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    Todesstrafe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.01 19:10:37 von
    neuester Beitrag 07.08.01 22:20:44 von
    Beiträge: 56
    ID: 450.147
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      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:10:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo leute,
      ich bin seit einigen jahren im kampf fuer die abschaffung der todesstrafe aktiv.
      mich interresierteure meinung wie ihr ueber das thema denkt.
      ich persoenlich halte es fuer furchtbar das bush president geworden ist.er hat immerhin in seinem bundesstaat die meisten menschen toeten lassen.rund 400 von im moment ca.3500 einsitzenden todeskanidaten.
      ich halte es fuer schtecklich das es noch immer das gesetz auge um auge und zahn um zahn gibt.
      wie kann ein staat sich das recht herausnehmen einen menschen zu toeten.weil dieser einen anderen menschen getoetet hat.ich bin der auffassung das niemand das recht hat einen anderen menschen zutoeten.auch ein staat hat nicht das recht irgendein verbrechen mit dem tot zu bestrafen.
      das gefuehl ueber jahre in einer zelle zu sitzen und auf den tag des todes zu warten halte ich fuer menschen unwuerdig.
      auch die tatsache das unschuldige menschen getoetet werden ist ein gravierender punkt der fuer die abschaffung spricht.

      sally
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:13:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi hi keine quardratische gleichung mehr :D:D
      nix für ungut
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:21:42
      Beitrag Nr. 3 ()

      muss nur schön scharf sein
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:21:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      stimmt McLinux,
      ich nutze dieses medium halt flexibel.ich wuerd gern mal wissen was daran komisch ist.
      sally
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:25:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Klar @Sally, keine Todesstrafe, man will sich ja nicht die Hände schmutzig machen.

      Und wenn der Freigelassene nach Absitzen der vorherbestimmten Strafe noch den einen oder anderen weiteren umbringt ... dann ist das eben nicht zu verhindern gewesen. Hauptsache der Staat hat sich nicht mit dem Blut des Mörders bekleckert. :D

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      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:27:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      tut mir leid aber ich kann dir da nicht ganz folgen die Leute haben andere Menschen auch getötet und sie wussten was das für folgen in der USA hat anstatt sich für die Täter einzusetzen solltest du dich vielleicht um die Opfer kümmern den sie konnten es sich nicht aussuchen aber das interessiert leider keinen aus den Augen aus den sinn nein mich interessiere die Opfer und nicht die Täter
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:28:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      komisch ist da gar nix
      bin für alles offen für jeden thread der hier geposted wird

      ps deine gleichug hat mal wieder einige alte grauen zellen neu ausgerichtet
      war nicht schlecht :D:D
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:30:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vgl. dazu meinen Thread: http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpag….

      Tatsächlich gibt es keinen vernünftigen Grund für die Todesstrafe, Mitleid für die Verurteilten halte ich allerdings nicht für einen guten Gegengrund.
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:37:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      todesstrafe dient nur als abschreckung !!! :D:D
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:38:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Immanuel_K

      Es gibt sehr wohl vernünftige Gründe für die Todesstrafe -
      und wenn es alleine der Schutz potentieller zukünftiger Opfer dieser Verbrecher ist.

      Also - Rübe ab!!!!!!!!!!!

      HaDa
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:43:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ja, ja :yawn:, es gibt sogar eine neuere Studie dazu, die das bewiesen haben will - kein Problem, wenn man sämtliche anderen möglichen Faktoren ausblendet, die zu einem Rückgang der Kriminalität in einer Region führen können.

      (Bei meinem thread fällt mir übrigens auf, dass mein Eingangsbeitrag nicht gerade repräsentativ für das folgende war ("Ich werde wahrscheinlich keine weiteren Beiträge hierzu abgeben" klingt im nachhinein lustig). Ich war ziemlich erschrocken über die Möglichkeit, dass die Injektion nicht unbedingt ein humaner Fortschritt ist, und habe dann über einige Punkte noch einmal genauer nachgedacht.)
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:43:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Klar muss die Todesstrafe her. Oder glaubste dass es richtig ist, wenn so eine Dreckssa* ein kleines Mädchen missbraucht und dieses dann ihr leben lang geschädigt ist, wenn es überhaupt noch leben sollte??

