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    Skandal! Citibank führt Order nach Routingproblemen nicht aus! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.11.00 16:04:43 von
    neuester Beitrag 21.11.00 18:24:06 von
    Beiträge: 6
    ID: 305.556
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      Avatar
      schrieb am 21.11.00 16:04:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hat jemand damit schon einmal Erfahrung gemacht?
      Die Citibank hat nach Routingproblemen (wie mir bestätigt wurde) eine Xetraorder Typ Fill or Kill vom 14.11.00 nicht ausgeführt.
      Die georderten Aktien waren während und auch nach meiner Orderaufgabe noch im Ask - die Order hätte also ausgeführt werden müssen.
      Der unangenehme Beigeschmack: Heute (1 Woche später) nachdem die Aktie (Plambeck) ca.40% gestiegen ist, wurde mir mitgeteilt, daß die Order nicht ausgeführt werden konnte.
      Eine Xetraorder muß meines Wissens aber innerhalb einer Zeittoleranz von 2 Sekunden ausgeführt werden - die Bank müßte den Kurs also stellen.
      Wer weiß wie man jetzt am besten vorgeht? Sollte man sich direkt einen Anwalt nehmen?
      Weiß jemand wo man die times/sales mit Ask und Bid (als Beweis) vom 14.11. bekommen kann?

      MfG
      Patrick
      Avatar
      schrieb am 21.11.00 16:10:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Habe ähnliches bei der DB24 nach internen Routingproblemen erlebt.
      Die haben anstandslos die Order nachträglich ausgeführt, obwohl der Kurs schon davon gelaufen war.
      Bin kein Jurist, meine aber, das Du einen Anspuch auf Ausführung der Order zun damaligen Kurs hast!
      Avatar
      schrieb am 21.11.00 16:24:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      @p22

      schau mal lieber erst in die AGB Deiner Bank. Die
      haben sich bestimmt gegen solche Situationen frei-
      gezeichnet. Würde mich wundern, wenn nicht.


      erdnus
      Avatar
      schrieb am 21.11.00 16:26:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bin zwar auch kein Jurist, aber die Bank ist verpflichtet, Dich UNVERZÜGLICH zu informieren, wenn sie eine Order nicht ausführen können/wollen. Steht -denke ich- im Wertpapierhandelsgesetz...
      Beschwer´ Dich doch erst einmal, bevor Du einen Anwalt bemühst. Vielleicht rechnen sie es Dir ja noch zum alten Kurs ab.

      Gruß! Matze
      Avatar
      schrieb am 21.11.00 16:53:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      @greatmr

      Bis ich das Ergebnis der Nichtausführung bekommen habe, habe ich bei der Bank in den letzten Tagen schon mehrmals telefonisch nachgefragt.
      Beschwert habe ich mich nach der telefonischen Nachricht heute natürlich sofort, mir wurde nur gesagt das aufgrund des `Kill or Fill`( sofortige Streichung bei Nichtausführung) Zusatzes nicht ausgeführt wurde. Das kann ich aber nicht gelten lassen, denn die Order hätte ja sofort ausgeführt werden können und müssen. Gestrichen worden ist die Order dann übrigens auch erst heute-Fill or Kill hatte hierauf also auch keinen Einfluss.

      @erdnus
      Es gibt Gesetze, die durch die AGB nicht geändert werden können.

      Patrick

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      Avatar
      schrieb am 21.11.00 18:24:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      OK, wenn eine Beschwerde nichts bringt, dann bleibt Dir wahrscheinlich wirklich nur ein Rechtsweg. Die AGB-Geschichte halte ich auch für unsinnig. Um nicht zu hohe Kosten zu produzieren, kannst Du vielleicht auch mal bei irgendeiner Schutzvereinigung anfragen (DSW etc.) ob die da schon Erfahrungen haben - und die haben sie mit Sicherheit. Dann gibt es doch noch diese komische Bankenbeschwerdestelle (Obdusmann oder wie auch immer sich der Kerl schreibt). Das kann man sich auch hin wenden....


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