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    Rechtsschut für Eigentümer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.11.01 19:06:43 von
    neuester Beitrag 07.11.01 19:41:46 von
    Beiträge: 10
    ID: 499.610
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      Avatar
      schrieb am 05.11.01 19:06:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo


      Ich hab mal eine Frage?



      Kann ich die Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter auf die monatlichen Nebenkosten,
      des Mieters aufschlagen oder geht das nicht?



      Danke im vorraus



      Breule
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 19:10:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das geht nicht. Wenn Vermieterrechtsschutz in der Rechnung gesondert ausgewiesen ist, kannst du sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung geltend machen.
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 19:12:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die umlagefähigen Nebenkosten bei Wohnraum stehen in der 2. Berechnungsverordnung. Außerdem kannst du nur solche NK fordern, die im Mietvertrag auch aufgezählt sind!
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 19:21:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Broiler,

      da musst Du irgendetwas verwechselt haben. Du wohnst doch selbst in der Scheune! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 19:25:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Nataly

      Danke


      Kennst du einen Link? wo ich mal über die
      Berechnungsverordnung eiwenig lesen kann.



      Gruß Breule

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      schrieb am 05.11.01 19:29:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:


      Schon mal was von Fachliteratur gehört?
      Typisch Schalke, Lebenshilfe von anderen in Anspruch nehmen, aber jeden Thread mit seinem Hirnriss zumüllen.



      :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 19:26:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      @frau_breule: Ich empfehle www.google.de (Suchmaschine). Gib "Berechnungsverordnung" ein, dann kommen viele fundstellen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 19:26:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      @frau_breule: Ich empfehle www.google.de (Suchmaschine). Gib "Berechnungsverordnung" ein, dann kommen viele fundstellen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 19:28:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Übrigens gilt ab 1.9.2001 ein in vielen Punkten geändertes Wohnrecht (Fundstelle: Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, Stand 1.9.2001).
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 19:41:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Danke @ NATALY



      Gruß Frau_Breule


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