      Meiner Meinung nach sollte man sie vorher quälen & dann langsam hinrichten. so richtig qualvoll!!
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:44:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      wenn 1/3 durch die schule rasseln (annahme) wissen die doch noch nicht einmal
      wie man todesstrafe schreibt

      erst wenn se aufe´m hocker sitzen - oh da war doch mal was ???-

      shit happen´s

      so ist... es mangelt an bildung

      mcl
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:44:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ maxone

      Das Abschreckungsinstrument einer Todestrafenandrohung funktioniert nicht, dies ist unlängst in zahlreichen Studien dargelegt und bewiesen worden. Siehe die exorbitante Rate an Morddelikten in den USA. ;)

      Gruß
      Glückspfennig
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:45:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      sally ich kann dir zustimmen.
      ich bin auch der auffassung das die todesstrafe entlich abgeschafft werden sollte.
      niemand hat das recht einen anderen menschen umzubringen auch der staat nicht.
      das gesetz auge um auge zahn um zahn ist total antiquiert und in der heutigen gesellschaft ein echter witz.
      ich kann die menschen die der todesstrafe zustimmen nicht verstehen und denke das sie eine veraltete denkensweise haben.
      robby
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:45:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      P.S.: HaDa ist dazwischengekommen, maxone habe ich natürlich gemeint.
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:54:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      @glückspfennig,

      was soll die todesstrafe dann in deinen augen symbolisieren, wenn sie nicht als abschreckungsinstrument dienen soll?? :confused::confused:

      nur moralische und ethische gründe ???

      ich töte ihn, der staat tötet mich ?!?!?!
      :eek:
      mfg maxone
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:56:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      niemand hat das recht einen anderen menschen umzubringen auch der staat nichtja aber die Mörder doch auch nicht oder wer gibt ihnen das recht ich möchte gerne deine Meinung hören wen so ein Schwein dein Kind umbringt was du dann sagst dann schreist du nach der Todesstrafe aber so lang man nicht betroffen ist kann man es sich einfach machen es ist bewiesen das wen jemand der getötet hat es in beim nächsten mal noch leichter fällt
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 19:59:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      @thomas,

      bitte benutze das nächste mal den punkt auf deiner tastatur.. :D:D:D:D:D

      wäre sehr nett !! :laugh::laugh:

      mfg maxone, :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 20:00:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      Noch ein letztes: Mit der Prämisse vom Schutz potientieller zukünftiger Opfer, zusammen mit statistischen Erwägungen, liesse sich eine Menge absurder Argumente formulieren, z.B. die "vorbeugende" Zwangssterilisierung von Männern überhaupt usw. Vgl. auch meinen thread.
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 20:03:16
      Beitrag Nr. 21 ()
      war ebbend ein langer Satz und es hat mich aufgeregt das ihr solche Schweine in Schutz nimmt
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 20:06:51
      Beitrag Nr. 22 ()
      Bin dafür! Mörder, Gewaltverbrecher, Kinderschänder, weg damit.
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 20:09:13
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ thomas,

      viele von denen dürfen einfach nicht ungeschoren davonkommen !!!

      erst im knast werden sie zu richtigen mördern und dieben etc.. ausgebildet, sodass es doch besser ist mit ihnen kurzen prozess zu machen ! (leider geht das auch oft daneben!! :mad::mad: einige unschuldige mussten daran glauben.. )

      thats life !! hart und ungerecht !!

      :laugh::laugh:

      mfg maxone
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 20:11:23
      Beitrag Nr. 24 ()
      Gegen die Todesstrafe sein schreibt sich leicht.Angenommen einem von euch wird sein Kind aufgefunden.Bestialisch ermordet.Am nächsten Tag oder so erwischt ihr zweifelsfrei den Täter.Ihr habt einen Colt.Was dann? Ich würde ihn umlegen!
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 20:13:40
      Beitrag Nr. 25 ()
      Also, ich sehe weder ein Rache- oder Strafbedürfnis (wie ScharfeNummer) noch den Abschreckungseffekt (wie maxone) im Vordergrund.

      Die Todesstrafe ist aber das einzige Mittel, das wirklich sicherstellt, daß ein Mörder NIE WIEDER tätig wird!

      Alles Andere ist, wie Immanuel_K schreibt, revidierbar.

      Bei uns gibt jedoch es meines Wissens keine "echte" lebenslange aber revidierbare Haftstrafe, die anstelle der Todesstrafe zum Schutz der Opfer in Frage käme. Lebenslänglich sind 10-15 Jahre, danach ist der Täter halt wieder draußen und kann erneut zuschlagen.

