eher das Freitag nicht die Vorwahl 0174 hat. Normalerweise verlängern Geschäftsleute doch ihre Verträge nur, und ich glaube nicht das Freitag sein tele erst seid gestern hat.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 21:47:27
      !
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      Avatar
      schrieb am 15.08.00 21:47:45
      Beitrag Nr. 88 ()
      Als hilfe kann man das wahrlich nicht bezeichnen, was daylight macht. ich telefoniere mich blöd aber finden tue ich letztendlich doch nichts.

      mfg,

      michael türk
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 22:14:19
      Beitrag Nr. 89 ()
      Arbeitet Karl Walter Freitag nicht mit dem Anwalt Fritz Lohlein zusammen an der Escom Sache?
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 22:37:34
      Beitrag Nr. 90 ()
      degi: Ja. Stand so im Handelsblatt.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 22:38:46
      Beitrag Nr. 91 ()
      @Daylight

      Ich hab die Tele-Nr. gerade herausgefunden.
      Bekomm ich jetzt die Gummibärchen !???? :-)))
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 22:40:32
      Beitrag Nr. 92 ()
      Actions to prevent the demerger of Celanese AG
      settled

      October 4, 1999

      The court actions to set aside the resolutions passed by
      the shareholders` meeting of Hoechst AG on July 15/16,
      1999 filed by the shareholders Metropol
      Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH,
      represented by the general managers Karl-Walter Freitag,
      Cologne, and Heinrich-Thomas Kloth, have been resolved
      by an agreed settlement negotiated by the parties as
      recommended by the court in the interests of a prompt and
      final resolution. As a consequence, this obstacle to the
      demerger of the chemicals businesses of Hoechst to
      Celanese AG has been removed. This means that
      application can be made for the demerger to be entered
      into the German Commercial Register in the second half of
      October and for the shares of Celanese AG to be listed in
      Frankfurt and New York thereafter.

      An agreement to settle the lawsuits was reached with the
      shareholder plaintiffs and is applicable to all minority
      shareholders of Hoechst AG. The agreement stipulates
      that in the event of an exchange or cash reimbursement
      offer by the future Aventis at a later date, the highest share
      price during the three months preceding the offer shall be
      used. In the agreement, Hoechst AG also undertook not to
      apply for the delisting of Hoechst AG shares on the
      Frankfurt Stock Exchange. Accordingly, the market price
      of Hoechst shares will still be determinable in the future.
      Furthermore, it has been stipulated that, as long as more
      than 10 percent of its shareholders are based in Germany,
      the future Aventis, Strasbourg, shall apply rules basically
      similar to the provisions of the German Stock Corporation
      Act as regards official announcements, the issuance of
      invitations within the required periods, and the provision of
      information to shareholders. Shareholders will receive all
      the relevant information in German and will be able to follow
      the shareholders` meetings of Aventis in German. In
      addition, Hoechst and Rhône-Poulenc have confirmed to
      the shareholders filing suit that, for the imminent exchange
      offer and thereafter, they will observe the German takeover
      code, which provides for special rulings regarding takeovers
      of publicly traded companies. Hoechst AG will also provide
      the plaintiffs with supplementary information concerning the
      questions they raised at the shareholders` meeting of
      Hoechst AG in July 1999.

      At present, one more shareholder lawsuit is pending. It is
      not directed against the demerger of industrial chemical
      businesses and will thus not hinder the entry into the
      German Commercial Register. Similarly, the formation of
      Aventis S.A. is not jeopardized by this lawsuit as, after a
      thorough legal review by both companies, Hoechst and
      Rhône-Poulenc deem the lawsuit to have no merit. It will
      not obstruct or delay the exchange offer by preventing the
      required entry into the German Commercial Register.
      Overview
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 22:43:08
      Beitrag Nr. 93 ()
      BGB §§130,187, 188; AktG §§125,126


      --------------------------------------------------------------------------------

      BGH: Ende der Wochenfrist für Hauptversammlungsgegenanträge der Aktionäre nicht bei Geschäftsschluss der AG am letzten Tag, sondern bis 24 Uhr



      --------------------------------------------------------------------------------

      BGH, Urt. v. 24. 1. 2000 -- II ZR 268/98 (OLG Frankfurt/M.) +
      Leitsatz des Gerichts:

      Der Ablauf der Wochenfrist im Sinne des §126 Abs. 1 AktG richtet sich nach §188 Abs. 2 BGB. Eine unmittelbare oder entsprechende Anwendung des §130 Abs.1 BGB kommt nicht in Betracht.

