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    kann mir jemand bezüglich Steuern helfen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.12.99 20:42:11 von
    neuester Beitrag 17.12.99 23:04:09 von
    Beiträge: 5
    ID: 44.546
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      Avatar
      schrieb am 16.12.99 20:42:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      daytrading oder kurzfristiges ein und aussteigen in
      Aktien z.B. habe ich die letzte Zeit mindestens 15 x
      Upgrade gekauft und verkauft ,order am Tag ca. 5 -15x
      in verschiedenen Werten
      Nun meine Frage
      Wie soll man da noch selbst die genaue Übersicht behalten,
      und wie soll man das ende des Jahres dem Finanzamt
      klarmachen.
      Fällt das eigentlich auf ,wird das überprüft,wie kommen
      die denn sonst an meine Daten oder ist es so das man
      (handle bei Consors) überhaupt nicht überprüft werden
      kann.

      Und wieviel Steuern muß man eigentlich bezahlen 20% oder
      35% ??
      Tschau yoy
      Avatar
      schrieb am 16.12.99 21:39:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also das Finanzamt bekommt das nicht mit, es sei denn du hast nen Freistellungsauftrag
      bei Consors gestellt, der wird an das FA weitergeleitet, die könnten dann aber auch nur bei
      dringendem Verdacht von dir Auskunft einholen.
      Der Steuersatz errechnent sich aus deiner Einkumensteuererklärung (z.b. Einkommen pro Jahr: 80.000 + deine Speku.-gewinne
      daraus ergibt sich dann eine neue Progression, muß also nachzahlen. Am besten
      du kaufts dir son Steuerprogramm (Wiso,Lexware) da hast du ne Gewinn+Verlust Rechnung auf die Steuer, ist eigentlich nicht schlecht,
      so hat man immer ne Überblick über die Nachzahlung.
      Avatar
      schrieb am 16.12.99 22:32:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo yosy !

      ...ja, ja das leidige Thema !!!

      Also, ganz offiziell sind diese Trades natürlich
      einkommensteuerpflichtig.

      Nach § 23 EStG handelt es sich um "private
      Veräußerungsgeschäfte".
      (früher hieß der § 23 Spekulationsgewinne)

      Bei der persönlichen Veranlagung in der jährlichen
      Einkommensteuererklärung (Anlage KSO) müssen diese
      Gewinne angegeben werden !!! Sie sind Bestandteil
      der Summe der Einkünfte...

      Der Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen
      (§ 20 EStG) beträgt in der Regel 25 %.
      (z.B. Dividendenerträge)
      Für deren Unterform (Zinseinkünfte) sind regelmäßig
      30 % ZASt (Zinsabschlagsteuer) fällig und bei Tafel-
      geschäften (Verwahrung im persönlichen Tresor)
      sogar 35 %.....soviel zu Deinen Steuersätzen...

      Da es aber bei Deinem Problem wie gesagt um
      "Spekulationsgewinne" handelt, mußt Du Deine
      gesamten Einkünfte mit Deinem persönlichen
      Steuersatz versteuern.
      Es hilft nix, irgendwie mußt Du Deine Trades
      festhalten (schriftlich oder per PC oder ...),
      wenn Du Deine genaue Vermögenssituation nach-
      weisen mußt. Denke auch an Deine Verluste,
      die jeder irgendwann mal macht. Diese sind
      mit Deinen Gewinnen voll verrechenbar und
      neuerdings bei einem verbleibenden Verlust
      bis zu einem bestimmten Betrag sogar ins
      nächste Jahr übertragbar. ("Danke - OSKAR L.!)

      Also, Optionsscheine z.B. nicht auslaufen lassen,
      sondern Verlust realisieren...

      Das Finanzamt bekommt ab dem 1.1.2000 nicht nur die
      Höhe des jeweiligen Freistellungsauftrags von den
      einzelnen Kreditinstituten gemeldet, sondern auch
      die Art und Weise wie dieser Freibetrag, der ja, wie
      wir alle wissen, auf insgesamt DM 3.100 gekürzt wurde,
      ausgenutzt wurde.
      (DM 3000 Freibetrag + DM 100 für Werbungskosten-
      Pauschbetrag für Kapitaleinkünfte).

      ...mal sehen, was sich daraus ergibt ???


      Ciao,
      FU.
      Avatar
      schrieb am 17.12.99 07:15:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Achtung der Sparerfreibetrag von 3100 DM hat nix mit Speku-Gewinne zu tun! Darunter fallen bei Aktien die Dividendenzahlungen. Also bekommt das Finanzamt nur die erhaltene Dividenden übermittelt! Den Nachweis für die getätigten Trades muss man selbst bingen, Sprich: man ist verpflichtet die Kontoauszüge bzw. Abrechnungen aufzuheben.
      Avatar
      schrieb am 17.12.99 23:04:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      was passiert aber,wenn ich meine gewinne nicht angebe und mich bei eventuellen rueckfragen beim finanzamt danach einfach dumm stelle.

      die anfallenden steuern muss ich dann mit sicherheit nachzahlen.aber wie hoch ist meine strafe ?


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