      Außerdem kann (nur zum Verurteilungszeitpunkt) Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Wenn dies jedoch versäumt wurde, kann es nicht mehr nachträglich geschehen (z.B. wenn ein Gefangener sich nicht wie erwartet während der Haft zum friedliebenden Mitbürger entwickelt). Der kommt ohne Wenn und Aber wieder raus und kann nach Belieben weitermachen.

      Aber auch bei Sicherungsverwahrung wird die Möglichkeit des Urlaubs und der Entlassung wohl kaum wegen erst später möglicher Entlastung des Verurteilten genutzt, sondern stattdessen von gutwilligen bis blauäugigen Psychologen, den einen vermeintlich geheilten Täter wieder auf die Straße lassen und sich damit selbst bescheinigen, wie erfolgreich sie ihn doch zuvor therapiert haben.

      @Immanuel_K: Wg. Zwangssterilisierung: Du übertreibst! Es geht hier doch wohl nicht um Mitmenschen, die das "Pech" haben, z.B. als Mann zu geboren zu sein, sondern um Täter, die nach menschlichem Ermessen bereits zugeschlagen haben und es nicht nochmal tun sollen.

      Opferschutz statt Täterschutz!
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 20:14:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      ein wichtiger punkt ist in meinen augen auch die tatsache, das es schlimmer ist 20 jahre oder bis zum tot im knast zu sitzen.
      der tot ist doch fuer viele eine erloesung.sie haben doch eh nichts mehr zu verlieren.
      fuer viele moerder ist der tod das beste was ihnen passieren kann.
      in vielen faellen kann von strafe im aus sicht der taeter doch wohl keine rede mehr sein.
      sally
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 20:16:06
      Beitrag Nr. 27 ()
      das war einmal und das war schlimm aber die Leute die ich meine Kinder schänder kann man dank gen Analyse hundertprozentig überführen
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 20:32:27
      Beitrag Nr. 28 ()
      in den usa kann man menschen ohne probleme fuer 20 oder mehr jahre wegsperren, ohne eine chance zu haben einen tag raus zukommen.sie sitzen dort 30 oder 40 jahre ohne eine chance auf freiheit. ist das nicht eine gerechte strafe?
      sally
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 20:36:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      nein..... die toten können auch nicht nach 30 Jahren aus ihren ungewollten grab steigen und sagen alles ist vergessen
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 20:44:12
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hier scheint ein Missverständnis in Bezug auf lebenslängliche Strafen zu bestehen.

      Lebenslang bedeutet auch in Deutschland lebenslang.
      D.h. bei einer Verurteilung kann frühestens nach 15 Jahren ein Gnadengesuch gestellt werden. Ein Gericht prüft dann, ob die Gesellschaft es verantworten kann, einen Täter wieder auf die Öffentlichkeit loszulassen.
      Es gibt Beispiele in D, wo Leute schon 40 oder mehr Jahre sitzen.
      Wer übrigens nach 15 Jahren rausgelassen wird, erreicht dies nur unter strengen Bewährungsauflagen.
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 20:46:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 21:03:40
      Beitrag Nr. 32 ()
      ich habs gelesen und es ist wider nur die rede vom armen Täter tränen für den Täter du musst mal in den Augen der Eltern sehen die grade erfahren das ihr Kind Tod ist schau da mal richtig hin dann wirst du sehen das nicht nur das Kind tot ist nein sie sind auch grad gestorben keine gnade für solche Leute
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 21:06:06
      Beitrag Nr. 33 ()
      hier gehts entlang zu der geschichte :

      http://members.aol.com/gabi20uhl/Page1a.html

      mfg maxone
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 21:24:58
      Beitrag Nr. 34 ()
      ..nur mal ein kurzer Satz: ich könnte denjenigen, der meinen Sohn ermordet, mit Sicherheit eingehändig erwürgen. Ich könnte es aber auch, wenn er ihn mit dem Auto umgebracht hat, weil er seinen Kumpels beweisen mußte, wie schnell er fahren kann und wie sinnlos Verkehrsregeln sind.

      Wenn Ihr der Meinung seid, daß diese Leute auch die Todesstrafe verdient haben, in Deutschland kriegen sie oft Bewährung und 5 Jahre Führerscheinentzug, dann bitte schön, ich glaube aber, im Autoland wäre diese Position ziemlich unpopulär....
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 21:26:28
      Beitrag Nr. 35 ()
      Wer nach der Todesstrafe ruft, ist ein Mensch ohne Lebenserfahrung der...

