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    Urteil LG Itzehoe bzgl. Reklamatioen bei Direktbanken - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.11.00 19:01:04 von
    neuester Beitrag 11.01.01 21:25:19 von
    Beiträge: 6
    ID: 304.519
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      Avatar
      schrieb am 19.11.00 19:01:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe versucht genauere Infos zu diesem Urteil (ca. Okt/Nov 2000) zu finden. Leider ohne Erfolg. Wer hat Infos wo ich nähere Infos finden kann?

      gruss bernie
      Avatar
      schrieb am 24.11.00 20:12:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi,


      was ist los. kann doch nicht sein, dass dieses wichtige urteil niemanden interessiert.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 20:41:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      ja was ist denn los,

      keine meinung oder kein interesse
      Avatar
      schrieb am 09.01.01 19:20:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      bin auch gerade auf der suche nach dem Urteil (beruflich); war glaube ich bin BO erwähnt, suche halt mal weiter, Interenet ist bekanntlich gross ;)

      inhaltlich gings um Devisendaytrading auf Darlehensbasis, lt. Gericht wohl unzulässig

      mFG entaklemmer
      Avatar
      schrieb am 09.01.01 19:54:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      na, da isses (leider nicht dass, was ich suche)

      LG Itzehoe --- 6 O 197/00
      Leitsatz der Redaktion:
      Eine Online-Bank, die kurzfristige Börsengeschäfte anbietet, macht sich schadensersatzpflichtig, wenn sie die Reklamationen der Kunden nicht sofort erledigt und der Kunde deshalb Kursverluste hinnehmen muß.
      In dem zu Grunde liegenden Verfahren ging es um eine im Kreis Pinneberg ansässige Direktbank, die ihre Geschäfte ausschließlich telefonisch oder online über das Internet abwickelt. Unter anderem bietet sie ihrem Kunden sogenannte "Intraday-Trading-Geschäfte" an, bei denen der spekulierende Anleger Aktien und Optionsscheine kaufen und innerhalb von Minuten wieder verkaufen kann. Ein Kunde machte Kursverluste aus seinen Aktienspekulationen gegen die Bank geltend, weil die Bankmitarbeiter nicht in der Lage gewesen waren, seine berechtigten Reklamationen noch während seines Anrufs am Morgen zu bearbeiten. Statt dessen wurde er auf den Abend vertröstet. Das Landgericht Itzehoe gab einer entsprechenden Klage des Mannes statt: Eine Online-Bank die derart kurzfristige Börsengeschäfte anbiete, müsse grundsätzlich auch für den Fall von Reklamationen entsprechende Vorkehrungen treffen.

      mfG entaklemmer

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      Avatar
      schrieb am 11.01.01 21:25:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hello,
      hier etwas allgemneines für dirtektbanken-kunden :
      <<<<<<<<<
      DIREKTBANKEN SIND ZUR BERATUNG VERPFLICHTET.
      auch direktbanken müssen ihre kunden auf mängel bei der kontoführung hinweisen.
      mit dieser begründung verurteilte das landgericht bonn eine bonner direktbank zur zahlung von knapp 2.500 DM schadensersatz an einen kunden.
      das geldinstitut hatte eine überweisung über 83.000 DM nicht termingerecht ausgeführt, weil nur 82.700 DM auf dem konto waren. dadurch war ein aktiengeschäft des klägers geplatzt. die bank hätte laut landgericht den kunden auf die fehlende deckung hinweisen müssen. auch eine direktbank habe die pflicht, bei formalen "standardisierenten" fragen aufzuklären - nicht zuletzt bei einer solchen geringfügigen
      unterdeckung. "das, so die kammer, sei nicht zuviel verlangt".
      das geldinstitut hatte seinerzeits argumentiert, als bank ohne direkten kunden- und beratungsverkehr habe seine pflicht den kunden auf die fehlenden 300 DM hinzuweisen. (LG Bonn, 5 S 103/99)
      >>>>>>>>>>>

      Bounty sw


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