Steuern? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.04.99 18:37:00 von
neuester Beitrag 05.06.99 21:49:16 von
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Hallo jay,
soviel ich weiß gibts keine Vergünstigung für Azubis.Außerdem solltest Du aufpassen mit der Steuerfreigrenze von DM 999,00.
Es ist nämlich so,daß wenn Du innerhalb eines Jahres zum Beispiel DM 1200,00 als Gewinn hast,Du die ganzen DM 1200,00 versteuern mußt und nicht nur die Differenz zwischen DM 999,00 und 1200,00.
Also aufgepasst.
Übrigens ist es am besten in Topwerte zu investieren und diese länger als ein Jahr zu halten.Dann erledigt sich die Sache mit der Steuer automatisch,denn nach einem Jahr kannst Du alle Gewinne steuerfrei einschieben egal welcher Höhe.
Gruß Makkaroni
soviel ich weiß gibts keine Vergünstigung für Azubis.Außerdem solltest Du aufpassen mit der Steuerfreigrenze von DM 999,00.
Es ist nämlich so,daß wenn Du innerhalb eines Jahres zum Beispiel DM 1200,00 als Gewinn hast,Du die ganzen DM 1200,00 versteuern mußt und nicht nur die Differenz zwischen DM 999,00 und 1200,00.
Also aufgepasst.
Übrigens ist es am besten in Topwerte zu investieren und diese länger als ein Jahr zu halten.Dann erledigt sich die Sache mit der Steuer automatisch,denn nach einem Jahr kannst Du alle Gewinne steuerfrei einschieben egal welcher Höhe.
Gruß Makkaroni
Für Azubis gibt es definitiv keine Sonderregelung, du kannst aber (realisierte) Verluste gegenrechnen, was, wenn Du gerade im Grenzbereich liegst, taktisch durchaus ratsam sein kann.
Anschlussfrage:
Angenommen ich habe nur Spekulationsgewinne und kein weiteres Einkommen. Muss ich diese in der Steuererklaerung angeben ??
Danke, Holk.
Angenommen ich habe nur Spekulationsgewinne und kein weiteres Einkommen. Muss ich diese in der Steuererklaerung angeben ??
Danke, Holk.
Hallo Zampano,
Spekulationsgewinne die über 999,99 DM pro Kalenderjahr hinausgehen, müssen in der ESt-Erklärung angegeben werden.
Wenn Du nicht über den Grundfreibetrag von ca. 13 TDM hinauskommst, sind Deine Einkünfte steuerfrei.
Es empfiehlt sich jedoch auch hier, eine Steuererklärung abzugeben (ist ja auch kein großer Aufwand).
Natürlich kannst Du auch Gewinne mit Verlusten verrechnen - sofern diese im gleichen Jahr entstanden sind. Des weiteren kannst Du Werbungskosten geltend machen - darunter fallen auch Kreditkosten, Telefongebühren usw. die im Zusammenhang mit den Gewinnen stehen. D. h. Gewinne von 1.000 DM und mehr müssen nicht gleich zu einer steuerpflicht führen.
Hardware - Laptop, PC ... - ist immer sinnvoll abzuschreiben und damit Aufwand zu generieren.
Splitting wirkt sich wie bei jeder anderen Einkunftsart aus - wobei der Splittingvorteil von Rot-Grün ja auf 8.000 DM begrenzt werden soll.
Erzielst Du Kursgewinne (außerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr) so müssen darüber keine Angaben an das Finanzamt gemacht werden.
Du solltest aber bei hohen Kursgewinnen Deine Unterlagen aufbewahren (Gesetzlich 10 Jahre) um so eventuelle Rückfragen des FA beantworten zu können.
Die vor allem dann, wenn Kursgewinne Dich reich gemacht haben und plätzlich Einkünfte über dem Freibetrag von 6.100 erzielt werden. Das macht ja sonst das FA stutzig und es stellt unangenehme Fragen. Mit den Unterlagen kannst Du die rechtmäßgkeit Deiner Angaben untermauern.
