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    Aufteilung Werbungskosten Spekugew. u. KapErträge - Wer hat konkrete Erfahrung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.12.00 13:25:12 von
    neuester Beitrag 18.12.00 23:20:51 von
    Beiträge: 7
    ID: 317.603
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      Avatar
      schrieb am 18.12.00 13:25:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer hat konkrete Erfahrungen mit der Aufteilung von Werbungskosten auf diese beiden Einkunftsarten?
      Dürfen Depotgebühren, Aufwendungen für Finanzzeitschriften usw. aufgeteilt werden auf diese beiden Einkunftsarten, ggfs. nach welchen Kriterien hat die Aufteilung zu erfolgen??
      Habe selbst noch nichts vernünftiges zu diesem Thema gefunden.

      Gruß
      Festus
      Avatar
      schrieb am 18.12.00 13:27:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sorry für das Mehrfachposting, die Netzverbindung hat gehangen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.00 13:39:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Werbungskosten in Anlage KSO sind
      Depotkosten, Fahrten zur HV oder ähnliches

      Die Ordergebühren gehören zum Privaten Veräußerungsgeschäft.
      Rechtlich gesehen darf man die Ordergebühren erst bei Verkauf geltend machen. Soll heißen nur, erst beim Verkauf eines Wertpapiers kann man die für Kauf und Verkauf angefallenen Gebühren ansetzen.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 18.12.00 15:33:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Jesaja

      m.W. kannst Du nicht für Dich 1000 Freigrenze beanspruchen, wenn Du sie nicht tatsächlich "brauchst",

      Aber wenn Du Verlust hast, kannst Du diesen mit dem übersteigenden Betrag Deiner Frau verrechnen.

      Gilt aber nur bei gemeinsamer Veranlagung.

      Gruß Specunia
      Avatar
      schrieb am 18.12.00 15:35:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sorry,

      bin im falschen Film gelandet

      Gruß specunia

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      Avatar
      schrieb am 18.12.00 20:00:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hat denn keiner konkrete Erfahrungen mit der Finanzverwaltung hinsichtlich der Aufteilbarkeit der Werbungskosten?
      Ist es vielleicht möglich die Depotgebühren und die Kosten für die Börsenzeitungen je zur Hälfte zuzurechnen?
      Avatar
      schrieb am 18.12.00 23:20:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich weiß es nicht 100%ig, habe aber praktische Erfahrung:

      Ich denke, Werbungkosten wie Depotgebühren und Fachzeitschriften, etc sollten möglichst bei Einkünften aus Kapitalvermögen in Ansatz gebracht werden.

      Bei den Sonstigen Einkünften können nur dirkete Aufwendungen, die mit dem Verkauf der Wertpapiere in Zusammenhang stehen, abgesetzt werden.

      Z.B. Honorare für Vermögensverwalter (die ja über einen Verkauf entscheiden) sind WK bei KapVerm.

      Also möglichst alle WK bei KapVerm. ansetzten. Bei den Sepkulationsgewinnen und Verlusten nur die dirketen Bankspesen ansetzen. Oder Anschaffungkosten (Bankbelastung)abzüglich Verkaufserlös (Bankgutschrift) = steuerlicher Gewinn oder Verlust.

      So habe ich es erklärt und FA hat anerkannt.

      Im nächsten Jahr wird es diesbezüglich beim Halbeinkünfteverfahren einfacher, weil die Spekulationsgewinne und Verluste dann zu den Kapitaleinkünften gehören sollen.


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