      Tatbestand:

      Die Kläger, Aktionäre der Beklagten, wenden sich mit ihren Anfechtungsklagen gegen die in der Hauptversammlung vom 8. Mai 1996 für das Geschäftsjahr 1995 beschlossene Entlastung des Vorstandes (TOP 3) und des Aufsichtsrates (TOP 4).

      Nach der Bekanntmachung der Einladung zur Hauptversammlung 1 im Bundesanzeiger am 27. März 1996 sandte der Kläger zu 2) der Beklagten am 3. April 1996 zwei Telekopien mit Gegenanträgen und Begründung im Sinne des §126 Abs. 1 AktG zu, nach denen dem gesamten Aufsichtsrat und -- bei Einzelabstimmung -- den Vorstandsmitgliedern O. und Sch. die Entlastung verweigert werden sollte. Die Anträge gingen bei der allgemeinen Poststelle der Beklagten um 22.00 Uhr bzw. 22.10 Uhr ein. Die Beklagte sah davon ab, die Anträge den in §125 Abs. 1 AktG genannten Institutionen mitzuteilen. Ihre Weigerung begründete sie damit, die Gegenanträge seien verspätet bei ihr eingegangen.

      Im Hinblick auf dieses Vorgehen der Beklagten halten die Kläger die Entlastungsbeschlüsse der Hauptversammlung für anfechtbar. Sie haben gegen die Beschlüsse Widerspruch zur Niederschrift des Notars erklärt.

      Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben und die Beschlüsse für nichtig erklärt. Mit ihrer Revision erstrebt die Beklagte die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.

      Entscheidungsgründe:

      Die Revision der Beklagten ist nicht begründet. Das Berufungsgericht hat der Anfechtungsklage im Ergebnis zu Recht stattgegeben.

      I. Nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen hat der Kläger zu 2) der Beklagten zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 Gegenanträge mit Begründung übersandt, aus denen sich ergibt, dass er dem Vorschlag der Verwaltung, dem Aufsichtsrat und den Vorstandsmitgliedern O. und Sch. Entlastung zu erteilen, widersprechen werde. Aus der Ankündigung der Anträge folgt zugleich, dass die anderen Aktionäre dafür gewonnen werden sollten, für diese Gegenanträge zu stimmen. Diese Voraussetzungen entsprechen den Anforderungen des §126 Abs. 1 AktG. Insoweit erhebt die Revision auch keine Einwendungen.

      II. Die Revision wendet sich jedoch gegen die Ansicht des Berufungsgerichts, dass die Gegenanträge der Beklagten binnen einer Woche nach der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger übersandt worden seien. Sie ist der Meinung, es genüge nicht, dass der Gesellschaft Gegenanträge bis 24.00 Uhr des letzten Tages der Wochenfrist des §126 Abs. 1 AktG zugingen; vielmehr müsse ein Zugang im Sinne von §130 Abs. 1 BGB bewirkt werden, d. h. die Erklärungen müssten so rechtzeitig in den Einflussbereich der Gesellschaft gelangen, dass sie unter normalen Umständen die Möglichkeit habe, den Inhalt der Erklärung des Aktionärs zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Ansicht folgt der Senat nicht.

      1. Im Schrifttum werden zur Frage des Ablaufs der Wochenfrist im Sinne des §126 Abs. 1 AktG unterschiedliche Ansichten vertreten. Die überwiegende Anzahl der Autoren befasst sich lediglich mit der Berechnung der Frist nach §187 Abs. 1 BGB (Fristbeginn) und §188 Abs. 2 BGB (Fristende), ohne auf die Frage einzugehen, ob die Voraussetzungen, unter denen Gegenanträge als "übersandt" anzusehen sind, denjenigen für das Wirksamwerden einer Willenserklärung unter Abwesenden (§130 Abs. 1 BGB) entsprechen (vgl. u. a. Zöllner, in: Kölner Komm. z. AktG, §§125-127 Rz. 11; Eckardt, in: Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, AktG, §126 Rz. 130; Semler, in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 4, AG, §35 Rz. 63; Obermüller/Werner/Winden, Die Hauptversammlung, 3. Aufl., S. 54). Eine derartige Gleichstellung wird verschiedentlich befürwortet (Hüffer, AktG, 4. Aufl., §126 Rz. 4; ders., NZG 1998, 991; Lehmann, in: Festschrift Quack, 1991, S. 287 ff., 290; Pringe, ZIP 1998, 1866, 1867). Andere gehen unter Ablehnung dieser Ansicht davon aus, dass die Frist bis 24.00 Uhr genutzt werden kann (Werner, in: Großkomm. z. AktG, 4. Aufl., §126 Rz. 32; Bork, EWiR §126 AktG 1/98, 819; Keil, EWiR §126 AktG 1/97, 385; vgl. auch schon Barz, in: Großkomm. z. AktG, 3. Aufl., §126 Anm. 5).