Grüße
Guru Mike
http://members.aol.com/mk fvp/index.htm
Spekulationsgewinne die über 999,99 DM pro Kalenderjahr hinausgehen, müssen in der ESt-Erklärung angegeben werden.
Wenn Du nicht über den Grundfreibetrag von ca. 13 TDM hinauskommst, sind Deine Einkünfte steuerfrei.
Es empfiehlt sich jedoch auch hier, eine Steuererklärung abzugeben (ist ja auch kein großer Aufwand).
Natürlich kannst Du auch Gewinne mit Verlusten verrechnen - sofern diese im gleichen Jahr entstanden sind. Des weiteren kannst Du Werbungskosten geltend machen - darunter fallen auch Kreditkosten, Telefongebühren usw. die im Zusammenhang mit den Gewinnen stehen. D. h. Gewinne von 1.000 DM und mehr müssen nicht gleich zu einer steuerpflicht führen.
Hardware - Laptop, PC ... - ist immer sinnvoll abzuschreiben und damit Aufwand zu generieren.
Splitting wirkt sich wie bei jeder anderen Einkunftsart aus - wobei der Splittingvorteil von Rot-Grün ja auf 8.000 DM begrenzt werden soll.
Erzielst Du Kursgewinne (außerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr) so müssen darüber keine Angaben an das Finanzamt gemacht werden.
Du solltest aber bei hohen Kursgewinnen Deine Unterlagen aufbewahren (Gesetzlich 10 Jahre) um so eventuelle Rückfragen des FA beantworten zu können.
Die vor allem dann, wenn Kursgewinne Dich reich gemacht haben und plätzlich Einkünfte über dem Freibetrag von 6.100 erzielt werden. Das macht ja sonst das FA stutzig und es stellt unangenehme Fragen. Mit den Unterlagen kannst Du die rechtmäßgkeit Deiner Angaben untermauern.
Grüße
Guru Mike
http://members.aol.com/mk fvp/index.htm
Hallo Zampano,
da kann ich thora nur zustimmen.
Größeres Problem bei Umschichtungen ist aber auch Schenkungssteuer.
FA könnte hierin eine Schenkung sehen. Da die Höhe der Freibeträge (unter "fremden") sehr gering sind - kann dies schnell zu einer Schenkungssteuerpflicht führen.
Also immer wachsam sein !!!
Grüße
Michael
P.S. Falls Interesse an weiteren Kontakten bitte Mail an mich über:
http://members.aol.com/mk fvp/index.htm
da kann ich thora nur zustimmen.
Größeres Problem bei Umschichtungen ist aber auch Schenkungssteuer.
FA könnte hierin eine Schenkung sehen. Da die Höhe der Freibeträge (unter "fremden") sehr gering sind - kann dies schnell zu einer Schenkungssteuerpflicht führen.
Also immer wachsam sein !!!
Grüße
Michael
P.S. Falls Interesse an weiteren Kontakten bitte Mail an mich über:
http://members.aol.com/mk fvp/index.htm
DAs hat zwar nicht so richtig hier was verloren. Aber vielleicht weiß ja
jemand was dazu?
Muß man dem Finanzamt bei Antrag auf Eigenheimzulage Informationen
über die Finanzierung zukommen lassen? (Also sowas wie Darlehenserträgen)
Danke, falls jemand was weiß?
Oder gibts irgendwo auch son Board für solche Angelegenheiten??
jemand was dazu?
Muß man dem Finanzamt bei Antrag auf Eigenheimzulage Informationen
über die Finanzierung zukommen lassen? (Also sowas wie Darlehenserträgen)
Danke, falls jemand was weiß?
Oder gibts irgendwo auch son Board für solche Angelegenheiten??
Ich haette da noch ne Frage zum Gemeinschaftsdepot.
Hat man also fuer ein Gemeinschaftsdepot den doppelten Freibetrag ?
Wie wird denn festgehalten wer welche Aktien haelt ?
