private Krankenversicherung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.02.01 07:34:03 von
neuester Beitrag 09.08.01 00:17:21 von
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hallo
wer kennt eine Seite im Internet wo ich private
Krankenversicherungen vergleichen kann?
wer kennt eine Seite im Internet wo ich private
Krankenversicherungen vergleichen kann?
www.censio.de das beste und persönlichste was es gibt ! und dazu kostenlos.....beratung auch ok !
http://www.fss-online.de/
aber Vorsicht- entscheident sind die Leistungen und nicht der Preis . Entscheide Dich nicht für einen Pakettarif. Die können geschlossen werden und Du bleibst irgendwann auf hohen Beiträgen sitzen. Nimm Dir Zeit für persönliche Beratungen . Und- billig ist nicht gleich gut.
cu Sekkel
aber Vorsicht- entscheident sind die Leistungen und nicht der Preis . Entscheide Dich nicht für einen Pakettarif. Die können geschlossen werden und Du bleibst irgendwann auf hohen Beiträgen sitzen. Nimm Dir Zeit für persönliche Beratungen . Und- billig ist nicht gleich gut.
cu Sekkel
und die Größe der Gesellschaft spielt auch eine Rolle, sonst wird womöglich Dein gewählter Tarif irgendwann geschlossen. Gruß SR
die grösse der gesellschaft ist zweitranig. gerade die grossen VUs haben ihre alttarife geschlossen.
kompackttarife sind gut, aber nicht für jeden geeignet.
auf das tarif´wechselrecht & deren auslegung achten.
es gibt nur eine gesellschaft die das in ihren avb`s
beschreibt.
gruss parron
kompackttarife sind gut, aber nicht für jeden geeignet.
auf das tarif´wechselrecht & deren auslegung achten.
es gibt nur eine gesellschaft die das in ihren avb`s
beschreibt.
gruss parron
Kann Euch unsere Seite zu diesem Thema empfehlen:
www.versicherungsmarkt-mv.de
Unter anderem arbeiten wir auch konkrete Versicherungsvergleiche auch. Also als Beispiel, ihr wollt Debeka, DKV und LVM mit unseren Angeboten vergleichen, so ist dies nach Angabe des Geb.datums und der Mailadresse möglich. Der Vergleich wird dann für euch persönlich ausgearbeitet - natürlich kostenfrei.
Auch für die anderen Versicherungsbereiche erstelle wir Komplettvorschläge - nach Umfeld wie Fam.-stand etc.
Schaut einfach rein! Gruß M.Benthien
Alle Angaben
www.versicherungsmarkt-mv.de
Unter anderem arbeiten wir auch konkrete Versicherungsvergleiche auch. Also als Beispiel, ihr wollt Debeka, DKV und LVM mit unseren Angeboten vergleichen, so ist dies nach Angabe des Geb.datums und der Mailadresse möglich. Der Vergleich wird dann für euch persönlich ausgearbeitet - natürlich kostenfrei.
Auch für die anderen Versicherungsbereiche erstelle wir Komplettvorschläge - nach Umfeld wie Fam.-stand etc.
Schaut einfach rein! Gruß M.Benthien
Alle Angaben
Biete eine Versicherungsseite an:
http://rohrmann.cityfinanz.de
Bin freier Versicherungsmakler!
Empfehle im KV-Sektor besonders die DBV-Winterthur, da sie eine der wenigen Gesellschaften ist, die noch die erste Tarifgeneration anbietet und NICHT ständig Tarife schließt und neue auf den Markt schmeißt. Außerdem hatte die DBv noch nie Probleme bei den älteren Versicherten bzw. bei den Rentnern (so wie andere namhafte Gesellschaften!)
Und sie bietet neuerdings medizinischen Background an, in Form einer eigenständigen Firma bei der 40 Ärzte angestellt sind, und einen Exclusivvertrag mit dem "Klinikum für Diagnostik" in Wiesbaden!
Ansonsten würde ich noch die LKH empfehlen.
Persönliche Angebote können gerne angefordert werden.
