checkAd

    Verjährung einer falsch bezahlten Rechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.10.01 12:01:52 von
    neuester Beitrag 23.10.01 15:24:46 von
    Beiträge: 21
    ID: 491.471
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.131
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 12:01:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe im Juli 2000 bei einer Rechnung einen Abzug vorgenommen (einfach weniger überwiesen) weil einige Posten der Rechnung ohne Auftrag meinerseits aufgeführt waren.

      Der Rechnungssteller hat sich nicht gerührt. Erst heute morgen hat er angerufen um zu erfahren, weshalb ich weniger bezahlt habe.

      Weis jemand wie lang die Verjährungsfrist ist in so einem Fall?
      Gilt ein Schweigen in diesem Fall nicht als zustimmung?

      Danke für eure Antworten

      Lothar
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 12:16:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      was habt
      Ihr in der Schule gelernt ???
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 12:17:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenn du normalbürger bist verjährung 2 jahre
      unter kaufleuten 4
      schweigen ist in diesem fall keine zustimmung für eine rechnungskürzung.
      um wieviel geht es?
      um pipifax streitet sich kaum einer vor gericht.

      gruß trine
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 12:39:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      vergiß bitte sofort meine antwort - ich ging vom kaufvertrag aus - ahne aber, daß du einen werkvertrag meinst.

      :p trine
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 12:39:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      vergiß bitte sofort meine antwort - ich ging vom kaufvertrag aus - ahne aber, daß du einen werkvertrag meinst.

      :p trine

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1140EUR +14,57 %
      Mega-Ausbruch – Neubewertung angelaufen?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 13:00:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      @trinchen

      die Rechnung beträgt 7500 DM der einbehaltene Betrag 600 DM.

      Es wurde kein Vertrag geschlossen nur mündliche Abmachung. Es handelte sich um die Aushebung meiner Baugrube für`s Haus.

      Grüße

      Lothar



      @WO: Seit 5 min. versuche ich dieses Posting zur Vorschau zu bewegen. Was ist los bei euch.
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 13:03:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ein Vertrag bedarf grundsätzlich nicht der Schriftform. (siehe 126 BGB)
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 13:05:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      siehe auch 151 BGB
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 13:21:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Eventuell liegt auch der Fall eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens vor. :D
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 13:52:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich bin kein Jurist.
      Wegen 600 DM solltest du keinen Rechtsteit anfangen, kostet nur Geld und Nerven.
      Versuch dich mit dem Gläubiger auf 300 DM zu einigen.
      Das zeigt guten Willen von dir und erspart dir eine Menge
      übler Nachreden, besonders auf dem Land.
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 18:17:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      @xelzbrod, Verjährung der Rechnung wenn du kein Kaufmann bist 2 Jahre zum Ende in dem der Anspruch entstanden ist, also 31.12.02 (24 Uhr)
      Joker
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 18:17:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      @xelzbrod, Verjährung der Rechnung wenn du kein Kaufmann bist 2 Jahre zum Ende in dem der Anspruch entstanden ist, also 31.12.02 (24 Uhr)
      Joker
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 19:09:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hmm, ihr kennt die Rechtslage,
      aber ihr kennt euch nicht mit den Sitten im Bauwesen aus.


      Wenn nicht beauftragt, keine Zahlung, ganz einfach.

      Wenn die ausführende Firma erkennt, das Mehrarbeiten
      im Zuge der Baumaßnahme zwingend erforderlich werden,
      so hat sie diese dem Bauherren anzumelden,
      erstmal von der Sache her,
      und dann muß über diesen s.g. Nachtrag noch preislich verhandelt werden.

      Was mich zudem wundert, das er sich erst jetzt meldet,
      er muß in seiner Buchhaltung den noch offenen Restbetrag
      ja bemerkt haben. Na ja, einige habens nicht so nötig.


      Würde nicht bezahlen, auch nicht verhandeln...

      :)
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 19:11:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hmm, ihr kennt die Rechtslage,
      aber ihr kennt euch nicht mit den Sitten im Bauwesen aus.


      Wenn nicht beauftragt, keine Zahlung, ganz einfach.

      Wenn die ausführende Firma erkennt, das Mehrarbeiten
      im Zuge der Baumaßnahme zwingend erforderlich werden,
      so hat sie diese dem Bauherren anzumelden,
      erstmal von der Sache her,
      und dann muß über diesen s.g. Nachtrag noch preislich verhandelt werden.