      2. Der Senat ist der Ansicht, dass die Gegenanträge bis zum Ablauf der nach §187 Abs. 1, §188 Abs. 2 BGB errechneten Frist um 24.00 Uhr übersandt werden können.

      a) Das Gesetz gewährt der Gesellschaft eine Frist von 12 Tagen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger an, um bestimmten Institutionen u. a. Gegenanträge von Aktionären mitzuteilen (§125 Abs. 1 AktG). Beginn und Ende dieser nach Tagen bemessenen Frist richten sich nach §187 Abs. 1, §188 Abs. 1 BGB. Den Aktionären wird für die Übersendung der Gegenanträge an die Gesellschaft eine Frist von einer Woche ab Bekanntgabe der Hauptversammlung im Bundesanzeiger gesetzt (§126 Abs. 1 AktG). Auch hier bestimmt sich der Fristbeginn nach §187 Abs. 1 BGB; das Fristende errechnet sich nach §188 Abs. 2 BGB. Der Gesellschaft bleibt demnach für die Prüfung (§126 Abs. 2 AktG), Fertigung einer etwaigen Stellungnahme und Mitteilung an die Kreditinstitute sowie Aktionärsvereinigungen in der Regel ein Zeitraum von fünf Tagen. Die Wochenfrist des §126 Abs. 1 AktG endet nach der gesetzlichen Vorschrift des §188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des letzten von ihr umfassten Tages, also um 24.00 Uhr. Diese Regelung ist auch für den vorliegenden Fall maßgebend.

      b) Eine davon abweichende Beurteilung kommt nach Ansicht des Senats nicht in Betracht.

      aa) Eine unmittelbare Anwendung des §130 Abs. 1 BGB scheidet aus. Die Gegenanträge einschließlich ihrer Begründung stellen keine rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen im Sinne des §130 Abs. 1 BGB dar (Bork, EWiR §126 AktG 1/98, 819, 820; a. A. offenbar Werner, aaO, §126 Rz. 32). Sie müssen der Gesellschaft zwar zugehen. Denn nur in diesem Falle ist sie in der Lage, die Anträge zu prüfen (§126 Abs. 2 AktG), die Erforderlichkeit einer Stellungnahme zu beurteilen (§125 Abs. 1 AktG) und die Gegenanträge in der vom Gesetz vorgesehenen Frist Aktionärsvereinigungen und Kreditinstituten mitzuteilen (§125 Abs. 1 AktG). Allein das Zugangserfordernis gebietet jedoch nicht zwingend, die Zugangsvoraussetzungen des §130 Abs. 1 BGB im Rahmen des §126 Abs. 1 AktG zu berücksichtigen.

      bb) Auch der Normzweck des §126 Abs. 1 AktG ergibt keine zwingende Notwendigkeit, den Fristablauf für den Eingang von Gegenanträgen von 24.00 Uhr auf den -- für §130 Abs. 1 BGB maßgebenden -- Zeitpunkt vorzuverlegen, in dem eine Kenntnisnahme durch den Empfänger möglich und den Umständen nach zu erwarten ist.

