Urteil LG Itzehoe bzgl. Reklamatioen bei Direktbanken - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.11.00 19:01:04 von
neuester Beitrag 11.01.01 21:25:19 von
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Hallo,
habe versucht genauere Infos zu diesem Urteil (ca. Okt/Nov 2000) zu finden. Leider ohne Erfolg. Wer hat Infos wo ich nähere Infos finden kann?
gruss bernie
habe versucht genauere Infos zu diesem Urteil (ca. Okt/Nov 2000) zu finden. Leider ohne Erfolg. Wer hat Infos wo ich nähere Infos finden kann?
gruss bernie
hi,
was ist los. kann doch nicht sein, dass dieses wichtige urteil niemanden interessiert.
was ist los. kann doch nicht sein, dass dieses wichtige urteil niemanden interessiert.
ja was ist denn los,
keine meinung oder kein interesse
keine meinung oder kein interesse
bin auch gerade auf der suche nach dem Urteil (beruflich); war glaube ich bin BO erwähnt, suche halt mal weiter, Interenet ist bekanntlich gross
inhaltlich gings um Devisendaytrading auf Darlehensbasis, lt. Gericht wohl unzulässig
mFG entaklemmer
inhaltlich gings um Devisendaytrading auf Darlehensbasis, lt. Gericht wohl unzulässig
mFG entaklemmer
na, da isses (leider nicht dass, was ich suche)
LG Itzehoe --- 6 O 197/00
Leitsatz der Redaktion:
Eine Online-Bank, die kurzfristige Börsengeschäfte anbietet, macht sich schadensersatzpflichtig, wenn sie die Reklamationen der Kunden nicht sofort erledigt und der Kunde deshalb Kursverluste hinnehmen muß.
In dem zu Grunde liegenden Verfahren ging es um eine im Kreis Pinneberg ansässige Direktbank, die ihre Geschäfte ausschließlich telefonisch oder online über das Internet abwickelt. Unter anderem bietet sie ihrem Kunden sogenannte "Intraday-Trading-Geschäfte" an, bei denen der spekulierende Anleger Aktien und Optionsscheine kaufen und innerhalb von Minuten wieder verkaufen kann. Ein Kunde machte Kursverluste aus seinen Aktienspekulationen gegen die Bank geltend, weil die Bankmitarbeiter nicht in der Lage gewesen waren, seine berechtigten Reklamationen noch während seines Anrufs am Morgen zu bearbeiten. Statt dessen wurde er auf den Abend vertröstet. Das Landgericht Itzehoe gab einer entsprechenden Klage des Mannes statt: Eine Online-Bank die derart kurzfristige Börsengeschäfte anbiete, müsse grundsätzlich auch für den Fall von Reklamationen entsprechende Vorkehrungen treffen.
mfG entaklemmer
LG Itzehoe --- 6 O 197/00
Leitsatz der Redaktion:
Eine Online-Bank, die kurzfristige Börsengeschäfte anbietet, macht sich schadensersatzpflichtig, wenn sie die Reklamationen der Kunden nicht sofort erledigt und der Kunde deshalb Kursverluste hinnehmen muß.
In dem zu Grunde liegenden Verfahren ging es um eine im Kreis Pinneberg ansässige Direktbank, die ihre Geschäfte ausschließlich telefonisch oder online über das Internet abwickelt. Unter anderem bietet sie ihrem Kunden sogenannte "Intraday-Trading-Geschäfte" an, bei denen der spekulierende Anleger Aktien und Optionsscheine kaufen und innerhalb von Minuten wieder verkaufen kann. Ein Kunde machte Kursverluste aus seinen Aktienspekulationen gegen die Bank geltend, weil die Bankmitarbeiter nicht in der Lage gewesen waren, seine berechtigten Reklamationen noch während seines Anrufs am Morgen zu bearbeiten. Statt dessen wurde er auf den Abend vertröstet. Das Landgericht Itzehoe gab einer entsprechenden Klage des Mannes statt: Eine Online-Bank die derart kurzfristige Börsengeschäfte anbiete, müsse grundsätzlich auch für den Fall von Reklamationen entsprechende Vorkehrungen treffen.
mfG entaklemmer
Hello,
hier etwas allgemneines für dirtektbanken-kunden :
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DIREKTBANKEN SIND ZUR BERATUNG VERPFLICHTET.
auch direktbanken müssen ihre kunden auf mängel bei der kontoführung hinweisen.
mit dieser begründung verurteilte das landgericht bonn eine bonner direktbank zur zahlung von knapp 2.500 DM schadensersatz an einen kunden.
das geldinstitut hatte eine überweisung über 83.000 DM nicht termingerecht ausgeführt, weil nur 82.700 DM auf dem konto waren. dadurch war ein aktiengeschäft des klägers geplatzt. die bank hätte laut landgericht den kunden auf die fehlende deckung hinweisen müssen. auch eine direktbank habe die pflicht, bei formalen "standardisierenten" fragen aufzuklären - nicht zuletzt bei einer solchen geringfügigen
unterdeckung. "das, so die kammer, sei nicht zuviel verlangt".
das geldinstitut hatte seinerzeits argumentiert, als bank ohne direkten kunden- und beratungsverkehr habe seine pflicht den kunden auf die fehlenden 300 DM hinzuweisen. (LG Bonn, 5 S 103/99)
>>>>>>>>>>>
Bounty sw
hier etwas allgemneines für dirtektbanken-kunden :
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DIREKTBANKEN SIND ZUR BERATUNG VERPFLICHTET.
auch direktbanken müssen ihre kunden auf mängel bei der kontoführung hinweisen.
mit dieser begründung verurteilte das landgericht bonn eine bonner direktbank zur zahlung von knapp 2.500 DM schadensersatz an einen kunden.
das geldinstitut hatte eine überweisung über 83.000 DM nicht termingerecht ausgeführt, weil nur 82.700 DM auf dem konto waren. dadurch war ein aktiengeschäft des klägers geplatzt. die bank hätte laut landgericht den kunden auf die fehlende deckung hinweisen müssen. auch eine direktbank habe die pflicht, bei formalen "standardisierenten" fragen aufzuklären - nicht zuletzt bei einer solchen geringfügigen
unterdeckung. "das, so die kammer, sei nicht zuviel verlangt".
das geldinstitut hatte seinerzeits argumentiert, als bank ohne direkten kunden- und beratungsverkehr habe seine pflicht den kunden auf die fehlenden 300 DM hinzuweisen. (LG Bonn, 5 S 103/99)
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Bounty sw
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