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    EM.TV Bezugsrechte - Ausbuchung stoppen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.11.99 12:41:46 von
    neuester Beitrag 04.12.99 17:35:42 von
    Beiträge: 15
    ID: 35.520
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      Avatar
      schrieb am 21.11.99 12:41:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,

      vielleicht können wir hier gemeinsam etwas machen:

      Wie wohl viele von Euch auch, habe ich Bezugsrechte der EM.TV hinzugekauft um das Angebot der Wandelanleihe wahrzunehmen.

      Nun erreichte mich das Schreiben von ConSors, dass diese ausgebucht werden.

      Ich habe mir überlegt, ein Schreiben zurückzuschicken, dass ich nicht damit einverstanden bin und der Ausbuchung nicht zustimme.
      Ich habe deshalb keine Aktien in der KE gezeichnet, da ich die Anleihen beziehen wollte. Wenn EM.TV diese jetzt doch nicht anbietet, bin ich von falschen Voraussetzungen ausgegangen und die Nichtabgabe einer Zeichnungserklärung war dementsprechend ein Erklärungsirrtum. Daher erwarte ich hier nun eine Reaktion von EM.TV.

      Natürlich wird man keine Chance haben, wirklich etwas einzufordern (oder doch? bin kein Jurist, aber denke, dass solche Angebote generell freibleibend sind?) - aber immerhin dokumentiert man so sein Missfallen und evtl. leiten die Banken solche Schreiben ja doch an die IR von EM.TV weiter (oder man schickt denen selbst eine Kopie).

      Angeblich ist EM.TV ja so sehr an gutem Aktionärskontakt interessiert - dann sollen die das doch bitte auch einmal zeigen.

      Was meint ihr?

      Max
      Avatar
      schrieb am 21.11.99 18:08:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich bin dafür, daß wir EM.TV auffordern die Wandelanleihe doch noch zu emitieren.
      Jeder sollte sich direkt an EM.TV wenden. Davon verspreche ich mir mehr als ein Schreiben an die Bank.
      Gruß
      ZoCo
      Avatar
      schrieb am 21.11.99 19:23:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Obwohl sonst ein EM.TV Fan mit der Bereitschaft, das eine oder andere auch mal duch die rosarote Brille zu sehen, muß ich hier sagen, daß EM.TV keinesfalls gute "Investor Relation" betreibt.
      Vor vielen Monaten habe ich an EM.TV gemailt und darin bemängelt, daß die Ad hoc/Pressemitteilungen oft zuwenig aussagekräftig sind.
      Bis heute hat man sich noch nicht zu einer Antwort durchgerungen.
      Durch die super Ergebnisse der Vergangenheit wurde dieses Manko bisher auch nicht zu Kenntnis genommen.

      Ohne dich desillisionieren zu wollen, von einer Mail an EM.TV würde ich mir nicht zuviel versprechen.

      ronny-d
      Avatar
      schrieb am 22.11.99 00:45:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie ist das eigentlich, wenn man seiner Bank schreibt und der Ausbuchung der Bezugsrechte widerspricht - tun werden sie es wohl trotzdem - und zudem auf den Schaden durch die aufgrund des Bezugs der Anleihen nicht gekauften und jetzt teureren Aktien hinweist, werden sie so etwas wohl bearbeiten oder (wenn es denn mal gesammelt auftritt) an EM.TV weiterleiten?
      Avatar
      schrieb am 22.11.99 00:46:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn man der Ausbuchung widerspricht und einen Ersatz des Schadens fordert, müssen sie den Brief auf jeden Fall beantworten.
      Tritt das gehäuft auf, sind sie vielleicht so genervt, daß sie das auch dem Initiator mal mitteilen ;)

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      Avatar
      schrieb am 22.11.99 13:04:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich bin wie wohl alle hier ebenfalls von der Ausbuchung betroffen und muß schon sagen, es ist eine Frechheit, was sich EM-TV erlaubt...
      Avatar
      schrieb am 22.11.99 13:17:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Als Begründung würde angegeben: schlechtes Umfeld am Anleihemarkt...
      Der wahre Grund dürfte wohl darin zu sehen sein, dass sich EM-TV aufgrund des zwischenzeitlich gestiegenen Aktienkurse höhere Einnahmen verspricht !!!
      Ein Widerspruch bei der depotführenden Bank dürfte nicht viel bringen, ist aber zumindest dafür gut, Druck auszuüben...
      Besser ein Beschwerde bei EM-TV einlegen und auf die völlig verfehlte Aktionärspolitik sowie den entstandenen materiellen Schaden hinweisen.
      Das sollte EM-TV genug Gründe zum Nachdenken geben....
      Avatar
      schrieb am 22.11.99 13:25:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Anschrift:
      EM.TV & Merchandising AG
      Münchner Str. 14
      85774 Unterföhring
      Tel. 089/ 95715-0

      Und denkt daran, gemeinsam können wir mehr erreichen !!!
      Deshalb sollte jeder davon Gebrauch machen, EM-TV einen Beschwerdebrief zukommen zu lassen....