(Ich hoffe diese Art der Werbung in diesem Thread ist erlaubt, ansonsten bitte ich um Mitteilung)
Mfg.
J. Rohrmann
http://rohrmann.cityfinanz.de
Bin freier Versicherungsmakler!
Empfehle im KV-Sektor besonders die DBV-Winterthur, da sie eine der wenigen Gesellschaften ist, die noch die erste Tarifgeneration anbietet und NICHT ständig Tarife schließt und neue auf den Markt schmeißt. Außerdem hatte die DBv noch nie Probleme bei den älteren Versicherten bzw. bei den Rentnern (so wie andere namhafte Gesellschaften!)
Und sie bietet neuerdings medizinischen Background an, in Form einer eigenständigen Firma bei der 40 Ärzte angestellt sind, und einen Exclusivvertrag mit dem "Klinikum für Diagnostik" in Wiesbaden!
Ansonsten würde ich noch die LKH empfehlen.
Persönliche Angebote können gerne angefordert werden.
(Ich hoffe diese Art der Werbung in diesem Thread ist erlaubt, ansonsten bitte ich um Mitteilung)
Mfg.
J. Rohrmann
www.versicherungsvergleich.de
oder finanztest......(AXA auf platz 1 mit dem vital)
oder finanztest......(AXA auf platz 1 mit dem vital)
@ Alle
Computervergleiche für private Krankenversicherungen sind alle mangelhaft und können nur rudimentäre Hilfestellungen geben.
Wer meint, im Internet eine private Krankenvollversicherung sich aussuchen zu können ist muß schon sehr naiv sein !
zumal der Laie der immer zuerst auf den Preis schaut, wird hoffnungslos in die Irre geleitet !
1. ist der angegebene Preis immer nur der aktuell zu zahlende, d.h. die Beitragsentwicklung wird nicht berücksichtigt sowie unterschiedliche Anpassungstermine
2. wird nicht ausführlich auf Beitragsrückerstattungen eingegangen.
3. fehlen bei vielen Gesellschaften Altersentlastungstarife, welche für Angestellte eigentlich unverzichtbar sind !!
Ergo: für Angestellte bleibt nur der Tarif GS1der Continentale
Computervergleiche für private Krankenversicherungen sind alle mangelhaft und können nur rudimentäre Hilfestellungen geben.
Wer meint, im Internet eine private Krankenvollversicherung sich aussuchen zu können ist muß schon sehr naiv sein !
zumal der Laie der immer zuerst auf den Preis schaut, wird hoffnungslos in die Irre geleitet !
1. ist der angegebene Preis immer nur der aktuell zu zahlende, d.h. die Beitragsentwicklung wird nicht berücksichtigt sowie unterschiedliche Anpassungstermine
2. wird nicht ausführlich auf Beitragsrückerstattungen eingegangen.
3. fehlen bei vielen Gesellschaften Altersentlastungstarife, welche für Angestellte eigentlich unverzichtbar sind !!
Ergo: für Angestellte bleibt nur der Tarif GS1der Continentale
Müssen Beitragsrückerstattungen eigentlich mit dem Arbeitgeber geteilt werden?Oder kassiert der Arbeitnehmer sie komplett?
MfG Earnie
MfG Earnie
@Earnie38
Treffer !!!
Da die Beiträge jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, hat der Arbeitgeber auch
einen Anspruch auf "seinen" Anteil der Beitragsrückerstattung !!!
Anderes beim Tarif GS1 der Continentale !!!
Hier erhält der Arbeitnehmer eine PAUSCHALE (Versicherungs-)
Leistung (6 volle Monatsbeiträge !!!) wenn er auf eine belegmäßige Abrechnung seiner Krankheitskosten verzichtet.Anspruch auf Versicherungsleistungen hat nur der Versicherungsnehmer, hier: der Arbeitnehmer!
Treffer !!!
Da die Beiträge jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, hat der Arbeitgeber auch
einen Anspruch auf "seinen" Anteil der Beitragsrückerstattung !!!
Anderes beim Tarif GS1 der Continentale !!!
