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    Gibt es in Hessen noch die Todesstrafe? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.02.01 21:13:06 von
    neuester Beitrag 08.03.01 15:26:23 von
    Beiträge: 18
    ID: 344.917
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      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:13:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.landtag.hessen.de/gesetze/texte/verfassung_1_2.ht…


      Artikel 21

      Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch
      richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders
      schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

      Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.

      Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:20:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ römischer-inquisitor

      Ja, in der Tat auf dem Papier. Solltest Du Dir jedoch irgendeiner Schuld im Hessenlande bewusst sein, dies zu Deiner Beruhigung:

      Bundesrecht geht vor Länderrecht.

      Alan
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:20:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also als Hesse fühle ich mich ja direkt angesprochen ;)

      In Deutschland gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. So lange Du so einen Passus nur in der hessischen Verfassung findest, kann Dich keiner zum Tode verurteilen.

      Ich hoffe, ich konnte Dir eine große Last von den Schultern nehmen :D

      Grüsse, Thomas...
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:24:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      scheint ja ne Menge Leute zu interessieren !

      Haben wohl alle Dreck am Stecken ?!?!?

      Scherz !!

      Alan
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:25:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nur völlig unwissend, zu viel Zeit oder schlichtweg geisteskrank? Noch immer bricht Bundesrecht das Landesrecht, demzufolge gibt es im gesamten Bundesgebiet keine Todesstrafe. Wenn Du Dir die Mühe machen würdest, die Motivation der "Väter der Verfassung" zu erurieren, dann würdest Du sogar erkennen, daß es hierbei besonders um Verbrechen im Namen der Nazis etc. ging.

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      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:25:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Streng genommen verstößt Du gegen Nr. 1 der W-O Regeln. Damit wäre es aus für Dich hier im Board.

      Aber wir halten Dir mal schuldmindernd zu Gute, dass Dir Artikel 102 Grundgesetz nicht bekannt ist: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."

      Wenn Du nun ein Berliner wärest, könnte man die Allierten Kontrollratsgesetze bemühen, aber auch die sind obsolet und außer Kraft gesetzt worden.

      Mach weiter so! Gottschalk ist nicht besser!
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:31:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      ich wollte gerade versuchen witzig zu sein, aber
      mir ist der Gedanke glatt als Kloß durch den
      Hals gerutscht!
      Gut zu wissen, daß noch keiner demonstriert hat--
      na denn Prost Mr. President Bush---
      könntest im Hessenland Gefolge finden.....
      erschütterte
      measii
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:31:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Mr. Leber!

      Bist Du am WE auch in Berlin zur Party?
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:35:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Klar!

      Wollen wir dann ein bisserl über die hessische Verfassung philosophieren ;)

      Grüsse, Thomas...
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:39:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Gerne Thomas, wenn Du Berliner Pils verträgst?
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:40:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      nee......kollege orgasmus will für folgende schlagzeile bei euch sorgen:

      "Orgasmus macht WO-Party glücklich" ;)
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:44:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hey freaky!

      Cool, biste auch da oder noch in Amsterdam, Du "Penner"?
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:47:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      bin schon wieder zurück orgi....so lange kann ich auch nicht mehr (in amsterdam bleiben ;) ) ....das alter, du weisst schon...:) war genial, hat auch gereicht die paar tage!
      aber schön dass ich dich auch mithatte :D !
      würde ja gerne kommen aber deshalb bis nach berlin fahren ;) ....nee, das wäre mir jetzt spontan doch etwas zu viel :), mir reicht´s erstmal !
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:51:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      Du weißt ja freaky, bin immer dabei, egal wo.
      Schade, wäre nett geworden, so mach ich die anderen glücklich. Ist mir eine Ehre.
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:52:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Bin mal gespannt wie Euer Bier so schmeckt. Bin ja eher der Becks Typ aber offen für alles ;)

      also bis samstag. bin schon gespannt, wie so ein orgasmus wohl aussehen mag :D

      Grüsse, Thomas...
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:54:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      denke mal die ganze saubande (incl. uns ;) ) trifft sich spätestens auf der "mbx-1000€-party" :D
      ..ist halt nur die frage wann das ist...:(

      aber zwurbel organisiert im sommer ein thread-treffen, mail ihr doch mal wenn du interesse hast....da darfst du doch auf keinen fall fehlen ;)
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:58:11
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Thomas
      Du trägst bestimmt so ein unerotischen Plastikaufkleber mit Deinen Namen? Werde Dich ansprechen...

      @freaky
      Schon wieder ne Party, gut so. Melde mich, wir lesen uns ja noch bis dahin öfter.
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 15:26:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die Todesstrafe ist auch noch in einigen anderen Landesverfassungen verankert, z.B. in der Bremischen und der Bayerischen Verfassung: Er (der Ministerpräsident) übt in Einzelfällen das Begnadigungsrecht aus. Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung der Staatsregierung (Art. 47 Abs. 4 Bayerische Verfassung). Der historische Grund liegt darin, daß die meisten Landesverfassungen - unter Aufsicht der Besatzungsmächte - lang vor dem Grundgesetz (1949) verabschiedet wurden. Die BV zum Beispiel bereits 1946.

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