      Halt! Bevor ich den Satz zuende bringe, muß ich erst etwas einfügen.

      Ich bin im Prinzip bei bestimmten Verbrechen (z.Bsp. was zuletzt so mit
      Kindern gelaufen ist) für die Todesstrafe.

      Aaaaber: Ich mußte auch schon einige Erfahrungen mit unseren Richtern
      sammeln. Diese sind Beamte, die größtenteils abgestumpft sind in Hinsicht
      singuläre Schiksale, und außerdem wohl in erster Linie Ihren Job ausüben,
      weil sie sich gern hofieren (in den Arsch kriechen) lassen.

      Es gibt de facto (!!!) pro Jahr Millionen von Fehlurteilen in Deutschland.
      Wer mir das nicht glaubt, soll einen erfahrenen Juristen fragen.

      Ihr könnt z.Bsp. mit eurer Frau zu eurem Nachbarn gehen und ihm eins in
      die Schnauze hauen. Dann nehmt Ihr euch einen guten Anwalt und eure Frau
      behauptet steif und fest vor Gericht, daß der Nachbar angefangen hat und
      Ihr euch nur verteidigt hättet. Mit 99% Sicherheit werdet Ihr freigesprochen.
      Obwohl jeder Idiot (per Definition ein Mensch mit einem IQ von weniger als 25)
      weiß, daß eine liebende Ehefrau nahezu alles für Ihren Mann tut, zählt für
      einen Richter nur das Gesetz.
      Und da steht, daß auch eine Ehefrau für Ihren Ehemann aussagen kann. Wenn man
      sie der Falschaussage überführt, bekommt sie sogar mildernde Umstände.

      Die meisten unserer Richter sind Bürokraten mit Scheuklappen, ohne Fingerspitzengefühl,
      ohne praktische Lebenserfahrung aber mit viel Beförderungsehrgeiz.

      Und nun die versprochene Vervollständigung des 1. Satzes:

      Wer nach der Todesstrafe ruft, ist ein Mensch ohne Lebenserfahrung der wenn sein
      Wunsch war werden würde Gefahr läuft, bald selbst zum Tode verurteilt zu werden (unschuldig, versteht sich).

      In den USA hat es NACHWEISLICH schon mehrere Fehlurteile bei Todesstrafen gegeben.
      Wer sich an sowas beteiligt, ist selbst nicht besser als irgendein Mörder und gehört
      selbst auf die gleiche Weise bestraft.
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 21:32:52
      Beitrag Nr. 36 ()
      ja das ist ein Argument das man nicht entkräften kann aber die Leute die ich meine sind die mit den Vorsatz zu töten sie wollen nicht ihren Kumpeln was beweisen nein sie wollen töten um sich zu befriedigen sie sind sich voll bewusst was sie da tun
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 21:40:15
      Beitrag Nr. 37 ()
      Die Vollstreckung der Todesstrafe ist falsch!!

      Sie ist ein Überbleibsel aus dem Mittelalter und gründet sich auf dem Gedankengerüst der Emotionalität, dem Rachegedanken, heraufbeschworen durch persönliche Empfindungen, verletzter Gefühle und eigener Betroffenheit. Emotionen waren noch nie ein guter Ratgeber. Gleiches mit Gleichem zu vergelten und das nicht als Einzelperson, sondern als Körperschaft des Staates, bedeutet im Letzten betrachtet, dass man sich auf die gleiche menschenverachtende Stufe begibt wie der Täter, mit der Folge, dass man diesmal selbst zum legalisierten Täter wird. Dies kann nicht richtig sein. Niemand hat das Recht ein menschliches Leben zu beenden, hierfür kann und darf es keine Berechtigung geben. Psychologisch krankhafte Täter, sind bei Tatausführung nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten. Ein Richter, der ein Todesurteil verhängt, ist sehr wohl im Besitz eines klaren Verstandes und vollzieht eine bewußte Handlung, die den Tod eines Menschen herbeiführt. Persönlich könnte ich mit einem solchen Gewissen nicht leben.

      Es ist auch meine Überzeugung, dass solche kranken Täterprofile, wie etwa die von Kinderschändern, nicht therapierbar sind, viele grausige Zeugnisse an Wiederholungstaten gab es bereits dafür. Präventiv gibt es hier nur eine Lösung, solche Tätertypen gehören für immer hinter Schloss und Riegel und dürfen nie wieder in die Freiheit entlassen werden. Verhandlungsbasis: Null, ein definitives Urteil! Nicht revidierbar!!