Hier erhält der Arbeitnehmer eine PAUSCHALE (Versicherungs-)
Leistung (6 volle Monatsbeiträge !!!) wenn er auf eine belegmäßige Abrechnung seiner Krankheitskosten verzichtet.Anspruch auf Versicherungsleistungen hat nur der Versicherungsnehmer, hier: der Arbeitnehmer!
So ein Schwachsinn. Der Arbeitnehmer ist Vertragspartner der privaten KV und somit erhält er von jeder Gesellschaft die volle Beitragsrückerstattung zurück. Der Arbeitgeber hat keinen gesetzlichen Anspruch!
@ plus-minus
"Der Arbeitgeber hat keinen gesetzlichen Anspruch!"
Nein ? warum nicht ? er zahlt doch die hälfte der Beiträge und wenn diese Beiträge erstattet werden, kann er doch seinen Teil beanspruchen, oder ?
"Der Arbeitgeber hat keinen gesetzlichen Anspruch!"
Nein ? warum nicht ? er zahlt doch die hälfte der Beiträge und wenn diese Beiträge erstattet werden, kann er doch seinen Teil beanspruchen, oder ?
Nochmal:
Der alleinige Vertragspartner ist der Versicherungsnehmer (=Arbeitnehmer). Alle Leistungen erhält der Versicherungsnehmer, ob dies eingereichte Rechnungen sind oder eben die BRE. Ein vereinbarter Selbstbehalt kann auch nicht geteilt werden, d. h. der Arbeitgeber muß auch nicht die Hälfte eines Selbstbehaltes im Leistungsfall bezahlen. Das ist auch der Grund das man in der Regel bei Angestellten einen geringen Selbstbehalt wählt und bei Selbständigen einen höheren.
Im übrigen zahlt der Arbeitgeber nicht die Hälfte der Beiträge, sondern per Gesetz geregelt zahlt er einen ZUSCHUß in Höhe von 50% bis zum Höchsatz der Ges. KK.
Noch was der Tarif der Conti gehört nicht gerade zu den preiswertesten (auch in Bezug auf Leistungsaussagen), zweitens würde ich keine Gesellschaft empfehlen die zig verschiedene Tarife anbietet (ob bereits geschlossen oder nicht)
Die Politik dieser Gesellschaften ist doch abzusehen, und manch einer wundert sich dann wenn er in so einem "veralteten" (im Sinne von älteren Versicherten, da keine neuen, vor allem junge, gesunde Risiken dazukommen) Tarif steckt und nicht mehr wechseln kann (z. B. aus gesundheitlichen Gründen)
Gruß
Der alleinige Vertragspartner ist der Versicherungsnehmer (=Arbeitnehmer). Alle Leistungen erhält der Versicherungsnehmer, ob dies eingereichte Rechnungen sind oder eben die BRE. Ein vereinbarter Selbstbehalt kann auch nicht geteilt werden, d. h. der Arbeitgeber muß auch nicht die Hälfte eines Selbstbehaltes im Leistungsfall bezahlen. Das ist auch der Grund das man in der Regel bei Angestellten einen geringen Selbstbehalt wählt und bei Selbständigen einen höheren.
Im übrigen zahlt der Arbeitgeber nicht die Hälfte der Beiträge, sondern per Gesetz geregelt zahlt er einen ZUSCHUß in Höhe von 50% bis zum Höchsatz der Ges. KK.
Noch was der Tarif der Conti gehört nicht gerade zu den preiswertesten (auch in Bezug auf Leistungsaussagen), zweitens würde ich keine Gesellschaft empfehlen die zig verschiedene Tarife anbietet (ob bereits geschlossen oder nicht)
Die Politik dieser Gesellschaften ist doch abzusehen, und manch einer wundert sich dann wenn er in so einem "veralteten" (im Sinne von älteren Versicherten, da keine neuen, vor allem junge, gesunde Risiken dazukommen) Tarif steckt und nicht mehr wechseln kann (z. B. aus gesundheitlichen Gründen)
Gruß
@ plus-minus
"Alle Leistungen erhält der Versicherungsnehmer, ob dies eingereichte Rechnungen sind oder eben die BRE."
