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    Kann man als EM.TV Anteilseigner eigentlich auch in Regress genommen werden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.12.00 17:55:44 von
    neuester Beitrag 04.12.00 18:14:14 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 04.12.00 17:55:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nachdem ja nun Leo Kirch die Sahne abgeschöpft hat, bleibt
      bei EM.TV nur doch der Schrott. Konkurs kann man langfristig
      nicht ausschliessen. Wenn nun Gläubiger Forderungen stellen
      muß man dann evt. noch Geld nachschiessen?
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 17:59:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      LOLOL
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 18:01:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      nein, áls aktionär hast du keine nachschusspflicht
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 18:14:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Als normaler Aktionär sicher nicht, aber es gibt die Durchgriffshaftung auf die Geschäftsführung, die aber an diverse Kriterien geknüpft ist.

      Wird sicher nicht bei EMTV sein.

      clarus


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