      Auch die Gutachterpraxis für die psychologische Beurteilung eines Täters, bei der vieles im Argen liegt, sollte einmal kritisch beäugt werden. Oftmals werden gerade mal drei oder vier 3/4h an Sitzungen mit der Persönlichkeit des Täters verwandt, um zu glauben, sich ein abschließendes Urteil als Psychologe bilden zu können. Das ist schlicht und einfach blanke Vermessenheit und ein maßloses Überschätzen der eigenen Berufsfertigkeit. Diese fixe und zu schnelle Gutachtenerstellung hat dann aber als Eigenschaft höchst richterliche Qualitäten, auf Grundlage derer rechtskräftige Urteile und die Verhängung des genau dosierten Strafmaßes gefällt werden. In vielen solchen Fällen kann man dann die Kette an Begleit- und Folgeerscheinungen, solcher den Täter entgegengebrachter Beurteilungsmodalität, als Schlagzeilen grausamer Wiederholungsverbrechen in den Zeitungen nachlesen.

      Gruß
      Glückspfennig
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 21:50:38
      Beitrag Nr. 38 ()
      hinter schloss und Riegel hört sich ja toll an aber leider ist das doch in der Realität ganz anders das sind tickende Zeitbomben und leider kann oder will niemand unsere Kinder vor ihnen schützen wer will den die Garantie dafür geben das sie nach Jahren nicht irgendwie da rauskommen und wider Töten mit welchen recht
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 21:51:48
      Beitrag Nr. 39 ()
      ich bin absolut gegen die todesstrafe. es ist nicht recht einen anderen zu toeten. selbstverstaendlich muss ein moerder drastisch bestraft werden - ich bin fuer lebenslange haft, ohne die moeglichkeit einer entlassung - auch wenn das den vollzug deutlich erschwert.

      ein rechtssystem, das als zeitgemaess gelten will, muss zumindest versuchen, gerecht zu sein. fehler sind aber unvermeidbar. bei hinrichtung eines verurteilten sind fehler nicht mehr rueckgaengig zu machen - man kann einem unschuldig verurteilten zwar abgesessene jahre nicht zurueckgeben, aber hier ist keine loesung denkbar. der manchmal geausserte vorschlag, nur bei absoluter sicherheit einer schuld auch die todesstrafe zu verhaengen, fuehrte wiederum zur konsequenz einer ungerechtigkeit - ein schlauer killer kommt davon, ein dummer stirbt.

      das immer wieder gebrachte gedankenexperiment des getoeteten kindes, loese ich fuer mich folgendermassen: ich bringe das schwein um, wenn nicht noch andere menschen von mir abhaengig sind (ansonsten eben spaeter), und stelle mich der justiz - schliesslich habe ich etwas unrechtes getan...
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 21:53:41
      Beitrag Nr. 40 ()
      Ich bin für Deportation.:)
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 21:57:40
      Beitrag Nr. 41 ()
      Glückspfennig hat es auf den punkt gebracht.ist es das was ihr wollt?wie du mir so ich dir, in fornm des richters.
      ich kann es kaum glauben, das so viele pro meldungen gekommen sind.
      ich hab immer geglaubt das die deutschen darueber etwas anders denken.
      ich werd den kampf nicht aufgeben und dagegen kaempfen das die usa und andere staaten sich das recht heraus nemhen gleiches mit gleichem zu vergeltem.
      niemand hat das recht einen andern menschen zu toeten!!!
      sally
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 22:00:19
      Beitrag Nr. 42 ()
      Glückspfennig ist ein kleiner Kommunist.
      Er ist also selbst ein Mörder und deswegen natürlich gegen die Todestrafe.
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 22:04:35
      Beitrag Nr. 43 ()
      und mit welchen recht darf der Mörder töten wie ich schon am Anfang sagte du willst den Täter schützen und wer schütz die Opfer und das erzähl mal den Eltern der kleinen Mädchen
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 22:04:40
      Beitrag Nr. 44 ()
      ...ich misch mich nochmal ein: ich wollte mit dem Beispiel vorhin nur sagen: jedes Opfer hat das moralische Recht, sich den Tod des Täters zu wünschen.