      Eine solche Vorverlegung des Fristablaufs auf den für die Vorschrift des §130 Abs. 1 BGB maßgebenden Zeitpunkt wird mit der Begründung gefordert, die Frist, die der Gesellschaft nach Eingang der Gegenanträge am letzten Tag der Wochenfrist des §126 Abs. 1 AktG zu deren Bearbeitung verbleibe, sei bedenklich kurz. Werde es dem Aktionär erlaubt, der Gesellschaft seine Gegenanträge erst nach den üblichen Geschäftszeiten bis um Mitternacht zu übersenden, werde dieser Zeitraum der Sache nach um einen weiteren Tag verkürzt (vgl. Hüffer, NZG 1998, 991). Diese Begründung hält der Senat nicht für überzeugend. Ist der Aktionär verpflichtet, seinen Gegenantrag der Gesellschaft bis zu dem Zeitpunkt des Ablaufs ihrer Geschäftszeiten zu übersenden, ist für die Gesellschaft nichts gewonnen: Die Bearbeitung des Antrages wird von der Gesellschaft auch unter diesen Umständen nicht noch am Tag des Eingangs nach Ende der Geschäftszeit in Angriff genommen, sondern erst am nächsten Tag. Insoweit besteht zu der Sachlage, die eintritt, wenn der Gegenantrag erst nach Beendigung der Geschäftszeit, insbesondere erst kurz vor dem Ende der einwöchigen Frist um 24.00 Uhr eingeht, kein wesentlicher Unterschied (vgl. auch Bork, EWiR §126 AktG 1/98, 819, 820).

      Auf eine für Aktiengesellschaften allgemein gültige Geschäftszeit kann ebenso wenig abgestellt werden. Denn die Aktiengesellschaften stellen keine einheitliche Adressatengruppe dar, für die sich unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Verhältnisse eine übliche Geschäftszeit bestimmen ließe (vgl. Bork, EWiR §126 AktG 1/98, 819). Würde man eine solche dennoch fiktiv annehmen, würde das bei der unterschiedlichen Gestaltung der innerbetrieblichen Geschäftsabläufe zu Ungleichbehandlungen der Gesellschaften führen, die nicht hingenommen werden können.

      cc) Die Verlagerung des Fristendes auf das Ende der Geschäftszeit jeder einzelnen Gesellschaft ist auch nicht geeignet, eine erhöhte Rechtssicherheit für den Zugang der Gegenanträge unter den Beteiligten zu schaffen. Die übliche Geschäftszeit der einzelnen Gesellschaften ist den Aktionären in der Regel nicht bekannt, so dass ihnen der Zeitpunkt, bis zu dem sie Gegenanträge übersenden können, auch regelmäßig nicht geläufig ist.

      Dagegen kann von den Gesellschaften verlangt werden, dass sie für den Tag des Fristablaufs in geeigneter Weise Vorkehrungen für den Empfang von Gegenanträgen treffen. Für diese Vorkehrungen bedarf es keiner Verlagerung des Fristendes auf das Ende einer als allgemein üblich angenommenen Geschäftszeit. Die Vorkehrungen können auch für den Fall getroffen werden, dass die Frist erst an ihrem letzten Tag um 24.00 Uhr endet. Ein schützenswertes Interesse der Gesellschaften an der Vorverlegung des Fristendes besteht somit nicht.

      3. Das Berufungsgericht ist daher zutreffend von der Rechtzeitigkeit des Eingangs der vom Beklagten zu 2) übersandten Gegenanträge ausgegangen.

      Ohne Rechtsverstoß hat es einen für das Ergebnis der Beschlussfassung bedeutsamen Gesetzesverstoß im Sinne des §243 Abs. 1 AktG bejaht. Es hat daher der Anfechtungsklage zu Recht stattgegeben.

      <U12>Mitgeteilt von Karl-Walter Freitag, Köln
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 22:54:10
      Beitrag Nr. 94 ()
      Beispiel einer wenig aussichtsreichen Mantelspekulation:

      Denkbar schlechte Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mantelspekulation hat die ESCOM AG i.A. Die Anwesenheit hunderter von Kleinaktionären auf der kürzlich durchgeführten Hauptversammlung dokumentiert eindrucksvoll das Vorhandensein eines hohen Streubesitzes, welches den Erwerb der Gesellschaft für einen potentiellen Investor unattraktiv macht. Darüberhinaus ist die ESCOM AG i.A. momentan mit mehr als 40 Mio. DM an der Börse bewertet, obwohl sich die Gesellschaft angesichts einer hohen Überschuldung von mehr als 500 Mio. DM in Auflösung befindet. Die vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge der ESCOM AG scheinen nach den geltenden steuerlichen Regelungen nicht oder nur sehr schwer nutzbar zu sein. Die hohen Kursausschläge wurden durch einen Pressebericht verursacht, eine schnelle Neuausrichtung der ESCOM AG in Aussicht stellte. Der anschließende starke Kursrückgang spricht bezüglich der Erfolgsaussichten dieser Spekulation für sich selbst. Auch auf der aktuellen Kursbasis drohen bei einer unveränderten Ausgangslage der Gesellschaft weitere Kursverluste.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 22:58:59
      Beitrag Nr. 95 ()
      @MBen123:

