Gibt es in Hessen noch die Todesstrafe? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.02.01 21:13:06 von
neuester Beitrag 08.03.01 15:26:23 von
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ID: 344.917
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http://www.landtag.hessen.de/gesetze/texte/verfassung_1_2.ht…
Artikel 21
Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch
richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders
schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Artikel 21
Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch
richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders
schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
@ römischer-inquisitor
Ja, in der Tat auf dem Papier. Solltest Du Dir jedoch irgendeiner Schuld im Hessenlande bewusst sein, dies zu Deiner Beruhigung:
Bundesrecht geht vor Länderrecht.
Alan
Ja, in der Tat auf dem Papier. Solltest Du Dir jedoch irgendeiner Schuld im Hessenlande bewusst sein, dies zu Deiner Beruhigung:
Bundesrecht geht vor Länderrecht.
Alan
Also als Hesse fühle ich mich ja direkt angesprochen
In Deutschland gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. So lange Du so einen Passus nur in der hessischen Verfassung findest, kann Dich keiner zum Tode verurteilen.
Ich hoffe, ich konnte Dir eine große Last von den Schultern nehmen
Grüsse, Thomas...
In Deutschland gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. So lange Du so einen Passus nur in der hessischen Verfassung findest, kann Dich keiner zum Tode verurteilen.
Ich hoffe, ich konnte Dir eine große Last von den Schultern nehmen
Grüsse, Thomas...
scheint ja ne Menge Leute zu interessieren !
Haben wohl alle Dreck am Stecken ?!?!?
Scherz !!
Alan
Haben wohl alle Dreck am Stecken ?!?!?
Scherz !!
Alan
Nur völlig unwissend, zu viel Zeit oder schlichtweg geisteskrank? Noch immer bricht Bundesrecht das Landesrecht, demzufolge gibt es im gesamten Bundesgebiet keine Todesstrafe. Wenn Du Dir die Mühe machen würdest, die Motivation der "Väter der Verfassung" zu erurieren, dann würdest Du sogar erkennen, daß es hierbei besonders um Verbrechen im Namen der Nazis etc. ging.
B.O.Bachter
B.O.Bachter
Streng genommen verstößt Du gegen Nr. 1 der W-O Regeln. Damit wäre es aus für Dich hier im Board.
Aber wir halten Dir mal schuldmindernd zu Gute, dass Dir Artikel 102 Grundgesetz nicht bekannt ist: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Wenn Du nun ein Berliner wärest, könnte man die Allierten Kontrollratsgesetze bemühen, aber auch die sind obsolet und außer Kraft gesetzt worden.
Mach weiter so! Gottschalk ist nicht besser!
Aber wir halten Dir mal schuldmindernd zu Gute, dass Dir Artikel 102 Grundgesetz nicht bekannt ist: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Wenn Du nun ein Berliner wärest, könnte man die Allierten Kontrollratsgesetze bemühen, aber auch die sind obsolet und außer Kraft gesetzt worden.
Mach weiter so! Gottschalk ist nicht besser!
ich wollte gerade versuchen witzig zu sein, aber
mir ist der Gedanke glatt als Kloß durch den
Hals gerutscht!
Gut zu wissen, daß noch keiner demonstriert hat--
na denn Prost Mr. President Bush---
könntest im Hessenland Gefolge finden.....
erschütterte
measii
mir ist der Gedanke glatt als Kloß durch den
Hals gerutscht!
Gut zu wissen, daß noch keiner demonstriert hat--
na denn Prost Mr. President Bush---
könntest im Hessenland Gefolge finden.....
erschütterte
measii
Hallo Mr. Leber!
Bist Du am WE auch in Berlin zur Party?
Bist Du am WE auch in Berlin zur Party?
Klar!
Wollen wir dann ein bisserl über die hessische Verfassung philosophieren
Grüsse, Thomas...
Wollen wir dann ein bisserl über die hessische Verfassung philosophieren
Grüsse, Thomas...
Gerne Thomas, wenn Du Berliner Pils verträgst?
nee......kollege orgasmus will für folgende schlagzeile bei euch sorgen:
"Orgasmus macht WO-Party glücklich"
"Orgasmus macht WO-Party glücklich"
Hey freaky!
Cool, biste auch da oder noch in Amsterdam, Du "Penner"?
Cool, biste auch da oder noch in Amsterdam, Du "Penner"?
bin schon wieder zurück orgi....so lange kann ich auch nicht mehr (in amsterdam bleiben ) ....das alter, du weisst schon... war genial, hat auch gereicht die paar tage!
aber schön dass ich dich auch mithatte !
würde ja gerne kommen aber deshalb bis nach berlin fahren ....nee, das wäre mir jetzt spontan doch etwas zu viel , mir reicht´s erstmal !
aber schön dass ich dich auch mithatte !
würde ja gerne kommen aber deshalb bis nach berlin fahren ....nee, das wäre mir jetzt spontan doch etwas zu viel , mir reicht´s erstmal !
Du weißt ja freaky, bin immer dabei, egal wo.
Schade, wäre nett geworden, so mach ich die anderen glücklich. Ist mir eine Ehre.
Schade, wäre nett geworden, so mach ich die anderen glücklich. Ist mir eine Ehre.
Bin mal gespannt wie Euer Bier so schmeckt. Bin ja eher der Becks Typ aber offen für alles
also bis samstag. bin schon gespannt, wie so ein orgasmus wohl aussehen mag
Grüsse, Thomas...
also bis samstag. bin schon gespannt, wie so ein orgasmus wohl aussehen mag
Grüsse, Thomas...
denke mal die ganze saubande (incl. uns ) trifft sich spätestens auf der "mbx-1000€-party"
..ist halt nur die frage wann das ist...
aber zwurbel organisiert im sommer ein thread-treffen, mail ihr doch mal wenn du interesse hast....da darfst du doch auf keinen fall fehlen
..ist halt nur die frage wann das ist...
aber zwurbel organisiert im sommer ein thread-treffen, mail ihr doch mal wenn du interesse hast....da darfst du doch auf keinen fall fehlen
@Thomas
Du trägst bestimmt so ein unerotischen Plastikaufkleber mit Deinen Namen? Werde Dich ansprechen...
@freaky
Schon wieder ne Party, gut so. Melde mich, wir lesen uns ja noch bis dahin öfter.
Du trägst bestimmt so ein unerotischen Plastikaufkleber mit Deinen Namen? Werde Dich ansprechen...
@freaky
Schon wieder ne Party, gut so. Melde mich, wir lesen uns ja noch bis dahin öfter.
Die Todesstrafe ist auch noch in einigen anderen Landesverfassungen verankert, z.B. in der Bremischen und der Bayerischen Verfassung: Er (der Ministerpräsident) übt in Einzelfällen das Begnadigungsrecht aus. Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung der Staatsregierung (Art. 47 Abs. 4 Bayerische Verfassung). Der historische Grund liegt darin, daß die meisten Landesverfassungen - unter Aufsicht der Besatzungsmächte - lang vor dem Grundgesetz (1949) verabschiedet wurden. Die BV zum Beispiel bereits 1946.
Imperium
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