Mal so, mal so, je nach Gewinnlage ?
Das Depot wurde unter dem Namen meiner Frau eroeffnet, weil Sie bei dieser Bank
bereits Konten hatte, und ich habe dann ueber entsprechende Verfuegung auch volle
Verfuegungsgewalt ueber das Depot.
Ist das im rechtlichen Sinne ein Gemeinschaftsdepot ?
Hat man also fuer ein Gemeinschaftsdepot den doppelten Freibetrag ?
Wie wird denn festgehalten wer welche Aktien haelt ?
Mal so, mal so, je nach Gewinnlage ?
Das Depot wurde unter dem Namen meiner Frau eroeffnet, weil Sie bei dieser Bank
bereits Konten hatte, und ich habe dann ueber entsprechende Verfuegung auch volle
Verfuegungsgewalt ueber das Depot.
Ist das im rechtlichen Sinne ein Gemeinschaftsdepot ?
Hey Zampano,
Das mit Euren eigenen Depots (mit Vollmacht) ist meiner Meinung nach sehr gefährlich !!!
Das FA könnte ja der Meinung sein, daß Ihr hier Erträge an ihm vorbeileiten wollt (Ausnützung des vollen Freibetrags beider).
Außerdem macht es sich das FA leicht und sagt, demjenigen dem ein Depot gehört, dem gehören auch die Werte darin (Also doch Schenkung bei Übertragung) !!!!
Wenn Ihr weitere Beratung benötigt könnt Ihr Euch auch gern an mich wenden.
Meine Telefonnummer findet Ihr unter
http://members.aol.com/mk fvp/index.htm
oder mailt mir Eure Anliegen
mk_fvp@topmail.de
Das mit Euren eigenen Depots (mit Vollmacht) ist meiner Meinung nach sehr gefährlich !!!
Das FA könnte ja der Meinung sein, daß Ihr hier Erträge an ihm vorbeileiten wollt (Ausnützung des vollen Freibetrags beider).
Außerdem macht es sich das FA leicht und sagt, demjenigen dem ein Depot gehört, dem gehören auch die Werte darin (Also doch Schenkung bei Übertragung) !!!!
Wenn Ihr weitere Beratung benötigt könnt Ihr Euch auch gern an mich wenden.
Meine Telefonnummer findet Ihr unter
http://members.aol.com/mk fvp/index.htm
oder mailt mir Eure Anliegen
mk_fvp@topmail.de
Wenn Du einen selbständigen Finanzplaner hinzuziehst geht das Kostenlos
z.B. http://members.aol.com/mk fvp/index.htm
Steuerberater verlangen bei Beratung oft Stundensätze und die sind je nach Kanzlei unterschiedlich hoch.
Und ob die dann alle Kniffe kennen weiste auch erst hinterher.
Gruß
Guru Mike
z.B. http://members.aol.com/mk fvp/index.htm
Steuerberater verlangen bei Beratung oft Stundensätze und die sind je nach Kanzlei unterschiedlich hoch.
Und ob die dann alle Kniffe kennen weiste auch erst hinterher.
Gruß
Guru Mike
In welchem Gesetz steht das mit den 12600 ?
Welche Strafe oder Rüge droht mir, wenn ich als
Student UNTER den 12600 bleibe und keine Steuererklärung abgebe ?
Ansonsten finde ich die Informationspolitik des Finanzamtes mies, die könnten doch auch mal ein
oder zwei Internetseiten zu diesem Thema erstellen.
Thora schrieb: Bis zu einem Gesamteinkommen von 12600.- (Verdienst+ Spekugewinne+ etc.) zahlst du keine Steuern!!
Welche Strafe oder Rüge droht mir, wenn ich als
Student UNTER den 12600 bleibe und keine Steuererklärung abgebe ?
Ansonsten finde ich die Informationspolitik des Finanzamtes mies, die könnten doch auch mal ein
oder zwei Internetseiten zu diesem Thema erstellen.