      Sonst noch was was wir schon wissen ??? Sorry, alte Kamellen aus dem Jahre 1811 oder so.:D

      NIX FÜR UNGUT:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 23:10:23
      Beitrag Nr. 96 ()
      - Escom AG (vorher Hako AG)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 23:19:25
      Beitrag Nr. 97 ()
      @MBen123

      Könnte ich bitte auch die Telefonnummer haben?

      mfg,
      Michael Türk
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 23:25:11
      Beitrag Nr. 98 ()
      Wo war RA Lohlein gleich wieder her? Bonn, oder?

      mfg,
      Michael Türk
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 23:25:11
      Beitrag Nr. 99 ()
      Wo war RA Lohlein gleich wieder her? Bonn, oder?

      mfg,
      Michael Türk
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 23:57:03
      Beitrag Nr. 100 ()
      Lohlein ist in bonn. alte seilschaft mit kwf (köln)aus der liquidation der (HRB 4635)Pfefferberg Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin //Durch Beschlüsse des Registergerichts vom 25. Februar 1992 und 11. Mai 1993 sind zu Nachtragsliquidatoren der Gesellschaft bestellt: Rechtsanwalt Fritz Lohlein, Bonn; Diplom-Kaufmann Bodo Höke, Berlin.
      und (HRB 4548)Pfefferberg-Grundstücke Kommanditgesellschaft auf Aktien,Berlin Persönlich haftende Gesellschafterin: Pfefferberg-Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin. Kaufmann Karl-Walter Freitag, Köln, war durch Beschlüsse des Registergerichts vom 16.März/28. August 1992 bis zum 31. Dezember 1992 und durch Beschluß vom 11. Mai 1993 bis zum 30. Juni 1993 zum Geschäftsführer und Vertreter der Gesellschaft bestellt.
      soviel zu dem alten käse. was macht bodo höke derzeit??
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 00:20:07
      Beitrag Nr. 101 ()
      Bingo!!!!!!!

      von Lohlein habe ich die Nummer.

      Ich stelle Sie euch im Gegensatz zum MBen123 rein:
      0228/693044 (RA Lohlein und irgendeine Frau als Partnerin; ich hoffe, das es die richtige ist; aber normal schon, da er ja aus Bonn kommt, wie randolph geschrieben hat)

      mfg,
      Michael Türk
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 00:35:11
      Beitrag Nr. 102 ()
      @alle `Privat-Detektive`:

      Ich glaube kaum, dass Freitag oder sonst jemand irgendwelchen wildfremden Leuten, die sie überhaupt nicht kennen,
      irgendwas sagen werden, was nicht schon bekannt ist. Das anzunehmen wäre doch ziemlich naiv.

      Im Gegenteil kann ich mir vorstellen, dass sie nach dem fünften Anruf eher verärgert reagieren werden, damit
      hätten wir genau das Gegenteil erreicht. Wenn also schon anrufen, dann sollte das nur EINER von uns tun,
      und dem müssen wir dann wohl oder übel glauben was er uns dann berichtet :)

      Bringen wird es uns nicht allzu viel, escommt wie es kommt :D
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 08:14:57
      Beitrag Nr. 103 ()
      ist schon klar daß wir direkt von den leuten keine auskunft erhalten, und das da überhaupt jemand anruft ist auch quatsch. trotzdem können wir doch recherchieren um eventuelle querverbindungen/neue namen usw. zu erhalten. wir phanthasieren (scheiße wie schreibt man das nun?) eben mit namen und fakten; andere mit zahlenspielen(mangojo) oder anderen aus den fingern gesogenen infos, um uns die langeweile bis zu den nächsten einschneidenden nachrichten zu vertreiben. wenn sie denn auch kommen. die interessen und einstellungen sind eben verschieden, na und ?
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 08:40:39
      Beitrag Nr. 104 ()
      Moin @ alle Escomaniacs