      Was mich zudem wundert, das er sich erst jetzt meldet,
      er muß in seiner Buchhaltung den noch offenen Restbetrag
      ja bemerkt haben. Na ja, einige habens nicht so nötig.


      Würde nicht bezahlen, auch nicht verhandeln...

      :)
      Avatar
      schrieb am 22.10.01 17:06:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      @sittin bull

      Es waren eigentlich keine Mehrarbeiten. Wir haben uns telefonisch über einen Preis geeinigt. Dieser ergab sich aus den Qubikmeter je 3,50. Mehrkosten würden nicht anfallen. Berechnet wurden aber Arbeiterstunden+Baggerstunden+Qubikmetervereinbarung. Desweiteren wurde ein Teil Grube 25 m3 einfach mit einem 8 mal so hohen Betrag (28 DM per m3) berechnet. Schwierigere Bedingungen hieß die Erklärung. Abgezogen habe ich die Bagger und Arbeiterstunden 800 DM.

      Grüße

      Lothar

      Mittlerweile habe ich bei einigen Kunden erfahren, daß dieser Baggerunternehmer einige Rechtsstreitigkeiten am laufen hat. Wobei die Chance bei mündlichen Abmachungen ganz klar auf Seite des Unternehmers leigt (leider). Deshalb in Zukunft erst schriftliches Angebot.
      Avatar
      schrieb am 22.10.01 17:40:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      @xelzbrod

      falls deine geschichte stimmt , was nun 600 oder 800 DM .

      schnauze zu und fertig , es passiert gar nichts .
      wegen 600 oder 800 dm klagt keiner , viel zu aufwendig .
      1. brief vom anwalt einfach zurückweisen und klage anheim stellen .
      Avatar
      schrieb am 22.10.01 17:42:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      @xelzbrod

      alternativ mahnbescheid sofort widersprechen .
      viel spass
      Avatar
      schrieb am 23.10.01 10:37:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      ist ein Verbrecher-
      im Erdbau aber nix ungewöhnliches!
      :D


      ändert nix,
      nicht zahlen.
      nicht einschüchtern lassen.


      Er kommt damit nicht durch-
      und irgendwann ist der 3.Vetter der neue Geschäftsführer...
      Avatar
      schrieb am 23.10.01 10:45:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      ach ja, für die Zukunft:

      immer schriftlichen Werkvertrag vereinbaren,
      dabei Hinweise auf BGB oder besser noch VOB
      ( Verdingungsordnung im Bauwesen )

      regelt die meisten Probleme zwischen Bauherrn
      und Bauausführung.
      z.B. Bezahlung, Haftung, Gewährleistung, Nachträge etc.

      Viele gehen einfach zu unbedarft an solche Dinge heran.


      nie nür mündlich Preise vereinbaren,
      auch nicht mit guten Freunden-

      habe selbst schon Haus gebaut-
      und selbst mir als kenner der Branche
      haben 2 "Kumpels" in die Suppe spucken wollen-
      übrigens der Erdbauer :)
      und der Elektriker...


      also nicht verzagen...
      Avatar
      schrieb am 23.10.01 11:04:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      Würde mich da auch nicht einschüchtern lassen. Bei einem mündlichen Kaufvertrag ist immer das Problem der Beweisführung. Das gilt aber eben auch für Deinen Bauunternehmer. Im schlechtestens Fall geht sowas i. d. R. auf einen Vergleich aus. Ob der allerdings für 600 DM vor Gericht zieht möchte ich auch bezweifeln. Also, lass ihn kommen.
      Avatar
      schrieb am 23.10.01 15:24:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      @sittin bull

      Ja, das mit dem vertrag weis ich zwischenzeitlich auch. Aber erst durch Erfahrung wird man klug. Die einzigen handwerker die bei mir nicht getürkt haben waren die Vertragshandwerker der Fertighausfirma. Bei denen hat alles perfekt funktioniert. Aber sonst. :mad:.

      In Zukunft nur noch per Vertrag und in diesem die Strafen bei Fehler, Verzug ... gleich vereinbaren.

      Grüße

      Lothar



      man w:o wie lang streikt euer server denn noch. 5 Anläufe bis dieses Posting zustande kam.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verjährung einer falsch bezahlten Rechnung