      Der Staat ist aber eine kalte, emotionslose Angelegenheit, zum Glück. Seine Aufgabe ist es, die Bürger zu schützen, zum einen davor, daß sie Opfer von Verbrechern werden, zum anderen davor, daß sie Opfer von Justizirrtümern werden. Wegen des letzteren gibt es die Unschuldsvermutung, die dafür sorgt, daß mit Sicherheit schon viele freigesprochen wurden, die dann weitermachten, bis sie doch überführt werden konnten, auch Sexualstraftäter. Dennoch würde kein Staat, nicht einmal die USA, auf die Idee kommen, diese Regel abzuschaffen, die dazu führt, daß lieber 10 Verbrecher freikommen als einer unschuldig verurteilt wird.
      (Eine ganz brauchbare Begründung hierfür: Das zweite Opfer hätte noch leben können, wenn man beim ersten weniger vorsichtig gewesen wäre, aber das erste wäre auch nicht gerettet worden. Und da man ohne Verurteilung als unschuldig zu gelten hat, ist das zweite Opfer für das Gesetz das erste...)

      Der andere Punkt ist der, daß die Todesstrafe in Deutschland und dem größten Teil Europas deshalb abgeschafft ist, weil man hier eine andere Einstellung zum Grundrecht auf Leben hat. Das Leben - und zwar jedes menschliche Leben - ist hier "heilig". Es steht keinem Menschen zu, hierüber zu verfügen, erst recht nicht dem Staat.
      Das ist einfach eine grundsätzliche Entscheidung, die sich tatsächlich auch bewährt hat. In Staaten, wo man den Wert des Lebens so hoch ansetzt, finden tatsächlich deutlich weniger Morde statt als in anderen Staaten (vgl. USA, Rußland...). Die Abschreckung funktioniert nicht oder sie hebt sich jedenfalls dadurch mehr als auf, daß für die Leute das Recht, über anderer Leute Leben und Tod zu entscheiden, nicht so völlig abwegig erscheint, wo es der Staat für sich in Anspruch nimmt.
      Also: wenn der Staat töten darf, ist das Leben offenbar nicht mehr ganz so hochrangig, dann kann man es im Zweifel auch selbst mal auslöschen, wenn es einen wirklich "Bösen" trifft - also die Ehefrau, die sich nicht scheiden lassen will, der Gangster, der einem den eigenen Bezirk streitig macht usw...
      Die Mentalität zu töten ist einfach größer, wenn der Staat tötet.

      Das ändert für mich nichts daran, daß der Staat auf der anderen Seite verpflichtet ist, den pot. Opfern soviel Schutz wie möglich zu bieten. Aber ich glaube nicht, daß das durch die Todesstrafe passiert, sondern eher dadurch, daß man heute von allen Sexualtätern u. sonstigen Scherverbrechern DNA-Proben speichert. Und ein Haar oder sowas bleibt meistens zurück, DAS ist tatsächlich abschreckend. Zu wissen, daß man erwischt wird...

      (Und die Opfer von Kinderschändern würden im übrigen noch viel häufiger am Ende ihres Leidens tot aufgefunden, wenn der Täter sicher mit der Todesstrafe zu rechnen hätte. Dann hat er eh nichts mehr zu verlieren, aber der Zeuge ist schon mal beseitigt).
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 22:22:36
      Beitrag Nr. 45 ()
      no comment :D

      Avatar
      schrieb am 04.08.01 22:27:16
      Beitrag Nr. 46 ()
      Die Leiche des Mädchens war in der Nacht zum Mittwoch gefunden worden. Den
      Angaben zufolge hatte ein Radfahrer kurz vor Mitternacht die Behörden über ein Feuer
      im Waldrandbereich zwischen Niddatal Kaichen und Niddatal Ilbenstadt verständigt.
      Polizei und Feuerwehr hätten an dieser Stelle mehrere brennende Holzstapel
      vorgefunden. Bei den Löscharbeiten sei dann ein verbrannter Körper entdeckt worden,
      den ein Gerichtsmediziner als den eines Kindes ausgewiesen habe. Der Fundort am
      Waldesrand liegt 100 Meter entfernt von einer Bundesstraße. Bis nach Biebertal sind es
      etwa 60 Kilometer.