Die BRE ist keine Versicherungs-LEISTUNG, sonder eben nur eine nicht garantierte, vom Geschäftserfolg der Gesellschaft abhängige, Rückerstattung von Beiträgen!
Der "Zuschuß" des AG zum KV-Beitrag, darf MAX: 50% des TATSÄCHLICH gezahlten Beitrages betragen !!!
Und das der TATSÄCHLICH gezahlte Beitrag sich bei einer BRE vermindert dürfte Unstrittig sein, oder ?
Ergo hat der AG , meiner Meinung nach, sehr wohl einen Anspruch auf "seinen" Teil der BRE !
Das dieses in der Praxis z.Zt, wohl keine Rolle spielt,
liegt zum einen wohl an der Unkenntnis, evtl aber auch nur an einem fehlenden MUSTERURTEIL.
"Ein vereinbarter Selbstbehalt kann auch nicht geteilt werden, d. h. der Arbeitgeber muß auch nicht die Hälfte eines Selbstbehaltes im Leistungsfall bezahlen."
GRUNDFALSCH !!!!!!!!!!!
Tatsächlich kann jeder Arbeitgeber sich Steuer und Sozialabgabenfrei mit bis zu DM 1.000,-- p.a. an den Krankheitskosten seiner Arbeitnehmer beteiligen !!!
Demnach dürfte es eigentlich keinen privatversicherten Arbeinehmer mit weniger als DM 1.000,-- SB geben
(oder entsprechend umgelegt auf alle versicherten Personen)
aber leider wissen die meisten ja genausowenig wie du :-)
"Noch was der Tarif der Conti gehört nicht gerade zu den preiswertesten (auch in Bezug auf Leistungsaussagen)"
Soso, was ist den preiswerter als eine Versicherung zum "Nulltarif" ??? erreicht durch eine GARANTIERTE
TARIFLICHE PAUSCHALLEISTUNG von 6 MB= voller AN-Anteil ?????
Wer bietet denn sonst die "3-Fachprophylaxe" gegen hohe Beiträge im Alter ?
Was gibts denn besseres als einen offenen Hilfsmittelkatalog (wenn du weist was das ist) ?
"zweitens würde ich keine Gesellschaft empfehlen die zig verschiedene Tarife anbietet (ob bereits geschlossen oder nicht)"
Was verstehst du unter "zig" ???
Und bietet nicht gerade eine "breite" Auswahl an
Sinnvoll konstruierten Tarifen bei einer großen Versichertengemeinschaft die Beste Gewähr den Versicherungsschutz an veränderte Bedürfnisse und
Umstände anpassenzu können ???
"..und manch einer wundert sich dann wenn er in so einem "veralteten" (...) Tarif steckt und nicht mehr wechseln kann (z. B. aus gesundheitlichen Gründen)"
Schon mal wa von §178 VVG gehört ???
Jeder versicherte hat das RECHT in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln !!!
"Alle Leistungen erhält der Versicherungsnehmer, ob dies eingereichte Rechnungen sind oder eben die BRE."
Die BRE ist keine Versicherungs-LEISTUNG, sonder eben nur eine nicht garantierte, vom Geschäftserfolg der Gesellschaft abhängige, Rückerstattung von Beiträgen!
Der "Zuschuß" des AG zum KV-Beitrag, darf MAX: 50% des TATSÄCHLICH gezahlten Beitrages betragen !!!
Und das der TATSÄCHLICH gezahlte Beitrag sich bei einer BRE vermindert dürfte Unstrittig sein, oder ?
Ergo hat der AG , meiner Meinung nach, sehr wohl einen Anspruch auf "seinen" Teil der BRE !
Das dieses in der Praxis z.Zt, wohl keine Rolle spielt,
liegt zum einen wohl an der Unkenntnis, evtl aber auch nur an einem fehlenden MUSTERURTEIL.
"Ein vereinbarter Selbstbehalt kann auch nicht geteilt werden, d. h. der Arbeitgeber muß auch nicht die Hälfte eines Selbstbehaltes im Leistungsfall bezahlen."
GRUNDFALSCH !!!!!!!!!!!