Thora schrieb: Bis zu einem Gesamteinkommen von 12600.- (Verdienst+ Spekugewinne+ etc.) zahlst du keine Steuern!!
Hallo zusammen,
auch ich habe eine Frage wäre für eine Antwort sehr dankbar:
Angenommen ich gebe in meiner Steuererklärung Spekulationsgewinne in Höhe von DM 40.000,-- an.
Was will das FA an Unterlagen haben.
Reicht die einfache Angabe der Gewinne in der Steuererklärung oder müßen sämtl. Abrechnungen oder Kontoauszüge der Erklärung beigefügt werden?
Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht.
Gruß
A_Friend
auch ich habe eine Frage wäre für eine Antwort sehr dankbar:
Angenommen ich gebe in meiner Steuererklärung Spekulationsgewinne in Höhe von DM 40.000,-- an.
Was will das FA an Unterlagen haben.
Reicht die einfache Angabe der Gewinne in der Steuererklärung oder müßen sämtl. Abrechnungen oder Kontoauszüge der Erklärung beigefügt werden?
Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht.
Gruß
A_Friend
Re: Thora
Die LiFo-Regel ist nicht mehr zulässig. Es gilt vielmehr die Regel, daß von den gekauften Aktien erst mal alle abgezogen, die mit Sicherheit aus der Speku-Frist fallen (FiFo). Aus dem verbliebenem Rest wird dann der von dir erwähnte Anschaffungspreis errechnet, der für die innerhalb der Spekufrist veräußerten Papiere zugrundegelegt wird.
Gruß Q
Die LiFo-Regel ist nicht mehr zulässig. Es gilt vielmehr die Regel, daß von den gekauften Aktien erst mal alle abgezogen, die mit Sicherheit aus der Speku-Frist fallen (FiFo). Aus dem verbliebenem Rest wird dann der von dir erwähnte Anschaffungspreis errechnet, der für die innerhalb der Spekufrist veräußerten Papiere zugrundegelegt wird.
Gruß Q
Hallo,
was ist wenn ich sagen wir mal mit Aktien 7000 DM in diesem Jahr verdiene und nebenbei verdiene ich durch einen Nebenjob 8000 DM(ich bin Student...).
Muß ich jetzt die gesamten 15.000 DM versteuern oder nur den Betrag der über 12600 DM liegt ?
Danke!
Georg
was ist wenn ich sagen wir mal mit Aktien 7000 DM in diesem Jahr verdiene und nebenbei verdiene ich durch einen Nebenjob 8000 DM(ich bin Student...).
Muß ich jetzt die gesamten 15.000 DM versteuern oder nur den Betrag der über 12600 DM liegt ?
Danke!
Georg
Ich habe auch eine Frage zur Spekulationssteuer und wäre um eine Antwort sehr dankbar.
Bei der Berechnung des Spekulationsgewinn ist es ja möglich Kosten die in Zusammenhang mit der Transaktion stehen abzusetzen, z.b. Online-Kosten, Zeitschriften, etc.
Nun spekuliere ich zur zeit auf Kredit. Ist es möglich die Schuldzinsen auch mindernd abzuziehen?
Wenn nicht ist es möglich sie auf einem anderen Bereich wie Dividendeneinnahmen abzurechnen.
Wer weiß eine Antwort
mfg Christopher
Bei der Berechnung des Spekulationsgewinn ist es ja möglich Kosten die in Zusammenhang mit der Transaktion stehen abzusetzen, z.b. Online-Kosten, Zeitschriften, etc.
Nun spekuliere ich zur zeit auf Kredit. Ist es möglich die Schuldzinsen auch mindernd abzuziehen?
Wenn nicht ist es möglich sie auf einem anderen Bereich wie Dividendeneinnahmen abzurechnen.
Wer weiß eine Antwort
mfg Christopher
Hallo Christopher,
Finanzierungskosten sind Werbungskosten und damit können sie mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. ---> Auch negative Einkünfte möglich - dann Verrechnung bis DM 100.000 und zusätzlcih noch max. halber verbleibender positiver Ertrag.