      Laut Denic-Auskunft "gehört" www.escom-ag.de folgenden Personen:

      1. Martin Schlegel
      Kontakttyp: Person
      Adresse: Gablonzer Str. 40
      Stadt: Rheinbach
      PLZ: 53359
      E-Mail: martinschlegel@yahoo.com


      2. Matthias Veiltl
      Kontakttyp: Person
      Adresse: Harrold Ursachi Hesperus
      Ostengasse 4 1l
      Stadt: Regensburg
      PLZ: 93047
      E-Mail: harrold.ursachi@topmail.de

      www.escom-online.de wurde registriert auf:

      Michael Benthien
      Kontakttyp: Person
      Adresse: Baeckerstrasse 46
      Stadt: Schwerin
      PLZ: 19053
      E-Mail: versicherungsmarkt-mv@t-online.de

      Sind das einfache Domainnamenhändler, oder kennt die jemand hier im Board?

      Anmailen werde ich die sowieso.
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 09:14:59
      Beitrag Nr. 105 ()
      Berlin hat´s eilig nach Norden: 10.000 Stck. zu 0.67 = Mogwei-Effekt
      War dar ein unlimitiertes, wie gestern in Xetra, oder kommt heute gutes Wetter?
      Die Suche nach KWF geht heute weiter.
      Momentan beschäftige ich mich mit Metropol. Bundesweit gibt es einige Metrolple, die sich mit Geld- und Immobilienverwaltung Da habe ich in Augsburg
      METROPOL Consulting und Kapitalanlagenverwaltung GmbH", "", "", "Riedingerstr. 24", "86153", "Augsburg", "0821 419948"
      METROPOL Liegenschaftsverwaltung GmbH", "", "", "Thulestr. 42", "13189", "Berlin", "030 47300431"
      "METROPOL Immobilien-Handelsgesellschaft mbH", "", "", "Argelsrieder Str. 59", "81475", "M?nchen", "089 7592285"
      etc.
      Um welche Metropol handelt es sich bei der von KWF vertretenen Gesellschaft?
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 09:25:27
      Beitrag Nr. 106 ()
      Oder lieber
      Metropolitan Vermögensverwaltung GmbH & Co. Grundstücksverwaltung KG
      Muncloh 25
      29633 Munster
      05192 887800

      Metropol = Metropolitan?
      Metropol war z.B. bei der Anfechtungsklage gg. Akordis durch
      KFW, Köln
      und Richard Meyer, München vertreten.
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 09:47:22
      Beitrag Nr. 107 ()
      Einige Beispiele aus der robinhoodnerischen Betätigung unseres Herrn KFW:

      1. Metropol vs. Acordis Holding AG
      Die Akzo Nobel N.V. hat sich nunmehr verpflichtet, den durch Eingliederung ausscheidenden Aktionären unserer Gesellschaft eine
      freiwillige Barzuzahlung in Höhe von 50,- DM pro Aktie zu zahlen. Dies gilt für solche Aktionäre, die die Barabfindung in Höhe von
      ursprünglich 304,- DM pro Aktie wählen, und für solche, die die Abfindung in Aktien der Akzo Nobel N.V. wählen.
      Die obige Regelung ist Teil eines Vergleichs, durch den am 17. September 1999 auf Empfehlung des Senats des Oberlandesgerichts
      Düsseldorf die beiden Anfechtungsklagen der Aktionäre Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den
      Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Köln, und Herr Richard Mayer, München, gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse unserer
      Gesellschaft vom 10. Juni 1998 zur Eingliederung in die Acordis Holding AG, zur Umgestaltung in eine Holding- Gesellschaft und zur
      Satzungsänderung erledigt worden sind.

