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    Depotübertrag-Spekfrist - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.99 20:48:40 von
    neuester Beitrag 14.12.99 13:22:30 von
    Beiträge: 3
    ID: 4.276
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      Avatar
      schrieb am 08.12.99 20:48:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ich habe folgende Frage.
      Im Sommer habe ich meine Freundin beauftragt für mich Aktien zu kaufen. Das Geld hierfür habe ich ihr überwiesen u.a. mit dem Vermerk auf der Überweisung zwecks Aktienkauf und auch noch den Namen der Aktien angegeben.
      Wie es so läuft im Leben, Glück im Spiel, Pech in der Liebe, die Aktien stiegen aber die Liebe kühlte ab.
      Zum Glück ist sie eine ehrliche Haut und hat mir die Aktien jetzt auf mein Depot übertragen. Nun die alles entscheidende Frage:
      Ab wann sind für mich die Gewinne steuerfrei??
      Ein Jahr nach dem Kauf der Aktien, oder ein Jahr nach dem Depotübertrag.
      Sie meinte nämlich, daß der Bankfritze ihr erzählt habe, das bei einem Depotübertrag die Spekulationsfrist von neuem anfängt. Ist das so oder erzählen die Bankfritzen mal wieder Blödsinn??

      Vielen Dank

      bb
      Avatar
      schrieb am 09.12.99 19:12:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,
      ihr habt aber immer komplizierte Fragen drauf, ich will hier auch (noch) keine Meinung abgeben, aber was meint denn der schlaue Bank Mensch, wie die Sache dann bei deiner Freundin zu handhaben ist? Die müßte doch dann, wenn bei dir eine neue Speku-Frist anfängt, folglich auch einen Spekulationsgewinn realisieren, sonst paßt das ganze doch nicht, oder? Werde mal versuchen, das und die Frage mit der Verschmelzung von berufenerer Seite abzuklären und dann noch mal posten.
      Beste Grüße,
      lvg.
      Avatar
      schrieb am 14.12.99 13:22:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      An Bb: Wenn die Konstrukion mit deiner Freundin nicht nach "Umgehungsgeschäft" riecht... ;)(Ausnützung des doppelten Freibetrags; was wäre mit Gewinnen dieser Aktien innerhalb der Spekufrist wohl passiert??)
      Sind die Aktien bei ihr im Depot gewesen? Wenn ja, dann könnte eine Vermutung dafür sprechen, daß Du diese erst mit dem Depotübertrag (Beginn Spekufrist) erworben hast.
      Ggf mußt Du dir so die Vorteile der Verlagerung von Spekugewinnen nachteilig ausgleichen lassen...
      Thora
      DIES IST KEINE RECHTSAUSKUNFT. ICH EMPFEHLE IM HINBLICK AUF DIE JURISTISCHE KOMPONENTE EINEN RECHTSANWALT MIT SCHWERPUNKT STEUERRECHT KONSULTIEREN.


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