kann mir jemand bezüglich Steuern helfen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.12.99 20:42:11 von
neuester Beitrag 17.12.99 23:04:09 von
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daytrading oder kurzfristiges ein und aussteigen in
Aktien z.B. habe ich die letzte Zeit mindestens 15 x
Upgrade gekauft und verkauft ,order am Tag ca. 5 -15x
in verschiedenen Werten
Nun meine Frage
Wie soll man da noch selbst die genaue Übersicht behalten,
und wie soll man das ende des Jahres dem Finanzamt
klarmachen.
Fällt das eigentlich auf ,wird das überprüft,wie kommen
die denn sonst an meine Daten oder ist es so das man
(handle bei Consors) überhaupt nicht überprüft werden
kann.
Und wieviel Steuern muß man eigentlich bezahlen 20% oder
35% ??
Tschau yoy
Aktien z.B. habe ich die letzte Zeit mindestens 15 x
Upgrade gekauft und verkauft ,order am Tag ca. 5 -15x
in verschiedenen Werten
Nun meine Frage
Wie soll man da noch selbst die genaue Übersicht behalten,
und wie soll man das ende des Jahres dem Finanzamt
klarmachen.
Fällt das eigentlich auf ,wird das überprüft,wie kommen
die denn sonst an meine Daten oder ist es so das man
(handle bei Consors) überhaupt nicht überprüft werden
kann.
Und wieviel Steuern muß man eigentlich bezahlen 20% oder
35% ??
Tschau yoy
Also das Finanzamt bekommt das nicht mit, es sei denn du hast nen Freistellungsauftrag
bei Consors gestellt, der wird an das FA weitergeleitet, die könnten dann aber auch nur bei
dringendem Verdacht von dir Auskunft einholen.
Der Steuersatz errechnent sich aus deiner Einkumensteuererklärung (z.b. Einkommen pro Jahr: 80.000 + deine Speku.-gewinne
daraus ergibt sich dann eine neue Progression, muß also nachzahlen. Am besten
du kaufts dir son Steuerprogramm (Wiso,Lexware) da hast du ne Gewinn+Verlust Rechnung auf die Steuer, ist eigentlich nicht schlecht,
so hat man immer ne Überblick über die Nachzahlung.
bei Consors gestellt, der wird an das FA weitergeleitet, die könnten dann aber auch nur bei
dringendem Verdacht von dir Auskunft einholen.
Der Steuersatz errechnent sich aus deiner Einkumensteuererklärung (z.b. Einkommen pro Jahr: 80.000 + deine Speku.-gewinne
daraus ergibt sich dann eine neue Progression, muß also nachzahlen. Am besten
du kaufts dir son Steuerprogramm (Wiso,Lexware) da hast du ne Gewinn+Verlust Rechnung auf die Steuer, ist eigentlich nicht schlecht,
so hat man immer ne Überblick über die Nachzahlung.
Hallo yosy !
...ja, ja das leidige Thema !!!
Also, ganz offiziell sind diese Trades natürlich
einkommensteuerpflichtig.
Nach § 23 EStG handelt es sich um "private
Veräußerungsgeschäfte".
(früher hieß der § 23 Spekulationsgewinne)
Bei der persönlichen Veranlagung in der jährlichen
Einkommensteuererklärung (Anlage KSO) müssen diese
Gewinne angegeben werden !!! Sie sind Bestandteil
der Summe der Einkünfte...
Der Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen
(§ 20 EStG) beträgt in der Regel 25 %.
(z.B. Dividendenerträge)
Für deren Unterform (Zinseinkünfte) sind regelmäßig
30 % ZASt (Zinsabschlagsteuer) fällig und bei Tafel-
geschäften (Verwahrung im persönlichen Tresor)
sogar 35 %.....soviel zu Deinen Steuersätzen...
Da es aber bei Deinem Problem wie gesagt um
"Spekulationsgewinne" handelt, mußt Du Deine
gesamten Einkünfte mit Deinem persönlichen
Steuersatz versteuern.