Tatsächlich kann jeder Arbeitgeber sich Steuer und Sozialabgabenfrei mit bis zu DM 1.000,-- p.a. an den Krankheitskosten seiner Arbeitnehmer beteiligen !!!
Demnach dürfte es eigentlich keinen privatversicherten Arbeinehmer mit weniger als DM 1.000,-- SB geben
(oder entsprechend umgelegt auf alle versicherten Personen)
aber leider wissen die meisten ja genausowenig wie du :-)
"Noch was der Tarif der Conti gehört nicht gerade zu den preiswertesten (auch in Bezug auf Leistungsaussagen)"
Soso, was ist den preiswerter als eine Versicherung zum "Nulltarif" ??? erreicht durch eine GARANTIERTE
TARIFLICHE PAUSCHALLEISTUNG von 6 MB= voller AN-Anteil ?????
Wer bietet denn sonst die "3-Fachprophylaxe" gegen hohe Beiträge im Alter ?
Was gibts denn besseres als einen offenen Hilfsmittelkatalog (wenn du weist was das ist) ?
"zweitens würde ich keine Gesellschaft empfehlen die zig verschiedene Tarife anbietet (ob bereits geschlossen oder nicht)"
Was verstehst du unter "zig" ???
Und bietet nicht gerade eine "breite" Auswahl an
Sinnvoll konstruierten Tarifen bei einer großen Versichertengemeinschaft die Beste Gewähr den Versicherungsschutz an veränderte Bedürfnisse und
Umstände anpassenzu können ???
"..und manch einer wundert sich dann wenn er in so einem "veralteten" (...) Tarif steckt und nicht mehr wechseln kann (z. B. aus gesundheitlichen Gründen)"
Schon mal wa von §178 VVG gehört ???
Jeder versicherte hat das RECHT in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln !!!
mir scheit, mister100, dass du ein theoretiker bist.
und -das muß man dir neidlos zugestehen- darin bist du wirklich gut.
mit verlaub;
es gibt nicht die beste KV, die beste BU etc. die vielzahl der tarife ist für den ein oder anderen profi nicht durchschaubar. gerade deshalb ist es für einen versicherungsnehmer besonders wichtig, unabhängig und individuell beraten zu werden.
die conti hat zweifelos für einen bestimmten personenkreis ein ausgewogenes tarifwerk. die hallesche nationale, die signal, die helvetia, die central auch -um nur einige zu nennen-.
ich bin mir sicher, dass die wenigsten diese vers. überhaupt kennen.
im übrigen sollte man nicht unerwähnt lassen, dass eine PKV nicht für jeden arbeitnehmer in betracht kommt.
nach einem leistungsfall hat der VN natürlich das recht eine vers. zu wechseln. praktisch ist dies aber nicht ohne teilweise erhebliche einschränkungen möglich.
sailor
und -das muß man dir neidlos zugestehen- darin bist du wirklich gut.
mit verlaub;
es gibt nicht die beste KV, die beste BU etc. die vielzahl der tarife ist für den ein oder anderen profi nicht durchschaubar. gerade deshalb ist es für einen versicherungsnehmer besonders wichtig, unabhängig und individuell beraten zu werden.
die conti hat zweifelos für einen bestimmten personenkreis ein ausgewogenes tarifwerk. die hallesche nationale, die signal, die helvetia, die central auch -um nur einige zu nennen-.
ich bin mir sicher, dass die wenigsten diese vers. überhaupt kennen.
im übrigen sollte man nicht unerwähnt lassen, dass eine PKV nicht für jeden arbeitnehmer in betracht kommt.
nach einem leistungsfall hat der VN natürlich das recht eine vers. zu wechseln. praktisch ist dies aber nicht ohne teilweise erhebliche einschränkungen möglich.
sailor
@ALL
Am Besten einen unabhängigen Versicherungsvergleich machen
Die beste Seite dazu: http://beam.to/analyse
Gruß Artur
Am Besten einen unabhängigen Versicherungsvergleich machen
Die beste Seite dazu: http://beam.to/analyse
Gruß Artur
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