      2. KFW bei der HV Dachziegelwerke Idunahall AG
      Nachdem die Hauptversammlung der Idunahall mit 20 Minuten Verspätung durch den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Sander eröffnet wurde, zeichnete sich schnell ab, dass die angesetzten 15
      Minuten nicht ausreichend sein würden. Die Ausführungen des Versammlungsleiters und des Vorstands waren zwar entsprechend knapp gehalten, eine Mitarbeiterin des in Nebenwertekreisen bekannten
      Karl-Walter Freitag, die Aktien der Metropol Vermögensverwaltungs GmbH vertrat, hatte jedoch einen längeren Fragenkatalog abzuarbeiten. Dabei ist bemerkenswert, dass die Länge der Fragen die der
      Antworten deutlich überstieg. Ein weiterer Aktionär fragte nach dem eigentlichen Grund für die Eingliederung, Sander verwies auf
      diffuse Synergieeffekte, deren Quantifizierung ihm auch näherungsweise nicht möglich war. Ein Bestreben, die Idunahall-Aktien wie die BAG-Aktien im Freiverkehr einer Börse notieren zu lassen,
      besteht nicht. Sander zeigte sich zuversichtlich, dass die meisten freien Aktionäre das Abfindungsangebot für 800 DM annehmen, auch wenn der Börsenkurs bereits ca. 600 Euro beträgt.
      Abstimmungen
      Bei den Abstimmungen gab es bis zu 18 Gegenstimmen, bei der Abstimmung über die Eingliederung gaben drei Aktionärsvertreter, darunter der DSW-Vertreter, Widerspruch zu Protokoll. Nach einer
      Dreiviertelstunde war die Hauptversammlung beendet, damit scheint auch das Ende der traditionsreichen Brüggener Aktiengesellschaft für Tonwaren-Industrie endgültig besiegelt zu sein.

      3.Metropol vs. Piper
      Berliner Spezialflug AG, Diepensee (WKN 821 120)
      Gegen den unter Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluß der Hauptversammlung der Piper Generalvertretung Deutschland AG vom 10.
      Mai 1999 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der Piper Generalvertretung Deutschland AG, Calden, und der Berliner
      Spezialflug AG, Diepensee, hat die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, 50823 Köln, vertreten durch Herrn Karl-Walter
      Freitag, beim Landgericht in Kassel eine Anfechtungsklage gemäß @ 246 AktG eingereicht.

      4. KFW vs. Karstad Quelle AG
      Urban hat freilich die Chance, auch noch eine zweite, weit wichtigere Aufgabe zu übernehmen: den Vorsitz der Karstadt Quelle AG, der künftigen Obergesellschaft des aus Karstadt und Quelle fusionierten Handelskonzerns.
      Da gibt es allerdings noch ein paar Hindernisse. Einerseits werden einige streitlustige Kleinaktionäre wie Karl Walter Freitag oder Ekkehard Wenger die Fusionsbeschlüsse anfechten, die in der Hauptversammlung am 30.Juli gefasst wurden; daher kann sich die Eintragung der Karstadt Quelle AG ins Handelsregister verzögern,
      schlimmstenfalls muss die Hauptversammlung wiederholt werden.

      5. Metropol vs. Textilgruppe Hof AG
      Der Vergleichstext lautet: "Die Aktionäre Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Köln, sowie zwei andere Kläger haben gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 8. Juli 1999 über den mit der Neue Baumwoll-Spinnerei und Weberei Hof AG (nunmehr Textilgruppe Hof AG) abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf der Aktiva und der Übertragung der Verbindlichkeiten einschließlich der Rückstellungen auf die Neue Baumwoll-Spinnerei und Weberei Hof AG und die damit korrespondierenden Satzungsänderung der Beklagten Widerspruch zur Niederschrift und sodann Anfechtungsklagen vor dem Landgericht Hof erhoben (Aktenzeichen 1 H 0 57, 58 und 59/99). Die Kläger haben
      insbesondere geltend gemacht, daß der Kaufpreis für die übertragenen Posten zu niedrig bemessen sei.
      Auf Empfehlung und Anraten des Landgerichts Hof hat die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH mit uns unter Beitritt unserer Mehrheitsaktionärin Textilgruppe Hof AG (früher: Neue Baumwoll- Spinnerei und Weberei Hof AG) einen Prozeßvergleich mit Wirkung zugunsten aller außenstehenden Aktionäre unserer Gesellschaft geschlossen, dem sich die beiden anderen Kläger in gesonderten Prozeßvergleichen angeschlossen haben.
      Aufgrund dieses Prozeßvergleichs wurde die Zahlung einer einmaligen Sonderausgleichszahlung in Höhe von DM: 40,- je Aktie der Vogtländische Baumwollspinnerei AG im Nennbetrag von DM: 50,- durch die Mehrheitsaktionärin vereinbart.
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 23:40:15
      Beitrag Nr. 108 ()
      hallo
      Avatar
      schrieb am 01.10.00 11:18:52
      Beitrag Nr. 109 ()
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