Es hilft nix, irgendwie mußt Du Deine Trades
festhalten (schriftlich oder per PC oder ...),
wenn Du Deine genaue Vermögenssituation nach-
weisen mußt. Denke auch an Deine Verluste,
die jeder irgendwann mal macht. Diese sind
mit Deinen Gewinnen voll verrechenbar und
neuerdings bei einem verbleibenden Verlust
bis zu einem bestimmten Betrag sogar ins
nächste Jahr übertragbar. ("Danke - OSKAR L.!)
Also, Optionsscheine z.B. nicht auslaufen lassen,
sondern Verlust realisieren...
Das Finanzamt bekommt ab dem 1.1.2000 nicht nur die
Höhe des jeweiligen Freistellungsauftrags von den
einzelnen Kreditinstituten gemeldet, sondern auch
die Art und Weise wie dieser Freibetrag, der ja, wie
wir alle wissen, auf insgesamt DM 3.100 gekürzt wurde,
ausgenutzt wurde.
(DM 3000 Freibetrag + DM 100 für Werbungskosten-
Pauschbetrag für Kapitaleinkünfte).
...mal sehen, was sich daraus ergibt ???
Ciao,
FU.
...ja, ja das leidige Thema !!!
Also, ganz offiziell sind diese Trades natürlich
einkommensteuerpflichtig.
Nach § 23 EStG handelt es sich um "private
Veräußerungsgeschäfte".
(früher hieß der § 23 Spekulationsgewinne)
Bei der persönlichen Veranlagung in der jährlichen
Einkommensteuererklärung (Anlage KSO) müssen diese
Gewinne angegeben werden !!! Sie sind Bestandteil
der Summe der Einkünfte...
Der Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen
(§ 20 EStG) beträgt in der Regel 25 %.
(z.B. Dividendenerträge)
Für deren Unterform (Zinseinkünfte) sind regelmäßig
30 % ZASt (Zinsabschlagsteuer) fällig und bei Tafel-
geschäften (Verwahrung im persönlichen Tresor)
sogar 35 %.....soviel zu Deinen Steuersätzen...
Da es aber bei Deinem Problem wie gesagt um
"Spekulationsgewinne" handelt, mußt Du Deine
gesamten Einkünfte mit Deinem persönlichen
Steuersatz versteuern.
Es hilft nix, irgendwie mußt Du Deine Trades
festhalten (schriftlich oder per PC oder ...),
wenn Du Deine genaue Vermögenssituation nach-
weisen mußt. Denke auch an Deine Verluste,
die jeder irgendwann mal macht. Diese sind
mit Deinen Gewinnen voll verrechenbar und
neuerdings bei einem verbleibenden Verlust
bis zu einem bestimmten Betrag sogar ins
nächste Jahr übertragbar. ("Danke - OSKAR L.!)
Also, Optionsscheine z.B. nicht auslaufen lassen,
sondern Verlust realisieren...
Das Finanzamt bekommt ab dem 1.1.2000 nicht nur die
Höhe des jeweiligen Freistellungsauftrags von den
einzelnen Kreditinstituten gemeldet, sondern auch
die Art und Weise wie dieser Freibetrag, der ja, wie
wir alle wissen, auf insgesamt DM 3.100 gekürzt wurde,
ausgenutzt wurde.
(DM 3000 Freibetrag + DM 100 für Werbungskosten-
Pauschbetrag für Kapitaleinkünfte).
...mal sehen, was sich daraus ergibt ???
Ciao,
FU.
Achtung der Sparerfreibetrag von 3100 DM hat nix mit Speku-Gewinne zu tun! Darunter fallen bei Aktien die Dividendenzahlungen. Also bekommt das Finanzamt nur die erhaltene Dividenden übermittelt! Den Nachweis für die getätigten Trades muss man selbst bingen, Sprich: man ist verpflichtet die Kontoauszüge bzw. Abrechnungen aufzuheben.
was passiert aber,wenn ich meine gewinne nicht angebe und mich bei eventuellen rueckfragen beim finanzamt danach einfach dumm stelle.
die anfallenden steuern muss ich dann mit sicherheit nachzahlen.aber wie hoch ist meine strafe ?
die anfallenden steuern muss ich dann mit sicherheit nachzahlen.aber wie hoch ist meine strafe ?
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