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    Ist ein Rechtsexperte zwecks einer FÜHRERSCHEINFRAGE anwesend? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.08.01 08:49:17 von
    neuester Beitrag 24.08.01 14:26:01 von
    Beiträge: 17
    ID: 459.315
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      Avatar
      schrieb am 22.08.01 08:49:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      einem Kollegen wurde vor rund 10 Jahren wegen Trunkenheit der Führerschein genommen. Zwischendrin versuchte er sich erfolglos an einem Idiotentest.

      Frage:
      Wie lange ist die Verjährungsfrist, bis ein neuer Führerschein ohne Idiotentest erworben werden kann?
      Wenn möglich, bitte mit Quellenangabe.


      Danke
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 08:55:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      germanasti,

      heisst das, Du musstest jetzt 10 Jahre mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren? Oh Gott, was für eine Strafe!

      Bei Deinem Problem kann ich Dir leider nicht helfen, hab´ ich keine Ahnung von.

      ge4teilter
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 08:57:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Soweit ich weiß gibt es da keine Verjährungsfrist.

      Wenn einmal festgestellt wurde, daß jemand zur Führung eines Kfz untauglich ist, dann bleibt er es. So lange, bis er das Gegenteil nachgewiesen hat. Mittel zu diesem Nachweis ist der Idiotentest. Wer den nicht besteht bleibt untauglich.

      Dako
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 08:57:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn dein Bekannter (Oder bist du es selber) betrunken Auto gefahren ist, sollte man ihm nie wieder einen Führerschein geben. PUNKT !!!
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 09:06:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Jack3000
      prinzipiell hast Du sicherlich recht, aber einige Autofahrer fahren mit Sicherheit betrunken bessser als andere nüchtern.

      mfg

      mogl

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      Avatar
      schrieb am 22.08.01 09:10:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Selbst Schuld. Die meisten Verkehrsunfälle mit Todesfolge haben
      Trunkenheit am Steuer als Ursache!!! :mad:

      Börsenanalyst
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 09:16:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ germanisti
      Ruf mal beim Strassenverkehrsamt-Führerscheinstelle an, die werden Dir das sagen.
      Bitte sei so nett und teil mal die Antwort im Board mit.
      Gruß
      pimpe
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 09:19:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nee, ich selber bin es nicht. Um Gottes willen, das wäre für mich der Weltuntergang!

      Gibt es keine Internetseite mit solchen Vorfällen?
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 09:29:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Vielleicht ist er ja wirklich ein Idiot, der dann auch auf keinen Fall in den Straßenverkehr gelassen werden sollte.
      Dort fahren doch schon genug andere Idioten rum.
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 09:32:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      @germanisti
      Geh mal in die Suchmaschine" www.google.de"
      gib -verjährungsfrist mpu- ein. Ich glaub da finste was
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 09:47:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      die Antwort von Dako ist richtig. Es gibt keine Verjährungsfrist. Wenn jemand 2 Jahre keinen Führerschein mehr hat, muß einen neuen machen. Hat die Führerscheinstelle aber zur Wiedererlangung des Führerscheins eine MPG (Med. Psych. Gutachten) angeordnet, führt kein Weg vorbei. Vermutlich hat Dein Bekannter nach wie vor Probleme mit Alkohol (wie Du schreibst erfolgloser Test). Sag Deinem Bekannten er soll aufhören zu saufen und seine Leberwerte in Ordnung bringen, dann funktionierts auch mit dem Idiotentest. TIP: er soll sich vorher mit einem Verkehrspsychologen in Verbindung setzen
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 12:54:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      germanasti:

      der Kollege bist doch nicht etwa Du :eek:
      wie willst Du dann die A9 hochkommen :laugh:

      Auskenner :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.08.01 12:27:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Schade dass es keinen Idiotentest für Möchtegernanalysten gibt. Lebenslängliches Postingverbot wäre angemessen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 04:54:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      Huhu :)

      So wie es aussieht, kann das nur die Behörde entscheiden, hab das aber nur mal überflogen, sind mir zu viele §§.

      http://www.fahrerlaubnisrecht.de

      Wenn dein Bekannter zweifel an dem Gutachten hat, kann er ein Gegen- o. Obergutachten, oder wie das auch heisst erstellen lassen. Sollte man immer drüber nachdenken, der TÜV verdient ja auch nich schlecht dran, wenn der mal einen durchfallen lässt ;).

      cu :p

      Flop
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 10:10:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der "Idiotentest" muss eine ganz schlimme Sache sein.
      Ein Bekannter von mir (ich schwöre: wirklich nicht ich, was natürlich gleich
      wieder vermutet wird), der das einmal mitgemacht hat, sagte mir: Die machen
      dich fertig, du verlässt den Raum als gebrochener Mann und
      verzichtest freiwillig bis an dein Lebensende auf den
      Führerschein!
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 10:49:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      huhu :)

      Hab hier noch nen Fachanwalt für die Geschichte, war deswegen auch schon mal im TV und hat über die MPU - Abzocke berichtet.

      http://www.anwalt-hls.de/

      cu :p

      Flop
      Avatar
      schrieb am 24.08.01 14:26:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ist lebenslänglich hier wirklich lebenslänglich? Wie eisenhart unsere Justiz doch sein kann! Find ich aber gut.

      Vielleicht hätte dein Bekannter, statt besoffen zu fahren, lieber gleich einen totschlagen sollen. Dann könnte er in 5 Jahren wieder die Menschheit durch seine fahrerische Anwesenheit beglücken. Ist das aber gut so?

      Superdad


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