      Wie Polizei und Staatsanwaltschaft weiter erklärten, wurden beim Anstecken des
      Holzstapels vermutlich größere Mengen Brandbeschleuniger wie Benzin benutzt. Mit
      hoher Wahrscheinlichkeit hätten sich der oder die Täter dabei Brandverletzungen
      zugezogen. Möglicherweise seien auch die Kopfhaare in Mitleidenschaft gezogen
      worden. Die Polizei bat um Hinweise, ob entsprechende Personen aufgefallen seien und wo war ihr rechtauf leben
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 22:50:58
      Beitrag Nr. 47 ()
      @ Sally

      Hast Du Kind/ er, wenn nicht, stells Dir einfach vor.
      Und jetzt stell Dir die Einzelheiten der Verbrechen
      von Natali und all den anderen Mädels vor ........
      ( Es ist Dein Kind das auf diese gnadenlos brutale
      Art und Weise ermordet wurde. ( Eines der letzten 9
      jährigen hatte sogar dem Peiniger noch 100 DM geboten
      eine 9 jährige versucht das noch usw.
      überleg mal.

      Bitte berichte mir! Wenn Du das alles verzeihen kannst,
      hast Du meine allerhöchste Achtung und Respekt!

      Gruß Aborigine.
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 11:55:01
      Beitrag Nr. 48 ()
      Aborigine ,
      niemand hat das recht über leben und tod eines anderen menschen zu entscheiden.
      es gibt genügend gesetzte um straftäter in voller härte zu bestrafen.wenn du in die usa schaust siehst du das dort menschen 40 jahre und mehr hinter gittern sitzen.diese menschen haben keinerlei hoffnug jemals wieder raus zu kommen.sie habendefinitiv keine chance.sie haben für etwas eine strafe bekommen die sie bis zum ende ihrer tage täglich spühren werden.
      um dein beispielaufzugreifen,es geht nicht darum etwas zu verzeihen.ich müßte es auch nicht verzeihen konnen.ich würde versuchen mit der tat meinen frieden zu finden und alles dransetzen das der täter in voller härte bestraft wird.ich würde mir wünschen das der täter möglichst lange lebt und tag für tag für seine tat büst.er sollte jeden tag spühren was er getan getan hat.
      sally
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 12:26:13
      Beitrag Nr. 49 ()
      ..sally: gute Antwort. Gefällt mir sehr. Da kommt weder die Sühne noch die Abschreckung zu kurz und dennoch braucht hier niemand über das Leben anderer zu entscheiden.
      und nochmal: der Staat kann nicht ALLEIN die Gefühle der Opfer im Auge behalten, sondern muß sich auch um Gerechtigkeit bemühen, vor allem aber um den Schutz vor zukünftigen Taten. Und hier zeigt jede Erfahrung bisher, daß die Todesstrafe die Gesellschaft brutalisiert statt "befriedet".

      und für Thomas2203: es sagt niemand, daß die "Täter" das Recht haben, über Tod oder Leben zu entscheiden. Die Frage ist nur, wie man damit umgeht - und da gefällt mir Sallys Antwort klar besser. Von mir aus kann man auch in Deutschland 100 Jahre Gefängnis geben oder 500...(oder wie diesem Serbengeneral 40 im Alter von 60, das heißt auch lebenslänglich).
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 14:43:53
      Beitrag Nr. 50 ()
      1. ich bin ein uneingeschränkter befürworter der todesstrafe

      2. frage mal einen menschen, in dessen familie ein mitglied ermordet wurde.

      3. sitzen auch lebenslängliche, die unschuldig sind. dies wird es immer geben.

      4. die mehrheit der amerikaner ist für die todesstrafe, ebenso der unterlege präsidentschaftskandidat, also nichrt nur bush.

      5. warum soll die allgemeinheit ein mörderschwein auch noch ein Leben lang durchfüttern?
      wißr ihr, was die Allgemeinheit ein Gefängnistag kostet ?

      diese ewige mitleidswelle mit den tätern kotzt mich an.

      wer fragt denn nach den opfern und deren angehörigen ?