      Gruß RealJoker
      Avatar
      schrieb am 22.11.99 14:16:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Genau, am besten sowohl an EM.TV in Kopie wie auch als Original mit Widerspruch der Ausbuchung an die Bank - machen kann man im Endeffekt zwar nichts, aber den Mißmut bekommen die dann doch zu spüren.
      Avatar
      schrieb am 22.11.99 23:27:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich habe heute meine Depotbank aufgefordert die Stornierung der EMTV-Bezugsrechte unverzüglich zurückzunehmen, da ich dazu keinen
      schriftlichen Auftrag erteilt habe.
      Ich habe die zusätzlichen Bezugsrechte erworben, sie wurden meinem Depot gutgeschrieben und ich wurde mit den Kosten belastet. Damit gehören die Bezugsrechte mir und dieses Rechtsgeschäft kann nicht einfach durch einseitige Willenserklärung (EMTV) rückgängig gemacht werden.
      Die Bezugsrechte, die jedem Aktionär anhand der von ihm gehaltenen Aktien gewährt wurden sind nicht das Problem. Dieses Angebot kann von EMTV, genauso wie es gewährt wurde wieder zurückgenommen werden.
      Das Problem sind die zusätzlich durch den Aktionär erworbenen Bezugsrechte für deren Bezug er von der Bank mit Kosten belastet wurde.
      Genauso wie die depotführende Bank für diesen Bezug einen schriftlichen
      Auftrag des Depotinhabers benötigte, braucht sie für die Stornierung der
      Bezugsrechte auch einen schriftlichen Auftrag. Sonst könnte sich ja jeder einfach am Depot eines anderen bedienen.
      Daß EMTV die Bezugsrechte zurückgezogen hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wenn EMTV jetzt das, was ich erworben habe nicht liefern will, so muß sich EMTV mit den Erwerbern der Bezugsrechte auseinandersetzen.
      Ich warte jetzt auf Vorschläge der Hausbank bzw. von EMTV. wie der Ausgleich für meinen Schaden aussehen könnte.da ich z.B wg. dem Erwerb der Bezugsrechte keine neuen Aktien gezeichnet habe.
      Avatar
      schrieb am 24.11.99 12:06:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Lobo: gute Idee, hast Du schon eine Reaktion erhalten?
      Avatar
      schrieb am 24.11.99 12:43:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ja, heute habe ich auf meinen eingeschriebenen Brief die Antwort per Email bekommen. Die Ausbuchung sei erfolgt weil EMTV die Wandelanleihe zurückgezogen hat. Das wußte ich schon selber.

      Ich habe zurückgeschrieben, daß ich weiter auf meiner Forderung bestehe und die offizielle Antwort der Bank in juristisch einwandfreier Briefform und handschriftlich unterzeichnet erwarte.
      Mit einem lapidaren Email bin ich nicht zufrieden.
      Avatar
      schrieb am 04.12.99 16:36:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Haben sie Dir weitergehend geantwortet?
      Avatar
      schrieb am 04.12.99 17:23:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo,

      na WA gehörte schon lange zu meinem Lieblingsthema.

      Also nach Rücksprache mit meinen Firmenanwalt sieht der es wie folgt:
      (!! Er kein Spezi auf diesem Gebiet und würde mich daher an einen Kollegen verweisen. Es handelt sich um eine "Einschätzung" und keine generelle Bewertung.)

      Bei Angeboten aller Art unterscheidet man 2 Arten.
      Die indirekte und die direkt.

      Die indirekte kennzeichnet sich dadurch aus, das das Angebot nicht spezifisch an eine genau benannte Person/Institution gerichtet ist.
      So könne ALDI inserieren. PC Verkauf für 1 DM. Das Angebot wäre indirekt, weil der Angebotsempfänger nicht spezifiziert wurde.
      An indirekte Angebote brauch sich der Angebotsabgeber nicht zu halten!

      Ein direktes Angebot ist jedoch verbindlich!
      Und "alte" EM-TV´er habe ein direktes Angebot erhalten.

      Innerhalb der Angebotes, übermittelt durch die Depotbank, ist auch die Rücknahme nicht explizit ausgeschlossen.

      Ergo, sofern Ihr das Angebot angenommen habt und innerhalb der Frist, Eurer Depotbank, die Zeichnung zugesandt habt, habt Ihr Rechtsanspruch auf Einlösung des Angebotes.

      Zunächst sollte ein Schreiben an den AUFSICHTSRAT vom EM gehen.
      Der AR hat die Aufgabe, die Interessen der Aktionäre zu vertreten. Hier liegt mit Duldung der Rücknahme der WE auch ein Interessenskonflikt vor, mitels dem man den AR ein wenig unter Druck setzten kann!

      Wiederspruch der Rücknahme und bestehen auf Einhaltung des direkten Angebotes.
      Alternativ die Androhung von Schadensersatz. Nach aktueller Rechtsprechung iat auch ein entgangener Gewinn ein Schaden.

      So weit klar? (ich habe die Ausführungen ein wenig gekürzt)

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 04.12.99 17:35:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich kann in diesem Zusammenhang auch nur empfehlen, sich als Interessengemeinschaft zusammen zu schliessen und gemeinsam einen Anwalt zu beauftragen.

      Ich für meinen Teil habe in der nächsten Woche eine entsprechenden Termin und vorab bei meiner Depotbank meinen Einspruch gegen die Ausbuchung hinterlegt.

      Gruss


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