Gruß
Guru Mike
http://members.aol.com/mk fvp/index.htm
Finanzierungskosten sind Werbungskosten und damit können sie mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. ---> Auch negative Einkünfte möglich - dann Verrechnung bis DM 100.000 und zusätzlcih noch max. halber verbleibender positiver Ertrag.
Gruß
Guru Mike
http://members.aol.com/mk fvp/index.htm
Danke für die schnelle Antwort Mike.
Hab ich das richtig verstanden?
Angenommen ich verdiene 100.000 Mark, habe 20.000 Spekulationsgewinne und 10.000 Mark Schuldzinsen zu zahlen. Dann muß ich die 20000 Mark Spekulationsgewinn voll versteuern, also dem Einkommen dazuaddieren. Durch die Schuldzinsen, die ich als Werbungskosten abziehen kann wird das zu versteurnde Einkommen wieder um 10.000 Mark auf 110.000 Mark gedrückt.
Nochmals Danke!
Hab ich das richtig verstanden?
Angenommen ich verdiene 100.000 Mark, habe 20.000 Spekulationsgewinne und 10.000 Mark Schuldzinsen zu zahlen. Dann muß ich die 20000 Mark Spekulationsgewinn voll versteuern, also dem Einkommen dazuaddieren. Durch die Schuldzinsen, die ich als Werbungskosten abziehen kann wird das zu versteurnde Einkommen wieder um 10.000 Mark auf 110.000 Mark gedrückt.
Nochmals Danke!
Zwei Anmerkungen, die mir beim Lesen dieses threads gekommen sind:
1. Schuldzinsen iZm mit Spekulationsgewinnen
Da das FA derartigen Finanzierungsaufwand aus naheliegenden Gründen nicht besonders gerne sieht, dürfte mit erhöhtem Dokumentationsaufwand zu rechnen sein. Die angefallenen Schuldzinsen werden mE schlüssig in einen der steuerlich unbeachtlichen Sphäre zugehörigen Teil (Erzielung von Kursgewinnen) und einen steuerlich relevanten Teil (Spekulationsgewinne und Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)) aufzuteilen sein.
2. Werbungskosten iZm Spekulationsgewinnen
Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, daß das Zuflußprinzip des § 11 EstG im Bereich der Spekulationsgewinne nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht uneingeschränkt gelten soll. Etwaige Werbungskosten iZm Spekulationsgewinnen sollen erst im Zeitpunkt der Verwirklichung des Tatbestands des § 23 EstG berücksichtigungsfähig sein. U.U. sind daher Werbungskosten, die im Jahr 1998 abgeflossen sind erst im Jahr 1999 absetzbar, wenn der Spekulationsgewinn in 1999 erzielt worden ist.
1. Schuldzinsen iZm mit Spekulationsgewinnen
Da das FA derartigen Finanzierungsaufwand aus naheliegenden Gründen nicht besonders gerne sieht, dürfte mit erhöhtem Dokumentationsaufwand zu rechnen sein. Die angefallenen Schuldzinsen werden mE schlüssig in einen der steuerlich unbeachtlichen Sphäre zugehörigen Teil (Erzielung von Kursgewinnen) und einen steuerlich relevanten Teil (Spekulationsgewinne und Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)) aufzuteilen sein.
2. Werbungskosten iZm Spekulationsgewinnen
Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, daß das Zuflußprinzip des § 11 EstG im Bereich der Spekulationsgewinne nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht uneingeschränkt gelten soll. Etwaige Werbungskosten iZm Spekulationsgewinnen sollen erst im Zeitpunkt der Verwirklichung des Tatbestands des § 23 EstG berücksichtigungsfähig sein. U.U. sind daher Werbungskosten, die im Jahr 1998 abgeflossen sind erst im Jahr 1999 absetzbar, wenn der Spekulationsgewinn in 1999 erzielt worden ist.
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