      gruss
      hahnebchen
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 16:07:47
      Beitrag Nr. 51 ()
      ..hahnebchen, entweder Du schreibst einfach so drauflos, ohne überhaupt gelesen zu haben, was andere geschrieben haben oder zu bist einfach zu blöd, es zu kapieren. Hier geht es nicht um Mitleid mit den Tätern.
      Aber klar doch, weil es zu teuer ist, dann kann man ruhig mal einen Unschuldigen umbringen. Schaff doch gleich die Gerichtsverfahren mit ab, sie bringen ja sowieso nichts, wenn es auch ab und zu mal einen Unschuldigen erwischt. Und was die ganzen Richter und Staatsanwälte erst kosten.
      Mein Vorschlag für Dich: wenn einer umgebracht wird, darf sich die Familie des Opfers einen Verdächtigen aussuchen, der dann zur Strafe geopfert werden kann. Das ist sehr preiswert für die Allgemeinheit, das Opfer ist nicht umsonst gestorben und die Familie konnte ihren Frust loswerden. Super Idee, oder?
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 17:29:09
      Beitrag Nr. 52 ()
      Einmal ganz davon abgesehen, daß es bei einer Verurteilung nie eine hundertprozentige Sicherheit geben kann, daß man den Richtigen verurteilt. Wenn von 1000 Hingerichteten nur ein einziger unschuldig war, so ist dies schon ein Skandal. Sicherlich ist die Hinrichtung eines Unschuldigen in etwa genau so eine Art "Verkettung unglücklicher Umstände" wie bei einem tödlichen Autounfall. Nur werden Autounfälle nicht vom Staat initiiert. Eine Hinrichtung ist nämlich kein Unfall sondern immer Mord.

      Die einzige Tötung, die ich vom Staat akzeptieren könnte, wäre ein "Todesschuss" bei einer Geiselnahme um die Geiseln zu retten, wenn es nach Ansicht der beteiligten Polizeikräte notwendig ist.
      Egal welch(e) Verbrechen jemand begangen hat.
      Dem Statt steht es nicht zu, diese Person zu töten.
      Der Staat wird somit selbst zum Verbrecher. Selbst ein Milosevic wird nicht hingerichtet sondern erhält Gefängisstrafe bis zum Rest seines Lebens. Und dies ist richig so.
      Ich kann es nachvollziehen, daß man dem Mörder und Peiniger seiner Tochter, Schwester etc. einen qualvollen grausamen Tod wünscht. Solche Rachgefühle sind nun einmal menschlich.
      Und würde jemand eine mir sehr sehr nahestehende Person ermorden, könnte ich auch nicht garantieren, daß ich diese Person nicht aus Rache umbrigen würde, wenn sich mir die Gelegenheit dazu böte.
      Aber dann müsste ich auch für meine Tat einstehen, und für diesen Rachemord ins Gefängnis gehen.
      Ich würde mich natürlich nicht selbst stellen, wenn die Polizei keine Anhaltspunkte finden würde, die auf mich hinweisen. Aber bei einer Verurteilung, wüsste ich, daß ich für meine Tat gerade stehen muss.

      Ich fasse meine Meinung zusammen:
      Niemanden steht es zu - ausser im Falle der Notwehr -, Menschen zu töten. Rachegefühle sind menschlich, dennoch ist Rache als Mordmotiv nicht zu tolerieren.
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 21:15:15
      Beitrag Nr. 53 ()
      Als der "gezielte Todesschuß" eingeführt wurde (nach Gladbeck :confused: ) haben alle geschrien, das wäre unmenschlich :O

      Jetzt heißt er halt: "Finaler Rettungsschuß" und (fast) alle sind zufrieden :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 21:35:23
      Beitrag Nr. 54 ()
      ..ist doch nicht so schlimm, wenn man dazulernt, oder?
      Avatar
      schrieb am 06.08.01 12:12:36
      Beitrag Nr. 55 ()
      @dalle

      Was den "gezielten Rettungsschuss" angeht, ist dies auch eine schwierige Sache.
      Generell würde ich ihn aber als letzte Alternative akzeptieren. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
      Und sollte wirklich wieder ein Geiselnehmer erschossen werden, wird es sicherlich wieder Diskussionen geben, ob es in dem Fall gerechtfertigt gewesen ist oder nicht.

      Bei einer Geieselnahme handelt es sich um eine Ausnahmesituation. Wenn die einzelne Situation dann so angespannt und verzwickt ist, daß von Seiten der Verantwortlichen der "finale Rettungsschuss" die einzige Alternative ist, um das Leben der Geiseln zu retten, dann würde ich einen solchen Todesschuss befürworten.

      Der Todesschuss dient jedoch nicht als Bestrafung des Täters, sondern ist Mittel zum Zweck, um die Geiseln zu schützen. Es handelt sich also um Notwehr.
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 22:20:44
      Beitrag Nr. 56 ()
      @Midi2000

      bin ich gänzlich ungeteilt Deiner Meinung :)


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